Stempelabgaben Flashcards
Welche Art von Steuer ist die Stempelabgabe?
Rechtsverkehrssteuer des Bundes nach BV 132 I + 134
Wer ist das Steuersubjekt der Stempelabgabe
Gesellschaften und Genossenschaften
StG 10 I
Wer hat das Besteuerungsrecht bei der Stempelabgabe?
Bund
Kanton darf keine gleichartige Steuer auf Urkunden erheben (StG 3) ausser Urkunden des Grundstück- und Grundpfandverkehrs
Nenne die Steuerobjekte der Stempelabgabe (3)
StG 1 I
- Emissionsabgabe auf Ausgabe inländischer Beteiligungsrechte
- Umsatzabgabe auf Umsatz des handels mit bestimmten in- und ausländischen Urkunden
- Versicherungsstempel auf bestimmte Versicherungsprämien
Welche Urkunden sind von der Stempelabgabe betroffen? (3)
- Beteiligungsrechte
- Fondsanteile
- Obligationen
und gleichgestellte inl./ausl. Urkunden
Muss die Stempelabgabe überwälzt werden?
nein kein Zwang, wird aber meist gemacht
Definiere den Steuerinländerbegriff der Stempelabgabe (3)
StG 4 inkl. Liechtenstein
- Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit statuarischem/gesetzlichem Sitz in der CH oder tatsächlicher Verwaltung
- Natürliche Personen mit Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt
- Unternehmen, die im inländischen Handelsregister eingetragen sind
Nenne das Steuerobjekt der Emissionsabgabe
Begründung oder Erhöhung des Nennwerts von Beteiligungsrechten inländischer Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
StG 5 I
Zähle die Beteiligungsrechte im Sinne der Stempelabgabe auf
Aktien, Stammanteile, Genossenschaftsanteile, Beteiligungsscheine Genossenschaftsbanken, Genussscheine, PS-Scheine
gleichgestellt sind:
Zuschüsse
Mantelhandel
StG 5 II a + b
Nenne die Definition von Genussscheinen
stimmrechtslose Urkunden ohne Nennwert mit Anspruch auf Gewinnanteil
Nenne die Definition von PS-Scheinen
stimmrechtslose Urkunden mit Nennwert mit Anspruch auf Gewinnanteil
Nenne die Arten von “Begründung oder Erhöhung des Nennwerts” im Sinne der Stempelabgabe (3)
- Bargründung mit Liberierung zum Nennwert oder mit Emissionsagio
- Gründung und Kapitalerhöhung durch Sacheinlage oder Sachübernahmen (zum Verkehrswert)
- Kapitalerhöhung durch Ausgabe von Gratisaktien
Definiere den Begriff Zuschuss im Sinne der Stempelabgabe & Bsple (5)
Einlagen der Beteiligten ohne Gegenleistung und ohne Erhöhung des Nominalkapitals
Agio
Einlage in die Reserven
a-fonds-perdu Zahlungen
Forderungsverzichte
verdeckte Kapitaleinlage
Unterliegt die Sitzverlegung in die CH der Stempelabgabe?
nein, ausser wenn Abgabeumgehung vermutet/nachgewiesen ist
Wie hoch ist die Emissionsabgabe?
1% des zufliessenden Betrages, min. jedoch Nennwert
bei Sacheinlagen: 1% des Verkehrswerts, jedoch min. Nennwert
CHF 3.00 pro Genussschein (StG 9 I d)
Wie hoch ist der Freibetrag der Emissionsabgabe und wann ist er anwendbar?
CHF 1 Mio (StG 6 I)
- Gründung/erhöhung Nennwert
- Begründung/Erhöhung Beteiligungsrechte durch Fusion, Spaltung oder Umwandlung wenn Rechtsträger min. 5 Jahre bestand
- Mantelhandel
NICHT bei Zuschüssen
Wann können die Emissionskosten und die Emissionsabgabe von der Berechnungsbasis abgezogen werden?
bei Bargründungen und Sacheinlagen mit Emissionsagio (StG 8 I + BGE)
Bemessungsgrundlage - Freibetrag / 101 * 100
Nenne die wichtigsten Punkte der Emissionsabgabe bei Sanierungen (3)
- keine EA geschuldet bis Höhe der Sanierungssumme bzw. CHF 10 Mio, solange Verluste beseitigt werden
- Erlassgesuch bei über CHf 10 Mio möglich (StG 12)
- keine EA geschuldet bei Übernahme sanierungsbedürftiger Gesellschaften, solange hälftiger Kapitalverlust in letzter Handelsbilanz
Wo sind die Ausnahmetatbestände der Emissionsabgabe geregelt?
StG 6
Wann entsteht die Emissionsabgabeforderung? (6)
StG 7
- Aktien, PS, Stammeinlagen, Beteiligungsschein: Eintragung HR
- (bedingte) Kapitalerhöhung: Ausgabe
- Genossenschaftsanteile, Genussscheine: Ausgabe oder Erhöhung
- Mantelhandel: Handwechsel
- Zuschuss: Zeitpunkt Zuschuss
- Kapitalband: Ende des Kapitalbands (StG 7 I f)
Nenne die Fälligkeit der Emissionsabgabe (3)
StG 11
- Beteiligungsrechte: 30 Tage nach Ablauf Quartal
- Genossenschaftsanteile: 30 Tage nach Geschäftsabschluss
- Zuschuss, Mantelhandel, übrige Fälle: 30 Tage nach Entstehung der Forderung
In welchem Fall kann die Emissionsabgabe gestundet oder erlassen werden?
StG 12
in Sanierungsfällen bei offensichtlicher Härte
Unterscheide offene und stille Sanierung
offene = Kapitalherabsetzung mit anschliessender Erhöhung
stille = a-fonds-perdu Beiträge, Forderungsverzichte
Nenne die Bedingungen der “offensichtlichen Härte” von Sanierungen (Emissionsabgabe) (6)
- tatsächliche Sanierungsbedürftigkeit (keine offenen/stillen Reserven, welche die Verluste decken)
- nicht “in Liquidation” stehend
- nicht in liquide Form gebracht
- keine Konkursanmeldung
- Sanierungsbedürftigkeit ist nicht auf verdeckte Gewinnausschüttungen oder fehlende Eigenmittel zurückzuführen
- Überschuldung muss auch in Handelsbilanz beseitigt werden können