Theorie Eigenkapital Flashcards

1
Q

Aktien:

  • Mindestkapital?
  • Wieviel muss liberiert werden?
  • Wieviel müssen bei einem höheren Kapital einbezahlt sein?
A
  • CHF 100’000.–
  • CHF 50’000.–
  • 20% des Nennwerts (erst wenn der Nominalwert CHF 20’000.– beträgt
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Was ist der Mindestnennwert einer Aktie?

A

1 Rappen (Art. 622, Abs. 4 OR)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Durch was kann alles die Liberierung erfolgen? (4)

A
  • Bareinzahlung, Art. 633 OR
  • Sacheinlage Art. 643 OR (Sache wird durch ein Revisor geprüft, nicht dass es einen tieferen Wert hat und somit das Mindestkapital nicht gegeben ist)
  • Verrechnung von Schulden, Art. 653e OR (Barliberierung mit zeitlicher Verzögerung. Gegenwert ist gegeben, aber hat früher stattgefunden)
  • Umwandlung von frei verwendbarem Eigenkapital, Art .652d Abs. 1 (d.h. dieses EK hätte auch als Dividende ausgeschüttet werden können)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Was gibt es neben Aktien für andere Beteiligungsrechte?

A
  • Vorzugsaktie, Art. 654 - 656 OR (in der CH noch nie populär)
  • Partizipationsschein, Art. 656a - 656b (nach 1992 populär geworden, Anteilsschein ohne Mitbestimmungsrecht aktuell nicht mehr so populär)
  • Genusscheine, Art. 657 OR (Nennwertlos! Die Rechte die der Genussschein hat, wird in den Statuten bestimmt. Anteil am Gewinn oder an Liquidationserlöse. Das wird in den Statuten festgelegt. Zb. Roche hat Genusscheine.)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Gesetzliche Kapitalreserve: Was ist hier zuzuweisen?

A
  • Agio (Diff. zw. Ausabepreis Aktie/PS und ihrem Nennwert)
  • Kaduzierungsgewinn (die zurückbehaltene Einzahlung auf ausgefallene Aktien, soweit die dafür ausgegebenen Aktien kein Mindesterlös ergeben)
  • Weitere durch Inhaber von Beteiligungspapieren geleistete Einlagen und Zuschüsse
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Gesetzliche Gewinnreserve, Art. 671 OR: Was ist hier zuzuweisen?

A
  • 5 Prozent des Jahresgewinns, bis die gesetzlichen Reserven zusammen 20% des
    einbezahlten Aktienkapitals erreichen (1. Reservezuweisung)
  • 10% der Beträge, die nach Bezahlung einer Dividende von 5% als Gewinnanteil an
    Aktionäre (Dividende) und/oder den Verwaltungsrat (Tantième) ausgerichtet werden
    (2. Reservezuweisung)

–> Tantièmen sind nur zulässig, nachdem die Zuweisung an die gesetzliche Gewinnreserve
erfolgt ist und eine Dividende von 5% an die Aktionäre ausgerichtet wurde.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Freiwillige Gewinnreserve

A
  • durch einbehalten der Gewinne

- Verluste hier verrechnen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Aufwertungsreserve

A
  • nur bei hälftigem Kapitalverlust (Art. 670 OR)
  • Enthält den Betrag, um den Beteiligungen und/oder Immobilien über ihren historischen
    Anschaffungswert hinaus aufgewertet wurden
  • wird in der Bilanz separat ausgewiesen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Statuarisch vorgesehene Reserven

A
  • in den Statuten der Gesellschaft vorgesehen
  • Zuweisungen gem. Statuten
  • Verwendung gem. dem Statuten vorgesehenen Zweck, bspw. Wohl MA
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Gliederung Eigenkapital in den Rechnungslegungsstandards

A
  • Grund- oder Gesellschaftskapital (falls zutreffend gesondert nach Beteiligungskategorien)
  • Über das Grundkapital hinaus zusätzlich einbezahltes Kapital
  • Gewinnreserven
  • eigene Kapitalanteile als Minusposten
  • andere direkt im Eigenkapital erfasste Posten (muss nicht direkt in der Bilanz sein, jedoch im EK-Nachweis, bsp. Umrechnungsdifferenzen)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly