Verauslagte Fahrgeldbeträge für Kinder Flashcards

1
Q

Für die Entscheidung, welche Personen als Kinder bzw. als Jugendliche zu
betrachten sind, ist folgende Alterseinteilung maßgebend:

  1. Grundsätzlich dürfen Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr nicht
    von der Fahrt ausgeschlossen werden, wenn sie für eine Fahrt kein
    Fahrgeld besitzen. Sie sind in jedem Fall zu befördern.
  2. Jugendliche ab 14 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind wie
    Erwachsene zu behandeln. Bei der Entscheidung, ob Jugendliche bis 18
    Jahre von der Fahrt auszuschließen sind, wenn sie kein Fahrgeld besitzen,
    sind die jeweiligen Umstände zu berücksichtigen.
    Dieser Personenkreis darf in keinem Fall bei Dunkelheit oder in
    Randgebieten von der Beförderung ausgeschlossen werden.
A

Für die Entscheidung, welche Personen als Kinder bzw. als Jugendliche zu
betrachten sind, ist folgende Alterseinteilung maßgebend:
 Grundsätzlich dürfen Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr nicht
von der Fahrt ausgeschlossen werden, wenn sie für eine Fahrt kein
Fahrgeld besitzen. Sie sind in jedem Fall zu befördern.
 Jugendliche ab 14 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind wie
Erwachsene zu behandeln. Bei der Entscheidung, ob Jugendliche bis 18
Jahre von der Fahrt auszuschließen sind, wenn sie kein Fahrgeld besitzen,
sind die jeweiligen Umstände zu berücksichtigen.
Dieser Personenkreis darf in keinem Fall bei Dunkelheit oder in
Randgebieten von der Beförderung ausgeschlossen werden.

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Q

Gibt ein Kind an einer Haltestelle an, dass es kein Fahrgeld besitzt oder einen
bereits gelösten Fahrausweis verloren hat, ist von dem Bediensteten für das
Kind ein Fahrausweis zu lösen. Der gelöste Fahrausweis ist auf dem Vordruck
“Erstattungsbeträge für Fahrausweisautomaten” (siehe Anlage 10) abzusetzen,
aus dem die Anschrift des Kindes sowie des gesetzlichen Vertreters
hervorgehen muss.
Ebenso ist bei Jugendlichen zu verfahren, die nicht von der Fahrt
ausgeschlossen werden.

Hat ein Bediensteter kein Erstattungsgeld, ist die BZ/ID zu informieren.

A

Gibt ein Kind an einer Haltestelle an, dass es kein Fahrgeld besitzt oder einen
bereits gelösten Fahrausweis verloren hat, ist von dem Bediensteten für das
Kind ein Fahrausweis zu lösen. Der gelöste Fahrausweis ist auf dem Vordruck
“Erstattungsbeträge für Fahrausweisautomaten” (siehe Anlage 10) abzusetzen,
aus dem die Anschrift des Kindes sowie des gesetzlichen Vertreters
hervorgehen muss.
Ebenso ist bei Jugendlichen zu verfahren, die nicht von der Fahrt
ausgeschlossen werden.

Hat ein Bediensteter kein Erstattungsgeld, ist die BZ/ID zu informieren.

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