Entkonkretisierung Flashcards
1
Q
eA
A
Der Schuldner hat das Recht, bis zur Erbringung der Leistung die einseitig bewirkte Konkretisierung rückgängig zu machen, d.h. mit anderen Stücken erfüllen zu dürfen.
Arg: §243 II soll nur den Schuldner schützen.
Der Gläubiger habe kein Interesse daran, gerade die vom Schuldner zur Erfüllung bestimmten Stücke zu bekommen.
2
Q
hM
A
Der Schuldner ist an die Konkretisierung gebunden.
Im Einzelfall verstieße diese allerdings gegen Treu und Glauben (§242).
Arg: Der Schuldner kann nicht auf Kosten des Gläubigers spekulieren.