Steuern juristische Personen Flashcards

1
Q

Welche Arten von juristischen Personen existieren (5)?

A
  1. Kapitalgesellschaft
  2. Genossenschaft
  3. Verein
  4. Stiftung
  5. übrige (z.B. ausländische, altrechtliche, Kollektive Kapitalanlage mit direktem Grundbesitz)
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2
Q

was ist ein SICAF?

A

eine Investmentgesellschaft mit festem Kapital (Vermögen von Anleger zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage)

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3
Q

wie werden ausländische juristische Personen in der Schweiz besteuert? + Gesetzesartikel

A

gleich wie ihr CH Äquivalent bzw. der ähnlichsten Form
muss im Einzelfall bestimmt werden

DBG 49 III

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4
Q

Welche Steuern bezahlen juristische Personen (3)?

A
  1. Gewinnsteuer
  2. Kapitalsteuer
  3. Kirchensteuer
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5
Q

Wie wird die Kirchensteuer bei jur. Personen berechnet? Gibt es eine Möglichkeit der Befreiung?

A

i.d.R. anteilsmässig nach Verhältnis verschiedener Kirchgemeinden im Kanton

ja, aber nur bei religiöser Zweckverfolgung

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6
Q

Wie wird eine jur. Person persönlich zugehörig? (2)+ Gesetzesartikel

A
  1. Statuarischer Sitz in der CH
  2. Ort der tatsächlichen Verwaltung in der CH

DBG 50

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7
Q

was bedeutet die persönliche Zugehörigkeit? Was ist ausgeschlossen?

A

uneingeschränkte Steuerpflicht auf gesamtes, weltweites Vermögen

ohne Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten oder Grundstücke im Ausland / ausserkantonal

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8
Q

Definiere den “Ort der tatsächlichen Verwaltung”

A

Wo das operative Tagesgeschäft stattfindet und wo gearbeitet wird

VR und Hilfsfunktion sind unzureichend

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9
Q

Wann ist der Ort der tatsächlichen Verwaltung massgebend?

A

wenn der statuarische Sitz im Ausland liegt oder der statuarische Sitz nur formelle Bedeutung hat (Briefkastendomizil)

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10
Q

Dürfen Verluste von Geschäftsbetrieben, Betriebsstätten und Grundstücken im Ausland in Abzug gebracht werden?

A

bei pers. Zugehörigkeit und NUR von Betriebsstätten

nur provisorische Verrechnung - wenn innert 7 Jahren Gewinn erzielt wird in der Betriebsstätte = Rückkorrektur

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11
Q

Wer ist wirtschaftlich zugehörig? (5)+ Gesetzesartikel

A

DBG 51

  1. Betriebsstätte in der CH
  2. Teilinhaber an Geschäftsbetrieben
  3. Eigentümer, Nutzniesser, Beteiligte an in der CH gelegenen Liegenschaften
  4. Gläubiger, Nutzniesser von in der CH durch Grund- oder Faustpfand gesicherten Forderungen
  5. Vermittlung / Handel mit in der CH gelegenen Liegenschaften
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12
Q

Definiere eine Betriebsstätte (3)

A
  1. Feste Geschäftseinrichtung
  2. ganz oder teilweise ausgeübte Geschäftstätigkeit
  3. quantitativer/qualitativer Mehrwert für UN
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13
Q

Wie gestaltet sich die Steuerpflicht bei wirtschaftlicher Zugehörigkeit? (4 - JP)

A
  1. beschränkt auf Teile des Gewinns in der CH
  2. keine Verrechnung von Verlusten aus dem Ausland (interkantonal meist aber schon)
  3. mindestens der in der CH erzielte Gewinn ist steuerbar
  4. Steuerausscheidung (indirekte, quotenmässige Methode)
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14
Q

Wann beginnt und endet die Steuerpflicht? (JP)

A

Beginn:
Gründung, Sitzverlegung, Ort der tatsächlichen Verwaltung, Erwerb steuerbarer Wert

Ende:
Aufgabe des oben genannten

auf Datum genau

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15
Q

Wenn der Sitz während des Steuerjahres verlegt wird, wo ist die Gesellschaft steuerpflichtig?

A

in beiden Kantonen zu 100%.
Ausscheidung nach pro rata temporis

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16
Q

Wer ist von der Steuerpflicht ausgenommen? + Gesetzesartikel (JP)

A

DBG 56

z.B. Bund, Kanton, Sozialversicherungen, gemeinnützige juristische Personen, neu angesiedelte Unternehmen

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17
Q

Nenne Beispiele für die Mithaftung (5) + Gesetzesartikel (JP)

A

DBG 55

  1. Käufer und Verkäufer von Liegenschaften in der CH, wenn Vermittler keinen Sitz/Verwaltung in der CH hat (bis 3% Kaufpreis)
  2. Teilinhaber von ausländischen Gesellschaften ohne juristische Persönlichkeit
  3. bei wirt. Zugehörigkeit: Reinerlös bei Verkauf von Betriebsstätten und Grundstücken
  4. Liquidatorenhaftung bei Verrechnungssteuer
  5. bei Liquidation bis Höhe Liquidationsergebnis
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18
Q

Wann wird - aus steuerlicher Sicht - eine Gesellschaft aus dem HR gelöscht?

