V05-Planverfahren & Bürgerbeteiligung (Zusammenfassung) Flashcards
Verfahrenstypen
gesetzlich geregelt
Bauleitplanung, Erstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen, Sanierungsverfahren
Verfahrenstypen
informelle Verfahren
Erstellung von Verkehrsentwicklungsplänen, Stadtentwicklungskonzepten, Rahmenplänen
Verfahrenstypen
kooperative Verfahren
Public Private Partnerships (PPP), gemeindeübergreifende Planungen
Verfahrenstypen
Beteiligungsverfahren
Bürgerbeteiligung, Verbände, Interessengruppen, Werkstattverfahren
Verfahrenstypen
Sonderverfahren
Städtebauliche Wettbewerbe, Realisierungswettbewerbe
Ziele von Beteiligung
- Vorgegebenes “Produkt” oder bestimmten Zustand erreichen
- Kommunikationsprozess gestalten
- Fachliche Vorbereitung und Ausarbeitung sicherstellen
- Interessenausgleich herstellen
- Zeit- und Kostenrestriktionen einhalten
- z.T. Kooperative Finanzierung
- Rechtssicherheit gewährleisten
Anforderungen an Beteiligung
• basiert auf gegenseitigem Vertrauen, aufrichtige Beteiligung & Ernst nehmen der Bürger
→ Glaubwürdigkeit der Beteiligenden
• Auswahl der Beteiligten basiert auf Akteuranalyse (Ermittlung der potentiellen Zielgruppen)
• frühzeitige Sensibilisierung der Bürger, Werbung für die Teilnahme am Beteiligungsprozess
• frühzeitige, durchgängige Beteiligung der Bürger → noch Entscheidungsspielräume,
Transparenz des Prozesses → zielgruppengerechte Ansprache, keine falschen Erwartungen
• ergebnisorientiert, vorausschauend; akzeptables Verhältnis von positivem Effekt & Aufwand
Planungsstufen & Verfahrensablauf von Großvorhaben (übergeordnete Planung)
- Szenariorahmen (Bedarfsermittlung, Konsultation; alle 2 Jahre)
- Netzentwicklungspläne (Bedarfsermittl., Konsultation durch Bundesnetzagentur; alle 2 Jahre)
- Bundesbedarfsplan (Bedarfsermittlung, parlamentarisches Verfahren; mind. alle 4 Jahre)
- Bundesfachplanung/Raumordnung (Vorhaben, Antragskonferenz, Behörden-/Öffentlichkeitsbeteiligung mit Erörterungstermin; auf Antrag)
- Planfeststellung (Vorhaben, Antragskonferenz, Anhörung mit Erörterungstermin; auf Antrag)
Raumordnungsverfahren (ROV)
• Feststellung der Übereinstimmung der raumbedeutsame Planungen mit Erfordernissen
der Raumordnung
• Feststellung der Abstimmung/Durchrührung von raumbedeutsamen Planungen
→ Unterrichten & Beteiligen von öffentl. Stellen → Abschluss innerhalb von 6 Monaten → bindend!
Alternativenprüfung
• Prüfen der Raumverträglichkeit von der Regionalplanungsbehörde anhand der
Raumordnungspläne (Landesentwicklungs-/Regionalplan; enthalten Ziele & Grundsätze zur
Raumnutzung)
- vorgelagertes Verfahren, z.B. vor Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens
(verwaltungsinterne Abklärung der raumordnerischen Verträglichkeit, der Beurteilung von
Trassen-bzw. Standortalternativen)
Ablauf einer Raumordnungsverfahrens
• Vorbereitung (ca. 1-3 Monate)
• Antragskonferenz (Scoping)
• Prüfen der Unterlagen auf Vollständigkeit (bis zu 4 Wochen)
• Durchführung der Beteiligungsverfahren (bis zu 2 Monate)
• Auswertung der Stellungnahme & Erörterung (ca. 1-3 Monate)
• Erstellung der raumordnerischen Beurteilung, anschließend öffentl. Bekanntmachung im
Amtsblatt der Bezirksregierung (Verfahrensabschluss)
Ablauf einer Raumordnungsverfahrens
• Vorbereitung (ca. 1-3 Monate)
• Antragskonferenz (Scoping)
• Prüfen der Unterlagen auf Vollständigkeit (bis zu 4 Wochen)
• Durchführung der Beteiligungsverfahren (bis zu 2 Monate)
• Auswertung der Stellungnahme & Erörterung (ca. 1-3 Monate)
• Erstellung der raumordnerischen Beurteilung, anschließend öffentl. Bekanntmachung im
Amtsblatt der Bezirksregierung (Verfahrensabschluss)
Ablauf eines Planfestellungsverfahrens
- Festlegung des Untersuchungsrahmens
- Anhörungsverfahren
