Mehrwertsteuer Flashcards

1
Q

Welche Art von Steuer ist die MWST?

A

indirekte Verbrauchssteuer

Wirtschaftsverkehrssteuer

Objektsteuer

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2
Q

Wem obliegt die Steuerhoheit der MWST?

A

gem. BV dem Bund

Kantone dürfen das Steuerobjekt der MWST nicht mit gleichartigen Steuern belegen

allerdings sind Verbrauchssteuern explizit zulässig (z.H. Handänderungssteuer = kein Gegenstand der MWST)

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3
Q

Was würde eine andere Steuer mit der MWST gleichsetzen und wäre gem. BV verboten?

A

Steuer ebenfalls mit Vorsteuerabzug und wo der Steuerträger der Endkonsument ist

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4
Q

Was darf mit der Umsatzsteuer belegt werden und berechtigt zum Vorsteuerabzug (5)?

A
  1. Lieferung von Gegenständen (= Inlandsteuer)
  2. Erbringung von DL (Inlandsteuer)
  3. Eigenverbrauch
  4. Einfuhr von Gegenständen (= Einfuhrsteuer)
  5. Bezug von Leistungen von UN mit Sitz im Ausland, wo der Empfänger im Inland ist (=Bezugssteuer)
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5
Q

Nenne die Gesetzesartikel der Inland-, Einfuhr- und Bezugssteuer

A

Inland: MWSTG 10-44
Einfuhr: MWSTG 45-49
Bezug: MWSTG 50-64

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6
Q

Nenne die Rechtsgrundlagen der MWST (5)

A
  1. BV
  2. MWSTG
  3. MWSTV
  4. Verordnungen der ESTV
  5. Verordnungen des EFD
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7
Q

Nenne die Steuerbemessung/-grundlage der MWST

A

Nettoumsatz ohne Einbezug der MWST

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8
Q

Was ist das Ziel der MWST?

A

Besteuerung des inländischen Konsums, wobei nur der Mehrwert besteuert wird und der Endkonsument der Steuerträger ist

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9
Q

Wieso wird die MWST nur auf inländischen Konsum erhoben?

A
  • Wettbewerbsneutralität gewährleisten
  • kein Zielkonflikt mit ausländischer MWST
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10
Q

Ist die Überwälzung der MWST gesetzlich vorgeschrieben?

A

nein, aber jeder macht’s

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11
Q

Was versteht man unter der Europakompatibilität der MWST?

A

enge Zusammenarbeit mit Ausland

Bundesrat hat Kompetenz den Geltungsbereich der MWST anzupassen (z.B. wenn sich die EU-Richtlinien anpassen) um Doppelbesteuerungen und Nichtbesteuerungen zu vermeiden nach MWSTG 9

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12
Q

Nenne die 4 kumulativen Voraussetzungen für den MWST-Ausweis auf einer Rechnung

A
  1. Ort der Leistung ist Inland
  2. Steuersubjekt ist vorhanden
  3. Entgelt/Austausch findet statt
  4. Steuerbare Leistung liegt vor (nicht nach MWSTG 21 ausgenommen)

nach MWSTG 3c: “Einräumung eines verbrauchsfähigen, wirtschaftlichen Wertes an einen Leistungsempfänger gegen Entgelt”

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13
Q

Wo ist der Steuerausweis bei den drei Steuerarten zu finden (MWST)?

A

Inlandsteuer: Auf der Rechnung
Einfuhrsteuer: auf Veranlagungsverfügung des Zolles
Bezugssteuer: kein Ausweis (“fiktive Buchung”)

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14
Q

Unterscheide die Begriffe Haupt- und Nebenleistung (MWST)

A

eigenständige Hauptleistung: was dem Kunden angeboten wird und vertraglich erworben wird

Nebenleistung: Nebensächlich, ergänzt oder verbessert Hauptleistung und kommt überlicherweise mit dieser zusammen vor

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15
Q

Was bedeutet dies wenn eine MWSTliche Nebenleistung vorliegt?

A

diese ist unselbständig und wird wie die Hauptleistung besteuert

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16
Q

was ist die Kombinationsregel (MWST)?

A

wenn die vorherrschende Hauptleistung 70% ausmacht und ein Pauschalbetrag fakturiert wird, wird die Nebenleistung “ignoriert”

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17
Q

Wer ist das Steuersubjekt der MWST?

A

Unternehmen, die nicht nach MWSTG 10 I von der Steuerpflicht befreit sind

Zweck, Rechtsform und Gewinnabsicht sind irrelevant

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18
Q

wer ist MWST-pflichtig?

A

wer, ein UN betreibt, dass eine nachhaltige Erzielung von EInnahmen aus LL selbständig ausübt (= unternehmerisch tätigt) und unter eigenem Namen gegen Aussen auftritt

und

Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte im Inland hat

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19
Q

Wer ist von der MWST befreit?

A

MWSTG 10

  1. UN mit weltweitem Umsatz unter CHF 100’000
  2. gewisse ausländische UN
  3. nicht gewinnstrebige, ehrenamtliche Sportvereine und gemeinnützige Institutionen mit einem weltweitem Umsatz unter CHF 250’000
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20
Q

Wie wird die Umsatzgrenze bei der MWST berechnet? (4)

A

weltweiter Umsatz im IN- und Ausland mit Leistungen, die nicht nach MWSTG 21 II ausgenommen sind

inkl. befreite Umsätze

Nettoumsatz ohne MWST

Nach vereinbartem Entgelt

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21
Q

Ist ein Verzicht auf die MWST-Steuerbefreiung möglich?

A

ja nach MWSTG 11, sofern unternehmerische Tätigkeit und nachhaltige Erzielung von Umsätzen gegeben ist (somit nicht möglich bei geringfügigen nebensächlichen Einnahmen oder bei reiner Finanzierung über Nichtentgelte)

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22
Q

Wann sind ausländische UN von der MWST befreit?

