LÜCKEN 2.0 Flashcards
Zillmerung
- Zillmerung ist das Verfahren, einen Vertrag zu Vertragsbeginn einmalig mit Abschlussprovisionen zu belasten, die Tilgung aber auf die gesamte Vertragsdauer zu strecken.
Überschussbeteiligung
- Durch die VORSICHTIGE Kalkulation werden in der Realität weniger Mittel verbraucht
- Überschüsse aufgrund von Differenzen zwischen Rechnungsgrundlage 1. und 2. Ordnung werden den VN gutgeschrieben
- Ordnung: Eingerechnete Größe
- Ordnung: Tätsächliche Größen
- Mindestzufühungsverordnung
- regelt die Überschussbeteiligung bei LV
Formen der Überschussbeteiligun
- laufender Überschuss
- Schlussüberschussanteiel
Überschussbeteilung
RfB und Direktgutschrift
Überschüsse gehen in dne Rohüberschuss und kommen den VN über die RfB sowie Direktgutschrift zu Gute.
- RfB: Rst für Beitragsrückerstattung
- Passivposten
- “Depot”
- Direktgutschrift
- zuweiseung direkt im Jahr der Entstehung
Ist eine Prämiendifferenzierung Ungerecht ?
Ist sie NICHT
Ungerecht wäre es vielmehr, die Versicherten mit niedriegeren Schadenbedarf für die anderen mitbezahlne zu lassen
Was ist das Key Information Document
- Produktionformationsblatt
- wesentiche INformationen zu dem Produkt für VN
- Art, Merkmale,…
- Auskunft ob Kapitalverlustm möglich ist
Produktpolitik
- hat keine allzu große Bedeutung
- Marketing hat in der Versicherungswirtschaft allenfalls ein Mitspracherecht
- Entwicklung von Fachleuten aufgrund technischen und jurisitischen Besonderheiten
- Konsequenz: F&E spielen KEINE Rolle
Warum sind andere Rechtsformen als die AG, VVaG und AdöR unggeignet
- Begründung ergibt sich aus der Schutztheorie des Versicherungsaufsicht
- Die nicht zulässigen Rechtsformen gelten als
- ungeeignet
- und bieten keinen wirksamen Schutz der Versicherungsnehmer und deren finanziellen Interessen
Adverse Selektion im Versicherungskontext
- VU kann die Schäden nicht individuell einschätzen und vereinbart daher eine entsprechende Kollektivprämie
- VN mit GUTEN RISIKEN werden diese Kollektivprämie nich akzeptieren und keine Vertrag abschließen
- Als Folge werden nur noch SCHLECHTE RISIKEN eien Versicherung zu dieser Prämie abschließen und der Risikoausgleich im Kollektiv ist gestört
-> ggf. Ruin des VU
SGB V Leistungskatalog der GKV umfasst grdstl. welche Leistungen
- Leistungen die der Vermeidung und Linderung von Krankheiten dienen
- Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten
- Leistungen zur Behandlung von Krankheiten
Kapitalströme für VN aus LEbensversicherungen
Lebensversicherer organisieren stetige Kapitalströme
- Altersvorsorgeprodukte sollen sicher, berechenbar und weitesgehend schwankungsfrei sein
- bsp. gute Wasserversorung
- In Ertragreichen Jahren müssen die VU mit den Erträgen Haushalten um sie in Zeiten geringer Kapitalerträge zum VOrteil für die Kunden verwenden können
- Leistungen werden so geglättet