Verfahrensrecht, Steuerstrafrecht Flashcards

1
Q

Was ist der Zweck des Veranlagungsverfahren? (2)

A
  1. Festsetzung des geschuldeten Steuerbetrags
  2. Ermittlung wesentlicher Sachverhalte um Bestand und Umfang der Steuerpflicht festzulegen
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2
Q

Nenne die 3 Arten der Veranlagung (Steuern)

A
  1. amtliche Veranlagung
  2. Selbstveranlagung
  3. gemischte Veranlagung
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3
Q

Nenne die wichtigen Punkte zur amtlichen Veranlagung + Bsple

A
  1. ohne aktive Mitwirkung Steuerpflichtiger
  2. vom Steueramt aus
  3. einfache Sachverhalte, die von Amtes wegen bekannt sind

Personalsteuer
Grundsteuer
Handänderungssteuer
Motorfahrzeugsteuer

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4
Q

Nenne die wichtigen Punkte zur Selbstveranlagung + Bsple

A
  1. durch Steuerpflichtigen vorzunehmen (muss zumutbar sein)
  2. Ermittlung Steuerbetrag und Ablieferung
  3. Behörde führt Kontrollen und Berichtigugnen durch

MWST
Verrechnungssteuer
Quellensteuer

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5
Q

Nenne die wichtigen Punkte zur gemischten Veranlagung + Bsple

A
  1. Kombination amtlicher und Selbstveranlagung
  2. Steuerpflichtiger: Deklarationspflicht
  3. Steueramt: Untersuchung und Festsetzung Steuerschuld

Einkommen- und Vermögenssteuer
Gewinn- und Kapitalsteuer

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6
Q

Nenne die behördlichen Instanzen des Verfahrensrechts (Steuern)

A
  1. Eidgenössische Behörden
    1.1 EFD
    1.2 ESTV
    1.3 Bundesgericht
    1.4 Eidg. Erlasskommission
    1.5 SSK
  2. Kantonale Behörden
  3. Kommunale Behörden
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7
Q

Nenne die Aufgabe des EFD im Verfahrensrecht

A

Aufsicht über Steuererhebung

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8
Q

Nenne die Aufgabe der ESTV im Verfahrensrecht (Direkte Steuern 3)

A
  1. Besorgt, dass Kantone DBG einhalten
  2. Vorschriften zum Einzug der DBST treffen
  3. Aufsichtsbehörde (Kontrolle, Untersuchungsmassnahmen)
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9
Q

Nenne die Aufgabe der SSK im Verfahrensrecht

A
  1. Besorgt um gesamtschweizerische einheitliche Veranlagungspraxis
  2. Förderung Zusammenarbeit Steuerbehörden
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10
Q

Nenne die Aufgaben der kantonalen Behörden im Verfahrensrecht

A
  1. Leitung und Überwachung Vollzug DBST
  2. Besorgt um einheitliche Anwendung DBG
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11
Q

Nenne die Aufgaben der kommunalen Behörden im Verfahrensrecht (4)

A
  1. Führen Steuerregister
  2. Vorbereitung Veranlagungen
  3. Vollzug Verfügungen
  4. Verwahrung Steuerakten
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12
Q

Nenne die örtliche Zuständigkeit im Verfahrensrecht für: nP (3)

A

persönliche Zugehörigkeit: Behörde, wo Ende Jahr der Wohnsitz ist (DBG 105 I)

wirtschaftliche Zugehörigkeit:
Kanton, wo die wirtschaftliche Zugehörigkeit Ende Jahr begründet wird

DBG 38:
Kanton, wo im Zeitpunkt der Fälligkeit der Wohnsitz war (DBG 105 IV)

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13
Q

Nenne die örtliche Zuständigkeit im Verfahrensrecht für: jP (3)