A

wenn nur befreite Leistungen in der CH erbracht werden (MWSTG 10/23) oder nur der Bezugssteuer unterliegende DL

gilt nicht für Lieferung von Elektritzität/Erdgas an STEUERPFLICHTIGE PERSONEN

oder Telekommunikation an NICHT STEUERPFLICHTIGE PERSONEN

Bspl: Werbeunternehmen, Vermögensverwalter, Treuhänder

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23
Q

Definiere den Inlandsbegriff der MWST (7)

A

MWSTG 3a

Hoheitsgebiet der Schweizer Eidgenossenschaft + Zollanschlussgebiete:

  1. Staatsgebiert CH
  2. Zollfreilager
  3. OZL (Offene Zolllager)
  4. Zollfreiläden
  5. Liechtenstein (gem. Staatsvertrag)
  6. Büsingen am Hochrhein (gem. Staatsvertrag)
  7. Samnaun, Sampuoir
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24
Q

Nenne die wichtigen Punkte zu einem Zollfreilager (4)

A
  1. Zwischenhalt in der CH ohne Verzollung (z.B. Kunstgegenstände)
  2. zum Zweck des Weiterverkaufs
  3. Auschub der Verzollung, da Bestimmungsland noch unbestimmt
  4. wenn Bestimmungsland CH = Abrechnung über Einfuhrsteuer
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25
Q

Nenne die wichtigen Punkte zu einem OZL (Offenes Zolllager) (2)

A
  1. private, auf eigenem Firmengelände befindende Zollfreilager
  2. muss beantragt werden (Strenge Auflagen)

v.a. exportorientierte Branchen (Uhren, Pharma, Landwirtschaft)

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26
Q

Welche Produktekategorien sind effektiv zollfrei (im Duty Free) (4)

A
  1. Tabak und Tabakwaren
  2. Spirituosen und Alkohol
  3. Schaumweine
  4. Kosmetik
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27
Q

Wo liegt die Grenze der Zollfreiheit (Duty Free) (Betrag & Begründung)

A

CHF 300

bis zu diesem Betrag Befreiung von der Inlandsteuer, über diesem Betrag wird die Einfuhrsteuer erhoben

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28
Q

Auf welchen Wert wird die Einfuhrsteuer erhoben?

A

Zeitwert

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29
Q

Was ist speziell an den Gebieten Samnaun und Sampuoir (MWST)?

A

MWST nur auf Dienstleistungen (=Inland), nicht jedoch auf Lieferungen (=Ausland)

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30
Q

Zählt die italienische Enklave Campione d’Italia MWST-technisch als In- oder Ausland?

A

Ausland

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31
Q

Nenne die wichtigen Punkte zu den Mittelflüssen/Nichtentgelten der MWST (4)

A

MWSTG 18 II

  1. kein Entgelt = keine MWST (mangels Leistung)
  2. Deklaration in Ziffer 900/910
  3. können zu VST-Kürzung führen bei gemischter Verwendung (Subventionen, Kurtaxen, Beiträge AWA)
  4. Tätigkeiten lit j-l erlauben keinen Vorsteuerabzug (VR-honorar, hoheitliche Tätigkeiten, Erstattungen/Beiträge für Lieferungen ins Ausland)
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32
Q

Nenne die Nichtentgelte nach MWSTG 18 II (12)

A
  1. Subventionen (Staatsbeiträge, öffentlich-rechtliche Beiträge)
  2. Tourismusabgaben
  3. Spenden
  4. Kapitaleinlagen
  5. Dividenden, Tantieme, Gewinnanteile
  6. Pfandgelder (Umschliessungen, Gebinde)
  7. Schadenersatz- und Genugtuungszahlungen
  8. Verwaltungs- und Stiftungsratshonorare
  9. Erstattungen, Beiträge, Beihilfen für Lieferung von Gegenständen ins Ausland, die nach MWSTG 23 II 1 von der MWST befreit sind
  10. Hoheitliche Tätigkeit (Monopoltätigkeit Staat ohne Konkurrenzangebot)
  11. Beiträge an kantonale ARA
  12. Kostenausgleichszahlungen (Landwirtschaft, Elektrizität)
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33
Q

nenne die wichtigen Punkte und Beispiele für Tourismusabgaben nach MWSTG 18 II (2)

A
  1. Tourismusorganisation ist vom Gesetz mit der Verwendung beauftragt und nutzt diese im vorgesehenen Rahmen
  2. Gasttaxen, Kurtaxe
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34
Q

nenne die wichtigen Punkte zu Spenden nach MWSTG 18 II (5)

A
  1. Schenkungsabsicht steht im Vordergrund (inkl. Zuwendungen)
  2. Freiwillige Leistung ohne Bereicherungsabsicht
  3. keine Gegenleistung wird erwartet
  4. Logo und Name Spender kann verwendet werden, ABER ohne Werbebotschaft
  5. Zuwender ist nicht das gemeinwesen (sonst Subvention)
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35
Q

nenne Beispiele für Kapitaleinlagen nach MWSTG 18 II (3)

A
  1. Zinslose Darlehen
  2. Sanierungsleistungen
  3. Forderungsverzichte
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36
Q

nenne die wichtigen Punkte zu Pfandgelder im Sinne von MWSTG 18 II (3)

A
  1. wenn zusammen mit Inhalt geliefert
  2. wird separat in RG gestellt
  3. wird bei Rückgabe rückvergütet
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37
Q

nenne Beispiele für Schadenersatz- und Genugtuungszahlungen nach MWSTG 18 II (4)

A
  1. vertraglich vereinbartes Reuegeld nach OR 158 III
  2. Konventionalstrafe
  3. Betreibungs- und Konkurskosten
  4. Entschädigung Versicherung
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38
Q

Was ist das 1. dass man bestimmen muss in Sinne der MWST und warum

A

ob es eine Lieferung oder Leistung ist, da die Ortsbestimmung für diese zwei Kategorien unterschiedlich ist (nach MWSTG 7 & 8)

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39
Q

Wann ist eine Lieferung von Gegenständen MWST-pflichtig?

A

wenn:
- eine Lieferung im Inland gegen Entgelt an einen Steuerpflichtigen ausgeführt wird
und
- diese Lieferung nicht von der Steuer ausgenommen ist nach MWSTG 21 II

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40
Q

Nenne die Tatbestände der Lieferung von Gegenständen (MWSTG) (3)

A
  1. Wirtschaftliche Verfügugungsgewalt über den Gegenstand wird übergeben (MWSTG 3d I) - ungleich Eigentum, Besitz genügt
  2. Ablieferung eines Gegenstandes, an welchem Arbeiten vorgenommen werden (MWSTG 3d II)
  3. Überlassung beweglicher und unbeweglicher Gegenstände (MWSTG 3d III) Leasing, Miete oder Pacht, Exklusivrechte
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41
Q

Was ist entscheidend für die “wirtschaftliche Verfügungsgewalt” eines Gegenstandes zu übergeben im Sinne der MWST?