A

wenn alle Steuerschulden beglichen sind

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19
Q

Auf welcher Basis wird die Gewinnsteuer erhoben? + Gesetzesartikel

A

steuerbarer Reingewinn gem. handelsrechtskonformen Jahresabschluss

DBG 57

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20
Q

Nenne die wichtigsten Punkte zum Massgeblichkeitsprinzip (2)

A
  1. Basis Gewinnsteuer = Handelsrecht
  2. Abweichungen nur wo vom Steuergesetz vorgesehen (Verlustvortrag, Mantelhandel, handelsrechtswidrige Buchungen)
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21
Q

Welche Ziele verfolgt das Steuerrecht? welche das Handelsrecht? Mittels welchen Vorschriften?

A

Steuerrecht:
1. minimaler steuerbarer Gewinn
2. Tiefstbewertungsvorschriften, Korrekturvorschriften

Handelsrecht:
1. Vorsichtsprinzip
2. Gläubigerschutz
3. Höchstbewertungsvorschriften

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22
Q

Was ist eine Bilanzberichtigung?

A

Ersatz eines handelsrechtswidrigen Jahresabschluss durch einen handelsrechtskonformen.
Wenn Steuererklärung bereits eingereicht - möglich bis sie in Rechtskraft erwächst

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23
Q

Was ist eine Bilanzänderung?

A

Ersatz eines handelsrechtskonformen Abschluss durch einen anderen - ebenfalls handelsrechtskonformen

nach Einreichung Steuererklärung nicht mehr möglich

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24
Q

Nach welchen Prinzipien werden der Reingewinn und die Aufwände bestimmt?

A

Reingewinn: Periodizitätsprinzip - Realisationsprinzip
Aufwände: Verursacherprinzip - Imparitätsprinzip

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25
Q

Wie werden Währungsdifferenzen steuerlich behandelt?

A

Umrechnungen durch Geschäftsverkehr (Erträge / Aufwände) sind erfolgswirksam

Umrechnungen zur Abschlusserstellung sind reine Darstellungsformen und nicht erfolgswirksam zu verbuchen

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26
Q

Was ist die umgekehrte Massgeblichkeit?

A

Nach Handelsrecht mehrere Korrekte Buchungsvarianten, jedoch ist nur eine steuerlich anerkannt -> es wird direkt so gebucht, damit es steuerkonform ist

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27
Q

Welche Erträge sind steuerbar? (JP)

A

ordentliche Erträge:
1. Leistungserstellung
2. aus Vermögen

ausserordentliche Erträge:
1. Kapitalgewinn aus Veräusserung von Anlagevermögen
2. Liquidationsgewinne
3. Aufwertungsgewinne
4. ggf. Beteiligungsertrag

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28
Q

Welche Aufwendungen sind abziehbar? + Gesetzesartikel

A

DBG 58

alle zur Erzielung von Umsatz und der Produktion zusammenhängenden Kosten, sowiet diese nicht aktivierungspflichtig sind

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29
Q

Welche Aufrechnungen sind möglich? (6) + Gesetzesartikel

A

DBG 58

  1. Kosten für Anschaffung, Herstellung und Wertvermehrung des Anlagevermögens
  2. geschäftsmässig nicht begründete Abschreibungen und Rückstellungen
  3. offene und verdeckte Gewinnausschüttungen
  4. Einlagen in die Reserven
  5. Einzahlung auf das Eigenkapital aus Mittel der juristischen Person (ausser Reservenzuweisung)
  6. Geschäftsmässig nicht begründete Zuwendungen an Dritte
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30
Q

Was ist eine geldwerte Leistung?

A

Eine verdeckte Gewinnausschüttung, wo ein Rechtsgeschäft zwischen Gesellschaft und Beteiligter (oder Nahestehender) besteht wo der Drittvergleich nicht eingehalten wird (Verkehrswerte, Marktpreise)

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31
Q

Nenne die kumulativen Voraussetzungen für die Klassifizierung von geldwerte Leistungen

A
  1. Leistung ohne / ungenügende Gegenleistung
  2. Grund der Leistung liegt im Beteiligungsverhältnis
  3. ungewöhnlicher Charakter der Leistung muss für Organe erkennbar sein
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32
Q

was sind die Folgen von geldwerte Leistungen?

A
  1. Aufrechnung Reingewinn
  2. Aufrechnung Einkommenssteuer

oder beides

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33
Q

Was ist die Überwälzungsproblematik?

A

wenn geldwerte Leistungen nachträglich erkannt werden und die Verrechnungssteuer nicht abgeliefert wurde.
Entweder muss der Beteiligte die 35% rückzahlen, oder die erbrachte Leistung wird auf Hundert aufgerechnet und auf diesen Betrag ist dann die Verrechnungssteuer geschuldet

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34
Q

Kann die Verrechnungssteuer für geldwerte Leistung bei der ESTV rückgefordert werden?

A

nur bei fahrlässiger Nicht-Deklaration (Beweislage unklar)

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35
Q

Was sind weitere mögliche Folgen von geldwerte Leistungen?

A

strafrechtlich verfolgte Urkungenfälschung und /oder Steuerbetrug

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36
Q

Was ist eine Gewinnvorwegnahme?

A

eine Spezialform von geldwerte Leistung -> Ertragsverzicht der Gesellschaft

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37
Q

was ist ein simuliertes Darlehen?

A

Aktionärsdarlehen des Beteiligten, dass weder verzinst ist, noch amortisiert wird und schlussendlich über den Lohnaufwand abgeschrieben wird

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38
Q

Wer gilt als nahestehende Person? (5)

A

besondere Beziehungen zum Beteiligten
1. Verwandtschaft
2. Familie
3. Freundschaft
4. Schwestergesellschaften
5. Partner

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39
Q

Was besagt die Dreieckstheorie?

