Kriminalprävention und Straftheorien Flashcards
absolute Straftheorie
Vergeltung
Strafe ist losgelöst von allen Zwecken
Sinn: gerechter Schuldausgleich
Tatproportionalität: Strafe soll der Schwere der Tat angemessen sein
Funktion: Limitierung der Strafe durch den Grad der Schuld
Schuld des Täters ist die Grundlage für die Zumessung der Strafe
relative Straftheorie
Strafe dient dem Zweck der tertiären Prävention
künftige Straftaten sollen verhindert werden
Individualprävention: Wirkung auf den Täter
positiv: Resozialisierung des Täters
negativ: Abschreckung des Täters, Schutz der Allgemeinheit durch Sicherung des Täters
Generalprävention: Wirkung auf die Allgemeinheit
positiv: Bestätigung des allgemeinen Rechtsbewusstseins, Stärkung der Akzeptanz und des Vertrauens in die Rechtsordnung
negativ: Abschreckung potentieller Täter
zwei Wirkungsrichtungen
Verringerung der Delinquenz: Sicherung negativer Individualprävention, Resozialisierung positiver Individualprävention, Normbestätigung positiver Generalprävention, Abschreckung negative Individual- oder Generalprävention
Zunahme der Delinquenz: Labeling
subjektive Übernahme des Etiketts: Änderung des Selbstbildes
Beeinträchtigung von Ressourcen für konformen Lebensstil: struktureller Effekt
Rückfallraten nach Verurteilung
Rückfallraten nehmen mit der Schwere der Vorsanktion zu
Länder mit geringen Verurteilungsraten haben hohe Rückfallraten
Rückfallraten nach Jugendstrafen sind noch höher
Erklärung Rückfallraten
Der Delinquenzverlauf bei Intensivtätern beruht im Jugend- und Heranwachsendenalter stärker auf Kontinuität
im Erwachsenenalter stärker auf einem Delinquenzabbruch
Positive Individualprävention - Resozialisierung
Wirksamkeit
nicht moralisch und sittlich gebesserter Mensch, sondern keine einschlägigen Straftaten mehr
Erfolgskriterium: Legalbewährung
Resozialisierungseffekte eher gering, aber unter allen Strafzwecken noch am stärksten
Tatbearbeitung und Anti- Aggressivitätstraining in Kombi mit sozialem Training
Abschreckung - Theoretische Annahme
Der rational kalkulierende Täter
Kosten Nutzen Kalkül –> keine Delinquenz -> subjektiv erwartete Kosten höher als subjektiv erwarteter Nutzen
empirische Erkenntnisse Abschreckung
nicht bestätigt: Strafhöhe oder Straftat
bestätigt: subjektiv wahrgenommenes Entdeckungs- und Verurteilungsrisiko
aber nur bei Affektdelikten
Positive Generalprävention
Fortgeltung des Gesetzes demonstrieren durch Bestätigung sozialer Normen und Werte, Änderung von unangemessenen Normen
empirische Befunde: kaum überprüfbar
Grundkenntnisse der Sanktionswirkungsforschung
eher bessere Legalbewährung bei
- kürzeren statt längeren Haftstrafen
- ambulant statt stationären Strafen
- sozialtherapeutischer Behandlung statt keiner Behandlung oder vermeintlichen abschreckenden Strafen