Betreten und Verhalten innerhalb von Gleisbereichen Flashcards

1
Q

Was wird als Gleisbereich bezeichnet?

A

Der Raum unter, neben oder über
Gleisen, in dem Personen durch bewegte Schienenfahrzeuge
gefährdet werden können

Auch die Laufstege, Laufwege, die Sicherheitsräume, und der Bereich von
Stromschienen

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2
Q

Wo beginnt der Gleisbereich?

A

Hinter den Sperrklappen
an Bahnsteigen

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3
Q

Von wem dürfen Gleisbereiche nur zu dienstlichen Zwecken betreten werden.

A

Gleisbereiche dürfen nur von unterwiesen personen oder deren begleitung betreten werden.

Soweit wie möglich sind nur die
vorgeschriebenen Zugänge und Verkehrswege zu benutzen.

Andere Wege und der Aufenthalt im Gleisbereich sind auf ein Minimum zu begrenzen.

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4
Q

Was sind Verkehrswege?

A

Wegeverbindungen zwischen
- Kehr- und Abstellgleisen
- Betriebsräume
- Haltestellen.

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5
Q

Als Laufweg auf oberirdischen Streckenabschnitten sind
1. Böschungsränder und
2. Kabelkanäle neben dem Gleis zu nutzen.

Im Tunnel und in kurzen Einschnitten
ist der Raum mitten im Gleis zu benutzen.

A

Als Laufweg auf oberirdischen Streckenabschnitten sind Böschungsränder und
Kabelkanäle neben dem Gleis zu nutzen. Im Tunnel und in kurzen Einschnitten
ist der Raum mitten im Gleis zu benutzen.

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6
Q

Wie sehen die Verkehrswege aus?

A

Sie haben eine ebene und befestigte
Oberfläche

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7
Q

Beispiele von Verkehrswege?

A
  • Ausbohlungen
  • Gitterrosten
  • Gehwegplatten
  • Kabelkanaldeckel
  • Laufstege
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8
Q

Merkmale von Verkehrswege

A
  • beleuchtet
  • frei von Stromschienenquerungen außer bei Gleisquerungen außerhalb des
    Fahrbereiches
  • In unübersichtlichen Anlagen können zusätzlich Hinweisschilder angebracht sein
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9
Q
  • Statische Gründe
  • Die Mitarbeiter der Betriebslenkung und die Aufsichtführende der technischen Abteilungen

Ausnahme: Der Laufsteg Bba Gleis 35/36

A

Die Laufstege in den Kehr- und Abstellanlagen sowie den Betriebshöfen dürfen
nur mit einer Person pro Meter begangen werden (statische Gründe).

Die Mitarbeiter der Betriebslenkung sowie die Aufsichtführenden der
technischen Abteilungen sind bei Begehungen oder anderen Schulungen mit
mehreren Personen dafür verantwortlich, dass die Abstände der Personen auf
dem Laufsteg eingehalten werden.

Ausnahme: Der Laufsteg Bba Gleis 35/36 ist für die Benutzung durch
Besuchergruppen oder ähnliche Belastungen zugelassen.

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10
Q

Was muss man grundsätzlich während ihres Aufenthaltes im Gleisbereich tragen?

A
  • geschlossenes, festes Schuhwerk (keine Sandalen, FlipFlops)
  • Warnweste in orange-rot nach DIN ISO EN 20471
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11
Q

Ausnahmen für das Tragen einer Warnweste:

A
  1. Zugfahrer beim Kehren von Zügen oder beim Zugtausch
    („Abstellen mit Übersteigen“)
  2. Bei der Suche nach Personen im Gleisbereich durch HOCHBAHN-Wache, Polizei

Aus Gründen der Arbeitssicherheit haben Zugfahrer bei der Sicherung und Hilfeleistung nach Unfällen die Warnweste zu
tragen.

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12
Q

Was mussen Personen ohne Warnweste vor dem Betreten von
Gleisbereichen in der LD tun?

