Soziale Kontrolle Flashcards

1
Q

Soziale Kontrolle nach Peters 1995, 2002

A

Definition: Informelle und formelle Verfahren zur Durchsetzung informeller und formeller sozialer Normen durch soziale Instanzen
Auslöser: Gegenwärtiges oder erwartetes abweichendes Verhalten
Ziel: soll sozial abweichendes Verhalten verhindern oder einschränken
Grundlage: Vorstellungen einer Gruppe über soziale Normen, die die Macht hat, diese durchzusetzen

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2
Q

Werte

A

generalisierte und zeitlich relativ konstante Überzeugungen zur Gestaltung sozialer, wirtschaftlicher, politischer, kultureller und individueller Gegebenheiten –> dienen der Beurteilung von Handlungszielen

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3
Q

Normen

A

auf Werten beruhende und spezifischere Regeln (Handlungsanweisungen), die mit Sanktionen (positiven und negativen Handlungsfolgen) verbunden sind -> dienen der Durchsetzung von Handlungszielen

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4
Q

Instanzen sozialer Kontrolle

A

informell: Familie, Freundes-/ Bekanntengruppen, Vereine, Berufsleben, Schule
formell: Polizei, Justiz, Strafvollzug

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5
Q

Strafverfolgungssystem Input

A

Anzeigeerstatter 90% -> Torhüter des Strafverfahrenssystems
Polizei/StA 10% -> Kontrollkriminalität
Norm-> Legalitätsprinzip

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6
Q

Legalitätsprinzip

A

Die StA ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen

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7
Q

Strafverfolgungssystem Output StA/ Polizei

A

Legalitätsprinzip: wenn kein hinreichender Tatverdacht besteht, Einstellung
bei hinreichendem Tatverdacht Anklage oder Strafbefehl
Opportunitätsprinzip (Ermessensspielraum)
hinreichender Tatverdacht, Einstellung
aber geringe Schuld, kein oder mit Auflagen kompensierbares öffentliches Interesse -> Diversion - Umleitung vom formellen ins informelle Verfahren
Verfahrensökonomie

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8
Q

Strafverfolgungssystem: Output - Strafgericht

A

Legalitätsprinzip: kein hinreichender Tatverdacht, Ablehnung der Eröffnung, Freispruch, Verurteilung zu Geldstrafe, Freiheitsstrafe mit Bewährung oder ohne Bewährung

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9
Q

Legalitätsprinzip ist…

A

zwar als gesetzlicher Grundsatz die Regel, aber in der Praxis gleichbedeutend wie das Opportunitätsprinzip oder gar die Ausnahme
-> Diversion

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10
Q

bis zu einer gewissen Quantität ist Nichtverfolgung funktional

A

organisatorisch: eine vollständige Strafverfolgung ist weder organisierbar noch finanzierbar -> Implosion des Strafverfolgungssystems
sozial- kognitiv: vollständige Strafverfolgung würde wegen Ubiquität der Kriminalität im kollektiven Normbewusstsein zur Umkehrung des Regel- Ausnahme- Verhältnisses zwischen Konformität und Delinquenz führen
Normverletzungen ermöglichen Bildung, Stärkung oder notwendige Änderung des Normbewusstseins

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11
Q

Selektivität und soziale Kontrolle

A

strafrechtlich: ultima ratio Prinzip
keine totale Kontrolle, kein Überwachungsstaat
materiellrechtlich: nicht jedes abweichende Verhalten wird kriminalisiert
verfahrensrechtlich: Opportunitätsprinzip: selbst bei hinreichendem Tatverdacht wird nicht jede Straftat angeklagt

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12
Q

Selektivität als das strukturierende Operationsprinzip sozialer Kontrolle

A
  • ohne soziale Kontrolle keine Gemeinschaft, keine Gesellschaft
  • ohne Selektivität keine funktionierende Struktur (informeller und formeller) sozialer Kontrolle
  • Kriminalitätstheoretische Ausformulierung: Labeling Approach
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