Sonstige Rechtsformen Flashcards
Was ist ein Einzelunternehmen?
- Kaufmann (Einzelkaufmann, Einzelunternehmer, Inhaber) betreibt sein Handelsgewerbe ohne weiteren Gesellschafter
- Eventuell Eintragung ins Handelsregister (ab bestimmter Größe), in jedem Falle freiwillig
Grundkapital Einzelunternehmen
- Kein Mindestkapital erforderlich
- Überführung des Kapital aus Privatvermögen
Organisation Einzelunternehmen (3)
- Unternehmer ist allein zur Geschäftsführung berechtigt
- aber Mitarbeiter sind natürlich möglich, können durch Prokura bevollmächtigt werden und Geschäftsbefugnisse können delegiert werden
- Betriebsvermögen (für betrieblichen Transformationsprozess genutzte Wirtschaftsgüter) ist von Privatvermögen abzugrenzen
Gewinnverteilung Einzelunternehmen
- Steht komplett dem Inhaber zu
- Kann thesauriert oder ausgeschüttet werden
Kapitalgewinnung Einzelunternehmen
-Überführung Privatvermögen in Betriebsvermögen (Einlagen), Entnahmen aus Betriebsvermögen sind auch möglich (senkt Eigenkapital)
Haftung Einzelunternehmen
-haftet unbeschränkt, heißt auch mit Privatvermögen
Was sind Freiberufliche Einzelunternehmen?
-Freiberufler, die ihr Geschäft ohne Gesellschafter betreiben
-Gemäß Einkommensteuergesetz: wissenschaftliche,
künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische Tätigkeiten
-weitere freiberufliche Tätigkeiten:
Selbstständige Berufstätigkeit von:
Ärzten, Rechtsanwälten, Notaren, Patentanwälten, Ingenieuren, Architekten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfer, Krankengymnasten, Journalisten, Übersetzern
Förmliches zu freiberuflichen Einzelunternehmen (5)
- Keine Rechtsform
- Kein Gewerbetrieb, deshalb keine Kaufleute
- Keine Gewerbesteuer
- Keine Firma
- Keine Anmeldung Handelsregister
Was ist eine Genossenschaft?
-Weder Personen-, noch Kapitalgesellschaft, sondern stellt einen wirtschaftlichen Verein da
Kodifizierung rechtliche Regelungen Genossenschaft
Genossenschaftsgesetzt (GenG)
Gründung Genossenschaft (4)
- Mindestens 3 Personen
- Kein Mindestkapital
- Eintragung ins Genossenschaftsregister
- Grundkapital sind die Kapitaleinlagen der Mitglieder
Erwerben von Anteilen einer Genossenschaft
- je nach Statut mehrere Geschäftsanteile erwerben
- jedes Mitglied besitzt Geschäftsguthaben (Geschäftsanteil +anteilig thesaurierten gewinn)
- Geschäftsanteile müssen nur mit einem Mindestteil eingezahlt werden
Gewinnverteilung Genossenschaft
Proportional zur Anzahl Geschäftsanteile
Ausscheidung Mitglied der Genossenschaft
- erhält sein aktuelles Geschäftsguthaben ausgezahlt
- >dadurch schwankendes EK der Genossenschaft
Struktur der Genossenschaft
-Ähneln AG, 3 Organe
-Vorstand
.mind. 2 Personen gewählt von Generalversammlung
-Aufsichtsrat
.Analog zur Ag
.mind. 3 Personen
-Generalversammlung
.jeder nur 1 Stimmrecht, Abstimmung nach Köpfen (unabhängig der Anteile)
Bei Genossenschaften mit max. 20 Mitgliedern kann auf Aufsichtsrat verzichtet werden