A

In der BZ beim LD anzumelden und nach dem Verlassen dieser
Anlagen wieder abzumelden.

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13
Q

Was wird in diesen Fällen durch die BZ angeordnet?

A

Vorsichtsfahrt

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14
Q

Welche Einrichtungen und Geräte sind für das Meldeverfahren zu benutzen?

A
  • Feste Fernsprecheinrichtungen
  • Handfunkgeräte
  • Das Diensthandy

Bei den Diensthandys die
Rufnummernübermittlung nicht ausschalten

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15
Q

Wer ist für das Ein- und Ausschalten der Tunnelbeleuchtung
verantwortlich?

A

Die BZ/LD oder UZ

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16
Q

Die Gleisbereiche sind entgegen der Fahrtrichtung zu betreten.

A

Die Gleisbereiche sind entgegen der Fahrtrichtung zu betreten.

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17
Q

Wo ist besondere Vorsicht
geboten, da hier ein Gleis in beiden Fahrtrichtungen befahren wird?

A
  • Eingleisige Strecken
  • Zweirichtungsbetrieb
  • Gleiswechselbetrieb
  • Zeitweise eingleisiger Betrieb
  • In Stellwerkshaltestellen
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18
Q

Gleiswechselbetrieb - alle Personen -Gleisbereich betreten - BZ anmelden

Handfunkgerät - Diensthandy mitführen - die Rufnummer des Diensthandys bzw.
des Handfunkgerätes angeben

A

Auf allen Strecken mit Gleiswechselbetrieb haben sich grundsätzlich alle
Personen, die den Gleisbereich betreten, in der BZ anzumelden.

Es ist stets ein
eingeschaltetes Handfunkgerät mitzuführen. Alternativ kann auch ein
eingeschaltetes Diensthandy mitgeführt werden.

Bei der Anmeldung hat der Bedienstete die Rufnummer des Diensthandys bzw.
des Handfunkgerätes mit anzugeben, unter der er im Gleisbereich erreichbar ist.

19
Q

Als Laufweg auf oberirdischen Streckenabschnitten sind
1. Böschungsränder und
2. Kabelkanäle neben dem Gleis zu nutzen.

Im Tunnel und in kurzen Einschnitten
ist der Raum mitten im Gleis zu benutzen.

A

Als Laufweg auf oberirdischen Streckenabschnitten sind Böschungsränder und
Kabelkanäle neben dem Gleis zu nutzen. Im Tunnel und in kurzen Einschnitten
ist der Raum mitten im Gleis zu benutzen.

20
Q

Wann dürfen ins Gleis gefallene Gegenstände vom Bediensteten geborgen
werden?

A

Wenn es die betrieblichen Gegebenheiten zulassen.

Ist das nicht möglich, muss die BZ/ID verständigt werden.

21
Q

Wann dürfen vor Dienstbeginn und nach Dienstende die Gleisbereiche betreten
werden?

A

Wenn keine anderen Wege vorhanden sind.

Auch für Wegabkürzungen
dürfen Gleisbereiche nicht betreten werden, wenn andere, sichere Wege zur
Verfügung stehen

22
Q

Untersagt ist z.B. die Benutzung der Wege zwischen:

A

▪ Hst BA und Bba
▪ Hst FA und Wagenhallen
▪ Hst LE / BI und Bbi

Der Weg zwischen BA und Bba darf nur zum Ein- und Aussetzen von Zügen
und zur Störungsbehebung betreten werden.