A

Geldwerte Leistung an Nahestehende Person

Besteuerung wird wie folgt erfasst:
1. Aufrechnung Reingewinn
2. Aufrechnung Einkommenssteuer
3. Schenkung an Nahestehende Person oder verdeckte Kapitaleinlage

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40
Q

was ist die modifizierte Dreiecksmethode?

A

Verzicht auf Aufrechnung beim Beteiligungsinhaber, wenn:

  • Begünstige eine Kapitalgesellschaft /Genossenschaft ist
  • der Inhaber beide Firmen (leistende und begünstigte) im Geschäftsvermögen hält

selten:
- auf Antrag wenn im Privatvermögen gehalten wird
- bei Sanierungsleistungen/ -fusionen

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41
Q

Was ist die Direktbegünstigungsmethode?

A

Zurechnung der geldwerte Leistung direkt bei der begünstigten Schwestergesellschaft, nicht beim Beteiligten

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42
Q

Was ist die wirtschaftliche Doppelbelastung?

A

Doppelte Besteuerung von Reingewinn
1x bei Gesellschaft als Reingewinn / Kapital
1x bei Beteiligtem als Einkommen / Vermögen

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43
Q

Nenne die Elemente der Doppelbesteuerung (5)

A

gleiches:
1. Steuerobjekt
2. Steuersubjekt
3. gleiche Periode
4. gleichartige Steuer
5. zwei oder mehr Kantone

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44
Q

Was sind die Massnahmen zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung?

A

Teilbesteuerung der Dividende für natürliche Personen
70% Bund
min. 50% Kanton
gilt nicht für juristische Personen (aber Beteiligungsabzug bei mehr als 10%)

bei nat. Personen, die Beteiligung im Geschäftsvermögen halten: Teilbesteuerung auf Betrag nach Abzug des zurechenbaren Aufwands (Aufwand für die Erzielung)

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45
Q

Was ist eine verdeckte Kapitaleinlage?

A

Bereicherung der Gesellschaft / Geldwerte Leistung

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46
Q

Was ist das Nennwertprinzip?

A

Bei Kapitaleinlagen wird nur der innere Wert als Reserve verbucht, der Rest als Agio

Auswirkung auf die Steuerfreie Rückführung (bis 1996 nur Nennwert)

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47
Q

Was besagt das Kapitaleinlageprinzip? nenne die wichtigsten Punkte (3)

A

Rückzahlungen von Einlagen, Aufgeldern und Zuschüssen sind steuerfrei

  1. müssen gesondert ausgewiesen werden
  2. nur wenn sie in Privatvermögen fliesst (bei Geschäftsvermögen Nennwertprinzip + Verrechnungssteuer)
  3. müssen nach dem 31.12.96 einbezahlt worden sein
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48
Q

Welche Kapitaleinlagen können spezifisch rückgeführt werden? von welchen Steuern sind sie befreit?

A
  1. Aktienkapital
  2. Agio
  3. übrige Reseven (von Aussen eingeschossen)

= Einkommens- und verrechnungssteuerfrei

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49
Q

Welche Kapitaleinlagen sind steuerbar?

A
  1. Agio vor 1996
  2. Gewinnvortrag
  3. übrige - aus Gewinn gebildete - Reserven

alles was die Unternehmung selber erwirtschaftet

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50
Q

Welche Einschränkungen gelten für die Rückzahlung von Kapitaleinlagereserven bei börsenkotierten Kapitalunternehmungen?

A

nur im gleichen Umfang steuerfreie Rückführung, wie steuerbare Dividende oder sonstige Reserven ausgeschüttet werden

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51
Q

Was ist ein Kapitalband?

A

GV gibt VR Erlaubnis innert X Jahren das Aktienkapital eigenmächtig aufzustocken oder herabzusetzen innerhalb des Bandes
in Bezug auf KER: Nettobetrachtung bei Ausschüttung

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52
Q

Was ist ein Mantelhandel?

A

Eine Umfirmierung einer Gesellschaft ohne Liquidation und Neugründung

-> Verkauf Mehrheitsbeteiligung einer wirtschaftlich liquidierten Gesellschaft

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53
Q

Was sind die steuerlichen Konsequenzen eines Mantelhandels?

A

Verlustvorträge können übernommen werden, was bei Liquidation und Neugründung dahinfallen würde

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54
Q

Was ist eine Kapitalentnahme?

A

Rückführung von Vermögen an Beteiligte

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55
Q

Was ist eine verdeckte Kapitalentnahme?

A

Gewinnvorwegnahme oder verdeckte Gewinnausschüttung

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56
Q

Wie gestaltet sich die Steuerbemessung bei JP?

A

Gegenwartsbemessung mit einjähriger Steuerperiode (Postnumerando) auf Reingewinn und (nur Kanton/Gemeinde): Eigenkapital

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57
Q

wie gestaltet sich die Steuerperiode bei JP? (2.1)

A
  1. entspricht dem Geschäftsjahr (DBG 79 II)
  2. jedes Jahr muss ein Abschluss erstellt werden
    2.1 ausser im Gründungsjahr überlang möglich (24 Monate - 1 Tag)
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58
Q

Nenne die Gewinnsteuersätze des Bundes

A

8.5% ausser für:
Vereine, Stiftungen, übrige juristische Personen, Kollektive Kapitalanlagen (ohne SICAV): 4.25%

DBG 68,71,72

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59
Q

Nenne die wichtigen Punkte zum Gewinnsteuermass der Kantone (4)

A
  1. hängt vom kantonalen Recht ab
  2. proportionale (fixe), gespaltene, progressive Tarife
  3. i.d.R. tiefere Besteuerung für Vereine und dergleichen
  4. oft mit Steuerfüssen kombiniert
60
Q

Was ist der Unterschied zwischen dem Steuersatz und Steuerfuss?

