Verstöße von Fahrgästen Flashcards

1
Q

Wie sollen Fahrgäste bei der Benutzung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge verhalten?

A
  1. Mit Rücksicht auf die Sicherheit und Ordnung des Betriebes,
  2. Mit Rücksicht auf ihre eigene Sicherheit und mit Rücksicht auf die Sicherheit anderer Personen

Bei Verstößen gegen diesen Grundsatz, der auch in den Allgemeinen
Beförderungsbedingungen enthalten ist, ist einzuschreiten.

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2
Q

Werden Sicherheit und Ordnung des Betriebes durch Fahrgäste gefährdet oder
werden die Anordnungen der Bediensteten nicht befolgt, sind die Betreffenden
unter Hinweis auf die Allgemeinen Beförderungsbedingungen aufzufordern, sich
korrekt zu verhalten.

Wird der Aufforderung nicht Folge geleistet, sind Name und Anschrift der
Person festzustellen und sie unter Hinweis auf das Hausrecht (Strafgesetzbuch
§ 123) 1
zum Verlassen des Zuges oder der Betriebsanlagen aufzufordern.

A

Werden Sicherheit und Ordnung des Betriebes durch Fahrgäste gefährdet oder
werden die Anordnungen der Bediensteten nicht befolgt, sind die Betreffenden
unter Hinweis auf die Allgemeinen Beförderungsbedingungen aufzufordern, sich
korrekt zu verhalten.

Wird der Aufforderung nicht Folge geleistet, sind Name und Anschrift der
Person festzustellen und sie unter Hinweis auf das Hausrecht (Strafgesetzbuch
§ 123) 1
zum Verlassen des Zuges oder der Betriebsanlagen aufzufordern.

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3
Q

Nach Möglichkeit ist bei diesen Anlässen eine Kontrolle der Fahrausweise
durchzuführen und ggf. das erhöhte Beförderungsentgelt zu fordern.

Außerdem
muss die BZ/ID von solchen Vorfällen unterrichtet und eine Betriebsmeldung
erstellt werden.
Die Betriebsmeldung soll Angaben über:
1. Die festgestellte Person und
2. Die Zeugen,
3. Den Ort und
4. Die genaue Beschreibung des Vorfalles enthalten.

Bei Ausschluss von der Fahrt besteht kein Anspruch auf Erstattung des
Fahrgeldes.

Die BZ/ID ist zu informieren. Wenn nötig, ist über die BZ/ID Unterstützung durch
die HHW oder polizeiliche Hilfe anzufordern.

Bei Verstößen gegen die Sicherheit und Ordnung sind nach Möglichkeit die
Personalien der Täter festzustellen und Zeugen anzugeben.

A

Nach Möglichkeit ist bei diesen Anlässen eine Kontrolle der Fahrausweise
durchzuführen und ggf. das erhöhte Beförderungsentgelt zu fordern.

Außerdem
muss die BZ/ID von solchen Vorfällen unterrichtet und eine Betriebsmeldung
erstellt werden.
Die Betriebsmeldung soll Angaben über die festgestellte Person und die
Zeugen, den Ort und die genaue Beschreibung des Vorfalles enthalten.

Bei Ausschluss von der Fahrt besteht kein Anspruch auf Erstattung des
Fahrgeldes.

Die BZ/ID ist zu informieren. Wenn nötig, ist über die BZ/ID Unterstützung durch
die HHW oder polizeiliche Hilfe anzufordern.

Bei Verstößen gegen die Sicherheit und Ordnung sind nach Möglichkeit die
Personalien der Täter festzustellen und Zeugen anzugeben.

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4
Q

Die Bediensteten sind nicht berechtigt, eigenmächtig die Polizei anzufordern.
Das darf nur über die BZ/ID erfolgen. Die einschreitenden Polizeibeamten sind
zu unterstützen.

Wird von der Polizei das Stellen eines Strafantrages verlangt, ist der Polizei
mitzuteilen, dass dieser von der HOCHBAHN – Wache nachgereicht wird.

A

Die Bediensteten sind nicht berechtigt, eigenmächtig die Polizei anzufordern.
Das darf nur über die BZ/ID erfolgen. Die einschreitenden Polizeibeamten sind
zu unterstützen.

Wird von der Polizei das Stellen eines Strafantrages verlangt, ist der Polizei
mitzuteilen, dass dieser von der HOCHBAHN – Wache nachgereicht wird.

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5
Q

Aufgrund von Ausweisen sind folgende Personalien zu notieren:
▪ Vor- und Zuname
▪ Geburtsdatum und –ort
▪ Anschrift
▪ Ausweisart

Als Ausweis gilt:
1. der Personalausweis.

Ausweisse wie:
1. Reisepässe,
2. Führerscheine und
3. Andere ähnliche Ausweise enthalten nicht immer die zuletzt gültige Anschrift des Inhabers und nur in
Verbindung mit Briefen, Rechnungen,
Geschäftskarten anzuerkennen.

Können sich andere Personen für die Richtigkeit der Angaben der festgestellten
Person verbürgen und sich entsprechend ausweisen, sind diese Angaben
anzuerkennen.

Wenn die festgestellte Person weder einen Ausweis noch sonstige Unterlagen
vorzeigen kann, aber einen glaubwürdigen Eindruck macht, sind mehrere, auf
den gleichen Namen und die gleiche Anschrift lautende Briefe, Rechnungen,
Geschäftskarten usw. anzuerkennen.

