Urteile Flashcards
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Q
Versäumnisurteil gegen den Beklagten
A
Voraussetzungen:
- Antrag auf Säumnisurteil (§ 331 ZPO)
- Versäumnis der anderen Partei (§§ 331, 333 ZPO)
- Zulässigkeit der Klage
- Kein Erlasshindernis (§ 335 I ZPO)
- Kein Vertagungsgrund (§ 337 ZPO)
- Schlüssigkeit der Klagewenn das tatsächliche Vorbringen des Klägers, als richtig unterstellt, den Klageantrag
rechtfertigt → Kläger muss grds. seiner Darlegungslast genügen
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Q
A