Ü3: Versicherung und Preispolitik von Kfzversicherungen Flashcards
1
Q
KFZ-Versicherungen Übersicht
A
2
Q
KfZ-Versicherungen
Haftplficht
A
- Pflichtversicherung
- Versicherung zur Deckung Schäden Dritter (Verkehrsopferschutz)
- Gegenstand:
- Personen-
- Sach-
- Vermögensschäden
- Kein Versicherungsschutz des eigenen KfZ
- VU müssen alle anträge auf Haftpflicht annehmen
3
Q
KfZ-Versicherungen
Teilkasko
A
- Freiwillige Versicherung
- Versicherungsschutz des KfZ des VN unter bestimmten Bedingungen:
- Beschädigungen
- Zerstörung
- Wildunfälle
- Diebstahl
- Naturgewalten (Hagel,..)
- Ersetzt i.d.R. den Wiederbeschaffungswert
4
Q
KfZ-Versicherungen
Vollkasko
A
- Freiwillige Versicherung
- Versicherungsschutz deckt ebenfalls Leistunge der Teilkasko
- Wesentlicher Unterschied:
- Vollkasko deckt auch Schäden am eigenen KfZ, welche durch Selbstverschulden zu Stande gekommen sind
- (falls nicht vorsätzlich)
5
Q
Verkehrsopferschutz
A
- Schutz des Geschädigten steht an erster Stelle
- auch wenn z.B. das VU leistungsfrei gegenüber dem schädigenden VN ist!
- Direktanspurch
- Dritthaftung
- Nachhaftung
- Entschädigungsfonds
6
Q
Verkehrsopferschutz
Direktanspruch
A
- Geschädigte kann seine Ansprüche DIREKT beim KfZ-Versicherer des schädigenden VN geltend machen
- (d.h. ohne Umwege über evtl. uneinsichtigen VN)
7
Q
Verkehrsopferschutz
Dritthaftung
A
- KfZ-Versicherer ist bei einem Schaden, bei dem Leistungsfreiheit für das VU gegenüber dem schädigenden VN besteht, trotzdem zur Leistungserbringung gegenüber dem Verkehrsopfer verpflichtet
- VU kann die erbrachten Leistungen über einen Regress vom VN zurückfordern
8
Q
Verkehrsopferschutz
Nachhaftung
A
- Auch noch einen Monat nach Kündigungseingang der Haftpflichtversicherung ist das VU zur Leistungserbringung verpflichtet
- sofern kein Dritter ersatzpflichtig ist
9
Q
Verkehrsopferschutz
Entschädigungsfonds
A
- Bei Lücken im Versicherungsschutz (z.B. Unfallflucht, vorsätzliche Schädigung etc.) kann ein Geschädigter Ansprüche beim Entschädigungfonds geltend machen
10
Q
Preispolitik / Preismanagment
A
- bestimmt den Preis/Prämie eines VU
- Konflikt
- Deckung des Versichungstechnischen Risikos und anderen Unternehmenzielen wie Wachstum und Gewinn
-
Bruttoprämie:
- Wichtiges Element der Preispolitik
- Absatzmarktbezogener Preis für das einzelne Versicherungprodukt
11
Q
Prinzip der Schadensversicherung
A
- gilt in Sachsparten
- Versicherungleistung ist von Schadenhäufigkeit und -größe abhängig
12
Q
Prämienkalkulation
A
13
Q
Nettorisikoprämie
A
- ist der zur Deckung des E(S) benötigte Betrag innerhalb der Versicherungsperiode
SD = Durch. Schaden
SH = Schadenhäufigkeit
14
Q
Sicherheitszuschlag
A
- Erhoben aufgrund der Möglichkeit von Überschäden eines kollektives
- erhöhen ggf. den Gewinn der VU
15
Q
Tarifierung in der KfzVersicherung
A
anhand des individuellen Äquivalenzprinzipes
- jeder versicherte zahlt seine individuelle Schadenprämie
- VU hat die Absicht jeden VN gemäß seines individeullen Risikoprofils eine faire Prämie anzubieten