Betreten und Verhalten innerhalb von Gleisbereichen Flashcards
Was wird als Gleisbereich bezeichnet?
Der Raum unter, neben oder über
Gleisen, in dem Personen durch bewegte Schienenfahrzeuge
gefährdet werden können
Auch die Laufstege, Laufwege, die Sicherheitsräume, und der Bereich von
Stromschienen
Wo beginnt der Gleisbereich?
Hinter den Sperrklappen
an Bahnsteigen
Von wem dürfen Gleisbereiche nur zu dienstlichen Zwecken betreten werden.
Gleisbereiche dürfen nur von unterwiesen personen oder deren begleitung betreten werden.
Soweit wie möglich sind nur die
vorgeschriebenen Zugänge und Verkehrswege zu benutzen.
Andere Wege und der Aufenthalt im Gleisbereich sind auf ein Minimum zu begrenzen.
Was sind Verkehrswege?
Wegeverbindungen zwischen
- Kehr- und Abstellgleisen
- Betriebsräume
- Haltestellen.
Als Laufweg auf oberirdischen Streckenabschnitten sind
1. Böschungsränder und
2. Kabelkanäle neben dem Gleis zu nutzen.
Im Tunnel und in kurzen Einschnitten
ist der Raum mitten im Gleis zu benutzen.
Als Laufweg auf oberirdischen Streckenabschnitten sind Böschungsränder und
Kabelkanäle neben dem Gleis zu nutzen. Im Tunnel und in kurzen Einschnitten
ist der Raum mitten im Gleis zu benutzen.
Wie sehen die Verkehrswege aus?
Sie haben eine ebene und befestigte
Oberfläche
Beispiele von Verkehrswege?
- Ausbohlungen
- Gitterrosten
- Gehwegplatten
- Kabelkanaldeckel
- Laufstege
Merkmale von Verkehrswege
- beleuchtet
- frei von Stromschienenquerungen außer bei Gleisquerungen außerhalb des
Fahrbereiches - In unübersichtlichen Anlagen können zusätzlich Hinweisschilder angebracht sein
- Statische Gründe
- Die Mitarbeiter der Betriebslenkung und die Aufsichtführende der technischen Abteilungen
Ausnahme: Der Laufsteg Bba Gleis 35/36
Die Laufstege in den Kehr- und Abstellanlagen sowie den Betriebshöfen dürfen
nur mit einer Person pro Meter begangen werden (statische Gründe).
Die Mitarbeiter der Betriebslenkung sowie die Aufsichtführenden der
technischen Abteilungen sind bei Begehungen oder anderen Schulungen mit
mehreren Personen dafür verantwortlich, dass die Abstände der Personen auf
dem Laufsteg eingehalten werden.
Ausnahme: Der Laufsteg Bba Gleis 35/36 ist für die Benutzung durch
Besuchergruppen oder ähnliche Belastungen zugelassen.
Was muss man grundsätzlich während ihres Aufenthaltes im Gleisbereich tragen?
- geschlossenes, festes Schuhwerk (keine Sandalen, FlipFlops)
- Warnweste in orange-rot nach DIN ISO EN 20471
Ausnahmen für das Tragen einer Warnweste:
- Zugfahrer beim Kehren von Zügen oder beim Zugtausch
(„Abstellen mit Übersteigen“) - Bei der Suche nach Personen im Gleisbereich durch HOCHBAHN-Wache, Polizei
Aus Gründen der Arbeitssicherheit haben Zugfahrer bei der Sicherung und Hilfeleistung nach Unfällen die Warnweste zu
tragen.
Was mussen Personen ohne Warnweste vor dem Betreten von
Gleisbereichen in der LD tun?
In der BZ beim LD anzumelden und nach dem Verlassen dieser
Anlagen wieder abzumelden.
Was wird in diesen Fällen durch die BZ angeordnet?
Vorsichtsfahrt
Welche Einrichtungen und Geräte sind für das Meldeverfahren zu benutzen?
