Sicherstellung / Beschlagnahme Flashcards
1
Q
Zweck
A
- der Gefahrenabwehr
- dem Schutz privater Recht
- der Beweismittelbeschaffung
- zur Sicherung der Einziehung oder Unbrauchbarmachung
2
Q
Arten und Formen
A
- Inverwahrungnahme z.B. gefährliche Gegenstände welche die Polizei an sich nimmt.
- Versiegeln oder Absperren z.B. Fahrzeuge, welche durch Abschließen und Inverwahrungnahme des Fahrzeugschlüssels sichergestellt werden.
- Belassen bei der besitzhabenden Person z.B. seltenes Tier mit besondereer Anforderung an dessen Haltung.
3
Q
Grundsätze für die Durchführung
A
- Formgerechte Durchführung der Maßnahme
- Gegenstände sind verwechslungssicher zu kennzeichnen
- gegenstände sind unverzüglich der asservatenstelle zu übergeben
- Tiere sind artgerecht zu verwahren
- Besonderheiten bei Sicher. / Beschl. von Mobil Geräten beachten
4
Q
Besondere Eigensicherungsgrundsätze
A
- Sichergestellte / beschlagnahmte Gegenständ von reichweite des PGÜ entfernen.
- Handschuhe tragen.
- Substanzen / Flüßigkeiten nicht selber überprüfen.
- Mögliche Gefahren beim Öffnen von Behältnissen beachten.
- Bei medizinischen / ärztlichen Gegenständen besonders aufmerksam vorgehen.
5
Q
Praktischer Ablauf der Sicherstellung / Beschlagnahme
A
- Erfordernis der Sicherstellung / Beschlagnahme feststellen.
- i.d.R Anordnung der Polizei, ggf. mit StA.
- Sicherstellung / Beschlagnahme durchführen, ggf. mit Zwang.
- Gegenstände unverwechselbar kennzeichenen.
- Protokoll ausfüllen mit Unterschrift der betroffenen Person.
- Bescheinigung der betroffenen Person aushändigen (repressiv; nur auf Wunsch).
- Belehrung der betroffenen Person.
- Dokumentation im Asservatenbuch.
6
Q
Unterscheidung Sicherstellung / Beschlagnahme
A
Sicherstellung ist zur:
- Gefahrenabwehr §47 BPolG
- Strafverfolgung §94 (1) StPO
Erfolgt mit freiwilliger Herausgabe.
Beschlagnahme ist zur:
- Strafverfolgung §94 (1, 2) i.V.m §98 (1) StPO
Erfolt bei nicht freiwilliger Herausgabe.
Repressiv wird Gegenstand durch StA herausgegeben.
Präventiv wird Gegenstand durch Polizei herausgegeben.