Personen-Gesellschaften Flashcards
Was sind Personengesellschaften? (6)
- Ein von mindestens zwei Personen gemeinschaftlich betriebenes, vollkaufmännisches Handelsgewerbe
- Gesellschaftsvertrag regelt Rechte und Pflichten
- Gesellschafter bringen EK ein, Einlagen werden Kapitalkonto der Gesellschaft gutgeschrieben
- Gewinne können ausgezahlt oder thesauriert werden (Steigerung EK)
- Bei Ausscheidung Gesellschafter wird Gewinn ausbezahlt und mindert EK (wenn nicht ausgeglichen)
- Sofern sie in Handelsregister eingetragen sind besitzen sie die sogenannte bedingte Rechtsfähigkeit
Was ist eine GbR? (4)
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- auf Vertrag beruhend
- Personengesellschaft mit mind. 2 Personen und gemeinsam verfolgten beliebigen Zwecks, der nicht auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist
- stellt jedoch keine Rechtsform für unternehmerische Tätigkeit da, da sie nicht auf dem Betreiben eines vollkaufmännischen Handelsgewerbe ausgerichtet ist
Beispiele GbR
- Gelegenheitsgesellschaften
- Kartelle
- Holding-Gesellschaften
- Zusammenschlüsse von Handwerkern oder Freiberuflern
Was ist eine OHG (3)
- Offene Handelsgesellschaft
- Personengesellschaft deren Zweck dem Betrieb eines kaufmännischen Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist,
- ohne, dass eine Haftungsbeschränkung der Gesellschafter besteht
Gründung OHG (2)
- Mindestens 2 Personen
- EK von Gesellschaftern (aber kein Mindestkapital)
Organisation OHG (3)
- Geschäftsführung liegt bei den den Gesellschafter, außer Gesellschaftsvertrag schließt einzelne Gesellschafter von der Geschäftsführung aus
- alle GS sind berechtigt Geschäfte abzuschließen (sog. Einzelgeschäftsführung) (Entscheidungsbereiche meist im Gesellschaftsvertrag festgelegt)
- neue Gesellschafter können nur mit Zustimmung aller aufgenommen werden (GS-V. muss angepasst werden)
Gewinnung Eigenkapital OHG
-Erhöhung der Einlagen der GS oder Aufnahme neuer GS mit deren Einlagen
Ausscheiden Gesellschafter OHG
- Muss im GS-Vertrag geregelt sein
- Einseitiges Ausscheiden ist nicht möglich, erfordert Einvernehmen aller Gesellschafter
Haftung OHG (2)
- Gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten (Gesellschaftsvermögen und Privatvermögen)
- neue Gesellschafter haften für Altschulden
Gewinnverteilung OHG
-wenn im Vertrag nicht anders geregelt und sofern gewinn ausreicht:
.Verzinsung Einlagen GS mit 4%
.Gewinnrest Verteilung nach Köpfen
-thesaurierte Gewinne werden Kapitaleinlagen gutgeschrieben
Sonstiges zur OHG (2)
- Wettbewerbsverbot
- auf Grund unbeschränkter Haftung ist es meist schwierig neue Gesellschafter zu finden
Was ist eine KG
- Kommanditgesellschaft
- Personengesellschaft deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist
- Mindestens ein Gesellschafter haften unbeschränkt und mindestens einer nur mit seiner Einlage
Organisation KG (4)
- Mindestens eine Komplementär und ein Kommanditist
- Geschäftsführung liegt bei den Komplementären, es sei denn Gesellschaftsvertrag schließt einzelne Komplementäre aus
- Kommanditisten haben nur Kontrollrechte
- gleiche Regelungen für Aufnahme, Ausscheidung und Wettbewerbsverbot wie bei OHG
Rechte der Kommanditisten (3)
- Kontrollrechte
- Anspruch auf schriftlichen Jahresabschluss und dürfen Richtigkeit unter Einsicht der Bücher und Papiere prüfen
- umfangreichere Rechte können im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden
Eigenkapital bei Gründung der KG (1)
-bestehen aus Einlagen der Komplementäre und Kommanditisten aus Privatvermögen