A

Steuersatz: prozentuale Satz (im StG festgelegt)
Steuerfuss: Multiplikator des Steuersatzes (kann variabel angepasst werden ohne Gesetzesänderung)

61
Q

Was gibt es bei progressiven Gewinnsteuertarifen zu beachten?

A

Umrechnung auf satzbestimmenden Gewinn (12 Monate) bei unterjähriger Steuerpflicht

62
Q

Kann die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer angerechnet werden?

A

auf Bundesebene ja und etwa bei der Hälfte der Kantone

63
Q

Wie werden Steuersätze für den internationalen Vergleich umgerechnet? Warum?

A

Grund: Steuern sind abzugsfähig = kein Vergleich der eff. Steuerbelastung

eff. Steuerbelastung = Steuersatz / (Steuersatz + 100%) * 100%

z.b. 8.5% / (108.5%) * 100% = 7.83%

64
Q

Nenne die Steuerhoheit der Kapitalsteuer

A

Kantone und Gemeinden nach StHG 29ff.

65
Q

Was ist das Steuerobjekt der Kapitalsteuer? (1.5)

A

das Eigenkapital

  1. Grundkapital
  2. offene Reserven
  3. als Gewinn versteuerte stille Reserven
  4. verdecktes Eigenkapital
  5. Währungsdifferenzen, die durch Abschlusserstellung entstehen
66
Q

Welcher Teil des Grundkapitals unterliegt der Kapitalsteuer?

A

nur das einbezahlte Grundkapital inkl. PS-Kapital bei AGs

67
Q

nenne die Reserven, die von der Kapitalsteuer erfasst werden (5)

A
  1. gesetzliche Reserven
  2. freie Reserven
  3. Spezialreserven (z.B. Aufwertungsreserven)
  4. Kapitaleinlagereserven (z.B. Agio)
  5. Gewinnvortrag
68
Q

Nenne die zwei Arten von verdecktem Eigenkapital (2)

A

Fremkapital von Aktionären oder Nahestehenden dem wirtschaftliche Bedeutung von EK zukommt

und

Fremdfinanzierung durch Dritte, wird aber durch Bürgschaften, Garantien von Aktionär/Nahestehenden besichert

69
Q

Wie kann eine Qualifikation als verdecktes Eigenkapital vermieden werden?

A

Drittvergleich einhalten und Belehnungsgrenzen (wo Dritte nicht mehr finanzieren würden)

70
Q

Wie wird Zins auf verdecktem Eigenkapital gehandhabt? (4)

A
  1. verdeckte Gewinnausschüttung
  2. Aufrechnung Gewinn
  3. Verrechnungssteuerpflichtig
  4. ggf. Umqualifikation in Beteiligungsertrag
71
Q

Wie berechnet man die maximal zulässige Finanzierung von Aktionär/NS?

A

nach KS 6 ESTV

Belehnung jedes Aktivpostens (Wert Ende Steuerperiode) wird errechnet und zusammengezählt minus FK von Dritten = max. zulässige Finanzierung von Aktionär/NS

72
Q

Mit welchen Werten werden die Belehnungsgrenzen der Aktiven berechnet (Verdecktes Eigenkapital)?

A

Buchwerte, ausser wenn die Verkehrswerte nachweislich höher sind

73
Q

Wie wird der maximal zulässige Zinsaufwand für Finanzierung der Aktionäre/NS berechnet?

A

maximal zulässiges FK * Höchstzinssatz ESTV

Vergleich mit effektiv bezahltem Zins

74
Q

Wie berechnet sich die Belehnungsgrenze für Finanzgesellschaften (verdecktes EK)?

A

i.d.R. 6/7 der Bilanzsumme

75
Q

Wie gestaltet sich die Steuerbemessung der Kapitalsteuer?

A

Stichtagprinzip, EK am Ende der Steuerperiode (StHG 31 IV)

76
Q

Welche Prinzipien gelten für die Kapitalsteuer? (2)

A
  1. Jahresprinzip (Steuersätze müssen pro rate hoch- oder tiefgerechnet werden für unter- und überjährige GJ)
  2. Minimumprinzip: min. das einbezahlte Kapital muss immer versteuert werden
77
Q

Wie gestaltet sich das Steuermass bei der Kapitalsteuer?

A

i.d.R. fester Promille-Satz zzgl. allfällige Steuerfüsse

teilweise Reduktion für Beteiligungsgesellschaften (kantonal)

78
Q

Nenne die Merkpunkt zur Minimalsteuer juristischer Personen (4)

A
  1. wird nur von gewissen Kantonen erhoben (nie beim Bund)
  2. subsidiäre Steuer (nur wenn Kapital- und Gewinnsteuer unter dem vorgegebenen Betrag)
  3. Bemessungsgrundlage: Grundeigentum, Eigenkapital oder Bruttoumsatz (kant. unterschiedlich)
  4. Sicherung eines minimalen Steueraufkommens
79
Q

Definiere verdecktes Eigenkapital

A

Finanzierung der Aktionäre oder Nahestehende über dem üblichen Mass zur Umgehung der wirtschaftlichen Doppelbelastung

80
Q

Wofür kann eine juristische Person Ersatzbeschaffungen tätigen? + Gesetzesartikel

A

DBG 64
1. betriebsnotwendiges Anlagevermögen
2. Beteiligungen

81
Q

Nenne die Voraussetzungen einer Ersatzbeschaffung (3)

