Versandhandel - Bring- oder Schickschuld? Flashcards

1
Q

hM + BGH

A

Bei Geschäften, die über den Warenversand abgewickelt werden, handelt es sich um Schickschulden.

Arg: Nach §269 I soll im Zweifel der Leistungsort der Wohnsitz des Schuldner sein - > Hol-/Schickschuld

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2
Q

mM

A

Bei einem Kauf bei einem Versandhandel handelt es sich um Bringschulden.

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