A

Der Lieferwille (Kaufvertrag, Kommission), betrifft nicht unfreiwillige Lieferungen (Schadenersatz, Verlust, Verpfändung)

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42
Q

Was versteht man unter “Ablieferung eines Gegenstandes, an welchem Arbeiten vorgenommen werden” (MWST)?

A
  1. Eichung, Prüfung, Kontrolle, etc. eines Gegenstandes
  2. Physisches Einwirken auf einen Gegenstand (Installation, Montage, Bearbeitung, Werkvertrag, Auftrag, Gebäudereinigung, Schneeräumung, Ernte)
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43
Q

Ist die Begutachtung hinsichtlich Qualität, Wert und Echtheit eine Lieferung oder DL? (MWST)

A

Dienstleistung

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44
Q

Zählt ein Sale- & Lease-back als Vermietung im Sinne der MWST?

A

nein, als FInanzierungsgeschäft = ausgenommene Leistung nach MWSTG 21 II 19, solange des Finanzierungsobjekt nach Ablauf der Leasingdauer in das Eigentum des Leasingnehmers übergeht (MWSTV 2 III)

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45
Q

Wie definiert die MWST einen Gegenstand? (1+5)

A

nach Definition im ZGB

  1. Fahrnis + Energie (Elektritizät, Wärme, Gas, Druck)
  2. unbewegliche Gegenstände inkl. selbständige und dauernde Rechte
  3. Software, sofern auf Datenträger
  4. Tiere
  5. Mensch, sobald gestorben
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46
Q

Wer muss die MWST abliefern bei indirekten Stellvertreter und Vermittlungsgeschäften?

A

im Grundsatz derjenige, der vom Kunden als Leistungserbringer angesehen wird (MWSTG 20)

per 1.1.25 wird der Artikel 20 ausgebaut (“Plattformbesteuerung”

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47
Q

Worum geht es beim geplanten MWST-Anpassung der Plattformbesteuerung?

A

Dass die Vermittlungsplattformen (Galaxus, Zalando, Amazon) für die Ablieferung der Steuer verantwortlich werden, anstelle der effektiven Verkäufer

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48
Q

Wer liefert die MWST ab bei direkten Stellvertretungsverhältnissen?

A

Verkäufer: MWST auf Verkauf
Stellvertreter: MWST auf Provision

da der effektive Leistungserbringer dem Kunden bekannt ist (muss explizit, aber nicht namentlich, kommuniziert werden, MWSTG 20 II)

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49
Q

Wie verläuft die MWST-liche Qualifikation bei Dreiparteienverhältnissen?

A

MWSTG 20 III

zwei Leistungsbeziehungen, die identisch mwstlicher klassiert werden

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50
Q

Nach welchem Artikel wird der Ort der Lieferung klassiert?

A

MWSTG 7

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51
Q

Weshalb ist der Ort der Lieferung (oder DL) ausschlaggebend?

A

Nur Lieferungen/DL im Inland KÖNNEN steuerpflichtig sein

Liegt der Ort der Lieferung/DL im Ausland, fällt NIE MWST an (Zu unterscheiden:
Inlandslieferungen mit Export = Ziffer 220), Auslandslieferung = Ziffer 221)

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51
Q

Was ist das Reverse-Charge Verfahren?

A

MWST-Pflicht wird auf den Empfänger abgewälzt

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52
Q

Nenne die Arten der Lieferung (MWST) (4)

A
  1. Abhollieferung MWSTG 7 I a
  2. Beförderungs- und Versandslieferungen MWSTG 7 I b
  3. Lieferung von Elektrizität und Gas MWSTG 7 II
  4. Werkvertragliche (Montage-)Lieferung MWSTG 7 I a
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53
Q

Nenne die wichtigen Punkte und Ort der Lieferung bei:
Abhollieferung (4)

A

Übergabe an Käufer ohne diese physisch zu ihm zu bewegen

Ort für Fahrnis: Übergabeort, wo die wirtschaftliche Verfügungsmacht übergeht

Ort für unbewegliche Gegenstände: Ort der Gelegenen Sache

Miete, Leasing, Pacht: Ort, wo sich der Gegenstand zum Zeitpunkt der Überlassung befindet

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54
Q

Nenne die wichtigen Punkte und Ort der Lieferung bei:
Beförderungs- oder Versandlieferungen

A

Ort des Beginns der Beförderung/Versand

  • Gegenstand wird physisch zum Käufer bewegt (meist mittels Spedition)
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55
Q

Nenne die wichtigen Punkte und Ort der Lieferung bei:
Lieferung von Elektrizität und Gas

A

Empfängerort (Sitz des Leistungsempfängers)

NUR IN LEITUNGEN (ungleich z.B. Batterien)

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56
Q

Nenne die wichtigen Punkte und Ort der Lieferung bei:
werkvertragliche (Montage-)Lieferung

A

Ort der Ablieferung, Montage, Installation oder Einwirkung auf den Gegenstand

NUR wenn LIeferant zum Kunden geht

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57
Q

Was besagt die Versandhandelregelung (MWST)?

A

MWSTG 53 I a

Gegenstände in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag sind bei der Einfuhr befreit (Ort der Leistung gilt als Inland)

  • max. Steuerbetrag CHF 5.00
  • Warenwert max. CHF 61..73 (8.1%) oder CHF 192.31 (2.6%)
  • wenn über CHF 5.00 dann Einfuhrsteuer UND Inlandsteuerpflichtig (Gefahr der Doppelbesteuerung - kann mit genauer Dokumentation vermieden werden)
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58
Q

Nach welchem Artikel wird der Ort der Dienstleistung bestimmt?

A

MWSTG 8

59
Q

Was ist im MWST-lichen Sinne eine DL? (3)

A
  1. alles was keine Lieferung ist MWSTG 3e
  2. immaterielle Werte und Rechte MWSTG 3e 1.
  3. Zahlung für Unterlassung einer Handlung oder damit eine Handlung/Zustand geduldet wird MWSTG 3e 2.
60
Q

Was ist ein wichtiges Indiz für eine mwstliche DL?

