AN-Schutz Und Arbeitszeit Flashcards

1
Q

Arbeitnehmerschutz

A

• Öffentlich-rechtliche Normen
- Vollzug durch Verwaltungsbehörden
- Verwaltungsstrafen
• Kategorien
- Technischer Arbeitnehmerschutz (ANSchG)
- Arbeitszeitschutz (AZG, ARG)
- Verwendungsschutz (zB MSchG)

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2
Q

Arbeitnehmerschutz

A

• Normadressat = Arbeitgeber
• Delegation der strafrechtlichen Verantwortung
- Gem § 9 Abs 2 und 3 VStG
- Verantwortliche Beauftragte:
° § 23 Abs 2 ArbIG: Leitende Angestellte, denen maßgebliche Führungsaufgaben selbstverantwortlich übertragen sind
° -> Anordnungsbefugnis! (Leitende Angestellte sollen diese Befugnis haben und einverstanden sein)

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3
Q

Überwachung des Arbeitnehmerschutzes

A

• Arbeitsinspektorate - ArbIG
• Aufgaben
- Unterstützung und Beratung
- Kontrolle
- Betretung und Besichtigung der Arbeitsstätten
- Aufforderung, gesetzlichen Zustand herzustellen
- Anzeige bei der BVwB/Magistrat

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4
Q

Persönlicher Geltungsbereich des Arbeitszeitgesetzes

A

Korrigieren
• § 1 AZG - Arbeitnehmer, die das 18.
Lebensjahr vollendet haben
• § 1 Abs 2 AZG - Ausnahmen, zB
- Leitende Angestellte, denen maßgebliche Führungsaufgaben selbstverantwortlich übertragen sind
- sonstige AN mit maßgeblicher selbständiger
Entscheidungsbefugnis
- Nahe Angehörige

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5
Q

Regelungszweck des AZG

A

• Überlastungsschutz
• Verteilung des Gesamtarbeitsvolumens
• Freizeitschutz

→ Überstunden teurer (50% Zuschlag)
• Mehrarbeitszuschlag

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6
Q

Was ist eine Überstunde?

A

• Überschreiten der gesetzlichen
Normalarbeitszeit
- Grds 8 Std tägl, 40 Std wöchentlich
- Andere Verteilung der NAZ →> § 4 ff AZG
- Kollektivvertragliche NAZ von 38,5 Stunden?
• Überschreiten der wöchentlichen oder
täglichen NAZ

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7
Q

Arbeitszeitgrenzen ab 1.9. 2018

A

• Gesetzliche NAZ
- 8 Std pro Tag
- 40 Std pro Woche
- Außer andere Verteilungsoptionen gem AZG
• Absolute Höchstgrenzen zulässiger Arbeitszeit
- 12 Std pro Tag
- 60 Std pro Woche
• Im Vier-Monats-Zeitraum darf im Schnitt max 48 Stunden pro Woche beschäftigt werden

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8
Q

„Arbeitszeit”?

A

• Beschäftigungszeiten unterschiedlicher
Intensität
- Arbeitsbereitschaft
- Rufbereitschaft
- Reisezeiten
• Entsprechend unterschiedliche
Höchstgrenzen
• Verlängerung der Normalarbeitszeit

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9
Q

Verpflichtung zur Leistung von ÜSt?

A

• AZG steckt nur den höchstzulässigen Rahmen
ab
• tatsächliche Verpflichtung aus:
- Vertrag
- Treuepflicht (Interessenabwägung)
- BV oder KollV
• Unbegründetes Ablehnungsrecht des AN, bei ÜSt über 10/50 (+ Benachteiligungsverbot)

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10
Q

All-In-Vereinbarung
Überstundenpauschale

A

• = Vertragliche Vereinbarung
• Deckungsprüfung
• Anspruch des AN, auch wenn er weniger Üst
leistet
• Bei Übersteigen Anspruch auf Nachzahlung

• AV: Widerrufsvorbehalt!
• Leitende Angestellte?

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11
Q

Vertragsrechtliche Bestimmungen im AZG →> §§ 19c ff

A

• Vereinbarung der NAZ und ihre Änderung
- BV gem § 97 Abs 1 Z 2 ArbVG -> erzwingbare BV
- Arbeitsvertrag (auch konkludent)
• Einseitige Änderung der Lage der AZ
- durch Weisung des AG, wenn
- sachlich gerechtfertigt,
- zwei Wochen im Vorhinein mitgeteilt und
- kein grds Ausschluss oder
- unvorhergesehener Notfall

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12
Q

Teilzeitarbeit

A

• Unterschreitung der gesetzlichen oder kollv
NAZ
• § 19d AZG - Vereinbarung (konkludent)
• Beschränkung von Mehrarbeit
- Durch KV, BV oder AV vorgesehen,
- Erhöhter Arbeitsbedarf
- Keine berücksichtigungswürdigen Interessen des AN
• Arbeit auf Abruf -> unzulässig

• Mehrarbeitszuschlag von 25%
- Mittelbare Diskriminierung aufgrund des
Geschlechts?
- EuGH: ÜSt-Zuschlag sachlich gerechtfertigt (Rs Helmig) -> Überlastungsschutz
• § 19d Abs 6 AZG: Benachteiligungsverbot
- Umsetzung der Teilzeitrichtlinie
- Unmittelbare Anwendbarkeit von Art 157 AEUV
• zB niedrigerer Stundenlohn
• Ausschluss von Betriebspension
• Aliquotierung von Kinderzulage?

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13
Q

Merharbeitszeit

A

Die Differenz zwischen der verkürzten und der gesetzlichen Normalarbeitszeit

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14
Q

Arbeitszeit

A

Ist die Zeit von Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen

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15
Q

Tagesarbeitszeit

A

Ist die Arbeitszeit innerhalb eines ununterbrochen Zeitraums von 24 Stunden

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16
Q

Wochenarbeitszeit

A

Ist die Arbeitszeit innerhalb eines Zeitraums von Montag bis einschließlich Sonntag