A

Aufgrund von Ausweisen sind folgende Personalien zu notieren:
▪ Vor- und Zuname
▪ Geburtsdatum und –ort
▪ Anschrift
▪ Ausweisart

Als Ausweis gilt der Personalausweis.

Reisepässe, Führerscheine und andere ähnliche Ausweise enthalten nicht
immer die zuletzt gültige Anschrift des Inhabers und nur in
Verbindung mit Briefen, Rechnungen,
Geschäftskarten anzuerkennen.

Können sich andere Personen für die Richtigkeit der Angaben der festgestellten
Person verbürgen und sich entsprechend ausweisen, sind diese Angaben
anzuerkennen.

Wenn die festgestellte Person weder einen Ausweis noch sonstige Unterlagen
vorzeigen kann, aber einen glaubwürdigen Eindruck macht, sind mehrere, auf
den gleichen Namen und die gleiche Anschrift lautende Briefe, Rechnungen,
Geschäftskarten usw. anzuerkennen.

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6
Q

Weigert sich der Fahrgast, die Personalien anzugeben, so ist über die BZ/ID
polizeiliche Hilfe anzufordern. Bei Kindern ist hiervon nur in Ausnahmefällen
Gebrauch zu machen.

Wenn keine Ausweise vorgezeigt werden können, ist bei Straftaten stets die
Polizei um Feststellung der Personalien zu bitten.

Können die Personalien eines Täters, der auf frischer Tat angetroffen wurde,
nicht sofort festgestellt werden, weil er sich nicht ausweist oder der Feststellung
durch die Flucht zu entziehen versucht, so sind die Bediensteten nach § 127 2
der Strafprozessordnung zur vorläufigen Festnahme berechtigt. Anschließend
ist der Täter sofort der Polizei zu übergeben. Ein flüchtender Täter ist soweit
möglich zu verfolgen.

A

Weigert sich der Fahrgast, die Personalien anzugeben, so ist über die BZ/ID
polizeiliche Hilfe anzufordern. Bei Kindern ist hiervon nur in Ausnahmefällen
Gebrauch zu machen.

Wenn keine Ausweise vorgezeigt werden können, ist bei Straftaten stets die
Polizei um Feststellung der Personalien zu bitten.

Können die Personalien eines Täters, der auf frischer Tat angetroffen wurde,
nicht sofort festgestellt werden, weil er sich nicht ausweist oder der Feststellung
durch die Flucht zu entziehen versucht, so sind die Bediensteten nach § 127 2
der Strafprozessordnung zur vorläufigen Festnahme berechtigt. Anschließend
ist der Täter sofort der Polizei zu übergeben. Ein flüchtender Täter ist soweit
möglich zu verfolgen.

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7
Q

Wenn ein Fahrgast die Anschrift eines anderen Fahrgastes verlangt, ist diese
nur festzustellen, wenn der Antragsteller sich ausweist und angibt, dass der
andere Fahrgast Sachschaden verursachte oder einen Verstoß oder eine
strafbare Handlung begangen hat. Im Zweifelsfall ist die BZ/ID zu verständigen.

A

Wenn ein Fahrgast die Anschrift eines anderen Fahrgastes verlangt, ist diese
nur festzustellen, wenn der Antragsteller sich ausweist und angibt, dass der
andere Fahrgast Sachschaden verursachte oder einen Verstoß oder eine
strafbare Handlung begangen hat. Im Zweifelsfall ist die BZ/ID zu verständigen.

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8
Q

Bei Diebstahl, Sachschäden, Gefährdung des
Bahnbetriebes, Körperverletzung, Sittlichkeitsverbrechen, Urkundenfälschung,
Erregung öffentlichen Ärgernisses ist die Person der Polizei zu
übergeben, auch wenn sie sich ausweist.

Bei Sachschaden ist dem Täter mitzuteilen, dass er den Schaden ersetzen
muss.
Gegenstände, die als Beweis dienen können oder bei einem Verbrechen
oder Vergehen benutzt wurden (Fahrkarten, Stöcke, Messer oder ähnliches)
sind, wenn ein Polizeibeamter einschreitet, diesem zu übergeben.
Andernfalls ist die BZ/ID zu verständigen.

A

Bei Diebstahl, Sachschäden, Gefährdung des
Bahnbetriebes, Körperverletzung, Sittlichkeitsverbrechen, Urkundenfälschung,
Erregung öffentlichen Ärgernisses ist die Person der Polizei zu
übergeben, auch wenn sie sich ausweist.

Bei Sachschaden ist dem Täter mitzuteilen, dass er den Schaden ersetzen
muss.
Gegenstände, die als Beweis dienen können oder bei einem Verbrechen
oder Vergehen benutzt wurden (Fahrkarten, Stöcke, Messer oder ähnliches)
sind, wenn ein Polizeibeamter einschreitet, diesem zu übergeben.
Andernfalls ist die BZ/ID zu verständigen.

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9
Q

Bei Beschmutzungen der Fahrzeuge und Betriebsanlagen ist die
Reinigungsgebühr zu fordern (vgl. Allgem. Beförderungsbedingungen).
Davon kann abgesehen werden, wenn die Beschmutzung vom Fahrgast wieder
beseitigt wird, hierfür ist Reinigungsmaterial bereitzustellen.

A

Bei Beschmutzungen der Fahrzeuge und Betriebsanlagen ist die
Reinigungsgebühr zu fordern (vgl. Allgem. Beförderungsbedingungen).
Davon kann abgesehen werden, wenn die Beschmutzung vom Fahrgast wieder
beseitigt wird, hierfür ist Reinigungsmaterial bereitzustellen.

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