A

Wertschöpfung findet mehrheitlich im Kopf statt oder ist mit zusätzlichen Leistungen (Konsumationsmöglichkeit, kurzfristige Unterkunftsgewährung ohne Wohnsitzbegründung) verbunden

61
Q

Nenne Beispiel für mwstliche DL (9)

A
  1. Treuhand, Beratung, Notar
  2. Gastgewerbe, Hotellerie
  3. Leistungen an Personen
  4. Beförderung von Personen und Gütern (NUR Transport, kein Verkauf)
  5. Lizenz zum Baden (Badieintritt)
  6. Downloads
  7. Entsorgung
  8. Liegenschaftsverwaltung
  9. Bewachung
62
Q

Nenne die 5 Grundprinzipien der Ortbestimmung einer Lieferung (MWST)

A
  1. Erbringerortsprinzip MWSTG 8 II a-b
  2. Ort der Tätigkeit MWSTG 8 II c-e
  3. Belegenheitsort/ Ort des Grundstückes MWSTG 8 II f
  4. Bestimmungsortsprinzip MWSTG 8 II g
  5. Empfängerortsprinzip (Auffangtatbestand) MWSTG 8 I
63
Q

Definiere das Empfängerortsprinzip und nenne Beispiele (1+12)

A

Definition: Sitz, Betriebsstätte oder Wohnistz des Empfängers

Beispiele:
1. immaterielle Werte und Güter
2. Werbeleistungen
3. Beratungsdienstleistungen
4. Verzicht auf Ausübung einer Tätigkeit (qualifiziertes Nichtstun)
5. Personalverleih
6. Telekommunikationsdienstleistungen
7. Datenverarbeitung und Downloads
8. Versicherungs-, Banken- und Finanzdienstleistungen
9. Beförderung von Gegenständen (Strecke ist nicht von Bedeutung)
10. Nebenleistungen des Transportgewerbes (Be- und Entladen, Verpacken, Lagern)
11. EntsorgungsDL
12. ManagementDL (Führungs- und Strategiefunktionen mit strenger Beweispflicht)

64
Q

Definiere das Erbringerortsprinzip und nenne Beispiele (1+3)

A

Definition: Sitz oder Betriebsstätte oder Wohnsitz, wo die Leistung erbracht wird

Beispiele:
1. DL die unmittelbar an physisch anwesenden Personen erbracht wird (Heilbehandlung, Therapie, Körperpflege, Ehe- und Familienberatungen, Sozialleistungen, Kinderbetreuung)
2. DL von Reisebüros und Organisatoren von Veranstaltungen (reine Buchungsleistungen, wo der Kunde vor Ort beim Leistungserbringer bezahlt, nicht beim RB)
3. Bau- und Montagestellen ausländischer UN wenn länger als 12 Monate vor Ort

65
Q

Definiere das Prinzip “Ort der Tätigkeit” und nenne Beispiele (1+3)

A

Definition: Ort der Ausübung, wo DL tatsächlich erbracht wird

Beispiele:
1. kulturelle, künstlerische, sportliche, wissenschaftliche, unterrichtende und unterhaltende Tätigkeiten
2. Gastgewerbliche Tätigkeiten
3. PersonenbeförderungsDL

66
Q

Nenne die wichtigen Punkte zur Ortbestimmung von PersonenbeförderungsDL (3)

A
  1. Ort der Tätigkeit bzw. der zurückgelegten Strecke bzw. Ort der Bestellung
  2. wenn Strecke überwiegend im Ausland = Befreiung von MWST
    2.1. Luft- und Eisenbahnverkehr, solange NUR Start- oder Endpunkt in der CH liegt (MWSTV 41/42)
  3. gilt nicht für Güterbeförderung oder Spedition
67
Q

Nenne Beispiele für den Belegenheitsort (1+4)

A

enger Zusammenhang mit Grundstück muss bestehen

  1. Verwaltung, Schätzung, Überwachung, Bauaufsicht
  2. Architektur- und Ingenieursarbeiten
  3. Erwerb/Bestellung dinglicher Rechte
  4. Beherberungsdienstleistungen
68
Q

Wo gilt das Bestimmungsortsprinzip?

A

Internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe

69
Q

Beschreibe die Checkliste zur Beurteilung von Leistungen bei der Inlandssteuer

A
  1. Leistungsaustausch gegeben? MWSTG 18 II
  2. Lieferung oder DL? MWSTG 3/4
  3. Ort der Leistung (Inland oder Ausland) MWSTG 7/8
  4. ist die Leistung ausgenommen nach MWSTG 21?
  5. ist die Leistung befreit nach MWSTG 23?
    -> Entscheid ob Umsatzsteuer abzuliefern ist oder nicht
70
Q

Unterscheide grundsätzlich ausgenommene und befreite Leistungen

A

ausgenommene Leistungen: Berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug, sind nicht Gegenstand der MWST und werden in sämtlichen Belangen nicht berücksichtigt (inkl. Umsatzgrenze) MWSTG 29 I

befreite Leistungen: berechtigen zum Vorsteuerabzug

71
Q

Wo sind die von der MWST ausgenommenen Leistungen geregelt?

A

MWSTG 21 II (abschliessende Aufzählung)

mit Ausführungen in MWSTV 34-36, 38, 38a (zu Heilbehandlung, kulturelle DL und Gemeinwesen)

kein Recht auf Vorsteuerabzug MWSTG 29 I

72
Q

was ist die taxe occulte?

A

Schattensteuer, die bei ausgenommenen Leistungen entsteht (bezahlte MWST auf Vorleistungen wird auf den Preis aufgeschlagen und an den Kunden weiterverrechnet)

73
Q

Ist bei den ausgenommen Leistungen ausschlaggebend wer diese empfänger oder erbringt für die Steuerbefreiung?

A

nein, die Leistung selber ist ausschlaggebend

ausser: wenn Leistung nur ausgenommen wenn sie durch bestimmten Leistungserbringer erbracht wird, ist sie auch nur dann ausgenommen MWSTG 21 IV - zB. nur Brockenhäuserverkäufe durch Einrichtungen der Sozialhilfe sind ausgenommen , ungleich private Anbieter)

74
Q

Nenne die von der MWST ausgenommenen Leistungen (29)

A
  1. Post
  2. Spitalbehandlung
  3. Ärztliche Heilbehandlung
  4. Spitex / Krankenpflege
  5. Organ- und Blutlieferung
  6. Ärtzegemeinschaft
  7. Krankentransporte
  8. Sozialhilfe und -fürsorge
  9. Kinderbetreuung
  10. Jugendförderung
  11. Erziehung / Bildung
  12. Personenverleih für Ziffern 3-11
  13. Mitgliederbeiträge
  14. Kulturelle Leistungen
  15. Sportanlässe
  16. Kunstwerke
  17. Flohmärkte /Basare ohne Gewinnstrebigkeit
  18. Versicherungen
  19. Finanzdienstleistungen
  20. Immobilienverkauf
  21. Immobilienverwaltung
  22. Briefmarken und Wertzeichen
  23. Geldspiele
  24. gebrauchte Gegenstände
  25. Urprodukte
  26. Bekanntmachung
  27. Gemeinwesen
  28. Schiedsgerichte
  29. Kooperation Bildung und Forschung
75
Q

Nenne die ausgenommenen Leistungen der Beförderung von Gegenständen im Postverkehr

A

MWSTG 21 II 1.

