Sitzung 1 Flashcards
Klinisch psychologische Intervention: Definition & Einsatz
- Definition: Umfassen alle wissenschaftlich begründbaren und empriisch als wirksam nachgewiesenen psychologischen Interventionen, die bei menschlichen Störungen und Problemen jeglicher Art zum Einsatz kommen
- Einsatz: Werden in psychotherapeutischen Praxen eingesetzt, aber auch z.B.: in pädagogischen oder betreibspsychologischen Umfeldern sowie in Bereichen der Prävention und Rehabilitation
–> Psychotherapie ist nur einer Variante klinisch-psychologischer Intervention, wenn auch eine berufsrechtlich und versorgungsbezogen besonders wichtige
Klinisch Psychologische Interventionen: Quadar-Modell nach Perrez & Baumann (2011)
- Was wird Behandelt:
a) Psychische Störungen
b) Körperliche Störungen/ Krankheiten
c) Andere Probleme - Funktionen:
a) Intrapersonelle Funktionen
b) Intrapersonelle funktionsmuster
c) Interpersonelle Systemebene - Art der Intervention:
a) Entfaltungs- und Gesundheitsförderung
b) klinisch-psychologische prävention
c) klninsch Psychologische Behandlung/ Therapie
d) klinisch Psychologische Rehabilitation
s. F. 22
Was ist Psychotherpie: Wissenschaftliche Forderung
für wissenschaftlich begründetet Verfahren sollte ein methodologisches Regelwerk vorliegen, in das das Verfahren eingebettet ist und die Formulierung und Überprüfung von Hypothesen und Theorien erlaubt
Was ist Psychotherapie: Sozialrechtlicher Hintergrund
Psychotherpie obliegt der “Psychotherapierichtlinien”. Diese wird vom GBA beschlossen und legt fest, bei welchen “seelischen Krankheiten” die Kosten welcher psychotherapeutischen Behandlungsverfahren von den KV übernommen werden
was ist Psychotherapie: Definition aus dem Psychotherapeutengesetz
Pychotherapie ist jede mittles wissenschaftlich anerkannter psychotherpeutischer Verfahren vorgenommmene Tätigkeit zur Feststellung, Heriliung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherpie indiziert ist
Wer spielt eine Rolle für die Psychotherpie?
- Krankenversorgungssysteme: GKV, PKV und Beihilfe (beamtliche Krankenversicherung)
- Kassenärtzliche Vereinigung (KV)
3, Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA)
- Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie (WBP)
Richtlinienverfahren
- Bestehen aus einer großen Zahl an einzelnen umschriebenen Interventionen
a) Verfahren, denen eine umfassendes Theoriesystem der Krankheitsentstehung zugrunde liegt und deren spezifische Behandlugnsmethoden in ihrer therapeutischen Wirksamkeit belegt sind
b) vom G-BA anerkannte Verfahren, die mit dem GKV abgerechnet werden können
c) Aktuell anerkannte Richtlinienverfahren:
I. VT
II: Psychodynamische Psychotherapie: tiefenpsychologisch fundierte Psychotherpie und Analytische Psychtherapie
III: Systemische Psychotherpie
–> Die selbstständige Durchführung von Psychotherapie erfordert in Deutschland seit dem infrakttreten des PsychThG (1999) die Apropation in einem Richtlinienverfahren
Weitere Verfahren: die vom WBP für bestimmt Bereiche Anerkannt sind aber keine sozialrechtliche Anerkennung haben
- EMDR
- Gesprächpsychotherapie
- Gestalttherapie
- Humanistische Psychotherapie
- Hypnotherpie
- Interpersonelle Psychotherpie
- neuropsychologische Psychotherapie
- Psychodramatherapie
Wer spielt eine Rolle bei der Psychotherapie?: 1. Kassenärtzliche Vereinigung
- Gehören alle zugelassenen Ärtze und Psychotherapeuten an, sobald sie für eine ambulaten Behandlung gesetzlich versicherte P. zugelassen sind
- Über die KV werden die ärtzlichen und therapeutischen Leistungen abgerechnet
Wer spielt eine Rolle bei der Psychotherapie?: Gemeinsammer Bundesausschuss (GB-A)
- Oberstes Beschlussgermium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärtzinnen, Zahnärtzinnen, Psychotherapeut*innen, Krankenhäser und Krankenkassen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministerium für Gesundheit
- Bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der GKV und legt fest, welche Leistungen von der GKV bezahlt werden
Wer spielt eine Rolle bei der Psychotherapie?: Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie
- Zusammensetzung: Setz sich aus Vertreter*innen der Bundesärtzekammer und Bundespsychotherapeutenkammer zusammen
- Aufgaben: überprüfen die Studienqualität eingereichter Psychotherapiestudien anhand eines Kriterienkataloges um die wissenschaftlichen Anerkennung von Verfahren zu prüfen
a) Kriterienkatoalog orientiert sich an:
I. der allgemeinen methodischen Qualität der Studie
II. der internen Validität
III. der externen Validität
IV. den Ergebnissen der Studie