Kriminalprävention und Straftheorien Flashcards

1
Q

absolute Straftheorie

A

Vergeltung
Strafe ist losgelöst von allen Zwecken
Sinn: gerechter Schuldausgleich
Tatproportionalität: Strafe soll der Schwere der Tat angemessen sein
Funktion: Limitierung der Strafe durch den Grad der Schuld
Schuld des Täters ist die Grundlage für die Zumessung der Strafe

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2
Q

relative Straftheorie

A

Strafe dient dem Zweck der tertiären Prävention
künftige Straftaten sollen verhindert werden
Individualprävention: Wirkung auf den Täter
positiv: Resozialisierung des Täters
negativ: Abschreckung des Täters, Schutz der Allgemeinheit durch Sicherung des Täters
Generalprävention: Wirkung auf die Allgemeinheit
positiv: Bestätigung des allgemeinen Rechtsbewusstseins, Stärkung der Akzeptanz und des Vertrauens in die Rechtsordnung
negativ: Abschreckung potentieller Täter

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3
Q

zwei Wirkungsrichtungen

A

Verringerung der Delinquenz: Sicherung negativer Individualprävention, Resozialisierung positiver Individualprävention, Normbestätigung positiver Generalprävention, Abschreckung negative Individual- oder Generalprävention
Zunahme der Delinquenz: Labeling
subjektive Übernahme des Etiketts: Änderung des Selbstbildes
Beeinträchtigung von Ressourcen für konformen Lebensstil: struktureller Effekt

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4
Q

Rückfallraten nach Verurteilung

A

Rückfallraten nehmen mit der Schwere der Vorsanktion zu
Länder mit geringen Verurteilungsraten haben hohe Rückfallraten
Rückfallraten nach Jugendstrafen sind noch höher

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5
Q

Erklärung Rückfallraten

A

Der Delinquenzverlauf bei Intensivtätern beruht im Jugend- und Heranwachsendenalter stärker auf Kontinuität
im Erwachsenenalter stärker auf einem Delinquenzabbruch

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6
Q

Positive Individualprävention - Resozialisierung

Wirksamkeit

A

nicht moralisch und sittlich gebesserter Mensch, sondern keine einschlägigen Straftaten mehr
Erfolgskriterium: Legalbewährung
Resozialisierungseffekte eher gering, aber unter allen Strafzwecken noch am stärksten
Tatbearbeitung und Anti- Aggressivitätstraining in Kombi mit sozialem Training

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7
Q

Abschreckung - Theoretische Annahme

A

Der rational kalkulierende Täter

Kosten Nutzen Kalkül –> keine Delinquenz -> subjektiv erwartete Kosten höher als subjektiv erwarteter Nutzen

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8
Q

empirische Erkenntnisse Abschreckung

A

nicht bestätigt: Strafhöhe oder Straftat
bestätigt: subjektiv wahrgenommenes Entdeckungs- und Verurteilungsrisiko
aber nur bei Affektdelikten

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9
Q

Positive Generalprävention

A

Fortgeltung des Gesetzes demonstrieren durch Bestätigung sozialer Normen und Werte, Änderung von unangemessenen Normen
empirische Befunde: kaum überprüfbar

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10
Q

Grundkenntnisse der Sanktionswirkungsforschung

A

eher bessere Legalbewährung bei

  • kürzeren statt längeren Haftstrafen
  • ambulant statt stationären Strafen
  • sozialtherapeutischer Behandlung statt keiner Behandlung oder vermeintlichen abschreckenden Strafen
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