Verfahrensrecht, Steuerstrafrecht Flashcards
Was ist der Zweck des Veranlagungsverfahren? (2)
- Festsetzung des geschuldeten Steuerbetrags
- Ermittlung wesentlicher Sachverhalte um Bestand und Umfang der Steuerpflicht festzulegen
Nenne die 3 Arten der Veranlagung (Steuern)
- amtliche Veranlagung
- Selbstveranlagung
- gemischte Veranlagung
Nenne die wichtigen Punkte zur amtlichen Veranlagung + Bsple
- ohne aktive Mitwirkung Steuerpflichtiger
- vom Steueramt aus
- einfache Sachverhalte, die von Amtes wegen bekannt sind
Personalsteuer
Grundsteuer
Handänderungssteuer
Motorfahrzeugsteuer
Nenne die wichtigen Punkte zur Selbstveranlagung + Bsple
- durch Steuerpflichtigen vorzunehmen (muss zumutbar sein)
- Ermittlung Steuerbetrag und Ablieferung
- Behörde führt Kontrollen und Berichtigugnen durch
MWST
Verrechnungssteuer
Quellensteuer
Nenne die wichtigen Punkte zur gemischten Veranlagung + Bsple
- Kombination amtlicher und Selbstveranlagung
- Steuerpflichtiger: Deklarationspflicht
- Steueramt: Untersuchung und Festsetzung Steuerschuld
Einkommen- und Vermögenssteuer
Gewinn- und Kapitalsteuer
Nenne die behördlichen Instanzen des Verfahrensrechts (Steuern)
- Eidgenössische Behörden
1.1 EFD
1.2 ESTV
1.3 Bundesgericht
1.4 Eidg. Erlasskommission
1.5 SSK - Kantonale Behörden
- Kommunale Behörden
Nenne die Aufgabe des EFD im Verfahrensrecht
Aufsicht über Steuererhebung
Nenne die Aufgabe der ESTV im Verfahrensrecht
- Besorgt, dass Kantone DBG einhalten
- Vorschriften zum Einzug der DBST treffen
- Aufsichtsbehörde (Kontrolle, Untersuchungsmassnahmen)
Nenne die Aufgabe der SSK im Verfahrensrecht
- Besorgt um gesamtschweizerische einheitliche Veranlagungspraxis
- Förderung Zusammenarbeit Steuerbehörden
Nenne die Aufgaben der kantonalen Behörden im Verfahrensrecht
- Leitung und Überwachung Vollzug DBG
- Besorgt um einheitliche Anwendung DBG
Nenne die Aufgaben der kommunalen Behörden im Verfahrensrecht
- Führen Steuerregister
- Vorbereitung Veranlagungen
- Vollzug Verfügungen
- Verwahrung Steuerakten
Nenne die örtliche Zuständigkeit im Verfahrensrecht für: nP
persönliche Zugehörigkeit: Behörde, wo Ende Jahr der Wohnsitz ist (DBG 105 I)
wirtschaftliche Zugehörigkeit:
Kanton, wo die wirtschaftliche Zugehörigkeit Ende Jahr begründet wird
DBG 38:
Kanton, wo im Zeitpunkt der Fälligkeit der Wohnsitz war (DBG 105 IV)
Nenne die örtliche Zuständigkeit im Verfahrensrecht für: jP
persönliche Zugehörigkeit:
Behörde wo Ende Jahr der Sitz/Verwaltung ist (DBG 105 III)
wirtschaftliche Zugehörigkeit:
Kanton, wo Ende Jahr die wirtschaftliche Zugehörigkeit begründet wird
bei mehreren Ansässigkeiten:
Kanton, wo Ende Jahr der grösste Teil der steuerbaren Wert ist (DBG 106 II)
Wie beginnt das Verlangungsverfahren?
Aufforderung zur Einreichung der Ste wird versendet
bei NIchtzustellung: Steuerpflichtige muss trotzdem eine Ste abgeben (DBG 124 I)
bei gemeinsam steuerpflichtigen Ehegatten werden immer gemeinsam angeschrieben DBG 113 IV)
Was sind die Pflichten des Steuerpflichtigen beim Ausfüllen der Ste?
DBG 125
nP: Auskunft über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse (Zusammensetzung Einkommen und Vermögen)
jP: Auskunft über Firma, Sitz, Zweck, Organe (Zusammensetzung Gewinn und Kapital)