A

persönliche Zugehörigkeit:
Behörde wo Ende Jahr der Sitz/Verwaltung ist (DBG 105 III)

wirtschaftliche Zugehörigkeit:
Kanton, wo Ende Jahr die wirtschaftliche Zugehörigkeit begründet wird

bei mehreren Ansässigkeiten:
Kanton, wo Ende Jahr der grösste Teil der steuerbaren Wert ist (DBG 106 II)

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14
Q

Wie beginnt das Verlangungsverfahren? 2+1)

A

Aufforderung zur Einreichung der Ste wird versendet (bei gemeinsam steuerpflichtigen Ehegatten werden immer gemeinsam angeschrieben DBG 113 IV)

bei NIchtzustellung: Steuerpflichtige muss trotzdem eine Ste abgeben (DBG 124 I)

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15
Q

Was sind die Pflichten des Steuerpflichtigen beim Ausfüllen der Ste?

A

DBG 125

nP: Auskunft über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse (Zusammensetzung Einkommen und Vermögen)

jP: Auskunft über Firma, Sitz, Zweck, Organe (Zusammensetzung Gewinn und Kapital)

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16
Q

Ist die Steuererklärung eine Urkunde?

A

nein, es ist eine Wissenerklärung

aber Vollständigkeit und Richtigkeit wird mittesl Unterschrift bestätigt (DBG 124 II)

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17
Q

Was macht das Steueramt im Untersuchungsverfahren?

A

Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit der Ste

unter Einhaltung der amtlichen Grundsätze

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18
Q

Nenne die Grundsätze des Untersuchungsverfahrens

A

allgemeine Grundsätze in Bezug auf Steuerrecht aus BV

Amtspflichten (DBG 109-112):
- Amtsgeheimnis nach StGB 320
- Schweige- und Geheimhaltungspflicht
- Ausstandspflicht bei Interessenkonflikt

Untersuchungsgrundsatz DBG 130 I:
- Abklärung Richtigkeit
- Befugnis zur Einholung von Auskünften

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19
Q

Nenne Anhaltspunkte für eine falsche Selbstdeklaration (4)

A
  1. Vermögensentwicklung stimmt nicht mit Einkommen überin
  2. Meldung Dritten über nicht deklarierte Einkünfte liegen vor
  3. Einkommen und Lebensaufwand stimmt nicht überein
  4. Deklarierte Einkünfte/Abzüge sind nicht glaubhaft
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20
Q

Welche Auskünfte kann das Steueramt im Untersuchungsverfahren verlangen?

A
  1. Bescheinigungen Dritter (DBG 127)
  2. Einsicht in Geschäftsbücher (DBG 126)
  3. Amtshilfe anderer Steuerbehörden (DBG 111)
  4. Auskunftspflicht Dritter DBG 128
  5. Meldepflicht Dritter DBG 129
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21
Q

Wer hat steuererehöhende Tatsachen zu belegen?

A

Steueramt

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22
Q

Wer hat steuermindernde Tatsachen zu belegen?

A

Steuerpflichtiger

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23
Q

Wie wird das Untersuchungsverfahren abgeschlossen?

