Ü3: Versicherung und Preispolitik von Kfzversicherungen Flashcards
KFZ-Versicherungen Übersicht

KfZ-Versicherungen
Haftplficht
- Pflichtversicherung
- Versicherung zur Deckung Schäden Dritter (Verkehrsopferschutz)
- Gegenstand:
- Personen-
- Sach-
- Vermögensschäden
- Kein Versicherungsschutz des eigenen KfZ
- VU müssen alle anträge auf Haftpflicht annehmen
KfZ-Versicherungen
Teilkasko
- Freiwillige Versicherung
- Versicherungsschutz des KfZ des VN unter bestimmten Bedingungen:
- Beschädigungen
- Zerstörung
- Wildunfälle
- Diebstahl
- Naturgewalten (Hagel,..)
- Ersetzt i.d.R. den Wiederbeschaffungswert
KfZ-Versicherungen
Vollkasko
- Freiwillige Versicherung
- Versicherungsschutz deckt ebenfalls Leistunge der Teilkasko
- Wesentlicher Unterschied:
- Vollkasko deckt auch Schäden am eigenen KfZ, welche durch Selbstverschulden zu Stande gekommen sind
- (falls nicht vorsätzlich)
Verkehrsopferschutz
- Schutz des Geschädigten steht an erster Stelle
- auch wenn z.B. das VU leistungsfrei gegenüber dem schädigenden VN ist!
- Direktanspurch
- Dritthaftung
- Nachhaftung
- Entschädigungsfonds
Verkehrsopferschutz
Direktanspruch
- Geschädigte kann seine Ansprüche DIREKT beim KfZ-Versicherer des schädigenden VN geltend machen
- (d.h. ohne Umwege über evtl. uneinsichtigen VN)
Verkehrsopferschutz
Dritthaftung
- KfZ-Versicherer ist bei einem Schaden, bei dem Leistungsfreiheit für das VU gegenüber dem schädigenden VN besteht, trotzdem zur Leistungserbringung gegenüber dem Verkehrsopfer verpflichtet
- VU kann die erbrachten Leistungen über einen Regress vom VN zurückfordern
Verkehrsopferschutz
Nachhaftung
- Auch noch einen Monat nach Kündigungseingang der Haftpflichtversicherung ist das VU zur Leistungserbringung verpflichtet
- sofern kein Dritter ersatzpflichtig ist
Verkehrsopferschutz
Entschädigungsfonds
- Bei Lücken im Versicherungsschutz (z.B. Unfallflucht, vorsätzliche Schädigung etc.) kann ein Geschädigter Ansprüche beim Entschädigungfonds geltend machen
Preispolitik / Preismanagment
- bestimmt den Preis/Prämie eines VU
- Konflikt
- Deckung des Versichungstechnischen Risikos und anderen Unternehmenzielen wie Wachstum und Gewinn
-
Bruttoprämie:
- Wichtiges Element der Preispolitik
- Absatzmarktbezogener Preis für das einzelne Versicherungprodukt
Prinzip der Schadensversicherung
- gilt in Sachsparten
- Versicherungleistung ist von Schadenhäufigkeit und -größe abhängig
Prämienkalkulation

Nettorisikoprämie
- ist der zur Deckung des E(S) benötigte Betrag innerhalb der Versicherungsperiode
SD = Durch. Schaden
SH = Schadenhäufigkeit

Sicherheitszuschlag
- Erhoben aufgrund der Möglichkeit von Überschäden eines kollektives
- erhöhen ggf. den Gewinn der VU
Tarifierung in der KfzVersicherung
anhand des individuellen Äquivalenzprinzipes
- jeder versicherte zahlt seine individuelle Schadenprämie
- VU hat die Absicht jeden VN gemäß seines individeullen Risikoprofils eine faire Prämie anzubieten
Tarifmerkmale
und Bedingungen
Risikomerkamle die bei der Konstruktion eines Tarifs verwendet werden
Folgende Bedingungen:
-
Korrelation mit dem Schaden
- staatistischer zsmhang
-
Einfach Festellbar
- Objektiv und geringe Kosten
- Nicht-Manipulierbarkeit
-
Beachtung gesetzlicher Vorschriften
- Diskriminierungsverbot (z.B. Geschlecht)
Tarifmerkmale in der KfZ
- Objektive Faktoren
Objektive Faktoren: Grundlage im versicherten Fahrzeug
- Deckung (Haftpflicht,…, Selbstbehalt)
- Fahrzeugart
- Typklasse
- Fahrzeugalter
- Regionalklasse
- 12 Haftpflichtklassen
- 9 Vollkaskoklassen
- 16 Teilkaskoklassen

Tarifmerkamle
- Subjektive Faktoren
Subjektive Faktoren: Grundlage in personenbezogenen Faktoren
- Wohnort
- Beruf
- Schadenfreiheit
- 35 Schadensfreiheitsklassen
- Alter des Fahrers
- Fahrer (z.B. Anzahl der Fahrerer)

Tarifmerkmalke
- Scores
Scores
- ( Eingruppierung des Vertrages mit überwiegender Wahrscheinlichkeit )
- In der Regel werden diese nicht direkt bei der Preisfindung angewendet, sondern als Zusatzinformationen herangezogen, bei Vertragsfortsetzungsaktionen etc.
z.B. Kundenklassifizierung, Stornoanfälligkeit, Kundenertragswert, Zahlungsfähigkeit, Mikrogeografische Daten
Schadenfreiheitsrabatte
- nicht die Höhe des einzelnen Schadnes ausschlaggebend sond nur die Anzahl
- gilt nur in der Haftpflicht und Vollkasko
- Achtung: bei Unterbrechung des Versicherungsschutzes
- ggf. Abstufung nach +6Monaten
Grenzen der Anwendung von Merkmalen (Inter)national
- Verbot in der EU: GESCHLECHT
- Keine differenzierung nach Nationalität
- Gleichbehandlungserforderniss
- Begünstigungsverbote