Verrechnungssteuer Flashcards
Nenne die Rechtsgrundlagen der Verrechnungssteuer (5)
- BV
- VSTG
- VSTV
- KS 34 (Kundenguthaben)
- KS 47 (Obligationen)
Wer hat die Befugnis die Verrechnungssteuer zu erheben? Wem stehen die Erträge zu?
der Bund gem. BV 132 II
10% des jährlichen Ertrags fallen den Kantonen zu, Aufteilung nach Wohnbevölkerungszahl der letzten Volkszählung (VSTG 2 I)
Worauf ist die Verrechnungssteuer geschuldet? (3)
VSTG 1
1. Ertrag aus beweglichem Kapitalvermögen
2. Lotteriegewinne
3. Versicherungsleistungen
Welche Steuerart ist die Verrechnungssteuer?
indirekte Objektsteuer und Quellensteuer (ohne Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungfähigkeit
Ist die Überwälzung der Verrechnungssteuer zwingend? Was sind die Folgen der Nichtüberwälzung?
ja (VSTG 14), Umgehung ist strafbar nach VSTG 63
Welche Funktion hat die Verrechnungssteuer? (2)
- Spezialeinkommensteuer mit Sicherungsfunktion für Steuerinländer bei ordnungsgemässer Deklaration, ansonsten Verwirkung des Rückerstattungsanspruchs (ausser bei fahrlässiger Nichtdeklaration)
- Fiskalfunktion für Steuerausländer (Rückforderung bei Lotteriegewinnen und Kapitalertrag anteilsmässig oder komplett nach DBA, keine Steuer auf Versicherungsleistungen)
Definiere Steuerinländer (VSTR)
VstG 9, 22, 24
Wohnsitz, dauernder Aufenthalt, statuarischer Sitz oder Betriebsstätte in der CH
bei wirtschaftlicher Zugehörigkeit: nur im Umfang der zu zahlenden Einkommens- und Vermögenssteuer (VSTG 22 II)
Wie verläuft die Veranlagung bei der Verrechnungssteuer?
Selbstveranlagung
Erhebung ist anonym, Steuerpflichtiger gibt sich selber bekannt durch Rückerstattungsantrag
Zählt Fürstentum Liechenstein für die Verrechnungssteuer als In- oder Ausland?
Ausland (im Gegensatz zur MWST, Stempelabgabe)
Wer ist das Steuersubjekt und der Steuerträger bei der Verrechnungssteuer?
Steuersubjekt: Zahlender / SSL nach Schuldnerprinzip (Vstg 10 I)
Steuerträger: Person, die die steuerbare Leistung erhält
Nenne die Haftungsbestimmungen der VSTG
- SSL haftet für Ablieferung
- Solidarische Haftung der Liquidatoren
- Solidarische Haftung der Organe bei JP und KAG im Ausland
VSTG 15 I + II
Wann entsteht die Verrechnungssteuerforderung und wann wird sie fällig bei: Kapitalerträgen
Entstehung: Zeitpunkt, wo die steuerbare Leistung fällig wird (gezahlt wird)
Fälligkeit: 30 Tage nach Entstehung (Dividenden, Anleihensobligationen)
Oder
30 Tage nach Ablauf des Quartals (Kundenguthaben, Kassenobligationen)
VstG 12 I + 16
Wo ist die Entstehung und Fälligkeit der Verrechnungssteuer geregelt?