A

Erstellung und Eröffnung der Veranlagungsverfügung DBG 131

Schriftlich, inkl. Rechtsmittelbelehrung DBG 116 I

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24
Q

Nenne die Verjährungsfristen der DBST

A

5 Jahre nach Ablauf der Steuerperiode DBG 120

Unterbrechung/Stillstand möglich

Absolut 15 Jahre DBG 120 II

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25
Nenne die Verjährungsunterbrechungsgründe der DBST (4)
1. Amtshandlung um Steuerforderung festzustellen 2. Anerkennung durch Pflichtigen 3. Einreichung Nachlassgesuch 4. Einleitung Strafverfolgung (vollendete Steuerhinterziehung/Steuerbetrug)
26
Nenne die Verjährungsstillstandgründe der DBST (3)
1. Einsprache-, Revisions-, Beechwerdeverfahren 2. Stundung/Sicherstellung 3. Kein steuerrechtlicher Sitz/Wohnsitz in CH
27
Nenne die Bezugsverjährung der DBST
5 Jahre nach rechtskräftiger Veranlagung (Unterbrechung/Stillstand möglich) 10 Jahre absolut nach Ablauf Kalenderjahr der rechtskräftigen Veranlagungsverfügung
28
Was ist das Einspracheverfahren? + Frist
Steuerpflichtiger ist mit Veranlagung nicht einverstanden und erhebt Einsprache DBG 132 Innert 30 Tagen ab Zustellung, schriftlich DBG 119I
29
Unterscheide gesetzliche und behördliche Frist
Gesetzlich: nicht erstreckbar Behördlich DBG 119 II: erstreckbar (Gesich muss vor Fristablauf gestellt werden)
30
Ist eine Einsprache gegen eine Ermessenseinschätzung möglich?
Ja aber nur bei offenstichtlicher Unrichtigkeit und Begründung (in der Praxis mittels vollständiger Ste)
31
Kann eine Ste im Einspracheverfahren auch zu Ungunsten des Steuerpflichtigen geändert werden?
Ja, jeder Aspekt kann neu beurteilt werden Auch bei Rückzug der Einsprache kann die Neubeurteilung weitergehen wenn Anzeichen bestehen, dass die Veranlagung unrichtig war DBG 134 II
32
Was ist das Resultat des Einspracheverfahrens?
Einspracheentscheid in Schriftform und mit Begründung nach DBG 135 Inkl. Rechtsmittelbelehrung
33
Was ist eine Wiederherstellungsfrist?
Neue 30-tägige Einsprachefridt, wenn es aufgrund unplanbarer Verhinderung nicht zumutbar war fristgerecht Einsprache zu erheben DBG 133
34
Wie sieht der weitere Rechtswrg nach einrm Einspracheentscheid aus?
Jeweils schriftlich und innert 30 Tagen 1. Beschwerde/Rekurs an kantobale Steuerrekursbehörde DBG 140 (Gesamtüberprüfung) 2. Beschwerde an Kantonales Verwaltungsgerich (nur gewisse Kantone) 3. Beschwerde am Bundesgericht (keine Gesamtüberprüfung, an Darstelling Vorinstanzen gebunden ausset wenn offensichtlich unrichtig oder Verfahrensbestimmungen verletzt wurden), bei kantonalen Steuern: nur Prüfung von nach StHG harmonisierten Sachverhalten (≠ Steuermass /-freibeträge/etc)
35
Was ist eine Sprungbeschwerde?
DBG 142 II Einsprache gegen Veranlagungsverfügung direkt bei der Steuerrekursbehörde (wenn von Anfang an klar ist, dass mit der Veranlagungsbehörde keine Einigung gefunden werden kann = Reduktion Verwaltungsaufwand)
36
Was bedeutet materielle Rechtskraft? (Steuern)
dass die Rechtmittelfrist unbenutzt verstrichen ist und die Veranlagung rechtskräftig (= nicht mehr änderbar ist)
37
Nenne die Ausnahmen der Unabhänderbarkeit von rechtskräftigen Veranlagungen (3)