23
Q

Jeder Bedienstete hat sich im Gleisbereich so zu verhalten, dass er nicht durch
den Zugbetrieb gefährdet wird. Er ist für seine Sicherheit selbst verantwortlich,
dabei ist zu beachten:

A
  1. Feste Kleidung tragen. Mäntel und Jacken, die
    offen getragen werden, sind fest am Körper zu halten.
  2. Freihängende Kleidungsstücke sind verboten
    (z.B. Halstücher oder Schals mit losen Enden).
  3. Mitarbeiter, die aufgrund ihrer
    - Körpermaße oder
    - sich nicht in der Lage fühlen eine dienstliche Tätigkeit im Gleisbereich sicher auszuführen,
    haben sich umgehend mit der BZ bzw.
    ihrer vorgesetzten Dienststelle in Verbindung zu setzen.
24
Q

Innerhalb von Gleisbereichen dürfen keine Gegenstände benutzt werden, die das Hören und Sehen beeinträchtigen.

z. B. Kopfhörer, Gehörschutzeinrichtungen.

A

Innerhalb von Gleisbereichen dürfen keine die akustische oder visuelle
Wahrnehmung (das Hören und Sehen) beeinträchtigenden Gegenstände
benutzt werden.
z. B. Kopfhörer, Gehörschutzeinrichtungen.

25
Q

Rucksäcke und Taschen dürfen in Fahrbereichen von Zügen von den
Bediensteten nicht direkt am Körper getragen werden
(Rücken, Schulter oder Brustkorb).
In diesen Bereichen sind Rucksäcke und Taschen in der Hand zu tragen.

A

Rucksäcke und Taschen dürfen in Fahrbereichen von Zügen von den
Bediensteten nicht direkt am Körper getragen werden
(Rücken, Schulter oder Brustkorb).
In diesen Bereichen sind Rucksäcke und Taschen in der Hand des
Bediensteten zu tragen.

26
Q

Bedienstete mit langen Haaren haben beim Aufenthalt in Fahrbereichen von
Zügen eine Kopfbedeckung zu tragen bzw. dafür zu sorgen, dass durch die
langen Haare keine Gefährdung eintritt.

A

Bedienstete mit langen Haaren haben beim Aufenthalt in Fahrbereichen von
Zügen eine Kopfbedeckung zu tragen bzw. dafür zu sorgen, dass durch die
langen Haare keine Gefährdung eintritt.

27
Q

Was sind bei Eintreten in Gleisbereich zu achten?

A
  1. Feste Schuhe und Kleidung
  2. Warnweste
  3. Diensthandy/Handfunkgeraet
  4. Mitarbeiter - Körpermaße oder sich nicht in der Lage fühlen
  5. Kopfhörer
  6. Rucksäcke und Taschen
  7. Lange Haaren - Kopfbedeckung
28
Q

Bei Annäherung sowie Vorbeifahrt eines Zuges ist der Sicherheitsraum
aufzusuchen. Dieser befindet sich:

A
  1. Böschungsrand
  2. Kabelkanälen
  3. Unter oder auf dem Bahnsteig
  4. Zwischen den gelben Begrenzungsstangen
  5. Zwischen den Tunnelstützen
  6. In den Tunnelnischen
  7. An den Notausgängen
29
Q

Was ist Beim Aufenthalt in den Gleisbereichen zu beachten?

A
  1. Nächster erreichbare
    Sicherheitsraum
  2. Ohne Hast erreichbar
30
Q

Was ist bei Dunkelheit bzw. in Tunnelanlagen beim Betreten der Gleisbereiche mitzuführen?

A
  • Rot abblendbare Handlampe
  • Das Diensthandy oder Handfunkgerät
31
Q

Worüber können Tunnel im Notfall, außer Haltestellen und Tunnelmünder, verlassen werden?

A

über Notausausgänge verlassen werden

32
Q

Wie sind Notausgänge im Tunnel gekennzeichnet?

Entfernung-Hinweise?

A

Durch blaue Leuchten

Die Entfernungen, zur Haltestelle, zum Tunnelmund und zum Notausgang, sind
auf grünen Rettungsschildern im Tunnel angegeben

33
Q

Im welchen Abstand sind die Rettungsschilder angebracht?

A

Max. 50 m
Neubau 25 m

34
Q

Welcher Weg ist im Brandfall zu nehmen?

