Teilnahme an vertragsärztlichen Versorgung Flashcards
Zulassungsvoraussetzungen für Ärzte
Eintragung ins Arztregister (Also abgeschlossene Weiterbildung)
Keine Eignungsmängel (Drogensucht etc.)
Keine Überversorgung (Zulassungsbeschränkungen)
Zulassungsfähiges Fachgebiet (Herzchirurgie, die machen zu wenig ambulant, das läuft fast nur in Kliniken, daher braucht es dazu keine Praxis, da die nicht ausgefüllt werden würde)
Vertragsarztrecht: wesentliche Begriffe:
-Bedarfsplanung (Zulassungsbeschränkungen vorhanden?)
-Planungsverfahren / Vertragsarztsitz (der Ort, wo der —- –Vertragsarzt niedergelassen ist, Umzüge müssen genehmigt werden, man wird auf Straße und Hausnummer zugelassen)
- Fachgebietsgrenzen (was ist meine Zuständigkeit? Orthopädie, Chirurgie etc. überschneiden sich da)
- Voller und beschränkter Versorgungsauftrag
(Voll: komplette ganze Zulassung,
beschränkt: auf die Hälfte beschränkt. Das hat Auswirkung auf Anzahl Sprechstunden 20 bzw. 10 Std. Sprechstunde, analog Budgets. nennt man auch: halber KV-Sitz, hat dann Auswirkungen auf Abrechnung durch Budget)
- Nebentätigkeit: Wie ist es als Vertragsarzt, neben vollem Versorgungsauftrag darf man noch 13 Stunden nebenbei arbeiten. (bei halbem noch 26 Stunden) Die Grenze ist nirgendwo genau definiert, 13 Stunden kommt aus Rechtssprechung, nicht Gesetz. Inzwischen ist das im Gesetzgeber etwas aufgeweicht, aber die 13 ist in den Köpfen der Menschen drin)
Vertragsärztliche Pflichten im Bereich Versorgung, welche Spielregeln muss der Arzt einhalten?
- Sprechstundenangebot (10/20 Stunden)
- Überwiegende Tätigkeit am Vertragsarztsitz
- Persönliche Leistungserbringung (er wurde ja zugelassen, daher muss er auch die Leistung hauptsächlich erbringen)
- Behandlung von GKV-Versicherten und Abrechnung über KV
- Einhaltung Grundsatz “peinlich genaue Abrechnung”, Nachweispflicht auf Arztseite, (obligater Leistungsinhalt muss erfüllt sein)
- Beachtung aller vertragsärztlichen Normen, z.B. Bundesmantelvertrag Ärzte
- Teilnahme am organisierten Notfalldienst
Was ist die vertragsärztliche Versorgung? Wer kann daran teilnehmen?
Ich darf GKV-Versicherte behandeln.
Wer nimmt daran Teil?
- der zugelassene Vertragsarzt
- das MVZ
- der ermächtige Arzt
- Ermächtigte ärztliche geleitete Einrichtungen (Zentren, wie z.B. Hochschulambulanten, sozialpädiatirische Zentren)
Wann können Vertreter engagiert werden? Wie lange?
nur bei Urlaub, Fortbildung, Krankheit, Schwanerschaft oder Wehrübung. Arzt muss abwesend sein, kann nicht Di und Do frei machen = Urlaub und dort in Praxis Privatpatienten behandeln. Delegation an Weiterbildungsassistenten sind genehmigungspflichtig.
Vertreter: maximal 3 Monate. Ist der Arzt länger krank als 3 Monate, muss das von KV genehmigt werden. Normalerweise kein Problem dafür eine Vertretergenehmigung zu erhalten. Manchmal gibt es Probleme, wenn abzusehen ist, dass der Arzt nicht mehr gesund wird und daher eigentlich eher abgeben müsste statt einen wirklichen Vertreter zu benötigen.
Anzeigepflichten bei KV bei Abwesenheit
Vertretung > 1 Woche: Anzeigepflicht
Vertretung > 3 Wochen: Genehmigungspflicht durch KV
Arzt muss:
- Approbation haben
- Abgeschlossene Weiterbildung
- strittig, ob der Arzt im Arztregister eingetragen sein muss
MVZ - Was ist das für ein Konstrukt?
Ist ein Abrechnungstechnisches Konstrukt aus dem Steuergesetzbuch herkommend