A
  1. betriebsnotwendiges Anlagevermögen oder Beteiligungen
  2. innert 2-3 Jahren (via Rückstellungen)
  3. in der Schweiz gelegen (AV)
82
Q

Wie kann eine Ersatzbeschaffung auf einer Beteiligung erfolgen? (4)

A

DBG 64 I bis

  1. min. 10% Grund- oder Stammkapital halten (Bemessung nach Gewinn und Reserven bei PS-Scheinen, Stimmrechtsaktien)
  2. min. 1 Jahr im Besitz
  3. Beteiligung einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft/Genossenschaft (gleiches gilt für das Ersatzobjekt)
  4. Beteiligungsabzug bei Auflösung RST wird berücksichtigt nach Verhältnissen bei Veräusserung
83
Q

Was besagt die Reinvestitionstheorie? (JP)

A

maximaler der alte Buchwert bei einer Ersatzinvestition muss stehen bleiben

Wenn Ersatzbeschaffungsreserve grösser als Ersatzobjekt = alter BW in Bilanz, Restliche Reserve erfolgswirksam auflösen

84
Q

Nenne die drei Arten der Auflösung von stillen Reserven

A
  1. Echte Realisation (Verkauf)
  2. Buchmässige Realisation (Auflösung WB, Aufwertung)
  3. steuersystematische Realsation (Übergang GV zu PV)
85
Q

Wann besteht steuerrechtlich gesehen eine Sanierungsbedürftigkeit? (1+2)

A
  1. echte Unterbilanz, wo
    Verluste bestehen und

keine offenen /stillen Reserven, die die Verluste abdecken (KS 32 Ziff. 2)

86
Q

nenne einige finanzielle Sanierungsmassnahmen (4)

A
  1. Herabsetzung und anschliessende Erhöhung AK (Harmonika)
  2. Umwandlung FK in EK
  3. Forderungsverzicht Dritter/Beteiligte
  4. Kapitaleinzahlungen à fonds perdu von Dritten/ Beteiligte
87
Q

unterscheide echte und unechte Sanierungsgewinne

A

echte: erfolgswirksam, steuerbarer Ertrag, Verlustvortragsperiode (DBG 67 II) wird ausgeweitet

unechte: erfolgsUNwirksam, kein steuerbarer Ertrag, Verlustvortragsperiode wird NICHT ausgeweitet

88
Q

nenne Beispiele für echte Sanierungsgewinne (3)

A
  1. Forderungsverzicht Dritter
  2. à Fonds perdu Dritter
  3. Forderungsverzicht Beteiligter, die bei Einzahlung drittüblich war (KEIN verdecktes EK)
89
Q

Nenne unechte Sanierungsgewinne (4)

A
  1. Kapitalherabsetzung
  2. A fonds perdu Beteiligter
  3. Umwandlung FK -> EK
  4. Forderungsverzicht Beteiligter, wenn bei Einzahlung verdecktes Eigenkapital, NICHT drittüblich (Gutschrift an KER ohne Verrechnung mit Verlusten)
90
Q

Was ist die Ausdehnung der Verlustverrechnung + Gesetzesartikel

A

DBG 67 II

Verlustverrechnungsperiode wird über die 7 Jahre nach DBG 67 I ausgedehnt (nur bei echten Sanierungsgewinnen)

91
Q

Was ist ein Nichteintretungsbescheid mangels Beschwer?

A

Wenn eine Einsprache gegen eine negative Steuerverlangung eingereicht wird

da Steuerschuld immer noch 0 = kein Beschwer

92
Q

Wie gestaltet sich die Entlastung juristischer Personen mit ideeller Zwecksetzung und die Voraussetzung

A
  1. Gewinne unter CHF 20’000 (DBST) werden nicht besteuert (Kantonal unterschiedliche Regelungen)

Voraussetzung: DBG 66a, StHG 26a:

Erwirtschaftete Gewinne müssen unwiderruflich dem ideellen Zweck gewidmet sein

93
Q

Wie wird ein ideeller Zweck definiert?

A

ZGB 60

politisch, religiös, wissenschaftlich, künstlerisch, wohltätig, gesellig, nichtwirtschaftliche Aufgaben

94
Q

Nenne die Kaskade der Steuererleichterung der übrigen juristischen Personen

A

DBG 71: Freigrenze CHF 5000 allgemein

DBG 66a: Steuererleichtung ideeller Zweck bis CHF 20’000 (geht weiter als Gemeinnützigkeit)

DBG 56g/h: Befreiung für öffentliche/gemeinnützige Zwecke und Kultuszwecke

keine Entlastung bei der Kapitalsteuer
kantonal unterschiedliche Sätze Gewinnsteuer (i.d.R. auch tiefer, DBST 4.25%)

95
Q

Was sind Kultuszwecke?

A

Religiöser Zweck, aber qualifizieren nicht für einen Steuerabzug nach DBG 33a (nP)

96
Q

Wie wird der Gewinn eines Vereins ermittelt?

A

allgemeine Regeln nach DBG 58, ausser wenn befreit:

  • bei Gemeinnützigkeit
  • Verfolgung öffentlicher oder Kultuzweck

Mitgliederbeiträge sind nicht steuerbar (DBG 66 I)

Aufwendungen i.V.m. steuerbaren Erträgen dürfen abgezogen werden (DBG 66 II)

übrige Aufwendungen nur insofern sie die Mitgliederbeiträge übersteigen/ vorgängige Verrechnung (DBG 66II)

4.25% DBST, Gewinne:
- unter CHF 5000 (DBG 71) werden nicht besteuert
- unter CHF 20000 bei ideellem Zweck DBG 66a)

97
Q

Was ist vom steuerbaren Gewinn ausgenommen bei Vereinen?