A

Der Weg, der vom Brandherd und von der
Verqualmung wegführt

35
Q

Von welcher Seite können die Abdeckungen der Notausgänge von Hand
geöffnet werden?

A

Von der Tunnelseite

36
Q

Besondere Vorsicht ist geboten beim Überqueren von Gleisen:

A
  1. Kurz vor oder hinter Fahrzeugen
  2. An Weichen oder Leitschienen
  3. Beim Löschen von Bränden in der Nähe von elektrischen Anlagen,
    insbesondere in der Nähe von Stromschienen.
37
Q

Wie viel Meter ist ein Mindestabstand beim Löschen mit Wasser von Bränden in der Nähe von elektrischen Anlagen,
insbesondere in der Nähe von Stromschienen einzuhalten.

A

1 Meter

38
Q

Es ist verboten am Gleisbereich:

A
  1. Brände in der Nähe von den 10 KV-Kabeln (rot) dürfen von
    elektrotechnischen Laien nicht mit Wasser gelöscht werden, sofern diese
    Kabel noch unter Spannung stehen.
  2. Weichenzungen, Backenschienen und Herzstücke zu betreten
  3. Unter Zügen durchzukriechen
  4. Ueber Kupplungseinrichtungen zu klettern
  5. Stromschienen oder Stromabnehmer zu berühren
  6. Sich auf die Schutzverkleidung der Stromschiene zu setzen, die
    Schutzverkleidung zu betreten oder Gegenstände auf ihr zu lagern
  7. Ueberfahrene Gegenstände, die sich noch unter dem Zug oder an
    stromführenden Teilen wie z.B. Stromschiene und Stromabnehmer
    befinden, zu bergen
  8. Gruben zu überspringen.
39
Q

Hallenbetretung
Unbefugten ist das Betreten der Hallen in den Betriebshöfen Barmbek, Billstedt
und Farmsen untersagt.

A

Hallenbetretung
Unbefugten ist das Betreten der Hallen in den Betriebshöfen Barmbek, Billstedt
und Farmsen untersagt.

40
Q

Hallengleis 56 Bfa
Hallengleis 62 Bbi

Betriebsbedienstete des Bereiches BU ist der Zutritt zu diesem elektrischen Betriebsraeume untersagt.

A

Hallengleis 56 Betriebshof Farmsen
Betriebsbedienstete des Bereiches BU ist der Zutritt zu dem elektrischen
Betriebsraum von Gleis 56 untersagt.
Nur in Notfällen darf der Fahrstrom über die „Aus“- bzw. „Not-Aus“- Taster
direkt am Gleis 56 ausgeschaltet werden.

Hallengleis 62 Betriebshof Billstedt
Betriebsbedienstete des Bereiches BU ist der Zutritt zu dem elektrischen
Betriebsraum von Gleis 62 untersagt.
Nur in Notfällen darf der Fahrstrom über die „Aus“- bzw. „Not-Aus“- Taster
direkt am Gleis 62 ausgeschaltet werden.

41
Q

Betreten des Streckenabschnittes MO-HB-MO

Der Sicherheitsraum nicht ausreichen - zwischen zwei sich begegnenden Zügen

Während der Betriebszeit nicht
betreten

Muss der Gleisbereich zwischen MO und HB betreten
werden - vorher in der BZ (LD U3) die
Zustimmung einholen

Nach dem Verlassen wieder abmelden

Ausdrücklich bestätigen - alle zur Gruppe
gehörenden Personen den Gleisbereich wieder verlassen