1. Revision 2. Nachsteuerverfahren 3. Berichtigung von Schreib- und Rechenfehler
38
Was ist ein (Steuer-)Revisionsverfahren? + Gesetzesartikel
DBG 147-149 eine rechtskräftige Verfügung wird zuGUNSTEN des Steuerpflichtigen geändert
39
Nenne die Voraussetzungen für ein (Steuer)-Revisionsverfahren (4)
1. neue Tatsachen und Beweismittel entdeckt 2. aktenkundige, erhebliche Tatsachen wurden vom Steueramt nicht berücksichtigt 3. wesentliche Verfahrensvorschriften wurden vom Steueramt verletzt 4. auf Verfügung/Entscheid wurde mit strafbaren Mitteln eingewirkt
40
Wann kommt es am häufigsten zum einem Steuerrevisionsverfahren?
im internationalen Verhältnis wenn im Verständigungsverfahren aufgrund von Kollissionsnormen das Besteuerungsrecht dem Ausland zugewiesen wird
41
Wann ist ein Steurrevisionsverfahren ausgeschlossen?
wenn der Revisionsgrund bei zumutbarer Sorgfalt im Einspracheverfahren hätte geltend gemacht werden können DBG 147 II
42
Nenne die Fristen für ein Steuerrevisionsverfahren
90 Tage ab Entdeckung spätestens 10 Jahre nach Eröffnung Verfügung/Entscheid
43
Kann im Steuerrevisionsverfahren ein Rechtsmittel ergriffen werden?
ja, gleiche wie im ordentlichen Verfahren
44
Definiere ein Nachsteuerverfahren + Gesetzesartikel
DBG 151-153a Rechtskräftige Verfügung wird zuUNGUNSTEN des Steuerpflichtigen geändert
45
Wann kommt es zu einem Nachsteuerverfahren?
Auftauchen neuer Tatsachen und Beweise, die bislang unbekannt waren Veranlagung ist zu Unrecht unterblieben oder rechtskräftige Veranlagung ist unvollständig
46
Was ist die Konsequenz eines Nachsteuerverfahrens?
Nachsteuer für max. 10 Jahre rückwirkend + Verzugszins Die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung/Steuerbetrug bleibt vorbehalten
47
Nenne die Fristen des Nachsteuerverfahrens
Einleitung: 10 Jahre nach Ablauf betreffender Steuerperiode (DBG 152 I) Festsetzung: 15 Jahre nach Ablauf betreffender Steuerperiode
48
Was ist die vereinfachte Nachbesteuerung für Erben? + Gesetzesartikel
DBG 153a Nachsteuerverfahren für vom Erblasser nicht versteuerte Werte von nur 3 Jahren anstelle 10 Jahren sofern Steuerbehörden noch nicht bekannt war
49
Wer kann die Nachversteuerung der Erben verlangen? Wann ist sie ausgeschlossen?
jeder Erbe oder der Willensvollstrecker ausgeschlossen bei konkursamtlich liquidierter Erbschaft
50
Nenne die Merkpunkte zur Berichtigung von Rechnungsfehler und Schreibversehen (Steuerverfahrensrecht) + Gesetzesartikel (3+3)
DBG 150 "Kanzleifehler" 1. Enge Auslegung 1.1 falsche mathematische Operationen 1.2 Zahlenübertragungsfehler 1.3 Anwendung falscher Tarif 2. zu Gunsten oder zu Ungunsten Steuerpflichtiger 3. Frist: 5 Jahre ab Eintritt der Rechtskraft
51
Was ist ein Inventar (Steuerverfahrensrecht)? + Gesetzesartikel
DBG 154-159 Grundlage für die Erbschafssteuer (Bestand Vermögen Erblasser, Ehepartner und minderjährige Kinder) Feststellung, ob der Verstorbene seinen steuerlichen Pflichten nachgekommen ist
52
Innert welcher Frist ist ein Inventar aufzunehmen (Steuerverfahrensrecht)?
innert 2 Wochen ab Tod Verzicht nur möglich, wenn anzunehmen ist, dass kein Vermögen vorhanden ist DBG 154
53
Ist die Verwaltung des Nachlasses vor Aufnahme des Inventars gestattet?
