Personen-Gesellschaften Flashcards

1
Q

Was sind Personengesellschaften? (6)

A
  • Ein von mindestens zwei Personen gemeinschaftlich betriebenes, vollkaufmännisches Handelsgewerbe
  • Gesellschaftsvertrag regelt Rechte und Pflichten
  • Gesellschafter bringen EK ein, Einlagen werden Kapitalkonto der Gesellschaft gutgeschrieben
  • Gewinne können ausgezahlt oder thesauriert werden (Steigerung EK)
  • Bei Ausscheidung Gesellschafter wird Gewinn ausbezahlt und mindert EK (wenn nicht ausgeglichen)
  • Sofern sie in Handelsregister eingetragen sind besitzen sie die sogenannte bedingte Rechtsfähigkeit
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2
Q

Was ist eine GbR? (4)

A
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • auf Vertrag beruhend
  • Personengesellschaft mit mind. 2 Personen und gemeinsam verfolgten beliebigen Zwecks, der nicht auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist
  • stellt jedoch keine Rechtsform für unternehmerische Tätigkeit da, da sie nicht auf dem Betreiben eines vollkaufmännischen Handelsgewerbe ausgerichtet ist
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3
Q

Beispiele GbR

A
  • Gelegenheitsgesellschaften
  • Kartelle
  • Holding-Gesellschaften
  • Zusammenschlüsse von Handwerkern oder Freiberuflern
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4
Q

Was ist eine OHG (3)

A
  • Offene Handelsgesellschaft
  • Personengesellschaft deren Zweck dem Betrieb eines kaufmännischen Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist,
  • ohne, dass eine Haftungsbeschränkung der Gesellschafter besteht
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5
Q

Gründung OHG (2)

A
  • Mindestens 2 Personen

- EK von Gesellschaftern (aber kein Mindestkapital)

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6
Q

Organisation OHG (3)

A
  • Geschäftsführung liegt bei den den Gesellschafter, außer Gesellschaftsvertrag schließt einzelne Gesellschafter von der Geschäftsführung aus
  • alle GS sind berechtigt Geschäfte abzuschließen (sog. Einzelgeschäftsführung) (Entscheidungsbereiche meist im Gesellschaftsvertrag festgelegt)
  • neue Gesellschafter können nur mit Zustimmung aller aufgenommen werden (GS-V. muss angepasst werden)
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7
Q

Gewinnung Eigenkapital OHG

A

-Erhöhung der Einlagen der GS oder Aufnahme neuer GS mit deren Einlagen

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8
Q

Ausscheiden Gesellschafter OHG

A
  • Muss im GS-Vertrag geregelt sein

- Einseitiges Ausscheiden ist nicht möglich, erfordert Einvernehmen aller Gesellschafter

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9
Q

Haftung OHG (2)

A
  • Gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten (Gesellschaftsvermögen und Privatvermögen)
  • neue Gesellschafter haften für Altschulden
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10
Q

Gewinnverteilung OHG

A

-wenn im Vertrag nicht anders geregelt und sofern gewinn ausreicht:
.Verzinsung Einlagen GS mit 4%
.Gewinnrest Verteilung nach Köpfen
-thesaurierte Gewinne werden Kapitaleinlagen gutgeschrieben

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11
Q

Sonstiges zur OHG (2)

A
  • Wettbewerbsverbot

- auf Grund unbeschränkter Haftung ist es meist schwierig neue Gesellschafter zu finden

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12
Q

Was ist eine KG

A
  • Kommanditgesellschaft
  • Personengesellschaft deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist
  • Mindestens ein Gesellschafter haften unbeschränkt und mindestens einer nur mit seiner Einlage
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13
Q

Organisation KG (4)

A
  • Mindestens eine Komplementär und ein Kommanditist
  • Geschäftsführung liegt bei den Komplementären, es sei denn Gesellschaftsvertrag schließt einzelne Komplementäre aus
  • Kommanditisten haben nur Kontrollrechte
  • gleiche Regelungen für Aufnahme, Ausscheidung und Wettbewerbsverbot wie bei OHG
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14
Q

Rechte der Kommanditisten (3)

A
  • Kontrollrechte
  • Anspruch auf schriftlichen Jahresabschluss und dürfen Richtigkeit unter Einsicht der Bücher und Papiere prüfen
  • umfangreichere Rechte können im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden
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15
Q