- Einreichen der Planunterlagen
- Ortsübliche Bekanntmachung und Auslegung der Planunterlagen
- Erheben schriftlicher Stellungsnahmen und Einwanderungen
- Erörterungstermin
- Zusammenstellung der Ereignisse des Anhörungsverfahrens durch Anhörungsbehörde
- Abwägung und Planfestellungsbeschluss = Baugenehmigung
- Ortsübliche Bekanntmachung und Auslegung des Planfestellungsbeschlusses
Baugenehmigung
- Inhaltsverzeichnis
- Erläuterungsbericht
- Lagerpläne
- Höhenpläne
- Bauwerksverzeichnis
- Grunderwerbsverzeichnis
- Umweltsverträglichkeitstsudie
Baugenehmigung
- Inhaltsverzeichnis
- Erläuterungsbericht
- Lagerpläne
- Höhenpläne
- Bauwerksverzeichnis
- Grunderwerbsverzeichnis
- Umweltsverträglichkeitstsudie
Bebauungsplan
- Planungserfordernis
- Aufstellungsbeschluss
- Rohkonzept, Alternativen
- Frühzeitige Bürgerbeteiligung
- Vorentwurf
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
- Bebauungsplanentwurf
- Auslegungsbeschluss
- Öffentliche Auslegung
- Prüfung der Anregungen
- Satzungsbeschluss Bebauungsplan
- Mittelung des Prüfungsergebnisses
- Bekanntmachung, Inkrafttreten
3 Botschaften, wie Vorhabenträger die Prozesse der Öffentlichkeitsbeteiligung qualifizieren und Konflikten begegnen können
- Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung ist früher, besser und verbindlicher in der Praxis zu verankern.
- Öffentlichkeitsbeteiligung braucht eine Struktur und ein Konzept: Der rote Faden der Beteiligung muss gesponnen und abgesichert werden. Das erfordert kontinuierliche Kommunikation vom Anfang bis zur Realisierung des Vorhabens.
- Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung muss professionell konzipiert und gemanagt werden.
3 Botschaften, wie Vorhabenträger und Genehmigungsbehörden ein Akteursbündnis für Öffentlichkeitsbeteiligung schmieden können
• Öffentlichkeitsarbeit ist kein Thema fürs Hinterstübchen - sie ist im Dialog zu planen, denn Kommunikation ist der Schlüssel zur gelungenen Öffentlichkeitsbeteiligung.
• Der Austausch zwischen Vorhabenträger, Genehmigungsbehörden, Interessenverbänden und Bürgerschaft erfordert eine neue Dialog- und Kommunikationskultur
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3 Botschaften, wie Vorhabenträger und Genehmigungsbehörden ein Akteursbündnis für Öffentlichkeitsbeteiligung schmieden können
- Öffentlichkeitsarbeit ist kein Thema fürs Hinterstübchen - sie ist im Dialog zu planen, denn Kommunikation ist der Schlüssel zur gelungenen Öffentlichkeitsbeteiligung.
- Der Austausch zwischen Vorhabenträger, Genehmigungsbehörden, Interessenverbänden und Bürgerschaft erfordert eine neue Dialog- und Kommunikationskultur. Genehmigungsbehörden sind hierbei als Initiatoren, Akteure und Gestalter gefragt.
- Kommunen sind Erfahrungsträger guter Beteiligungsprozesse. Von ihnen können alle Akteursgruppen der Öffentlichkeitsbeteiligung lernen.
3 Botschaften, wie die Öffentlichkeitsbeteiligung mit der Öffentlichkeit gelingt
- Öffentlichkeitsbeteiligung bedeutet unterschiedliche, vielfältige und kontroverse Stimmen einzubeziehen. Vorhabensträger und Moderation müssen dafür Sorge tragen, dass Interessensgruppen und nicht-organisierte Bürger gleichermaßen adressiert werden.
- Komplexe, umweltrelevante Vorhaben gehen alle an. Gerade jene Personen und Gruppen , die sich bislang eher wenig in Beteiligungsprozesse eingebracht haben, müssen gezielt mobilisiert werden. Hierzu bedarf es einer entsprechenden Gestaltung des Prozesses und besonderer Auswahl- und Beteiligungsformate.
- Umweltverbände sind Anwälte der Umwelt. Insbesondere die Vorhabensträger sollten deren Kompetenzen und großen Erfahrungsschatz mit Öffentlichkeitsbeteiligung nutzen und die Umweltverbände offensiv in die Öffentlichkeitsbeteiligung einbinden.