LÜCKEN MO Flashcards
Selbstverwaltungsprinzip
Kontext: Sozialwirtschaftliches Gesundheitssystem
- Die Regulierung von Sozialversicherungssystemen ist dadruch geprägt, dasss die nicht staatlichen Akteure ihre Beziehungen in gewimmen Umfang in Eigenregie gestalten können
Kalkulationsgrundlage bei PKV
Art der Lebensversicherung
Substitutive KV (d.h. Vollkostenkrankenversicherung) dürfen in Deutschland nur nach Art der Lebensversicherung kalkuliert und betrieben werden
-> Bildung von Alterungsrückstellungen für KONSTANTE VERSICHERUNGSBEITRÄGE nach dem Individuellen ÄP
Übertragungswert von Alterungsrückstelungen
Höhe der kalkulierten Alterungsrückstellungen des brancheneinheitlichen Basistarfis, welche beitragsmindern bei der neuen Police angerechnet werden.
Zins
Beitragskalkulation PKV
- min (3,5% ; AUZ)
- in Neugeschäften gilt der niedriger Zins sofort, im Bestandsgeschäft erst ab der nächsten Beitragsanpassung
Aktuariellen Unternehmnszins
- Der AUZ stellt dabei enie Art Renditeuntergrenze dar, die das VU im folgenden GJ mit hinreichender Sicherheit (90%) erwirtscahften kann
Prämienanpassung PKV
- Versicherungsunternehmen darf nur im Falle eines substantiellen Anstiegs der Krankheitskosten eine Prämineanpassung vornehmen
- Für die Prämienanpassung muss…
- eine dauerhafte Abweichung der kalkulierten Versicherungsleistungen von den tatsächlichen Leistungen festgestellt werden Schaden AF
- oder eine Abweichung der in die Kalkulation einbezogenen Sterbewarscheinlihckeiten mit den zuletzt veröffentlichten Sterbe AF
- Es bedarf eine Zustimmung der Prämienanpassung durch ein Treuhänders
Prämienanpassung Versicherte im Alter von 21 -60
MÜSSEN zusätzlich 10% ihrer Prämie bezahlen
BEITRAGSZUSCHLGE
“Versicherungsprinzip”
Aus Ü1
- Risikoausgleich durch Versicherung
- Mittelf für die Versicherungen werden durch Prämien vorfinanziert
- Basierend auf dem GGZ
Rechtsformen der Versicherungswirtscahft
AG
- Gewinnerzielungsabsicht
- Gut geeigent da hohe Publizitätsvorschriften am Kapitalmarkt
- Zugang zum Kapitalmarkt erleichter die EK-Finanzierung
VVaG: Versicherungsverein
- Deckung des Versicherungsbedarfs als oberstes Unt.Ziel
- das schließt Streben nach Gewinn und Wachstum NICHT aus
-
Gegenseitigkeitsprinzip
- Alle tragen gemeinsam die Last des Einzelnen
- Eigentümer sind die Vereinsmitglieder
- Ausschließlich Innenfinanzierung
AdöR:
- Historisch
- Obestes Unt.Ziel ist die Bedarfsdeckung
- Öffentliche Fürsorgepflicht
Dachverbände der VU
- Agieren als zentrale Interessenvertreter der jeweiligen Versicherungssparte
- Stellt gemeinsame Datenbanken zu Schadenstatistiken etc. zur Verfügung
- Angegliedert ist der Ombudsman
- ausgerichtliche Schlichtungsstelle zwische VN und VU
Beschreibung des Bedeutungsinhalt
siehe Informationskonzept Müller
- Objektrisiko
- Verhaltensrisiko
- Finanzrisiko
Für welche Versicherungsparte sind Selbstbehalte/Unterversicherungen besonders geeignet
- Insbesondere für die Sparten der Sachversicherung, Haftpflichtversicherung und Privaten KV
Kopfschäden
Durchschnittliche Gesamtaufwendungen (Versicherungsleistungen) für einen Versicherten innerhalb eines Jahres
- Höhe hängt ab von
- Geschlecht
- Alter
- Leistungsart
- Beruf
- Vorerkrankungen usw.
- Je höher der Kopfschaden desto höher der Versicherungsbetrag
Irrtumsrisiko
Unvollständige Informationen über die wahre Zufallsgesetzmäßigkeiten der Schadenverteilung
- Diagnoserisiko
- Prognoserisiko
Diagnoserisiko
Unvollständige INformation über wahre Schadengesetzmäßigkeit durch z.B. Fehler in statistischen Analysen