A

Mitgliederbeiträge zur Verwirklichung des Gemeinschaftszwecks

weitere - nebst den Mitgliederbeiträgen - zugeführte Mittel, wenn:
- statuarisch bestimmt
- von allen Mitgliedern gleich erhoben wird
- sie hauptsächlich durch Mitglieder geleistet werden

98
Q

Wie wird das Kapital eines Vereins/einer Stiftung ermittelt für die Kapitalsteuer?

A

nach den Regeln der natürlichen Personen (Vermögen minus Schulden, zu Verkehrswerten bewertet)

99
Q

Wie erfolgt die Gewinnermittlung bei Stiftungen?

A

nach den allgemeinen Regeln nach DBG 58

Befreiung bei Gemeinnützigkeit, Verfolgung öffentlicher oder Kultuszweck

4.25% DBST, Gewinne unter CHF 5000 werden nicht besteuert

100
Q

Werden Zuwendungen an Stiftungen besteuert?

A

DBST: Steuerfrei (DBG 66 I, StHG 26 I)

i.d.R. fallen Schenkungssteuern auf kantonaler Ebene an

101
Q

Nenne die unterschiedlichen Formen von Kapitalanlagen (5)

A
  1. Vertragliche Anlagefonds
  2. Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) oder fixem Kapital (SICAF)
  3. Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitananlagen (KGK)
  4. gleichgestellte ausländische kollektive Kapitalanlagen
  5. Kollektive Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz
102
Q

Welche KAG werden als steuerlich transparent klassiert und was bedeutet dies?

A
  1. offene Kollektive Kapitalanlagen (Anlagefonds)
  2. SICAV (KAG 25,36ff.)
  3. KGK (KAG 98ff.)

Besteuerung des Anteils bei natürlicher Person

103
Q

Welche KAG sind eigene Steuersubjekte und wie werden diese besteuert?

A

SICAF (KAG 110), 8.5% wie Kapitalgesellschaften

(Wirtschaftliche Doppelbelastung, KAG und Anlegerebene)

104
Q

Wie werden Kollektive Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz besteuert?

A

KAG 58

Besteuerung Immobilie und Erträge
wie übrige juristische Personen zu 4.25% (DBG 49 II, DBG 66 III, DBG 72)

wenn steuerbefreite Vorsorgeeinrichtung = keine Besteuerung auf Stufe Kapitalanlage

übrige Erträge (Zinsen aus Anlage liquider Mittel) = Besteuerung bei natürlicher Person

KS 25

105
Q

Sind Kapitalgewinne aus einer Kapitalanlage steuerpflichtig?

A

nein, wenn separat verbucht oder mit separatem Coupon ausgeschüttet

106
Q

Wozu dient der Beteiligungsabzug?

A

Milderung der wirtschaftlichen Mehrfachbelastung von Gewinnen im Beteiligungsverhältnis durch Steuerermässigung

107
Q

Definiere Beteiligungsgesellschaft

A

massgeblich am Grundkapital anderer Gesellschaften beteiligt zu sein

KS 27 + kantonale Gesetzgebung

108
Q

Definiere eine “massgebliche Beteiligung” an anderen Gesellschaften

A
  1. min. 10% Grundkapital
  2. min. 10% Anteil an Gewinn und Reserven (Genussschein)
  3. Beteiligung hat einen Verkehrswert von min. 1 Mio

DBG 69 + StHG 28

109
Q

In welchem Ausmass erfolgt die Steuerermässigung durch den Beteiligungsabzug?

A

Kürzung der Steuer um Prozentsatz (indirekte Freistellung)

Nettoertrag aus Beteiligungen im Verhältnis zum gesamten Reingewinn nach Verlustverrechnung

110
Q

Wie wird der Beteiligungsabzug errechnet?

A

Dividendenertrag
./. Finanzierungskosten
./. Verwaltungskosten
= Nettoertrag

Nettoertrag / gesamter Reingewinn = Kürzung in %

111
Q

Wie hoch sind die Verwaltungskosten die bei Beteiligungen in Abzug gebracht werden können?

A

Pauschal 5% oder Nachweis effektiver Kosten

112
Q

Wie berechnen sich die anteiligen Finanzierungskosten (Beteiligungsabzug)

A

Gewinnsteuerwerte der ertragsbringenden Beteiligungen / Gesamte Aktiven * gesamte Finanzierungskosten = anteilige Finanzierungskosten entfallend auf Beteiligungen

113
Q

Werden Gewinnsteuerwerte von im GJ veräusserten Beteiligungen miteinbezogen in die Berechnung des Beteiligungsertrags?

A

ja, mit dem Gewinnsteuerwert im Zeitpunkt des Verkaufs

114
Q

Wird ein negativer Beteiligungsertrag berücksichtigt bei der pauschalen Steuerkürzung?

