Sicherstellung / Beschlagnahme Flashcards

1
Q

Zweck

A
  • der Gefahrenabwehr
  • dem Schutz privater Recht
  • der Beweismittelbeschaffung
  • zur Sicherung der Einziehung oder Unbrauchbarmachung
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Arten und Formen

A
  • Inverwahrungnahme z.B. gefährliche Gegenstände welche die Polizei an sich nimmt.
  • Versiegeln oder Absperren z.B. Fahrzeuge, welche durch Abschließen und Inverwahrungnahme des Fahrzeugschlüssels sichergestellt werden.
  • Belassen bei der besitzhabenden Person z.B. seltenes Tier mit besondereer Anforderung an dessen Haltung.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Grundsätze für die Durchführung

A
  1. Formgerechte Durchführung der Maßnahme
  2. Gegenstände sind verwechslungssicher zu kennzeichnen
  3. gegenstände sind unverzüglich der asservatenstelle zu übergeben
  4. Tiere sind artgerecht zu verwahren
  5. Besonderheiten bei Sicher. / Beschl. von Mobil Geräten beachten
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Besondere Eigensicherungsgrundsätze

A
  • Sichergestellte / beschlagnahmte Gegenständ von reichweite des PGÜ entfernen.
  • Handschuhe tragen.
  • Substanzen / Flüßigkeiten nicht selber überprüfen.
  • Mögliche Gefahren beim Öffnen von Behältnissen beachten.
  • Bei medizinischen / ärztlichen Gegenständen besonders aufmerksam vorgehen.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Praktischer Ablauf der Sicherstellung / Beschlagnahme

A
  1. Erfordernis der Sicherstellung / Beschlagnahme feststellen.
  2. i.d.R Anordnung der Polizei, ggf. mit StA.
  3. Sicherstellung / Beschlagnahme durchführen, ggf. mit Zwang.
  4. Gegenstände unverwechselbar kennzeichenen.
  5. Protokoll ausfüllen mit Unterschrift der betroffenen Person.
  6. Bescheinigung der betroffenen Person aushändigen (repressiv; nur auf Wunsch).
  7. Belehrung der betroffenen Person.
  8. Dokumentation im Asservatenbuch.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Unterscheidung Sicherstellung / Beschlagnahme

A

Sicherstellung ist zur:

  • Gefahrenabwehr §47 BPolG
  • Strafverfolgung §94 (1) StPO

Erfolgt mit freiwilliger Herausgabe.

Beschlagnahme ist zur:

  • Strafverfolgung §94 (1, 2) i.V.m §98 (1) StPO

Erfolt bei nicht freiwilliger Herausgabe.

Repressiv wird Gegenstand durch StA herausgegeben.

Präventiv wird Gegenstand durch Polizei herausgegeben.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly