Verfahrensrecht, Steuerstrafrecht Flashcards
Was ist der Zweck des Veranlagungsverfahren? (2)
- Festsetzung des geschuldeten Steuerbetrags
- Ermittlung wesentlicher Sachverhalte um Bestand und Umfang der Steuerpflicht festzulegen
Nenne die 3 Arten der Veranlagung (Steuern)
- amtliche Veranlagung
- Selbstveranlagung
- gemischte Veranlagung
Nenne die wichtigen Punkte zur amtlichen Veranlagung + Bsple
- ohne aktive Mitwirkung Steuerpflichtiger
- vom Steueramt aus
- einfache Sachverhalte, die von Amtes wegen bekannt sind
Personalsteuer
Grundsteuer
Handänderungssteuer
Motorfahrzeugsteuer
Nenne die wichtigen Punkte zur Selbstveranlagung + Bsple
- durch Steuerpflichtigen vorzunehmen (muss zumutbar sein)
- Ermittlung Steuerbetrag und Ablieferung
- Behörde führt Kontrollen und Berichtigugnen durch
MWST
Verrechnungssteuer
Quellensteuer
Nenne die wichtigen Punkte zur gemischten Veranlagung + Bsple
- Kombination amtlicher und Selbstveranlagung
- Steuerpflichtiger: Deklarationspflicht
- Steueramt: Untersuchung und Festsetzung Steuerschuld
Einkommen- und Vermögenssteuer
Gewinn- und Kapitalsteuer
Nenne die behördlichen Instanzen des Verfahrensrechts (Steuern)
- Eidgenössische Behörden
1.1 EFD
1.2 ESTV
1.3 Bundesgericht
1.4 Eidg. Erlasskommission
1.5 SSK - Kantonale Behörden
- Kommunale Behörden
Nenne die Aufgabe des EFD im Verfahrensrecht
Aufsicht über Steuererhebung
Nenne die Aufgabe der ESTV im Verfahrensrecht (Direkte Steuern 3)
- Besorgt, dass Kantone DBG einhalten
- Vorschriften zum Einzug der DBST treffen
- Aufsichtsbehörde (Kontrolle, Untersuchungsmassnahmen)
Nenne die Aufgabe der SSK im Verfahrensrecht
- Besorgt um gesamtschweizerische einheitliche Veranlagungspraxis
- Förderung Zusammenarbeit Steuerbehörden
Nenne die Aufgaben der kantonalen Behörden im Verfahrensrecht
- Leitung und Überwachung Vollzug DBST
- Besorgt um einheitliche Anwendung DBG
Nenne die Aufgaben der kommunalen Behörden im Verfahrensrecht (4)
- Führen Steuerregister
- Vorbereitung Veranlagungen
- Vollzug Verfügungen
- Verwahrung Steuerakten
Nenne die örtliche Zuständigkeit im Verfahrensrecht für: nP (3)
persönliche Zugehörigkeit: Behörde, wo Ende Jahr der Wohnsitz ist (DBG 105 I)
wirtschaftliche Zugehörigkeit:
Kanton, wo die wirtschaftliche Zugehörigkeit Ende Jahr begründet wird
DBG 38:
Kanton, wo im Zeitpunkt der Fälligkeit der Wohnsitz war (DBG 105 IV)
Nenne die örtliche Zuständigkeit im Verfahrensrecht für: jP (3)
persönliche Zugehörigkeit:
Behörde wo Ende Jahr der Sitz/Verwaltung ist (DBG 105 III)
wirtschaftliche Zugehörigkeit:
Kanton, wo Ende Jahr die wirtschaftliche Zugehörigkeit begründet wird
bei mehreren Ansässigkeiten:
Kanton, wo Ende Jahr der grösste Teil der steuerbaren Wert ist (DBG 106 II)
Wie beginnt das Verlangungsverfahren? 2+1)
Aufforderung zur Einreichung der Ste wird versendet (bei gemeinsam steuerpflichtigen Ehegatten werden immer gemeinsam angeschrieben DBG 113 IV)
bei NIchtzustellung: Steuerpflichtige muss trotzdem eine Ste abgeben (DBG 124 I)
Was sind die Pflichten des Steuerpflichtigen beim Ausfüllen der Ste?
DBG 125
nP: Auskunft über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse (Zusammensetzung Einkommen und Vermögen)
jP: Auskunft über Firma, Sitz, Zweck, Organe (Zusammensetzung Gewinn und Kapital)
Ist die Steuererklärung eine Urkunde?
nein, es ist eine Wissenerklärung
aber Vollständigkeit und Richtigkeit wird mittesl Unterschrift bestätigt (DBG 124 II)
Was macht das Steueramt im Untersuchungsverfahren?
Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit der Ste
unter Einhaltung der amtlichen Grundsätze
Nenne die Grundsätze des Untersuchungsverfahrens
allgemeine Grundsätze in Bezug auf Steuerrecht aus BV
Amtspflichten (DBG 109-112):
- Amtsgeheimnis nach StGB 320
- Schweige- und Geheimhaltungspflicht
- Ausstandspflicht bei Interessenkonflikt
Untersuchungsgrundsatz DBG 130 I:
- Abklärung Richtigkeit
- Befugnis zur Einholung von Auskünften
Nenne Anhaltspunkte für eine falsche Selbstdeklaration (4)
- Vermögensentwicklung stimmt nicht mit Einkommen überin
- Meldung Dritten über nicht deklarierte Einkünfte liegen vor
- Einkommen und Lebensaufwand stimmt nicht überein
- Deklarierte Einkünfte/Abzüge sind nicht glaubhaft
Welche Auskünfte kann das Steueramt im Untersuchungsverfahren verlangen?
- Bescheinigungen Dritter (DBG 127)
- Einsicht in Geschäftsbücher (DBG 126)
- Amtshilfe anderer Steuerbehörden (DBG 111)
- Auskunftspflicht Dritter DBG 128
- Meldepflicht Dritter DBG 129
Wer hat steuererehöhende Tatsachen zu belegen?
Steueramt
Wer hat steuermindernde Tatsachen zu belegen?
Steuerpflichtiger
Wie wird das Untersuchungsverfahren abgeschlossen?
Erstellung und Eröffnung der Veranlagungsverfügung DBG 131
Schriftlich, inkl. Rechtsmittelbelehrung DBG 116 I
Nenne die Verjährungsfristen der DBST
5 Jahre nach Ablauf der Steuerperiode DBG 120
Unterbrechung/Stillstand möglich
Absolut 15 Jahre DBG 120 II