A

Betreten des Streckenabschnittes MO-HB-MO
➢ Der Sicherheitsraum auf diesem Streckenabschnitt reicht teilweise nicht für
den ungefährdeten Aufenthalt zwischen zwei sich begegnenden Zügen aus.
Deshalb darf dieser Streckenabschnitt während der Betriebszeit nicht
betreten werden.
➢ Muss der Gleisbereich zwischen MO und HB wegen eines liegen
gebliebenen Zuges oder eines außergewöhnlichen Vorkommnisses betreten
werden, haben sich die Bediensteten vorher in der BZ (LD U3) die
Zustimmung dazu einzuholen.
Erst nach Bestätigung der Freigabe des Gleisbereiches durch den LD U3
darf der Gleisbereich betreten werden.
Nach dem Verlassen des Streckenabschnittes haben sich die Bediensteten
in der BZ (LD U3) wieder abzumelden.
Sie haben der BZ (LD U3) ausdrücklich zu bestätigen, dass alle zur Gruppe
gehörenden Personen den Gleisbereich wieder verlassen haben.

42
Q

Laufwege Gleisanlage zwischen HB U1 und den Gleisen 20 und 21, Weichenbereich 12

  1. Vor dem Betreten der Laufwege beim
    LD U1 anmelden
  2. über den Rufsäulenfernsprecher am Bahnsteigende
    HB in Richtung LS und am Weichenfernsprecher an der
    Weiche 13 oder über das Diensthandy oder das Handfunkgerät
  3. Bei jeder Anmeldung sind die Personalnummer und die Rufnummer des
    Diensthandys anzugeben
  4. Der Gleisbereich ist beidseitig gekennzeichnet durch ein Schild mit dem
    Hinweis auf die dortige Wegesicherungsanlage
  5. Die Zustimmung vom LD U1 - Einschaltung der gelben Drehblinkleuchten - warten bis am
    Anfang und Ende des Bereiches das gelbe Drehblinklicht aufleuchtet
  6. Verlassen AUS-Taste bedienen. Das
    gelbe Drehblinklicht erlischt.

Die Taste ist mit Hinweisschild
Wegesicherungsanlage AUS gekennzeichnet.

  1. Ein zweiter Bediensteter darf den Gleisbereich erst betreten, wenn das gelbe
    Drehblinklicht erloschen ist und nach Rücksprache mit dem LD U1 das
    erneute Einschalten der Wegesicherungsanlage veranlasst wurde
  2. Betreten mehrere Personen in einer Gruppe ist der
    Anmeldende dafür verantwortlich, alle Personen der Gruppe den
    Gleisbereich verlassen haben

➢ Bei Störungen der Wegesicherungsanlage darf der Gleisbereich nur mit
Zustimmung des LD U1 betreten werden.
Das Verlassen des Gleisbereiches ist dem LD U1 umgehend zu melden.

A

Betreten der Gleisanlage zwischen HB U1 und den Gleisen 20 und 21
➢ Die Benutzung des Laufweges zwischen dem Bahnsteig Hauptbahnhof Süd
und den Gleisen 20 und 21, der im Bereich der Weiche 12 mittig des Gleises
verläuft, darf nur mit Zustimmung des LD U1 erfolgen.
➢ Vor dem Betreten des Laufweges hat sich jeder Betretungsberechtigte beim
LD U1 anzumelden.
➢ Die Anmeldung ist über den Rufsäulenfernsprecher am Bahnsteigende
Hauptbahnhof Süd in Richtung LS bzw. am Weichenfernsprecher an der
Weiche 13 vorzunehmen.
➢ Die Anmeldung ist auch über das Diensthandy oder das Handfunkgerät
zulässig.
Bei jeder Anmeldung sind die Personalnummer und die Rufnummer des
Diensthandys anzugeben.
➢ Der Gleisbereich ist beidseitig gekennzeichnet durch ein Schild mit dem
Hinweis auf die dortige Wegesicherungsanlage.
➢ Die Zustimmung zur Betretung des Gleisbereiches wird vom LD U1 mit der
Einschaltung der gelben Drehblinkleuchten erteilt.
➢ Mit dem Betreten des Gleisbereiches muss solange gewartet werden, bis am
Anfang und Ende des Bereiches das gelbe Drehblinklicht aufleuchtet.
➢ Der Gleisbereich darf sonst nicht betreten werden, es ist mit einer Zugfahrt
zu rechnen.
➢ Beim Verlassen des Gleisbereiches ist die AUS-Taste zu bedienen. Das
gelbe Drehblinklicht erlischt. Die Taste ist mit dem Hinweisschild
Wegesicherungsanlage AUS gekennzeichnet.
➢ Es muss sich auch dann beim LD U1 gemeldet werden, wenn die
Wegesicherungsanlage für einen anderen Bediensteten, der sich schon im
Gleisbereich befindet, eingeschaltet wurde.
➢ Ein zweiter Bediensteter darf den Gleisbereich erst betreten, wenn das gelbe
Drehblinklicht erloschen ist und nach Rücksprache mit dem LD U1 das
erneute Einschalten der Wegesicherungsanlage veranlasst wurde.
➢ Betreten mehrere Personen in einer Gruppe den Gleisbereich ist der
Anmeldende dafür verantwortlich, dass alle Personen der Gruppe den
Gleisbereich verlassen haben.
➢ Bei Störungen der Wegesicherungsanlage darf der Gleisbereich nur mit
Zustimmung des LD U1 betreten werden.
Das Verlassen des Gleisbereiches ist dem LD U1 umgehend zu melden.

