Stempelabgaben Flashcards

1
Q

Welche Art von Steuer ist die Stempelabgabe?

A

Rechtsverkehrssteuer des Bundes nach BV 132 I + 134

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2
Q

Wer ist das Steuersubjekt der Stempelabgabe

A

Gesellschaften und Genossenschaften
StG 10 I

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3
Q

Wer hat das Besteuerungsrecht bei der Stempelabgabe?

A

Bund

Kanton darf keine gleichartige Steuer auf Urkunden erheben (StG 3) ausser Urkunden des Grundstück- und Grundpfandverkehrs

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4
Q

Nenne die Steuerobjekte der Stempelabgabe (3)

A

StG 1 I

  1. Emissionsabgabe auf Ausgabe inländischer Beteiligungsrechte
  2. Umsatzabgabe auf Umsatz des handels mit bestimmten in- und ausländischen Urkunden
  3. Versicherungsstempel auf bestimmte Versicherungsprämien
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5
Q

Welche Urkunden sind von der Stempelabgabe betroffen? (3)

A
  1. Beteiligungsrechte
  2. Fondsanteile
  3. Obligationen

und gleichgestellte inl./ausl. Urkunden

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6
Q

Muss die Stempelabgabe überwälzt werden?

A

nein kein Zwang, wird aber meist gemacht

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7
Q

Definiere den Steuerinländerbegriff der Stempelabgabe (3)

A

StG 4 inkl. Liechtenstein

  1. Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit statuarischem/gesetzlichem Sitz in der CH oder tatsächlicher Verwaltung
  2. Natürliche Personen mit Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt
  3. Unternehmen, die im inländischen Handelsregister eingetragen sind
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8
Q

Nenne das Steuerobjekt der Emissionsabgabe

A

Begründung oder Erhöhung des Nennwerts von Beteiligungsrechten inländischer Kapitalgesellschaften und Genossenschaften

StG 5 I

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9
Q

Zähle die Beteiligungsrechten im Sinne der Stempelabgabe auf

A

Aktien, Stammanteile, Genossenschaftsanteile, Beteiligungsscheine Genossenschaftsbanken, Genussscheine, PS-Scheine

gleichgestellt sind:
Zuschüsse
Mantelhandel
StG 5 II a + b

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10
Q

Nenne die Definition von Genussscheinen

A

stimmrechtslose Urkunden ohne Nennwert mit Anspruch auf Gewinnanteil

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11
Q

Nenne die Definition von PS-Scheinen

A

stimmrechtslose Urkunden mit Nennwert mit Anspruch auf Gewinnanteil

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12
Q

Nenne die Arten von “Begründung oder Erhöhung des Nennwerts” im Sinne der Stempelabgabe (3)

A
  1. Bargründung mit Liberierung zum Nennwert oder mit Emissionsagio
  2. Gründung und Kapitalerhöhung durch Sacheinlage oder Sachübernahmen (zum Verkehrswert)
  3. Kapitalerhöhung durch Ausgabe von Gratisaktien
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13
Q

Definiere den Begriff Zuschuss im Sinne der Stempelabgabe & Bsple (5)

A

Einlagen der Beteiligten ohne Gegenleistung und ohne Erhöhung des Nominalkapitals

Agio
Einlage in die Reserven
a-fonds-perdu Zahlungen
Forderungsverzichte
verdeckte Kapitaleinlage

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14
Q

Unterliegt die Sitzverlegung in die CH der Stempelabgabe?

A

nein, ausser wenn Abgabeumgehung vermutet/nachgewiesen ist

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15
Q

Wie hoch ist die Emissionsabgabe?

A

1% des zufliessenden Betrages, min. jedoch Nennwert

bei Sacheinlagen: 1% des Verkehrswerts, jedoch min. Nennwert

CHF 3.00 pro Genussschein (StG 9 I d)

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16
Q

Wie hoch ist der Freibetrag der Emissionsabgabe und wann ist er anwendbar?

A

CHF 1 Mio (StG 6 I)

  1. Gründung/erhöhung Nennwert
  2. Begründung/Erhöhung Beteiligungsrechte durch Fusion, Spaltung oder Umwandlung wenn Rechtsträger min. 5 Jahre bestand
  3. Mantelhandel

NICHT bei Zuschüssen

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17
Q

Wann können die Emissionskosten und die Emissionsabgabe von der Berechnungsbasis abgezogen werden?