Eigenkapital bei Gründung der KG (1)

A

-bestehen aus Einlagen der Komplementäre und Kommanditisten aus Privatvermögen

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16
Q

Eigenkapitalerhöhung KG (2)

A
  • Erhöhung der Einlagen der Kommanditisten oder Komplementäre
  • Aufnahme neuer “” oder “” und deren Einlagen
17
Q

Haftung KG (2)

A
  • Komplementär haftet gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten mit gesamten Vermögen (einschließlich Privates)
  • Kommanditisten mit Eigenkapitaleinlagen
18
Q

Gewinnverteilung KG

A

wenn im GS-Vertrag nicht anders und Gewinn ausreicht:

  • Einlagen mit 4% Verzinsen
  • Gewinnrest ist angemessen (bedenke Haftung) zu verteilen
  • Thesaurierte Gewinne werden Kapitaleinlagen gutgeschrieben
19
Q

Was ist eine GmbH & Co. KG (2)

A
  • Eine Kommanditgesellschaft, deren Vollhafter (also komplementär) eine GmbH ist
  • Mischgesellschaft aus GmbH und KG
20
Q

Gründung GmbH & Co. KG (2+1)

A
  • Erst GmbH gegründet
  • Dann wird diese zum Komplementär einer KG
  • > damit Personengesellschaft, obwohl die Haftung des Komplementärs auf Gesellschaftsvermögen der GmbH beschränkt ist
21
Q

Steuerliche Regelungen der GmbH & Co. KG

A

-Die der Personengesellschaften

22
Q

Organisation GmbH & Co. KG (3)

A
  • GmbH Komplementär der KG
  • Kommanditisten sind häufig zugleich Gesellschafter der GmbH
  • Besteht die Möglichkeit eine Ein-Mann-GmbH & Co. KG zu gründen
23
Q

Gründungsmotive der GmbH & Co. KG (4)

A
  • Haftungsbeschränkung
  • Steuerliche Vorteile
  • Möglichkeiten der Drittorganschaft
  • Unternehmensfortführung
24
Q

Was ist eine EWIV

A

-Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung
-Supranationale Gesellschaftsrechtsform zur Erleichterung der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit von mittelständischen Unternehmen und von Angehörigen der freien
Berufe
-Besondere Form OHG

25
Q

Gründung EWIV

A

-Eintragung in dem Mitgliedsstaat in dem Vereinigung den Sitz hat (Sitzstaat)

26
Q

Geschäftsführung EWIV

A

Auch nicht Gesellschafter

27
Q

Gewinn- und Verlustverteilung EWIV

A

Hat nicht den Zweck Gewinn für sich selbst zu erzielen

28
Q

Für wen ist die Partnergesellschaft? (2)

A
  • Für Angehörige der freien Berufe

- Angehörige können nur natürliche Personen sein

29
Q

Merkmale Partnergesellschaft

A

Firma: …und Partner;…Partnergesellschaft

30
Q

Gründung Partnergesellschaft

A

Eintragung ins Partnerschaftsregister

31
Q

Haftung Partnergesellschaft

A

Für berufliche Fehler haftet Partner, der mit Auftrag befasst war

32
Q

Definition Rechtsform

A

Bezeichnen die für bestimmte Arten von Wirtschaftssubjekten geltenden Gesetze, die die Rechtsbeziehungen des Wirtschaftssubjekts im Innen- und im Außenverhältnis regeln

33
Q

Kriterien zur Wahl der Rechtsform (9)

A
  • Kapitalbeschaffung
  • Prokura (Handlungsvollmachten)
  • Fungibilität der Anteile
  • Mindestkapital
  • Haftung
  • Einfluss- und Kontrollbefugnis
  • Finanzierungsmöglichkeiten
  • Gewinn- und Verlustbeteiligung
  • Rechnungslegungs- und Publizitätsvorschriften
34
Q

was ist ein Kaufmann?

A
  • Derjenige, der ein gewerbliches Unternehmen (Handelsgewerbe) betreibt.
  • Er unterliegt weitgehend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
35
Q

Was ist ein Handelsgewerbe?

A

Jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB)

36
Q

Arten kaufmann 83)

A

1) Ist-Kaufmann: Betreiber Handelsgewerbe, kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb
2) Form-Kaufmann: Kapitalgesellschaften und in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb ->Handelsregister
3) kann-Kaufmann kann ins Handelsregister