43
Q

Betreten des Gleisbereiches Brücke Hufnerstraße im Bereich Stw BA

  1. Fehlender Sicherheitsraum im Gleisbereich Brücke Hufnerstraße während der Betriebszeit betreten
  2. Planmäßige Arbeiten im Gleisbereich der Brücke Hufnerstraße - nach einer Gleissperrung gemäß Durchführungsanweisung durchgeführt
    werden
  3. Muss der Gleisbereich Brücke Hufnerstraße wegen eines liegengebliebenen
    Zuges oder eines außergewöhnlichen Vorkommnisses betreten werden,
    haben sich die Bediensteten in der BZ beim LD U3 anzumelden
  4. Erst nach Bestätigung der Sperrung des Gleisbereiches durch den LD U3
    darf der Gleisbereich Brücke Hufnerstraße betreten werden. Nach dem
    Verlassen des Gleisbereiches haben sich die Bediensteten beim LD U3
    wieder abzumelden.
    Sie haben dem LD U3 dabei ausdrücklich zu bestätigen, dass alle zur
    Gruppe gehörenden Personen den Gleisbereich wieder verlassen haben.
    Durch folgende Hinweisschilder auf der Brücke Hufnerstraße wird auf den
    fehlenden Sicherheitsraum hingewiesen.
A

Betreten des Gleisbereiches Brücke Hufnerstraße im Bereich Stw BA
➢ Wegen fehlendem Sicherheitsraum im Gleisbereich Brücke Hufnerstraße
darf dieser Bereich während der Betriebszeit nicht betreten werden.
➢ Planmäßige Arbeiten im Gleisbereich der Brücke Hufnerstraße dürfen nur
nach einer Gleissperrung gemäß Durchführungsanweisung durchgeführt
werden.
➢ Muss der Gleisbereich Brücke Hufnerstraße wegen eines liegengebliebenen
Zuges oder eines außergewöhnlichen Vorkommnisses betreten werden,
haben sich die Bediensteten in der BZ beim LD U3 anzumelden.
➢ Erst nach Bestätigung der Sperrung des Gleisbereiches durch den LD U3
darf der Gleisbereich Brücke Hufnerstraße betreten werden. Nach dem
Verlassen des Gleisbereiches haben sich die Bediensteten beim LD U3
wieder abzumelden.
Sie haben dem LD U3 dabei ausdrücklich zu bestätigen, dass alle zur
Gruppe gehörenden Personen den Gleisbereich wieder verlassen haben.
Durch folgende Hinweisschilder auf der Brücke Hufnerstraße wird auf den
fehlenden Sicherheitsraum hingewiesen.