  • adressierte Briefpostsendungen bis 50g (Monopol der CH Post)

Steuerbar sind:
Schnellpostsendungen
Postsendungen ins Ausland
Paketpost
= kein Monopol

76
Q

Welche Leistungen von:
Spitalbehandlung, ärztliche Behandlung im und ausserhalb des Spitales sind von der Steuer asugenommen?

A

MWSTG 21 II 2+3

  1. Heilbehandlung nach MWSTV 34 (Prophylaxe, Diagnose, Behandlung, Linderung, MMutterschaft, Erstellung von Gutachten/Berichten für SOZ-Anstalten) in Spitälern oder Zentren für vorübergehende Behandlung (Abzugrenzen von Pflegeheimen und Kurhäusern)
  2. exklusive DL, die dem reinen Wohlergehen dienen (Ernährungsberatung) ausser wenn medizinisch verordnet
77
Q

Welche Heilberufe fallen unter “Spitalbehandlung, ärztliche Behandlung in und ausserhalb vom Spital nach MWSTG 21 II 2 + 3?

A

dazu befähigte Personen mit kantonaler Berufsausübungsbewilligung

Liste in MWSTV 35

78
Q

Sind die Nebenleistungen von Spitälern ebenfalls von der Steuer ausgenommen?

A

ja, wenn eng verbunden (Abgabe von Medikamenten während Behandlung, Kost und Logi, Zentrum für Diagnostik, etc.)

nicht aber Spitalcafeteria oder Gift Shop

79
Q

Welche medizinischen Leistungen sind steuerbar?

A
  1. Abgabe von Medikamenten für zu Hause
  2. Prothesen und orthopädische Apparate, die mit einem Handgriff entfernt werden können
80
Q

Welche Pauschale für Medikamente wird im Gesundheitsbereich angewendet (MWST)?

A

95% Steuerbar, 5% ausgenommene Leistung

81
Q

Wann sind Haushilfe und Pflegeleistungen von der MWST ausgenommen?

A

MWSTG 21 II 4

  • ärztlich verordnete Pflege zuhause oder im Heim
  • wenn Leistungserbringerin gemeinnützig, können auch hauswirtschaftliche Leistungen als ausgenommen gelten (eng verbunden)
82
Q

Wann ist die Lieferung von menschlichen Organen und Blut von der Steuer ausgenommen?

A

MWSTG 21 II 5

  • Institution/Spital muss Bewilligung innehaben
  • nur unbehandeltes Vollblut

Steuerbar sind: Blutprodukte und Spendebluttests zum reduzierten Satz

83
Q

Wann sind Leistungen einer Ärztegemeinschaft von der Steuer ausgenommen?

A

MWSTG 21 II 6

  1. Mitglieder ber Berufskategorien nach MWSTG 21 II 3 bzw. MWSTV 35
  2. Gemeinsamer Einkauf von Apparaten und Weiterverrechnung unter den Gemeinschaftlern zu Selbstkosten
  3. einfache Gesellschaft notwendig mit Zweck der Beschaffung der Infrastruktur

nur die Weiterverrechnung der Leistungen ist von der Steuer ausgenommen!

84
Q

Wann sind Krankentransporte von der Steuer ausgenommen?

A

MWSTG 21 II 7

  1. Transportmittel ist speziell für Krankentransport ausgerüstet und wird nur für diesen Zweck eingesetzt

Steuerbar ist: Leichentransport

85
Q

Wann sind Leistungen der Sozialfürsorge und Sozialhilfe von der Steuer ausgenommen?

A

MWSTG 21 II 8

wenn diese Organisation die Kosten trägt

z.B. Alters- und Pflegeheime, Notschlafstellen, Behindertenheime, Frauenhäuser, Strafanstalten, gemeinnützige Krankenpflege- und Spitexorganisationen, gemeinnütziger Mahlzeitendienst

Gemeinnützigkeit nach DBG 56 g

86
Q

Nenne die wichtigen Punkte zur Steuerausnahme: Kinder- und Jugendbetreuung

A
  1. bis zum vollendeten 18. Altersjahr
  2. inkl. verbundene Leistungen durch dafür eingerichtete Institutionen
  3. Waisenhäuser, Kitas, Tagesheime
87
Q

Nenne die wichtigen Punkte zur Steuerausnahme: Jugendförderung

A

MWSTG 21 II 10

  1. gemeinnützige Judgenaustauschorganisationen und eng verbundene Leistungen
  2. bis zum vollendeten 25. Altersjahr
88
Q

Nenne die groben Überbegriffe der ausgenommenen Leistungen (7)

A
  1. Medizinische Leistungen
  2. Soziales
  3. Erziehung /Bildung
  4. Kulturelle Leistungen vor Publikum
    5.Versicherungen und Bank
  5. Agrarbereich
  6. Gemeinwesen
89
Q

Welche Leistungen im Bereich Erziehung und Bildung sind von der Steuer ausgenommen? (4)

A

MWSTG 21 II 11

  1. Bildungsleistungen (Schule, Internat, Aus- und Fortbildung, Seminare, Referate, Prüfungsgebühren)
  2. Fertigungsvermittlung (Fahrschule, Tanzschule)
  3. Organisationsdienstleistungen im Zusammenhang mit Schulleistungen
  4. eng verbundene Nebenleistungen (z.B. Schulbücher, die in der Schulgebühr inbegriffen sind nach der Kombinationsregel)
90
Q

welche Leistungen im Bereich Erziehung und Bildung sind NICHT von der Steuer ausgenommen? (4)

A
  1. Erarbeitung und Korrektur von Prüfungen
  2. individuelle Beratungsleistungen mit vorgängiger Analyse und massgeschneiderten Lösungen
  3. Leistungen, die ohne Vorkenntnisse in Abspruch genommen werden können und wo die Wissensvermittlung nicht im Vordergrund steht (Riverraftingkurs, Tauchkurs)
  4. gastgewerbliche und Beherbergungsleistungen im Heim, wenn Aufenthalt unter 1 Jahr und Anwesenheit nicht ununterbrochen ist
91
Q