A

bei Bargründungen und Sacheinlagen mit Emissionsagio (StG 8 I + BGE)

Bemessungsgrundlage - Freibetrag / 101 * 100

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18
Q

Nenne die wichtigsten Punkte der Emissionsabgabe bei Sanierungen (3)

A
  1. keine EA geschuldet bis Höhe der Sanierungssumme bzw. CHF 10 Mio, solange Verluste beseitigt werden
  2. Erlassgesuch bei über CHf 10 Mio möglich (StG 12)
  3. keine EA geschuldet bei Übernahme sanierungsbedürftiger Gesellschaften, solange hälftiger Kapitalverlust in letzter Handelsbilanz
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19
Q

Wo sind die Ausnahmetatbestände der Emissionsabgabe geregelt?

A

StG 6

20
Q

Wann entsteht die Emissionsabgabeforderung? (6)

A

StG 7

  1. Aktien, PS, Stammeinlagen, Beteiligungsschein: Eintragung HR
  2. (bedingte) Kapitalerhöhung: Ausgabe
  3. Genossenschaftsanteile, Genussscheine: Ausgabe oder Erhöhung
  4. Mantelhandel: Handwechsel
  5. Zuschuss: Zeitpunkt Zuschuss
  6. Kapitalband: Ende des Kapitalbands (StG 7 I f)
21
Q

Nenne die Fälligkeit der Emissionsabgabe (3)

A

StG 11

  1. Beteiligungsrechte, Genussscheine, Mantelhandel: 30 Tage nach Ablauf Quartal
  2. Genossenschaftsanteile: 30 Tage nach Geschäftsabschluss
  3. Zuschuss, Mantelhandel: 30 Tage nach Entstehung der Forderung
22
Q

In welchem Fall kann die Emissionsabgabe gestundet oder erlassen werden?

A

StG 12

in Sanierungsfällen bei offensichtlicher Härte

23
Q

Unterscheide offene und stille Sanierung

A

offene = Kapitalherabsetzung mit anschliessender Erhöhung

stille = a-fonds-perdu Beiträge, Forderungsverzichte

24
Q

Nenne die Bedingungen der “offensichtlichen Härte” von Sanierungen (Emissionsabgabe) (6)

A
  1. tatsächliche Sanierungsbedürftigkeit (keine offenen/stillen Reserven, welche die Verluste decken)
  2. nicht “in Liquidation” stehend
  3. nicht in liquide Form gebracht
  4. keine Konkursanmeldung
  5. Sanierungsbedürftigkeit ist nicht auf verdeckte Gewinnausschüttungen oder fehlende Eigenmittel zurückzuführen
  6. Überschuldung muss auch in Handelsbilanz beseitigt werden können
25
Q

Unterliegen Sanierungszuschüsse dem Kapitaleinlageprinzip?

A

nein = keine steuerfreien Reservenbildung

26
Q

Wie erfolgt die fehlende Eigenmittelberechnung (Emissionsabgabe, bei Sanierungsbedürftigkeit)

A

KS32

minimale Kapitaldeckung muss vorhanden sein im Durchschnitt 3 Jahre unter Einschluss Sanierungsjahr

Berechnungsmethode des verdeckten Eigenkapitals (8tung, umgekehrte Zahlen)

27
Q

Welche Tatbestände werden von der Umsatzabgabe erfasst?

A

entgeltliche Übergabe von bestimmten Urkunden, sofern min. 1 Partei ein Effektenhändler nach StG 13 I ist und die Übertragung nicht von der Steuer ausgenommen ist

28
Q

Nenne die 4 kumulativen Voraussetzungen der Umsatzabgabe

A
  1. Steuerbare Urkunde
  2. nicht von der Steuer ausgenommen
  3. entgeltliche Übertragung
  4. min. 1 Partei ist Effektenhändler
29
Q

Nenne die Steuerbaren Urkunden der Umsatzabgabe (3)

A
  1. Obligationen (10-20-none bank rule)
  2. Beteiligungsrechte Inländischer Gesellschaften + gleichgestellte ausländische Urkunden
  3. Anteiler KAG
30
Q

Fällt die Umsatzabgabe auf Optionen und Futures an?

A

erst bei Ausübung, sollte eine steuerbare Urkunde geliefert werden

31
Q

Nenne die Ausnahmetatbestände der Umsatzabgabe (8)

A

StG 14
1. alles, wo bereits Emissionsabgabe bezahlt wird
2. Umstrukturierung
3. Veräusserung im Rahmen einer Ersatzbeschaffung nach DBG 64 I bis (min. 10% Kapitalanteil, Sperrfrist 1 Jahr)
4. Handel mit Bezugsrechten
5. Ausgabe Beteiligungsrechte an ausländische Gesellschaften
6. Handel mit Geldmarktpapieren (Laufzeit unter 1 Jahr)
7. Handel mit ausländischen Obligationen, wenn 1 Partei Ausländer
8. Gewerbsmässige Effektenhändler aus eigenem Bestand

32
Q

Definiere den Begriff Effektenhändler

A

StG 13 III
1. Banken und bankähnliche Finanzgesellschaften
2. NP/JP mit wesentlicher Tätigkeit im Handel/Vermittlung von steuerbaren Urkunden
3. Gesellschfaten, deren Aktiven zu mehr als CHF 10 Mio aus steuerbaren Urkunden bestehen inkl. Gemeinwesen und Vorsorgeeinrichtungen

33
Q

Wann beginnt die Abgabepflicht für Gesellschaften, deren Aktiven zu mehr als CHF 10 Mio aus steuerbaren Urkunden bestehen (Umsatzabgabe)?

