Begriffe Flashcards
1
Q
Rechtshängigkeit
A
§ 261 II 1. ZPO
Während ihrer Rechtshängigkeit kann eine Streitsache von keiner Partei bei einem anderen Gericht anhängig gemacht werden
-> unzulässig
2
Q
A
Rechtshängigkeit
§ 261 II 1. ZPO
Während ihrer Rechtshängigkeit kann eine Streitsache von keiner Partei bei einem anderen Gericht anhängig gemacht werden
-> unzulässig