nur mit Zustimmung der Nachlassbehörde Siegelung Nachlass möglich
54
Wer ist zuständig für die Nachlassverwaltung?
der letzte steuerrechtliche Wohnsitz des Erblassers
55
Wie gestaltet sich der Bezug der Steuern + Gesetzesartikel
DBG 160-173 1. je nach Kanton ratenweise 2. DBST jährlich (aktuell fällig am 1.3. des Folgejahres mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen (DBG 163)
56
Wann weicht die Fälligkeit der DBST vom 1.3.XX ab? (4)
DBG 161 IV 1. Verlassen des Landes 2. Löschung Gesellschaft aus HR 3. Konkurseröffnung 4. Tod des Steuerpflichtigen führt zur sofortigen Fälligkeit
57
Wo ist die Zwangsvollstreckung der DBST geregelt?
DBG 165
58
Wo ist die Zahlungserleichterung der DBST geregelt?
DBG 166
59
Wo ist der Steuererlass der DBST geregelt? wann und wie ist dies möglich?
DBG 167-167g in Notlage (grosse Härte) auf Gesuch an Erlassbehörde
60
Wann können Sicherungsmassnahmen bei der DBST angeordnet werden?
DBG 169-173 1. kein Wohnsitz in CH 2. Bezahlung geschuldete Steuer scheint gefährdet durch: 2.1 Wegschaffung Vermögenswerte ins Ausland 2.2 Ausserordentliche SChenkungen 2.3. Abtretung von Forderungen
61
Wie kann die DBST besichert werden?
Geld, Hinterlegung sicherer Wertschriften oder Bankbürgschaft
62
In welche Kategorien kann das Steuerstrafrecht eingeteilt werden? + Gesetzesartikel (3)
1. Verletzung Verfahrenspflichten + Steuerhinterziehung DBG 174-185 2. Steuervergehen (Steuerbetrug) DBG 186-189 3. Besondere Untersuchungsmassnahmen ESTV DBG 190-195
63
Wer ist die zuständige Behörde im Steuerstrafrecht
Kantonale Steuerbehörde DBG 182 ESTV DBG 183
64
Was sind die "besonderen Untersuchungsmassnahmen" der ESTV (Steuerstrafrecht) und wann kommen diese zum Zuge?
DBG 190-195 1. kann Einleitung Verfahren verlangen 2. kann Herausgabe von Akten fordern -> begründeter Verdacht auf schwere Steuervergehen (Hinterziehung hohe Beträge oder Steuerbetrug)
65
Was droht bei der Verheimlichung und Beiseiteschaffen von Nachlasswerten im Inventarverfahren?
Busse bis CHF 10'000, in schweren Fällen oder bei Rückfall bis CHF 50'000 DBG 178 straflose Selbstanzeige EINMALIG möglich
66
Nenne die Tatbestände der Verletzung von Verfahrenspflichten (Steuern) + Gesetzesartikel
DBG 174 trotz Mahnung wird vorsätzlich oder fahrlässig: 1. Ste oder verlangte Beilagen nicht eingereicht 2. Bescheinigungs-, Auskunfts- oder Meldepflicht nicht erfüllt 3. als Erbe oder Drittperson im Inventarverfahren seine Pflichten verletzt
67
Nenne die Strafe für Verletzung von Verfahrensrechten nach DBG 174
Busse bis CHF 1'000 in schweren Fällen + Rückfälle bis CHF 10'000
68
Nenne die Verjährung der Verletzung von Verfahrenspflichten (Steuerstrafrecht)
DBG 184 I 3 Jahre nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens, in welchem die Pflichten verletzt wurden Ausnahme: wenn kantonale Behörde innert dieser Frist eine Verfügung erlässt
69
Definiere die vollendete Steuerhinterziehung + Gesetzesartikel
DBG 175 wer, vorsätzlich oder FAHRLÄSSIG bewirkt, dass: - Verlangung zu Unrecht unterbleibt - rechtskräftige Veranlagung unvollständig ist - QST nicht oder ungenügend abzieht - unrechtmässige Steuerrückerstattung oder Erlass bewirkt
70
