Verfahrensrecht, Steuerstrafrecht Flashcards

1
Q

Was ist der Zweck des Veranlagungsverfahren? (2)

A
  1. Festsetzung des geschuldeten Steuerbetrags
  2. Ermittlung wesentlicher Sachverhalte um Bestand und Umfang der Steuerpflicht festzulegen
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2
Q

Nenne die 3 Arten der Veranlagung (Steuern)

A
  1. amtliche Veranlagung
  2. Selbstveranlagung
  3. gemischte Veranlagung
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3
Q

Nenne die wichtigen Punkte zur amtlichen Veranlagung + Bsple

A
  1. ohne aktive Mitwirkung Steuerpflichtiger
  2. vom Steueramt aus
  3. einfache Sachverhalte, die von Amtes wegen bekannt sind

Personalsteuer
Grundsteuer
Handänderungssteuer
Motorfahrzeugsteuer

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4
Q

Nenne die wichtigen Punkte zur Selbstveranlagung + Bsple

A
  1. durch Steuerpflichtigen vorzunehmen (muss zumutbar sein)
  2. Ermittlung Steuerbetrag und Ablieferung
  3. Behörde führt Kontrollen und Berichtigugnen durch

MWST
Verrechnungssteuer
Quellensteuer

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5
Q

Nenne die wichtigen Punkte zur gemischten Veranlagung + Bsple

A
  1. Kombination amtlicher und Selbstveranlagung
  2. Steuerpflichtiger: Deklarationspflicht
  3. Steueramt: Untersuchung und Festsetzung Steuerschuld

Einkommen- und Vermögenssteuer
Gewinn- und Kapitalsteuer

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6
Q

Nenne die behördlichen Instanzen des Verfahrensrechts (Steuern)

A
  1. Eidgenössische Behörden
    1.1 EFD
    1.2 ESTV
    1.3 Bundesgericht
    1.4 Eidg. Erlasskommission
    1.5 SSK
  2. Kantonale Behörden
  3. Kommunale Behörden
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7
Q

Nenne die Aufgabe des EFD im Verfahrensrecht

A

Aufsicht über Steuererhebung

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8
Q

Nenne die Aufgabe der ESTV im Verfahrensrecht

A
  1. Besorgt, dass Kantone DBG einhalten
  2. Vorschriften zum Einzug der DBST treffen
  3. Aufsichtsbehörde (Kontrolle, Untersuchungsmassnahmen)
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9
Q

Nenne die Aufgabe der SSK im Verfahrensrecht

A
  1. Besorgt um gesamtschweizerische einheitliche Veranlagungspraxis
  2. Förderung Zusammenarbeit Steuerbehörden
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10
Q

Nenne die Aufgaben der kantonalen Behörden im Verfahrensrecht

A
  1. Leitung und Überwachung Vollzug DBG
  2. Besorgt um einheitliche Anwendung DBG
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11
Q

Nenne die Aufgaben der kommunalen Behörden im Verfahrensrecht

A
  1. Führen Steuerregister
  2. Vorbereitung Veranlagungen
  3. Vollzug Verfügungen
  4. Verwahrung Steuerakten
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12
Q

Nenne die örtliche Zuständigkeit im Verfahrensrecht für: nP

A

persönliche Zugehörigkeit: Behörde, wo Ende Jahr der Wohnsitz ist (DBG 105 I)

wirtschaftliche Zugehörigkeit:
Kanton, wo die wirtschaftliche Zugehörigkeit Ende Jahr begründet wird

DBG 38:
Kanton, wo im Zeitpunkt der Fälligkeit der Wohnsitz war (DBG 105 IV)

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13
Q

Nenne die örtliche Zuständigkeit im Verfahrensrecht für: jP

A

persönliche Zugehörigkeit:
Behörde wo Ende Jahr der Sitz/Verwaltung ist (DBG 105 III)

wirtschaftliche Zugehörigkeit:
Kanton, wo Ende Jahr die wirtschaftliche Zugehörigkeit begründet wird

bei mehreren Ansässigkeiten:
Kanton, wo Ende Jahr der grösste Teil der steuerbaren Wert ist (DBG 106 II)

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14
Q

Wie beginnt das Verlangungsverfahren?

A

Aufforderung zur Einreichung der Ste wird versendet

bei NIchtzustellung: Steuerpflichtige muss trotzdem eine Ste abgeben (DBG 124 I)

bei gemeinsam steuerpflichtigen Ehegatten werden immer gemeinsam angeschrieben DBG 113 IV)

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15
Q

Was sind die Pflichten des Steuerpflichtigen beim Ausfüllen der Ste?

A

DBG 125

nP: Auskunft über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse (Zusammensetzung Einkommen und Vermögen)

jP: Auskunft über Firma, Sitz, Zweck, Organe (Zusammensetzung Gewinn und Kapital)

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16
Q

Ist die Steuererklärung eine Urkunde?

A

nein, es ist eine Wissenerklärung

aber Vollständigkeit und Richtigkeit wird mittesl Unterschrift bestätigt (DBG 124 II)

17
Q

Was macht das Steueramt im Untersuchungsverfahren?

A

Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit der Ste

unter Einhaltung der amtlichen Grundsätze

18
Q

Nenne die Grundsätze des Untersuchungsverfahrens

A

allgemeine Grundsätze in Bezug auf Steuerrecht aus BV

Amtspflichten (DBG 109-112):
- Amtsgeheimnis nach StGB 320
- Schweige- und Geheimhaltungspflicht
- Ausstandspflicht bei Interessenkonflikt

Untersuchungsgrundsatz DBG 130 I:
- Abklärung Richtigkeit
- Befugnis zur Einholung von Auskünften

19
Q

Nenne Anhaltspunkte für eine falsche Selbstdeklaration (4)

A
  1. Vermögensentwicklung stimmt nicht mit Einkommen überin
  2. Meldung Dritten über nicht deklarierte Einkünfte liegen vor
  3. Einkommen und Lebensaufwand stimmt nicht überein
  4. Deklarierte Einkünfte/Abzüge sind nicht glaubhaft
20
Q

Welche Auskünfte kann das Steueramt im Untersuchungsverfahren verlangen?

A
  1. Bescheinigungen Dritter (DBG 127)
  2. Einsicht in Geschäftsbücher (DBG 126)
  3. Amtshilfe anderer Steuerbehörden (DBG 111)
21
Q

Wer hat steuererehöhende Tatsachen zu belegen?

A

Steueramt

22
Q

Wer hat steuermindernde Tatsachen zu belegen?

A

Steuerpflichtiger

23
Q
A