VSTG 12 + 16
Wann entsteht die Verrechnungssteuerforderung und wann wird sie fällig bei: Eigenen Aktien
Entstehung: nach Ablauf der jeweiligen Frist gem. OR
Fälligkeit: 30 Tage nach Entstehung
VSTG 12 I bis + 16 I c
Wann entsteht die Verrechnungssteuerforderung und wann wird sie fällig bei: Erträge aus Thesaurierungsfonds
Entstehung: bei Gutschrift
Fälligkeit: 30 Tage nach Entstehung
VSTG 12 I ter + 16 I c
Wann entsteht die Verrechnungssteuerforderung und wann wird sie fällig bei: Konkurseröffnung / Sitzverlegung ins Ausland
Entstehung + Fälligkeit: sofort
VSTG 16 III
Nenne die Verjährungsfrist der Verrechnungssteuer
5 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres der Entstehung (Stillstand und Unterbruch ausgenommen)
VSTG 17
7 Jahre für nichtdeklarierte Geldwerte Leistungen (i.S.v. Steuerhinterziehung) ab Einreichung der Jahresrechnung an die Steuerverwaltung (Bundesgerichtliche Rechtssprechung)
Wann kann das Meldeverfahren für Kapitalerträge angewendet werden? + Gesetzesartikel (VSTR) (7)
VSTG 20, VSTV 24,24a,26a (abschliessende Aufzählung)
- Geldwerte Leistungen aus Vorjahren, die bei einer steuerbehördlichen Kontrolle festgestellt werden
- Ausgabe von Gratisaktien/-nennwerterhöhungen
- Ausrichtung Naturaldividende
- Ausrichtung Liquidationsüberschuss durch Abtretung von Aktiven
- Sitzverlegung ins Ausland
Fälle 1-5: max. 20 Personen
- Erwerb eigener Aktien ohne Kapitalherabsetzung
- Dividende im Konzernverhältnis, wenn qualifizierte Beteiligung (10%), Steuerträger muss rückerstattungsberechtigt sein als Steuerinländer oder nach DBA und Meldung erfolgt via Formular innert 30 Tagen nach Entstehung der VRST-Forderung mittels F106
Wann kann das Meldeverfahren im Groben angewendet werden? (3)
- offensichtlicher Härte
- Sicherungsfunktion nicht mehr benötigt
- Umwälzung nicht mehr möglich
Was ist die “Sicherstellung” der Verrechnungssteuer? (1+4)
ESTV kann dies Verlangen, solange die Steuer noch nicht rechtskräftig ist (VSTG 47)
- wenn Bezug gefährdet
- im Verzug
- Steuerpflichtiger keinen Sitz im Inland hat
- VSTV 9, ausländisch beherrschte Gesellschaften (80% Beteiligte Wohnsitz im Ausland, Aktiven mehrheitlich im Ausland und nicht alljährliche angemessene Ausschüttung (Usanz 6% Eigenmittel)
Nenne die positiven und negativen Voraussetzungen der Rückerstattung der Verrechnungssteuer (5)
VSTG 21 I + II
- Berechtigung zur Rückerstattung (pers. Eigenschaft)
- Recht auf Nutzung der steuerbaren Leistung (Eigentum, Nutzniessung, keine Weiterleitung an wirtschaftlich nicht Berechtigten)
- ordnungsgemässe Deklaration/Verbuchung (solange Veranlagung offen)
- Fristgerechte Einreichung Rückerstattungsantrag
- negativ: darf nicht zur Steuerumgehung führen
Nenne die wichtigen Punkte zur fahrlässigen Nichtdeklaration der Verrechnungssteuer (3)
- muss sich aus den Akten ergeben oder glaubhaft gemacht werden
- BGE, dass niemand 35% VRST Inkauf nimmt, wenn Einkommenssteuer 20% ist
- Folgen der Unvorsicht werden nicht bedacht oder es wird keine Rücksicht darauf genommen (stark abhängig von Umständen und persönlichen Verhältnissen wie Ausbildung, Erfahrung, Intellekt)
Innert welcher Frist muss der Verrechnungssteuer-Rückerstattungsantrag eingereicht werden?
VSTG 32 I + II
- 3 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres der Entstehung (Verwirkungsfrist)
- bei Erhebung durch Beanstandung ESTV: 60 Tage
Was könnte eine Steuerumgehung bei der Verrechnungssteuer vermuten lassen? (2 +3)
- Vorschub eines Inländers, der dann die VRST an einen Ausländer weiterleitet
- Ausländische Gesellschaft überträgt an Schweizer Gesellschaft zur Rückforderung der VRST (Altreservenpraxis)
Rechtsgestaltung ist ungewöhnlich, sachwidrig oder absonderlich
Wahl wurde getroffen um Steuern zu sparen (Annahme) uns führt zu effektiven Steuerersparnissen
Nenne die Rückforderungsvoraussetzungen der Verrechnungssteuer für STWEG
Verzeichnis der Beteiligten ist notwendig, da nur Rückerstattung an Steuerinländer (VSTV 55a)
bei beschränkter Steuerpflicht: im Umfang der zu zahlenden Einkommens- und Vermögenssteuer
Nenne die Rückerstattungsvoraussetzungen der Verrechnungssteuer für Erbengemeinschaften
- Zu Lebzeiten fällige Leistungen: Erblasse muss Voraussetzungen erfüllen (VSTV 58 I)
Rückerstattung an Erben ungeachtet deren Wohnsitz - nach Tod: Erben müssen Voraussetzungen erfüllen, je im Umfang seiner Erbenquote (VSTV 58 II)
-> Einreichung Formular S-167 am Veranlagungsort (bis Steuerperiode 2021)
seit 2022: VRST muss im persönlichen WV einzeln nach Erbquote rückgefordert werden
Nenne die Rückerstattungsvoraussetzungen der Verrechnungssteuer für: Ausländische Gesellschaften mit Schweizer Betriebsstätten
im Umfang des in der Schweiz steuerbaren Betriebsvermögens (VSTG 24 III)
Welche zwei Anrechnungsmethoden kennen die DBA bei der Verrechnungssteuer?
- Freistellungsmethode
- Anrechnungsmethode