A

nein, Einzelfallbetrachtung -> jede Beteiligung einzeln rechnen

negative Nettoerträge werden nicht berücksichtigt

115
Q

Nenne Beispiele für Beteiligungserträge (4)

A
  1. ordentliche Gewinnausschüttungen
  2. a.o. Gewinnausschüttungen (Liq-Überschüsse, Fusionsgewinne) sofern über Gestehungskosten
  3. Kapitalrückzahlungen
  4. Gewisse Kapitalgewinne sofern Erlös Gestehungskoten übersteigt (nur Differenz, DBG 70 IV a.)
116
Q

Nenne die kumulativen Voraussetzungen dass ein Kapitalgewinn als Beteiligungsertrag gilt (3)

A
  1. Erlös übersteigt Gestehungskosten
  2. Veräussertes Paket ist min. 10% des Grundkapitals oder min. 10% Anteil an Gewinn und Reserven
    2.1 Spezialfall Restbeteiligung (wenn einmal über 10% gehalten) dann muss Verkehrswert im jahr vor der Veräusserung bei min. 1 Mio gelegen haben
  3. Mindesthaltedauer von 1 Jahr
117
Q

Was versteht man unter einer Restbeteiligung? Wird diese beim Beteiligungsabzug mitberücksichtigt?

A

wenn man in Folge Veräusserung unter 10% Beteiligung gerät

nur berücksichtigt, wenn mal mehr als 10% gehalten und Beteiligungsrecht im Jahr vor Verkauf einen Wert von 1 Mio hatte

118
Q

Definiere die Gestehungskosten einer Beteiligung

A

Anschaffungskosten
+ Investitionen (verdeckte Kapitaleinlagen, Zukäufe, Zuschüsse, Sanierungszuschüsse, Kapitalerhöhungen)
./. Desinvestitionen (ABS aufgrund SUBSTANZdividende, Kapitalherabsetzungen, Teilveräusserungen)

119
Q

Was ist vom Beteiligungsabzug ausgeschlossen? (3)

A
  1. Zahlungen, die geschäftsmässig begründeten Aufwand darstellen
  2. Kompensationszahlungen aus Securities Lending
  3. Gratisaktien
120
Q

Nenne einige Beispiele für Beteilungen

A
  1. Aktien
  2. Stammanteile
  3. Genossenschaftsanteile
  4. Anteile SICAF
  5. PS/Genusschein
121
Q

Nenne einige Beispiele was KEINE Beteiligungen sind

A
  1. Obligationen
  2. Darlehen / Vorschüsse
  3. hybride Finanzinstrumente wie Mezzaninekapital
  4. Anteile KAG (ausser SICAF)
122
Q

Wann endet die Steuerpflicht für juristische Personen (5)

A
  1. Abschluss Liquidation
  2. Sitzverlegung /Verlegung tatsächliche Verwaltung ins Ausland (zivilrechtlich keine Liquidation)
  3. Wegfall in der CH steuerbareWerte
  4. Übertragung Aktiven / Passiven auf andere juristische Person (Steuersukzession)
  5. Übertritt in Steuerbefreiung nach DBG 56

DBG 54 II/III

123
Q

Nenne die bei der Liquidation zu beachtenden Punkte (JP) (4)

A
  1. Steuerpflicht bis Abschluss Liquidation
  2. Solidarische Haftung der Liquidatoren nach dBG 55 I
  3. Besteuerung der stillen Reserven + selbstgeschaffenen Mehrwerte (DGB 58 I c)
  4. HR stimmt Löschung erst zu nach OK der Steuerbehörde + ESTV
124
Q

Beschreibe den zivilrechtlichen Ablauf einer Liquidation (JP) (5)

A
  1. Beschluss der Liquidation (öffentlich beurkundet) + Ernennung Liquidatoren
  2. Anmeldung “in Liquidation” beim HR
  3. Schuldenruf SHAB
  4. Verwertung Aktiven, Begleichung Passiven
  5. Anmeldung Löschung aus HR (1 Jahr nach Schuldenruf oder Spezialprüfung nötig)
125
Q

Gilt die Teilbesteuerung von Beteiligungserträge auch für Beteiligungen im GV?

A

ja, auf Gewinne aus Veräusserung dieser, wenn:
min. 10% gehalten werden
Mindesthaltedauer von 1 Jahr erfüllt ist

DBG 18b II

126
Q

Definiere den Begriff Fusion

A

rechtliche Vereinigung 2 oder mehr Gesellschaften durch Vermögensübernahme ohne Liquidation

127
Q

Unterscheide Absorptions- und Kombinationsfusion

A

Absorption: eine der beiden Firmen besteht nachher noch

Kombination: es entsteht eine neue Firma (beide alten existieren nicht mehr)

128
Q

Welche Arten von Fusionen sind zulässig nach FusG? (4+1)

A
  1. EUN - EUN
  2. EUN - PAX
  3. EUN - AG
  4. Kap.Gesellschaft - Genossenschaft

(EUN- Genossenschaft ist mittels Vermögensübertragung vorzunehmen FusG 69)

129
Q

Können stille Reserven steuerneutral zwischen PAX übertragen werden bei einer Fusion?

A

ja, wenn:
1. Übernahme Einkommensvermögenswerte
2. Fortbestand Steuerpflicht CH
3. Vermögenswerte übertragen werden (was eigentlich immer der Fall ist)

  • bisherige Beteiligungsrechte müssen nicht identisch bleiben
  • keine Sperrfrist
  • unterschiedlich hohe stille Reseven + Ausgleichszahlungen/Aufwertungen können jedoch zu realisierten, zu versteuernden stillen Reserven führen
130
Q

wie ist eine Fusion einer PAX mit einer JP steuerneutral möglich?

A
  1. Einkommenssteuerwert wird übernommen
  2. Fortbestand Steuerpflicht CH
  3. Betrieb oder Teilbetrieb muss übertragen werden
  4. Sperrfrist 5 Jahre (DBG 19 I b)

4.1. nicht verletzt bei unentgeltlicher Übertragung (Schenkung, Erbgang)

131
Q

Was ist unter einer Spaltung zu verstehen?

