Theorie Eigenkapital Flashcards
1
Q
Aktien:
- Mindestkapital?
- Wieviel muss liberiert werden?
- Wieviel müssen bei einem höheren Kapital einbezahlt sein?
A
- CHF 100’000.–
- CHF 50’000.–
- 20% des Nennwerts (erst wenn der Nominalwert CHF 20’000.– beträgt
2
Q
Was ist der Mindestnennwert einer Aktie?
A
1 Rappen (Art. 622, Abs. 4 OR)
3
Q
Durch was kann alles die Liberierung erfolgen? (4)
A
- Bareinzahlung, Art. 633 OR
- Sacheinlage Art. 643 OR (Sache wird durch ein Revisor geprüft, nicht dass es einen tieferen Wert hat und somit das Mindestkapital nicht gegeben ist)
- Verrechnung von Schulden, Art. 653e OR (Barliberierung mit zeitlicher Verzögerung. Gegenwert ist gegeben, aber hat früher stattgefunden)
- Umwandlung von frei verwendbarem Eigenkapital, Art .652d Abs. 1 (d.h. dieses EK hätte auch als Dividende ausgeschüttet werden können)
4
Q
Was gibt es neben Aktien für andere Beteiligungsrechte?
A
- Vorzugsaktie, Art. 654 - 656 OR (in der CH noch nie populär)
- Partizipationsschein, Art. 656a - 656b (nach 1992 populär geworden, Anteilsschein ohne Mitbestimmungsrecht aktuell nicht mehr so populär)
- Genusscheine, Art. 657 OR (Nennwertlos! Die Rechte die der Genussschein hat, wird in den Statuten bestimmt. Anteil am Gewinn oder an Liquidationserlöse. Das wird in den Statuten festgelegt. Zb. Roche hat Genusscheine.)
5
Q
Gesetzliche Kapitalreserve: Was ist hier zuzuweisen?
A
- Agio (Diff. zw. Ausabepreis Aktie/PS und ihrem Nennwert)
- Kaduzierungsgewinn (die zurückbehaltene Einzahlung auf ausgefallene Aktien, soweit die dafür ausgegebenen Aktien kein Mindesterlös ergeben)
- Weitere durch Inhaber von Beteiligungspapieren geleistete Einlagen und Zuschüsse
6
Q
Gesetzliche Gewinnreserve, Art. 671 OR: Was ist hier zuzuweisen?
A
- 5 Prozent des Jahresgewinns, bis die gesetzlichen Reserven zusammen 20% des
einbezahlten Aktienkapitals erreichen (1. Reservezuweisung) - 10% der Beträge, die nach Bezahlung einer Dividende von 5% als Gewinnanteil an
Aktionäre (Dividende) und/oder den Verwaltungsrat (Tantième) ausgerichtet werden
(2. Reservezuweisung)
–> Tantièmen sind nur zulässig, nachdem die Zuweisung an die gesetzliche Gewinnreserve
erfolgt ist und eine Dividende von 5% an die Aktionäre ausgerichtet wurde.
7
Q
Freiwillige Gewinnreserve
A
- durch einbehalten der Gewinne
- Verluste hier verrechnen
8
Q
Aufwertungsreserve
A
- nur bei hälftigem Kapitalverlust (Art. 670 OR)
- Enthält den Betrag, um den Beteiligungen und/oder Immobilien über ihren historischen
Anschaffungswert hinaus aufgewertet wurden - wird in der Bilanz separat ausgewiesen
9
Q
Statuarisch vorgesehene Reserven
A
- in den Statuten der Gesellschaft vorgesehen
- Zuweisungen gem. Statuten
- Verwendung gem. dem Statuten vorgesehenen Zweck, bspw. Wohl MA
10
Q
Gliederung Eigenkapital in den Rechnungslegungsstandards
A
- Grund- oder Gesellschaftskapital (falls zutreffend gesondert nach Beteiligungskategorien)
- Über das Grundkapital hinaus zusätzlich einbezahltes Kapital
- Gewinnreserven
- eigene Kapitalanteile als Minusposten
- andere direkt im Eigenkapital erfasste Posten (muss nicht direkt in der Bilanz sein, jedoch im EK-Nachweis, bsp. Umrechnungsdifferenzen)