was ist das definierende Merkmal einer vollendeten Steuerhinterziehung?
rechtskräftige Verfügung weist eine geringere Steuerlast auf, als bei ordnungsgemässer Deklaration/Versteuerung
71
Definiere eine versuchte Steuerhinterziehung
DBG 176 die zu wenig deklarierten Werte werden im Veranlagungsverfahren entdeckt und korrigiert grosser Unterschied: Fahrlässigkeit ist NICHT strafbar bei der versuchten Steuerhinterziehung (Tätigkeitsdelikt)
72
Nenne das Strafmass für versuchte Steuerhinterziehung nach DBG 176
2/3 der Busse, die bei vollendeter Steuerhinterziehung angefallen wäre
73
Nenne die Verjährung der versuchten Steuerhinterziehung
6 Jahre nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens, wo die Steuer versucht wurde zu hinterziehen DBG 184 I a
74
Nenne das Strafmass der vollendeten Steuerhinterziehung + Gesetzesartikel
DBG 175 II Nachsteuer + Zinsen + Busse: einfaches der hinterzogenene Steuer (Ermässigung bis 1/3 oder 3-faches möglich)
75
Definiere Vorsatz und Fahrlässigkeit (4 Kategorien)
1. direkter Vorsatz: Wissen & Wille 2. Eventualvorsatz: Inkaufnahme 3. grobe Fahrlässigkeit: darf nicht passieren 4. leichte Fahrlässigkeit: kann mal passieren
76
Nenne die Bestimmungen zur Steuerhinterziehung von Ehegatten + Gesetzesartikel
DBG 180 nur für eigene hinterzogene Faktoren strafbar Anstiftung/Mithilfe bleibt vorbehalten, aber reines mitunterzeichnen der Ste qualifiziert nicht als Mithilfe
77
Nenne die Bestimmungen zur Mithilfe von Steuerhinterziehung/-betrug + Gesetzesartikel
DBG 177 vorsätzliche Anstiftung, Mithilfe, Gehilfenschaft (Vertreter) Strafmass: Busse bis CHF 10'000, in schweren Fällen CHF 50'000 + solidarische Haftung für hinterzogene Steuer
78
Was ist eine straflose Selbstanzeige?
erstmalige Selbstanzeige bei Steuerdelikten (Hinterziehung, Betrug, Veruntreuung QST) nur 1x für Beiseiteschaffen von Nachlasswerten Nachsteuer bleibt geschuldet für max. letzte 10 Jahre, aber Busse entfällt
79
Wie wird eine wiederholte Selbstanzeige gebüsst? (Steuern)
Busse von 1/5 der hinterzogenen Steuer
80
Was sind die Voraussetzungen für eine Selbstanzeige (Steuern) (3)
1. Hinterziehung/Straftatbestand war Behörden noch nicht bekannt 2. Unterstützung bei der Festsetzung der geschuldeten Steuer 3. ernstliche Bemühungen der Zahlung der Nachsteuern
81
Wer kann eine Selbstanzeige (Steuern) einreichen? (3)
1. Steuerpflichtiger 2. Vertreter 3. Komplizen
82
Definiere den Steuerbetrug + Gesetzesartikel
DBG 186 wer zur Zweck der Steuerhinterziehung absichtlich oder vorsätzlich gefälschte, verfälschte oder inhaltlich unwahre Urkunden zur Täuschung gebraucht
83
Definiere Urkunden i.S. des Steuerbetrugs (4)
1. Geschäftsbücher 2. Bilanzen /ER 3. Lohnausweise 4. Bescheinigungen Dritter etc.
84
Wer ist für den Tatbestand des Steuerbetrugs zuständig?
Staatsanwaltschaft DBG 188
85
Nenne das Strafmass des Steuerbetrugs
Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe nach StGB 34
86
Nenne die Verjährungsfristen des Steuerbetrugs
15 Jahre nach letzter Straftat (DBG 189) keine Verjährung sofern erstinstanzliches Urteil vorliegt
87
Konsumiert der Straftatbestand des Steuerbetrugs die Steuerhinterziehung?
nein, separate Bestrafung möglich (KEINE Konsumation)