Ü5: Altersvorsorge & Kalkulationsgrundlage PLV Flashcards
Rentenformel in der GRV
𝑅𝑚𝑡𝑙. =𝐸𝑃 ∙ 𝑍𝐹 ∙ 𝑅𝐹 ∙ 𝑅𝑊

Summe der Entgeltpunkte EP
- 1 Entgeltpunkt bedeutet das der Versicherte, während des Kalenderjahres das Durchschnittsentgelt des gesamten Kollektiv bezieht
- Beitragsbemessungsgrenze: 78.000€
- Durchschnittsentgelt: 37.873€

Zugangsfaktor ZF
- Berücksichtigt die vorzeitige/spätere Inanspruchnahme der Rente hinsichtlich der Regelaltergrenze von 67 Jahren
- ZF = 1: Rente mit 67 Jahren
- Pro Monat früher: 0,003
- Pro Monat später: 0,005
Rentenartfaktor RF
- Je nach Rente ergibt sich eine anderer Rentenfaktor
- Bsp. Rente wegen Alter: RF = 1
Aktueller Rentenwert in Euro RW
- RW entspricht dem monatlichen Rentenbetrag für einen Entgeltpunkt
- Dynamischer Wert
- jährlich an Lohnentwicklung angepasst
- 2018: West: 32,03 € und Ost: 30,69€
Drei-Schichten der Altersvorsorge
- Basisversorgung: (Gesetzliche Altersvorsorge)
- Zusatzversorgung: (Vertrieblich / Zusatz Altersvorsorge)
- Kapitalanlageprodukte : (Private Altersvorsorge)
- Basisversorgung
Gesetzliche Altersvorsorge
- Gesetzgeber nimmt wesentlichen Einfluss
- Beitragszahlungen werden vom Gesetzgeber steuerlich begünstigt
- Leistung ausschließlich in Form einer Leibrente
- Zusatzversorgung
Betriebliche / Zusatz Altervorsorge: Bsp. Riester Rente
- Produkte beruhen auf dem Kapitaldeckungsverfahren
- Vom Gesetzgeber in fomr von steuerlichen Begünstigungen bzw. Zulagen seperat gefördert
- Gesetzgeber schreibt vertragliche Gestaltungsmerkmale vor
- Leistung in Form einer Leibrente
- Kapitalanalgeprodukte
Private Altersvorsorge
- Ohne Einfluss des Gesetzgebers
- Ohne Steuerliche Begünstigungen
- Flexibel
- Vertragslaufzeit
- Auszahlungsformen
Lebensversicherung
- Die Lebensversicherung (LV) ist die eigenverantwortlichen Absicherung des Lebensrisikos.
Lebensversicherungsprodukte
- Risiko(Todesfall)-versicherun
- Kapitallebens(Erlebensfall)- versicherung
- Gemischte Kapitallebensversicherung
- BU Versicherung

Zweck der einzelnen Produkte

Gesamtverzinsung deutscher Lebensversicherungen
Altersvorsorgeprodukte sollen sicher, berechenbar und weitgehend schwankungsfrei sein !!!
Gesamtverzinsung einer LV=
Höchstrechnungszins
+ laufende Überschussbeteiligung
+ Schlussüberschuss
+ Beteiligung an den Bewertungsreserve
Höchstrechnungszins
- Die Leistungsverpflichtung eines Lebensversicherers wird auf Basis des Höchstrechnungszinses kalkuliert/diskoniert
- Von BaFin ermittelt
- orientiert sich an der Verzinsung von Staatsanleihen
- Höchstsatz begrenz so die Verzinsung der Deckungsrückstellungen und sichert damit dass der Versicherer ausreichend finanziele Vorsorge in der Bilanz trifft
Überschussbeteiligung
Bewertungsreserven
- entstehen, wenn der Marktwert eines z.B. festverzinslichen WP über dessen ursprünglichen Kaufpreis liegt (z.B. bei sinkenden Zinsen)
Deckungsrückstellungen
- gesetzlich zubildende Rückstellung im LV-bereich
- garantiert dem Prämienzahler, dass bei Ausschüttung seiner Lebensversicherung ausreichend Kapital des VU vorhanden ist
- Rückstellung da die Verpflichtung ungewiss ist
Zinszusatzreserve
Um Erfüllung von Ansprüch aus Altverträgen in zeiten der Niedrigzinsen nach zukommen
- Als Referenzzins dient der jährliche Mittelwert von 10-Jährigen Null-Kupon-Euro-Zinsswapssätzen
- Für die Gewährung der Zahlungsfähigkeit eines Lebensversicherers am Laufzeitende eines Versichungsvertrages
- Bei Unterschreitung des HRZ durch einen Referenzzins muss die Deckunsrückstellung auf Basis des Refernzzinses gebildet werden !!!
- Differenz bildet Zinzzusatzreserve

Sterbetafeln