Nenne die wichtigen Punkte zur Steuerausnahme:
Personalverleih durch gemeinnützige Organisationen (3)

A

MWSTG 21 II 12

  1. Verleih zum Zweck von:
    Krankenbehandlung
    Sozialfürsoge
    Kinder- und Jugendbetreuung
    Erziehung und Bildung
    gemeinnützige Zwecke (MWSTG 21 II 2-11)
  2. durch gemeinnützige Organisationen überlassenes Personal ohne Gewinnstrebigkeit
  3. der gewerbliche Personalverleih ist immer steuerbar
92
Q

Nenne die wichtigen Punkte zur Steuerausnahme:
Mitgliederbeiträge Vereine und Genossenschaften

A

MWSTG 21 II 13

  1. keine Gewinnstrebigkeit
  2. statuarische Aktivmitgliederbeiträge (Passivbeiträge gelten als Spenden)
93
Q

Welche kulturellen Leistungen sind von der Steuer ausgenommen?

A

MWSTG 21 II 14

  1. unmittelbar vor Publikum erbrachte Leistungen (Theater, Konzerte, Ballett, Zirkus)
  2. Galier, Museen, Botanischer Garten, Zooli, Bibliothek, etc.

steuerbar ist jedoch:
- Aufzeichnung der Darbietung mit nachträglichem Vertrieb
- Verleih von Bibliotheken

94
Q

Nenne die wichtigen Punkte zur Steuerausnahme:
Sportanlässe

A

MWSTG 21 II 15

  1. Eintrittsgelder und Startgelder inkl. unselbständigen inbegriffenen Nebenleistungen sind steuerfrei
  2. Gagen sind steuerbar
  3. Musikwettbewerbe und Jassturniere zählen nicht als sportlliche Anlässe
95
Q

Nenne die wichtigen Punkte zur Steuerausnahme:
Kunstwerke und kulturelle Leistungen durch Urheber

A

MWSTG 21 II 16

  1. nur natürliche Personen, die Werke im Sinne vom URG schaffen (MWSTV 36 II) z.B. Schriftsteller, Komponisten, Bildhauer
  2. nur DL von Verlegerng und Verwertungsgesellschaften zur Verbreitung der Werke nach URG, z.B. Suisa, Pro Litteris
  3. nur zweckfreie Kunstgegenstände (nicht z.B. Komposition Musik für Werbung)
96
Q

Nenne die wichtigen Punkte zur Steuerausnahme:
Veranstaltungen sozialer Institutionen

A

MWSTG 21 II 17

  1. Flohmarkt, Basar, Brockenhäuser, Tombola, wo die vereinnahmten Mittel den Zwecken dienen:
    Krankenbehandlung, Sozialfürsorge, Sozialhilfe, Kinder- und Jugendbetreuung, nicht gewinnstrebiger Sport, Alters- und Pflegeheime
  2. Organisiert durch gemeinnützige Institution
  3. Brockenhäuser mit Gewinnabsicht sind nie von der Steuer befreit
97
Q

Nenne die wichtigen Punkte zur Steuerausnahme:
Versicherungen (5)

A

MWSTG 21 II 18

  1. Prämien sämtlicher Versicherungen
  2. DL von Versicherungsvertretern im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss
  3. Rückversicherungen unter Versicherern
  4. Sozialversicherungsleistungen
  5. Leistungen zwischen SOZ-Versicherungen
98
Q

Welche Finanzdienstleistungen sind von der Steuer ausgenommen? (4)

A

MWSTG 21 II 19 “Klassisches Bankengeschäft”

  1. Kreditgeschäft
  2. Kontokorrentgeschäft
  3. Vermittlung/Übernahme von Bürgschaften, Garantien, Sicherheiten
  4. Umsätze mit Wertpapieren, Devisen, Verwaltung KAG
99
Q

Welche Finanzdienstleistungen sind NICHT von der Steuer ausgenommen? (6)

A

MWSTG 21 II 19

  1. Anlageberatung, Vermögensverwaltung
  2. Depot-, Inkasso-, Treuhandgeschäft
  3. Vermietung Tresorfach
  4. Kreditverwaltung (ohne selber Kreditgeber zu sein)
  5. Vermittlung Kundenbeziehung
  6. Handel mit Sammlerstücken
100
Q

Welche Leistungen im Immobilienverkauf/-vermietung sind von der Steuer ausgenommen? (7)

A

MWSTG 21 II 20/21

  1. Verkauf von Grundstücken
  2. Begründung dinglicher Rechte
  3. Beiträge der Gesellschafter an die STWEG
  4. Vermietung/Verpachtung Liegenschaft/Grundstück inkl. Zugehör
  5. Vermietung Parkplatz auf Privatgrund als unselbständige Nebenleistung oder blaue Zone
  6. Vermietung/Verpachtung von Sportanlagen
  7. Untervermietung von in sich geschlossenen Räumen
101
Q

Welche Leistungen im Bereich Immobilienverkauf/-vermietung sind NICHT von der Steuer ausgenommen? (7)

A

MWSTG 21 II 20/21

  1. Vermietung Wohn- und Schlafsäle, sowie Saal im Hotel
  2. Campingplätze
  3. fest eingebaute Einrichtungen und Maschinen, die zur Betriebsanlage gehören (Handtrocknergeräte, Seifenspender)
  4. Schliessfächer, Tresore, Schrankfächer
  5. Parkplätze im Parkhaus oder auf Privatgrund als Hauptleistung
  6. Vermietung von Messestandflächen und Räumen im Messe- oder Kongressgebäude
  7. Leistungen Dritter an die STWEG
102
Q

Nenne die wichtigen Punkte zur Abgrenzung einer steuerbaren Bauleistung und steuerfreiem Immobilienverkauf

A

Kriterium 1: wem gehört der Boden?
1. Fremder Boden = immer steuerbare (werkvertragliche) Bauleistung
2. auf eigenem Boden:
2.1. Verkauf Wohnungen vor Baubeginn/Aushub = steuerbare Lieferung
2.2 nach Baubeginn: steuerfreier Immobilienverkauf

-> Splitting Vorsteuer nötig, wenn teilweise Verkauf vor Aushub und nach Aushub nach intelligentem Schlüssel, z.B. Fläche, Volumen, etc.