A

6 Monate nachdem die Voraussetzung erstmals erfüllt wird

StG 18 II

34
Q

Was muss ein Effektenhändler tun um anerkannt zu werden?

A

Meldung an ESTV

Führung Umsatzregister

StG 34 I

35
Q

Wer bezahlt die Umsatzabgabe?

A

bei zwei Effektenhändler: je eine halbe Abgabe

wenn nur 1 Effektenhändler: 2x halbe Abgabe

nur solange Steuerinländer beteiligt sind, Steuerausländer schulden keine Umsatzabgabe

StG 17

36
Q

Wie hoch ist die Umsatzabgabe?

A

1.5 Promille für vom Inländer ausgegebene Urkunden

3.0 Promille für von Ausländer ausgegebene Urkunden

Basis ist das Entgelt (StG 16 I) oder Verkehrswert (StG 16 II)

37
Q

Wer ist von der Umsatzabgabe befreit und warum?

A
  1. Ausländische Staaten und Zentralbanken
  2. In- und ausländische KAG
  3. Ausländische Sozialversicherungen, Lebensversicherer, börsenkotierte Gesellschaften und Konzerne

zur Stärkung des Finanzplatzes Schweiz

StG 17a

38
Q

Nenne die wichtigsten Punkte zur Deklaration der Umsatzabgabe (2)

A
  1. Abgaberegister bildet Grundlage
  2. vierteljährliche Deklaration (jährlich nur möglich wenn unter CHF 5000 pro Jahr)
39
Q

wann entsteht die Umsatzabgabeforderung und wann ist sie fällig?

A

Entstehung: Abschluss des Geschäftsjahres oder Erfüllung des Wahlrechts (StG 15)

Fälligkeit: 30 Tage nach Ablauf Quartal der Entstehung (StG 20)

40
Q

Nenne das Steuerobjekt des Versicherungsstempels

A

Prämienzahlungen für Versicherungen (StG 21)

41
Q

Wer ist vom Versicherungsstempel betroffen? (Steuersubjekt)

A

Inländischer Versicherer

Inländischer Kunde der einen Vertrag mit ausländischem Versicherer hat

StG 25

42
Q

Auf welche Versicherungen ist kein Versicherungsstempel geschuldet?

A

StG 22
1. Lebensversicherungen (AUSSER mit Einmalprämie = pflichtig)
2. Kranken- und IV-Versicherungen
3. Unfallversicherung
4. Transportversicherung für Güter
5. Versicherung für Elementarschäden an Kulturland und Kulturen
6. Hagelverischerung
7. Viehversicherung
8. Rückversicherung
9. bestimmte Kaskoversicherungen
10. Feuer, Diebstahl, Wasserschaden, Kredit, Maschinen, Schmuckversicherung (wenn versicherte Sache im Ausland)

43
Q

Wie hoch ist der Versicherungsstempel?

A

5% bei Barprämie
2.5% Lebensversicherung mit Einmalprämie

StG 24

44
Q

Nenne die Entstehung und Fälligkeit der Stempelabgabe auf Versicherungsprämien

A

Entstehung: Zahlung der Prämie (StG 23)

Fälligkeit: 30 Tage nah Ablauf Quartal der Entstehung (StG 26)

45
Q

Nenne den Rechtsweg der Stempelabgabe

A
  1. Einsprache gegen Verfügung ESTV 30 Tage
  2. Beschwerde gegen Einspracheentscheid beim Bundesverwaltungsgericht 30 Tage
  3. Beschwerde beim Bundesgericht 30 Tage
46
Q

Nenne die Punkte zur Verjährung der Stempelabgabe

A

StG 30

Verjährung 5 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, wo die Forderung entstand

Stillstand und Unterbrechung möglich

47
Q

Nenne die Straftatbestände der Stempelabgabe

A
  1. Abgabegefährdung (stG 46)
  2. Steuerhinterziehung (StG 45)
  3. Abgabebetrug (Verwaltungsstrafrecht)
  4. Ordnungswidrigkeiten (StG 47)