§§278, 831 "zur Erfüllung einer Verbindlichkeit" Flashcards
1
Q
Rspr. noch hL
A
Eine Zurechnung der schädigenden Handlung der Hilfsperson ist dem Schuldner nicht zuzurechnen, da ein solcher Diebstahl nur bei Gelegenheit der Erfüllung begangen wird.
- > Es muss ein innerer sachlicher Zusammenhang zwischen der dem Gehilfen aufgetragenen Tätigkeit und der schädigenden Handlung bestehen.
2
Q
aA
A
Eine Zurechnung der Handlung der Hilfsperson ist möglich, wenn die Straftat durch die übertragene Tätigkeit ermöglicht oder aber wenigstens erleichtert worden ist.
P: Die dogmatische Trennung von vertraglicher und deiktischer Haftung bliebt weitgehend unberücksichtigt.
Zudem erscheint eine solche Ausdehnung der Haftung des Schuldners unter Wertungsgesichtpunkten nicht sachgerecht.