LÜCKEN 2.0 Flashcards

1
Q

Zillmerung

A
  • Zillmerung ist das Verfahren, einen Vertrag zu Vertragsbeginn einmalig mit Abschlussprovisionen zu belasten, die Tilgung aber auf die gesamte Vertragsdauer zu strecken.
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2
Q

Überschussbeteiligung

A
  • Durch die VORSICHTIGE Kalkulation werden in der Realität weniger Mittel verbraucht
  • Überschüsse aufgrund von Differenzen zwischen Rechnungsgrundlage 1. und 2. Ordnung werden den VN gutgeschrieben
      1. Ordnung: Eingerechnete Größe
      1. Ordnung: Tätsächliche Größen
  • Mindestzufühungsverordnung
    • regelt die Überschussbeteiligung bei LV
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3
Q

Formen der Überschussbeteiligun

A
  • laufender Überschuss
  • Schlussüberschussanteiel
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4
Q

Überschussbeteilung

RfB und Direktgutschrift

A

Überschüsse gehen in dne Rohüberschuss und kommen den VN über die RfB sowie Direktgutschrift zu Gute.

  • RfB: Rst für Beitragsrückerstattung
    • Passivposten
    • “Depot”
  • Direktgutschrift
    • zuweiseung direkt im Jahr der Entstehung
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5
Q

Ist eine Prämiendifferenzierung Ungerecht ?

A

Ist sie NICHT

Ungerecht wäre es vielmehr, die Versicherten mit niedriegeren Schadenbedarf für die anderen mitbezahlne zu lassen

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6
Q

Was ist das Key Information Document

A
  • Produktionformationsblatt
  • wesentiche INformationen zu dem Produkt für VN
    • Art, Merkmale,…
  • Auskunft ob Kapitalverlustm möglich ist
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7
Q

Produktpolitik

A
  • hat keine allzu große Bedeutung
    • Marketing hat in der Versicherungswirtschaft allenfalls ein Mitspracherecht
    • Entwicklung von Fachleuten aufgrund technischen und jurisitischen Besonderheiten
  • Konsequenz: F&E spielen KEINE Rolle
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8
Q

Warum sind andere Rechtsformen als die AG, VVaG und AdöR unggeignet

A
  • Begründung ergibt sich aus der Schutztheorie des Versicherungsaufsicht
  • Die nicht zulässigen Rechtsformen gelten als
    • ungeeignet
    • und bieten keinen wirksamen Schutz der Versicherungsnehmer und deren finanziellen Interessen
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9
Q

Adverse Selektion im Versicherungskontext

A
  • VU kann die Schäden nicht individuell einschätzen und vereinbart daher eine entsprechende Kollektivprämie
  • VN mit GUTEN RISIKEN werden diese Kollektivprämie nich akzeptieren und keine Vertrag abschließen
  • Als Folge werden nur noch SCHLECHTE RISIKEN eien Versicherung zu dieser Prämie abschließen und der Risikoausgleich im Kollektiv ist gestört

-> ggf. Ruin des VU

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10
Q

SGB V Leistungskatalog der GKV umfasst grdstl. welche Leistungen

A
  • Leistungen die der Vermeidung und Linderung von Krankheiten dienen
  • Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten
  • Leistungen zur Behandlung von Krankheiten
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11
Q

Kapitalströme für VN aus LEbensversicherungen

A

Lebensversicherer organisieren stetige Kapitalströme

  • Altersvorsorgeprodukte sollen sicher, berechenbar und weitesgehend schwankungsfrei sein
    • bsp. gute Wasserversorung
  • In Ertragreichen Jahren müssen die VU mit den Erträgen Haushalten um sie in Zeiten geringer Kapitalerträge zum VOrteil für die Kunden verwenden können
  • Leistungen werden so geglättet
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