Ü3: Versicherung und Preispolitik von Kfzversicherungen Flashcards

1
Q

KFZ-Versicherungen Übersicht

A
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

KfZ-Versicherungen

Haftplficht

A
  • Pflichtversicherung
  • Versicherung zur Deckung Schäden Dritter (Verkehrsopferschutz)
  • Gegenstand:
    • Personen-
    • Sach-
    • Vermögensschäden
    • Kein Versicherungsschutz des eigenen KfZ
  • VU müssen alle anträge auf Haftpflicht annehmen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

KfZ-Versicherungen

Teilkasko

A
  • Freiwillige Versicherung
  • Versicherungsschutz des KfZ des VN unter bestimmten Bedingungen:
    • Beschädigungen
    • Zerstörung
    • Wildunfälle
    • Diebstahl
    • Naturgewalten (Hagel,..)
  • Ersetzt i.d.R. den Wiederbeschaffungswert
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

KfZ-Versicherungen

Vollkasko

A
  • Freiwillige Versicherung
  • Versicherungsschutz deckt ebenfalls Leistunge der Teilkasko
  • Wesentlicher Unterschied:
    • Vollkasko deckt auch Schäden am eigenen KfZ, welche durch Selbstverschulden zu Stande gekommen sind
    • (falls nicht vorsätzlich)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Verkehrsopferschutz

A
  • Schutz des Geschädigten steht an erster Stelle
  • auch wenn z.B. das VU leistungsfrei gegenüber dem schädigenden VN ist!
  1. Direktanspurch
  2. Dritthaftung
  3. Nachhaftung
  4. Entschädigungsfonds
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Verkehrsopferschutz

Direktanspruch

A
  • Geschädigte kann seine Ansprüche DIREKT beim KfZ-Versicherer des schädigenden VN geltend machen
  • (d.h. ohne Umwege über evtl. uneinsichtigen VN)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Verkehrsopferschutz

Dritthaftung

A
  • KfZ-Versicherer ist bei einem Schaden, bei dem Leistungsfreiheit für das VU gegenüber dem schädigenden VN besteht, trotzdem zur Leistungserbringung gegenüber dem Verkehrsopfer verpflichtet
  • VU kann die erbrachten Leistungen über einen Regress vom VN zurückfordern
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Verkehrsopferschutz

Nachhaftung

A
  • Auch noch einen Monat nach Kündigungseingang der Haftpflichtversicherung ist das VU zur Leistungserbringung verpflichtet
  • sofern kein Dritter ersatzpflichtig ist
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Verkehrsopferschutz

Entschädigungsfonds

A
  • Bei Lücken im Versicherungsschutz (z.B. Unfallflucht, vorsätzliche Schädigung etc.) kann ein Geschädigter Ansprüche beim Entschädigungfonds geltend machen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Preispolitik / Preismanagment

A
  • bestimmt den Preis/Prämie eines VU
  • Konflikt
    • Deckung des Versichungstechnischen Risikos und anderen Unternehmenzielen wie Wachstum und Gewinn
  • Bruttoprämie:
    • Wichtiges Element der Preispolitik
    • Absatzmarktbezogener Preis für das einzelne Versicherungprodukt
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Prinzip der Schadensversicherung

A
  • gilt in Sachsparten
  • Versicherungleistung ist von Schadenhäufigkeit und -größe abhängig
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Prämienkalkulation

A
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Nettorisikoprämie

A
  • ist der zur Deckung des E(S) benötigte Betrag innerhalb der Versicherungsperiode

SD = Durch. Schaden

SH = Schadenhäufigkeit

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Sicherheitszuschlag

A
  • Erhoben aufgrund der Möglichkeit von Überschäden eines kollektives
    • erhöhen ggf. den Gewinn der VU
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Tarifierung in der KfzVersicherung

A

anhand des individuellen Äquivalenzprinzipes

  • jeder versicherte zahlt seine individuelle Schadenprämie
  • VU hat die Absicht jeden VN gemäß seines individeullen Risikoprofils eine faire Prämie anzubieten
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Tarifmerkmale

und Bedingungen

A

Risikomerkamle die bei der Konstruktion eines Tarifs verwendet werden

Folgende Bedingungen:

  • Korrelation mit dem Schaden
    • staatistischer zsmhang
  • Einfach Festellbar
    • Objektiv und geringe Kosten
  • Nicht-Manipulierbarkeit
  • Beachtung gesetzlicher Vorschriften
    • Diskriminierungsverbot (z.B. Geschlecht)
17
Q

Tarifmerkmale in der KfZ

  1. Objektive Faktoren
A

Objektive Faktoren: Grundlage im versicherten Fahrzeug

  • Deckung (Haftpflicht,…, Selbstbehalt)
  • Fahrzeugart
  • Typklasse
  • Fahrzeugalter
  • Regionalklasse
    • 12 Haftpflichtklassen
    • 9 Vollkaskoklassen
    • 16 Teilkaskoklassen
18
Q

Tarifmerkamle

  1. Subjektive Faktoren
A

Subjektive Faktoren: Grundlage in personenbezogenen Faktoren

  • Wohnort
  • Beruf
  • Schadenfreiheit
    • 35 Schadensfreiheitsklassen
  • Alter des Fahrers
  • Fahrer (z.B. Anzahl der Fahrerer)
19
Q

Tarifmerkmalke

  1. Scores
A

Scores

  • ( Eingruppierung des Vertrages mit überwiegender Wahrscheinlichkeit )
  • In der Regel werden diese nicht direkt bei der Preisfindung angewendet, sondern als Zusatzinformationen herangezogen, bei Vertragsfortsetzungsaktionen etc.

z.B. Kundenklassifizierung, Stornoanfälligkeit, Kundenertragswert, Zahlungsfähigkeit, Mikrogeografische Daten

20
Q

Schadenfreiheitsrabatte

A
  • nicht die Höhe des einzelnen Schadnes ausschlaggebend sond nur die Anzahl
  • gilt nur in der Haftpflicht und Vollkasko
  • Achtung: bei Unterbrechung des Versicherungsschutzes
    • ggf. Abstufung nach +6Monaten
21
Q

Grenzen der Anwendung von Merkmalen (Inter)national

A
  • Verbot in der EU: GESCHLECHT
  • Keine differenzierung nach Nationalität
  • Gleichbehandlungserforderniss
  • Begünstigungsverbote