103
Q

Nenne die wichtigen Punkte zur Steuerausnahme:
Briefmarken und amtliche Wertzeichen (3)

A

MWSTG 21 II 22

  1. bis zum aufgedruckten Wert
  2. wenn für mehr als aufgedruckter Wert verkauft wird = gesamtes Entgelt steuerbar
  3. Steuerbar sind auch: Dienstmarken FL, Sammlerstücke
104
Q

Nenne die wichtigen Punkte zur Steuerausnahme:
Geldspiele/Glücksspiele (3)

A

MWSTG 21 II 23

  1. solange vom Zufall abhängig (Roulette, Black Jack)
  2. nicht jedoch für Geschicklichkeitsspiele
  3. wenn Reingewinn vollumfänglich für gemeinnützige ZWecke verwendet wird
105
Q

Nenne die wichtigen Punkte zur Steuerausnahme:
Lieferung gebrauchter Gegenstände

A

MWSTG 21 II 24

wenn Verwendungszweck des Gegenstandes ausschliesslich für eine ausgenommen Leistung ist (nur Betriebsmittel, keine Handelswaren)

106
Q

Nenne die wichtigen Punkte zur Steuerausnahme:
Urproduktion (5)

A

MWSTG 21 II 26

  1. im eigenen Betrieb gewonnene Erzeugnisse (Landwirtschaft, Fortwirtschaft, Gärtnerei)
  2. Viehverkauf
  3. Verkauf von Milchsammelstellen an weiterverarbeitende Betriebe
  4. Champignonzucht, Rebbauern, Baumschulen, Blumengärtnereien
  5. nicht für zugekaufte oder verarbeitete ProdukteQ
107
Q

Nenne die wichtigen Punkte zur Steuerausnahme:
Bekanntmachungsleistungen (2)

A

MWSTG 21 II 27

  1. eine Partei muss eine gemeinnützige Organisation sein
  2. nur imagefördernde (ungleich Werbeleistung)
108
Q

Nenne die wichtigen Punkte zur Steuerausnahme:
Leistungen im Gemeinwesen (3)

A

MWSTG 21 II 28 + 28bis

  1. innerhalb des gleichen Gemeinwesens erbrachte Leistungen
  2. Personalverleih zwischen Gemeinwesen
  3. Leistungen zwischen Gesellschaften an denen ausschliesslich das Gemeinwesen beteiligt ist
109
Q

Nenne die wichtigen Punkte zur Steuerausnahme:
Schiedsgerichtbarkeit

A

MWSTG 21 II 29

Ausübung von Schiedsgerichtbarkeitsfunktionen

110
Q

Nenne die wichtigen Punkte zur Steuerausnahme:
Bildungs- und Forschungsinstitutionen

A

MWSTG 21 II 30

Leistungen zwischen Institutionen im Rahmen einer Kooperation (einfache Gesellschaft)

z.B. Konzept neuer Masterlehrgang

111
Q

Was versteht man unter Option (MWST)?

A

MWSTG 22

Möglichkeit ausgenommene Leistungen freiwillig der Umsatzsteuer zu unterstellen und dann die Vorsteuer geltend zu machen

112
Q

Wie wird die Option ausgeübt?

A
  1. Offener Ausweis der Steuer auf der Rechnung
  2. Deklaration auf MWST-Abrechnung unter Ziffer 205
  3. innert der Finalisierungsfrist (180 Tage nach Ablauf Kalenderjahr nach MWSTV 39)
  4. schriftliche Bekanntgabe an die ESTV ( wenn z.B. noch keine Umsätze begstehen)
113
Q

Müssen immer alle ausgenommen Leistungen optiert werden?

A

nein, Teiloption ist möglich (Ziffer 205)

114
Q

Welche ausgenommenen Leistungen können zum reduzierten Satz optiert werden? (2)

A
  1. Kultur (MWSTG 21 II 14/16)
  2. Sport (MWSTG 21 II 15)
115
Q

Für welche ausgenommenen Leistungen ist die Option ausgeschlossen?

A
  1. Versicherungen (MWSTG 21 II 18)
  2. Kapital- und Geldverkehrleistungen (MWSTG 21 II 19)
  3. Geldspiele (MWSTG 21 II 23)
  4. Vermietung von Liegenschaften und Grundstücken, Bestellung dinglicher Rechte, wenn lediglich zu Wohnzwecken genutzt (MWSTG 21 II 20/21)
116
Q

Ist eine Option zum Saldosteuersatz möglich?

A

nur für Urproduktion nach MWSTG 21 II 26

117
Q

Ist eine Option zum Pauschalsteuersatz möglich?

A

nur für Leistungen innerhalb eines Gemeinwesens (MWSTG 21 II 28)

118
Q

Nenne Beispiele für Subventionen nach MWSTG 18 II a + c

A

a. Zahlung von der öffentlicher Hand aufgrund gesetzlicher Grundlage (COVID-19 Beiträge, Finanzhilfen, Forschungsbeiträge)

c. Beiträge an kantonale ARA

119
Q

Welche Leistungen sind von der Steuer befreit?

A

im Grundsatz sind alle Leistungen, die exportiert werden von der Inlandsteuer befreit

120
Q

Erläutere die Bestimmung über die Exportlieferungen (Ausfuhr von Gegenständen)

A

MWSTG 23 II 1 + III

Gegenstände, die direkt ins Ausland befördert/versendet werden (ohne Ingebrauchsnahme im Inland) sind von der Steuer befreit

  • vorgängige Verarbeitung, Bearbeitung ist erlaubt (Formular 1304)
  • inkl. Reihengeschäfte
  • durch EVV nachzuweisen
121
Q

Was ist ein Reihengeschäft (MWST)?

A

Rechnungsstellung von A nach B und B nach C, A liefert aber direkt nach C aus

-> alle können von der Steuerbefreiung i.S.v. MWSTG 23 profitieren

122
Q

Weshalb spricht man von einer “echten” Steuerbefreiung in Sinne von MWSTG 23?

A

da die Leistungen nicht zu versteuern sind, aber zum Vorsteuerabzug berechtigen

123
Q

Wo ist der Ort der Leistung bei steuerbefreiten Leistungen?

A

immer im Inland (um befreit zu werden, müssen die Vorgänge steuerbar sein)

124
Q

Sind befreite Umsätze bei der Berechnung der Umsatzgrenze mit einzubeziehen?

