Der Arbeitsvertrag Flashcards
Das Anbahnungsverhältnis
• Vorvertragliches Schuldverhältnis
- Culpa in contrahendo
- Ersatz des Vertrauensschadens
• Fragerecht des Dienstgebers - Recht auf Lüge?
- Fragen, die Persönlichkeitsrechte verletzen, müssen nicht beantwortet werden
- Lüge? - Entlassungsrecht prüfen!
Abschluss des Arbeitsvertrags
• Angebot und Annahme
- Bestimmtheit des Anbotes - § 1152 ABGB
„Ist im Vertrage kein Entgelt bestimmt und auch nicht Unentgeltlichkeit vereinbart, so gilt ein angemessenes Entgelt als bedungen.”
- § 1153 ABGB
„Soweit über Art und Umfang der Dienste nichts vereinbart ist, sind die den Umständen nach angemessenen Dienste zu leisten.”
• Formgebote? - Dienstzettel
Anpassung/Änderung des AV
• Einvernehmlich
Einseitig möglich wenn es im AV vereinbart ist
• Einseitig durch den AG
- Unverbindlichkeitsvorbehalt
- Gestaltungsvorbehalte:
° Anderungsvorbehalt
° Widerrufsvorbehalt
• Teilkündigung des AV
• Änderungskündigung: = bedingte Kündigung
Gesetz- oder sittenwidrige Vertragsklauseln
• § 879 ABGB
- „Ein Vertrag, der gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.”
• Total nichtig oder teilnichtig?
- Gesetzeszweck
- Bei Teilnichtigkeit
° Umdeutung orientiert am hypothetischen Parteiwillen
° Spezialfall: Geltungserhaltende Reduktion
Der Probemonat
Das ist ein Zeitraum binnen dessen kraft vertraglicher Vereinbarung das Dienstverhältnis jederzeit mit sofortiger Wirkung ohne wichtiger Grund gelöst werden kann. Die Dauer der Probezeit beträgt längstens ein Monat. Für Lehrverhältnisse gelten die ersten drei Monate ex lege als Probezeit
Wird ein Probearbeitsvertrag für eine längere als die gesetzlich zulässige Frist für den - Probemonat vereinbart (zB für drei Monate), ist durch Auslegung zu ermitteln, welches rechtliche Schicksal die Klausel nehmen soll.
Wird aus der Formulierung der Klausel ersichtlich, dass jeder Vertragspartner in diesem Zeitraum das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen auflösen können soll, ist der erste Monat als Probemonat isd $19 AngG ($ 1158 ABGB) anzuerkennen. Für die übersteigenden zwei Monate ist die Vereinbarung der jederzeitigen Lösbarkeit ohne Angabe von Gründen gem $ 879 ABGB nichtig (Teilnichtigkeit der Klausel).
§ 19 AngG; § 1158/2 ABGB → DV auf Probe: 1 Monat
Bsp: Vertragsklausel:
„Das AV wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, beginnend mit 1.3.2018. Es wird vereinbart, dass das DV innerhalb der ersten drei Monate ohne Angabe von Gründen jederzeit sowohl vom AG als auch vom AG gelöst werden kan
Kettenarbeitsvertrag
= unmittelbar aneinander gereihte befristete Arbeitsverhältnisse
Bsp: Ersatzkraft
Drittmittelprojekte
Tourismus
Problematik und Lösung
• Umgehung von Arbeitnehmerschutzrechten
- Zeitabhängige Ansprüche
- Kündigungsschutz gem § 105 ArbVG
• Befristungs-RL 1999/70/EG
• OGH:
- Nichtigkeit der 2. Befristungsvereinbarung, es sei denn
- Sachliche Rechtfertigung
• Variante:
- Mehrfach befristete Vertragsklauseln
Versetzung: 2 Ebenen
• Vertragsrecht
- Weisung
- Vertragsänderung
• Betriebsverfassungsrecht (§ 101 ArbVG)
- Information
- Zustimmung
• Fall: Der Arbeitgeber A möchte seinen Arbeitnehmer B nach mehreren Jahren Verwendung in verschiedenen Filialen in Wien in eine Filiale in St. Pölten versetzen. Im Arbeitsvertrag wurde als Arbeitsort „Wien” (Variante: „Österreich”) vereinbart.
Dauer des Arbeitsvertrages
Dauer des AV
Befristet unbefristet
Zeitablauf Entlassung/ KündigungEntlassung/Austritt Austritt
Befristete Arbeitsverträge
• Arten
- Echte Befristung - kalendermäßig fixiert
- Unechte Befristung - objektiv bestimmbar
• § 21 AngG: Befristung auf länger als 5 Jahre
- Begünstigtes Kündigungsrecht für den AG
• Kündigungsvereinbarung?
Fürsorgepflicht
Ihre Basis