Versetzung Flashcards
Versetzung
Unter einer „Versetzung” versteht man die nicht unerhebliche Änderung des Arbeitsortes, der Arbeitszeitgestaltung, der Arbeitsaufgaben und/oder des Tätigkeitsbereichs.
Will der AG eine Versetzung des AN vornehmen so ist eine Versetzung durch einseitige Anordnung des AG („direktoriale Versetzung”) nur zulässig, wenn sie durch den Arbeitsvertrag gedeckt ist. Andernfalls muss der AN in die vom AG geplante Versetzung einwilligen („vertragsändernde Versetzung”; die notwendige Zustimmung des AN kann auch durch Änderungskündigung herbeigeführt werden, dazu Rz 380 f).
Sofern wie im vorliegenden Fall ein Betriebsrat (BR) errichtet ist, müssen beim Ver-setzungsschutz die arbeitsvertragsrechtliche und die betriebsverfassungsrechtliche Ebene unterschieden werden („2-Ebenen-Theorie”). Diese beiden Aspekte sind getrennt voneinander zu betrachten, dh der AG muss, um eine gültige Versetzung zu erreichen, die Voraussetzungen beider „Ebenen” erfüllen.