A

ja

125
Q

Nenne die Merkpunkte zum Reisendenverkehr (4+1)

A

MWSTG 23 II 5
- betrifft Ladenverkäufe an Personen mit Wohnsitz im Ausland

Voraussetzungen:
1. Lieferpreis min. CHF 300 inkl. MWST
2. kein Wohnsitz CH
3. privater Gebrauch oder Geschenkzweck
4. Nachweisbare Ausfuhr innert 90 Tagen (amtliches Formular)

126
Q

Nenne die Sonderbestimmungen zur Ausfuhr von Motorfahrzeugen (3)

A

von Inlandsteuer befreit wenn:
1. der Zweck die Ausfuhr ist
2. Reparaturen an im Ausland immatrikulierten MFZ stattfindet

  1. Nachweisbare Ausfuhr innert 48 Stunden
127
Q

Nenne die Bestimmungen zur Steuerbefreiung von Vermietung von Gegenständen (1)

A

MWSTG 23 II 2

Gegenstand wird überwiegend im Ausland genutzt

128
Q

Führe die Bestimmung zur Inlandlieferung von unter Zollüberwachung stehenden Gegenständen aus (4+1)

A

MWSTG 23 II 3 + 3bis

Steuerbefreit wenn:
1. Gegenstand nur vorübergehend in CH (ruhende Lieferung)
2. im Transitverfahren
3. Lieferung ab Zollfreilager
4. Zolllagerverfahren inkl. vorübergehende Verwendung

sofern Bestimmungsort CH -> Erfassung mit Einfuhrsteuer

129
Q

Was ist die Verbringung eines Gegenstandes ins Ausland?

A

Verfügungsmacht an Gegenstand wird nicht an Dritter übertragen und ist immer unentgeltlich (Gegenstände die mitgenommen werden um Arbeiten auszuführen)

sind steuerbefreit nach MWSTG 23 II 4 solange zollamtlicher Nachweis vorliegt

130
Q

Nenne die wichtigen Punkte zur Personenbeförderung im Luftverkehr

A

MWSTG 23 II 5-8, MWSTG 23 IV, MWSTV 41

Steuerbefreiung wenn:
1. Abgangs. oder Ankunftsort im Inland
2. wenn CH als Transit genutzt wird
3. Lieferungen an UN, die mehr als 50% der Umsätze mit internationalem Luftverkehr erwirtschaften (Liste gem. ESTV)

131
Q

Nenne die wichtigen Punkte zur Personenbeförderung im Eisenbahnverkehr

A

MWSTG 23 II 5-8, MWSTG 23 IV, MWSTV 42

Steuerbefreiung wenn:
1. Abgangs- oder Ankunftsort CH
2. CH als Transit
3. Fahrpreisanteil ausschlaggend (Fahrpreisanteil Ausland muss grösser sein als MWST auf inländischem Anteil)

132
Q

Nenne die Bestimmungen zur Personenbeförderung im Busverkehr

A

MWSTG 23 II 5-8, MWSTG 23 IV, MWSTV 43

Steuerbefreiung wenn:
1. überwiegender Streckenanteil im Ausland
2. wenn CH im Transit

133
Q

Nenne die Bestimmungen zur Güterbeförderung im grenzüberschreitenden Verhältnis (3)

A

MWSTG 23 II 5-8
1. Lieferung an Ausländische Kunden = steuerbefreit
2. Lieferung an inländische Kunden: Befreit wenn Beginn oder Ende Transport im Ausland
3. befreit wenn zollüberwachter Transittransport + Gegenstände sind zur Ausfuhr bestimmt

134
Q

Wie werden Nebentätigkeiten des Transportgewerbes im Sinne der MWST klassiert?

A

steuerlich gleich zu behandeln wie die Güterbeförderungsleistungen (Empfängerortsprinzip)

135
Q

Nenne die wichtigen Punkte zur Steuerbefreiung von Vermittlungsdienstleistungen (4)

A

MWSTG 23 II 9

  1. fremder Name und fremde Rechnung
  2. Vermittelter Umsatz ist subjektiv von der Steuer ausgenommen oder wurde im Ausland erzielt
  3. Vermittelter Gegenstand wird ins Ausland befördert, ist im Ausland oder wird erst anschliessend in CH importiert
  4. Vermittelte DL ist im Ausland erbracht
136
Q

WAnn sind die Leistungen von Reisebüros/Organisatoren von Veranstaltungen steuerbefreit? (1)

A

MWSTG 23 II 10

  1. im eigenen Namen erbrachte DL, wenn Leistungen Dritter in Anspruch genommen wird, welche im Ausland erbracht werden (Überlegung, wo ist der Ort der Leistung für den Drittanbieter)
137
Q

Nenne die Bestimmungen der Steuerbefreiung von Duty Free Läden

A

MWSTG 23 II 11

betrifft:
1. Spirituosen
2. Schaumwein
3. Kosemtika
4. Tabakwaren

bis CHF 300 ebenfalls von Einfuhrsteuer befreit

138
Q

Nenne die Bestimmungen der Steuerbefreiungen von diplomatischen Diensten (2)

A

MWSTG 107 + MWSTV 143

  1. für institutionelle Begünstigte Personen
  2. amtlicher Gebrauch muss mit Formular nachgewiesen werden
139
Q

Nenne die Bestimmungen zur Steuerbefreiung von Münz- und Feingold

A

MWSTG 107 + MWSTV 44

gewisse Formen von Golz sind von der Steuer befreit

140
Q

Wann endet die Befreiung von der Steuerpflicht nach MWSTG 10?

A

in Folgeperiode nach erstmaligem Überschreiten der Umsatzgrenze bzw. sobald die Überschreitung absehbar ist

141
Q

Wann beginnt die Steuerpflicht (MWST)?

A

mit Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit oder erstmaligem Erbringung von DL im Inland (sofern Befreiung nicht gegeben)

Kurze Geschäftsjahre sind nach MWSTV 9 III umzurechnen

142
Q

definiere “unternehmerisch tätig” im Sinne der MWST

A

einmalige, gelegentliche oder dauerhafte nachhaltige Erzielung von Einnahmen aus LL, die selbständig ausgeübt wird

143
Q

Nenne die Steuerpflichtsunterstellung der MWST in Bezug auf die Bezugssteuer (5)

A
  1. Empfänger von Leistungen aus Ausland die im Kalenderjahr CHF 10’000 übersteigen
  2. Unternehmensanforderungen sind nicht notwendig
  3. auch Lieferung an unbewegliche Gegenstände (sofern diese nicht der Einfuhrsteuer unterstehen)
  4. nur wenn ausländischen UN nicht im MWST-Register eingegtragen ist
  5. Meldung an ESTV innert 60 Tagen nach Ablauf Kalenderjahr
144
Q
A