Übung 2 Flashcards
Versicherungsprodukt aus rechtlicher Perspektive
Versicherungsvertrag als Risikoabsicherungsvertrag definiert
- Geldleistungstheorie
Geldleistungstheorie
Das VU verspricht dem VN eine durch den Versicherungsfall bedingte Hauptleistung i.d.R. eine Auszahlung einer bestimmten Geldsumme
Geldleistung = Leistungspflicht
Das Versicherungsprodukt Aus BWL Perspektive:
Versicherungschutzkonzept nach (Farny)
- Versicherungsprodukte als immaterielle Wirtschaftsgüter i.S.e. komplexen Dienstleistungsbündels
- Risikotransfer
- Versicherungsprodukt hat drei Komponente:
- Risikogeschäft
- Spar-/Entspargeschäft
- Dienstleistungsgeschäft
Drei Komponente nach Farny
- Risikogeschäft
- Übernahme einer W’keitsverteilung von Schäden durch VU
- Abgabe eine Versicherungsschutzuversprechens
- Gewährung der Leistung
- Spar-/Entspargeschäft
* Durchführung von planmäßigen verzinslichen Spar-/Entsparprozessen (z.B. Lebensversicherungen) - Dienstleigungsgeschäft
- Beratungsleistung
- Leistungabwicklunge (z.B. Schadenregulierung)
Das Versicherungsprodukt aus Informations Perspekti.
Informationskonzept (Müller)
Betrachtet Versicherungsprodukte als Informationsprodukte
- Versicherungsleistung des VU ist die Zustandsgarantie an den VN
- Im falle des Schadens erfolgt eine Kompensation
- Leistung des VU ist somit die Lieferung von Informationen
- Durch diese Versicherungsinformationen fällt ein unsicherer Umweltzustand in der Entscheidungsmatrix weg.
Drei Komponenten nach Müller
- Bedeutungsinhalt
* Beschreibung der Zustandsgarantie und deren Merkmale - Repräsentation
* sprachliche Darstellung des Bedeutungsinhaltes als Informationsmenge - Materielles Trägermedium
* Niederschrift der Informationsmenge
Das Produktbeschreibungsmodell
findet sich in den “Allgemeinen Versicherungsbedingungen” (AVB)
-
Versicherte Gefahren
- beschreibt alle Ursachen, die zu einer Vermögensänderung führen können
-
V. Objekte
- charakterisiert alle Vermögensbestandteile, die durch das V-produkt erfasst werden
-
V. Zustandsveränderung
- abgrenzung, dass nicht alle Schäden gedeckt sind
-
geforderte Verhaltenweisen
- ggf. Leistungsfreiheit des VU bei nicht einhalten der Verhaltensregeln
-
Entschädigungsregeln
- beschreibt Höhe,Art und weise der Zahlungen
Informationsasymmetrie
Adverse Selektion
- Informationsasymmetrie VOR Vertragsabschluss
- Wahrer Risikozustand/Schadensverteilung des VN vor Abschluss ist ungewiss
-> Ex-ante unerkannte “schlechte Risiken” verursachen zusätzliche Kosten im Kollektiv
Abwehrinstrument des VU:
- Detaillierte Auskunftspflicht des VN vor Vertragsabschluss
Informationsasymmetrie
Morzal Hazard
- Verhaltensanpassung einer Person NACH dem Abschluss eines Versicherungsvertrages
- Verhaltensanpassung ist für VU nicht beobachtbar
- Höhere Kosten bei VU
1. Eintrittsw’keit des Schadens nimmt zu
- riskantere Handlungsalternativen und unterlassen von Schadensverhüttungsmaßnahmen
2. Höhe des Schadens nimmt zu
–> Lösung: Selbstbehalt
Selbstbehalte
bzw. Franchise
Vertraglich vereinbarte Beiträge oder Anteile, die der VN bei versicherten Schäden selbst trägt!
- pro Schadenfall
- pro Zeitraum mit oder ohne festen Betrag
- mit einem prozenturalen Anteil am Schaden
- bewusste Unterversicherung
- besonders geeignet für Sparten der Sach-, Haftpflichtversicherungen und Privaten Krankenversicherung
Absolute Selbstbehalte
- VN trägt von jedem Einzelschaden oder vom Gesamtschaden eines Jahres einen bestimmten Betrag selbst
- VU zahlt nur den Franchise übersteigenden Teil des Schadens
- Kfz-Versicherungen,…
Relative bzw. proportionale Selbstbeteiligung
- VN trägt von jedem Schaden einen prozentualen Anteil selbst
- VU ersetzt nur den “restprozentualen” Teil des Schadens
- Krankenversicherungen, Sturmversicherung
Integralfranchise
- VN trägt jeden Einzelschaden oder den Gesamtschaden eines Jahres bis zum Betrag des Franchise selbst
- Übersteigt der Betrag den Franchise, zalt das VU den vollen Schaden ohne Abzug
Zeitfranchise
- VN trägt jeden Schaden, der bis zum gesetzlich oder vertraglich festgelegten Zeitraum eintritt selbst
- Lebensversicherung (bei Selbsttötung)
Wirkung von Selbstbehalten
- Reduziert sich das vom VU übernomme Risiko
- Somit auch die Risikoprämie für den VN
- Gesamtschadenbedarf verringert sich
- Bsp. gleichzeitige Schäden z.B. Hurricane
- Anreiz zur Schadenverhüttung