- Feste Fernsprecheinrichtungen
- Handfunkgeräte
- Das Diensthandy
Bei den Diensthandys die
Rufnummernübermittlung nicht ausschalten
Wer ist für das Ein- und Ausschalten der Tunnelbeleuchtung
verantwortlich?
Die BZ/LD oder UZ
Die Gleisbereiche sind entgegen der Fahrtrichtung zu betreten.
Die Gleisbereiche sind entgegen der Fahrtrichtung zu betreten.
Wo ist besondere Vorsicht
geboten, da hier ein Gleis in beiden Fahrtrichtungen befahren wird?
- Eingleisige Strecken
- Zweirichtungsbetrieb
- Gleiswechselbetrieb
- Zeitweise eingleisiger Betrieb
- In Stellwerkshaltestellen
Gleiswechselbetrieb - alle Personen -Gleisbereich betreten - BZ anmelden
Handfunkgerät - Diensthandy mitführen - die Rufnummer des Diensthandys bzw.
des Handfunkgerätes angeben
Auf allen Strecken mit Gleiswechselbetrieb haben sich grundsätzlich alle
Personen, die den Gleisbereich betreten, in der BZ anzumelden.
Es ist stets ein
eingeschaltetes Handfunkgerät mitzuführen. Alternativ kann auch ein
eingeschaltetes Diensthandy mitgeführt werden.
Bei der Anmeldung hat der Bedienstete die Rufnummer des Diensthandys bzw.
des Handfunkgerätes mit anzugeben, unter der er im Gleisbereich erreichbar ist.
Als Laufweg auf oberirdischen Streckenabschnitten sind
1. Böschungsränder und
2. Kabelkanäle neben dem Gleis zu nutzen.
Im Tunnel und in kurzen Einschnitten
ist der Raum mitten im Gleis zu benutzen.
Als Laufweg auf oberirdischen Streckenabschnitten sind Böschungsränder und
Kabelkanäle neben dem Gleis zu nutzen. Im Tunnel und in kurzen Einschnitten
ist der Raum mitten im Gleis zu benutzen.
Wann dürfen ins Gleis gefallene Gegenstände vom Bediensteten geborgen
werden?
Wenn es die betrieblichen Gegebenheiten zulassen.
Ist das nicht möglich, muss die BZ/ID verständigt werden.
Wann dürfen vor Dienstbeginn und nach Dienstende die Gleisbereiche betreten
werden?
Wenn keine anderen Wege vorhanden sind.
Auch für Wegabkürzungen
dürfen Gleisbereiche nicht betreten werden, wenn andere, sichere Wege zur
Verfügung stehen
Untersagt ist z.B. die Benutzung der Wege zwischen:
▪ Hst BA und Bba
▪ Hst FA und Wagenhallen
▪ Hst LE / BI und Bbi
Der Weg zwischen BA und Bba darf nur zum Ein- und Aussetzen von Zügen
und zur Störungsbehebung betreten werden.
Jeder Bedienstete hat sich im Gleisbereich so zu verhalten, dass er nicht durch
den Zugbetrieb gefährdet wird. Er ist für seine Sicherheit selbst verantwortlich,
dabei ist zu beachten:
- Feste Kleidung tragen. Mäntel und Jacken, die
offen getragen werden, sind fest am Körper zu halten. - Freihängende Kleidungsstücke sind verboten
(z.B. Halstücher oder Schals mit losen Enden). - Mitarbeiter, die aufgrund ihrer
- Körpermaße oder
- sich nicht in der Lage fühlen eine dienstliche Tätigkeit im Gleisbereich sicher auszuführen,
haben sich umgehend mit der BZ bzw.
ihrer vorgesetzten Dienststelle in Verbindung zu setzen.
Innerhalb von Gleisbereichen dürfen keine Gegenstände benutzt werden, die das Hören und Sehen beeinträchtigen.
z. B. Kopfhörer, Gehörschutzeinrichtungen.
Innerhalb von Gleisbereichen dürfen keine die akustische oder visuelle
Wahrnehmung (das Hören und Sehen) beeinträchtigenden Gegenstände
benutzt werden.
z. B. Kopfhörer, Gehörschutzeinrichtungen.