A

Übertragung von Vermögenswerten auf andere PAX oder jP im Gegenzug für Gewährung Mitgliedschaftsrechte

132
Q

Unterscheide Auf- und Abspaltung

A

Aufspaltung: Verteilung Aktiven und Passiven an andere Gesellschaft, übertragenden Gesellschaft existiert nicht mehr

Abspaltung: übertragende Gesellschaft besteht nach Übertragung noch

133
Q

Unterscheide symmetrische und asymmetrische Spaltung

A

symmetrisch: Übertragung im Verhältnis der ursprünglichen Beteiligungsrechte (1 EUN zu 2 EUN)

asymmetrisch: 1 KOLG mit 4 Gesellschafter auf 2 KOLG mit je 2 Gesellschafter

134
Q

Ist zivilrechtlich eine echte Spaltung einer PAX möglich?

A

nein, nach FuSG nur für Kapitalgesellschaften

135
Q

Wann ist eine Spaltung steuerneutral möglich?

A
  1. Übernahme Einkommenssteuerwerte
  2. Fortbestand Steuerpflicht CH
  3. Vermögenswerte werden übertragen (immer gegeben)

wenn Spaltung in JP:
zusätzlich Übertragung (Teil-)Betrieb + Sperrfrist 5 Jahre

Veränderungen des Kapitalkontos + Ausgleichzahlungen können zu realisierten, zu versteuernden stillen Reserven führen

die Beteiligungsrechte müssen nicht gleich bleiben

136
Q

Wo liegt die Grenze der Steuerneutralität bei der Übertragung von Vermögenswerten (Umstrukturierung)?

A

Privatentnahme - wenn nachher nicht mehr GV einer natürlichen Person oder nicht mehr der SE dienend = steuersystematische Realisation = Einkommenssteuer + AHV

137
Q

Nenne die Elemente der Sondervorschriften zur Förderung der Standortattraktivität auf Bundesebene (5)

A
  1. Beteiligungsabzug
  2. Patentbox
  3. Senkung der Gewinnsteuersätze auf kantonaler Ebene
  4. Eigenkapitalzins (auf Sicherheitseigenkapital)
  5. Überabzug Forschungs- und Entwicklungstätigkeit

WICHTIG: nur steuerrechtliche Korrektur, keine Handelsrechtliche

138
Q

Wie kam es zu den Sondervorschriften zur Förderung der Standortattraktivität?

A

durch die Abschaffung der privilegiert besteuerten Statusgesellschaften

zur Erhöhung der Standortattraktivität durch zusätzliche Kompensationsmassnahmen

139
Q

Was ist von der Patentbox (STAF) betroffen?

A

Gewinn aus qualifizierten In- und ausländischen Patenten und vergleichbaren Rechten

inkl. Gebrauchsmuster, Pflanzensorten, Topographien

NICHT: Marken-, Design-, Urheberrechte, Patentanmeldungen oder Softwarerechte

140
Q

Nenne die wichtigsten Punkte zur Patentbox (6)

A
  1. Patentboxgewinn wird separat besteuert
  2. max. Ermässigung von 90% (8tung Gesamtentlastungsgrenze STAF ist 70%!)
  3. steht JP und SE zur Verfügung (Outputförderung)
  4. nur auf Antrag
  5. gute Dokumentation ist notwendig
  6. modifizierter Nexusansatz für Besteuerung
141
Q

Was versteht man unter dem Nexusansatz (STAF)?

A

Bevorzugte Besteuerung nur in jenem Land, wo Forschung und Entwicklung statt findet

= qualifizierte F&E / gesamte F&E = Nexusquotient

Reingewinn je Patent * Nexusquotient = Total * Ermässigung Kanton = Patentboxabzug

142
Q

Nenne die wichtigen Punkte zum Eigenkapitalzins (STAF) (3)

A
  1. Abzug für Eigenfinanzierung, sog. Sicherheitseigenkapital nach StHG 25a bis
  2. Kalkulatorischer Zins (Zins für 10-jährige Bundesobligation am 31.12.X-1)
  3. Gewinnsteuerbelastung muss min. bei 18.03% liegen
143
Q

Nenne die wichtigen Punkte zum Überabzug Forschungs- und Entwicklungstätigkeit (STAF) (6)

A
  1. freiwillig für Kantone
  2. Inputförderung (Grundlagenforschung, Entwicklung neuer Produkte/Prozesse)
  3. nur auf Antrag
  4. mit nachvollziehbarer Dokumentation
  5. maximal +50% des verbuchten F&E-Aufwands (darf den effektiven Gesamtaufwand nicht büersteichen)
    5.1. Pauschal 35% Zuschlag auf direkt anrechenbarer Personalaufwand
    5.2. 80% der in Rechnung gestellten F&E Aufwands
144
Q

Wie hoch ist die Maximale Entlastungsgrenze aller STAF-Massnahmen zusammen?

A

70% auf Gewinn vor Verlustverrechnung auf Bundesebene

kantonal unterschiedlich

145
Q

Nenne die Übergangsbestimmungen beim Statuswechsel bis 31.12.24 (Step Up)

A

altrechtlich: Offenlegung der stillen Reserven bei Statusaufgabe in der Steuerbilanz + Realisation innert 5 Jahren mit gesonderter Besteuerung

neurechtlich: stille Reserven die bei der Statusaufgabe bestanden haben, können innert 5 Jahren zum besonderten Satz besteuert werden (Festhaltung gem. Verfügung)