Grenze Flashcards

1
Q

EU-Außengrenze

A

Grenze zwischen einem MItgliedsstaat der EU und einem Nichtmitgliedsstaat der EU.

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2
Q

Schengen Staaten

A

Sind Vertragsstaaten des Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ).

Dies vereinbart hierin, ,dass ihre gemeinsamen Grenzen (Schengen-Binnengrenze) an jeder Stelle ohne systematische Personenkontrollen überschritten werden dürfen.

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3
Q

Dritt Staaten

A

Ein Staat der kein Schengenstaat (Vollstaat) oder Teilanwednerstaat ist.

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4
Q

Drittstaatsangehöriger

A

Ist jede Person, die weder Unions-/EWR Bürger noch Staatsangehöriger der Schweiz ist und kein abgeleitetes Freizügigkeitsrecht als Familienangehöriger in Anspruch nehmen kann.

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5
Q

Schengen-Binnengrenze

A

Die gemeinsame Landgrenzen der Vertragsstaaten des SDÜ, sowie die Flughäfen für die Binnenflüge und ihre Seehäfen für die regelmäßigen Fährverbindungen.

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6
Q

Schengen-Außengrenze

A

Die Land- und Seegrenzen die Flug- und Seehäfen der Vertragsparteien, soweit sie nicht Binnengrenzen sind.

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7
Q

Grenzübergangsstelle (GÜST)

A

Ein von den zuständigen Behörden für das Überschreiten der Schengen-Außengrenzen zugelassener Grenzübergang.

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8
Q

Grenz Aufgaben

A
  • Grenzkontrolle
  • Grenzüberwachung
  • Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Grenze im 30km Breiech

Die Grenzkontrolle ist hierbei eine, nur noch an Schengen-Außengrenzen vorgenommene Kontrolle. In Deutschland finden diese an Flug- und Seehäfen statt.

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9
Q

Grenzbehörden

A
  • Bundespolizei
  • Bundeszollverwaltung
  • Bayerische Landespolizei (bayerische Grenzpolizei)
  • Wasserschutzpolizei Hamburg
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10
Q

Grenzpolizeiliche Ziele

A
  • Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität
  • Abwehr von polizeilichen Gefahren an der Grenze
  • Kriminalitätskontrolle im Bereich der illegaler Migration durch Verhinderung/Unterbindung der Zahl unerlaubter Einreisen/Schleusungen
  • Bekämpfung/Eindämmung von Straftaten mit grenzpolizeilicher Relevanz.
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11
Q

Rahmenkonzeption Stufe 1

A

Grenzüberwachung im Regeldienst mit Kräften der AAO (Allgemeinen Aufbauorganisation):

  • Streifendienst
  • verdeckte Aufklärung / Observierung
  • offene Aufklärung / Observierung
  • Stationäre Kontrollstellen

Ziel ist es Präsenz im Grenzraum und auf Bahnstrecken zu zeigen und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu beeinflussen.

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12
Q

Grenzüberwachung im Grenzraum

A
  • Streifendienst
  • Einsatz von Nachtsichttechnik
  • Einsatz von Polizeihubschraubern
  • Verdeckte Aufklärung und Observation
  • Schwerpunkteinsätze
  • Sensor- und Videotechnik
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13
Q

Kontrolle des grenzüberschreitendenverkehrs

A

Erfolgt gem. 2 (2) Nr. 2 BPolG

Überprufen anhand von Prüfungsmerkmalen.

von

Personen (Reisenden)

und

Sachen (Reisedokumente, Fahrzeug, Gepäck)

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14
Q

Lagefelder Grenze

A
  • Urkundendelikte
  • Menschenhandel
  • Waffenkriminalität
  • Wirtschaftsdelikte
  • Rauschgiftkriminalität
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15
Q

Schengener Grenzkodex

A

SGK - Regelt Grenzkontrollen in Bezug auf Personen, die die Schengen-Außengrenze überschreiten. Das SGK gilt in allen Anwenderstaaten und korrespondiert mit dem SDÜ.

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16
Q

Kontrollstandards Schengen Außengrenzen für Personen mit Anspruch auf freien Personenverkehr

A

Art. 8 (2) SGK i.V.m BRAS 120

  1. Überprüfung der ID mittels Abgleich mit Reisedokument.
  2. Überprüfung Staatsangehörigkeit.
  3. Überprüfung des Reisedokuments.
  4. Überprüfung ob Person eine Gefahr darstellt mittels SIS, INPOL etc. Abfrage.
17
Q

Kontrollstandards Schengen Außengrenzen für Drittstaatsangehörige

A

Art. 8 (3) SGK i.V.m Art. 18 Visa-Kodex i.V.m BRAS 120

  1. Überprüfung der ID mittels Abgleich mit Reisedokument.
  2. Überprüfung Staatsangehörigkeit.
  3. Überprüfung des Reisedokuments.
  4. Überprüfung ob erforderliches Schengenvisum, Aufenthaltstitel oder ein Visum vorhanden ist.
  5. Prüfung der Ein- und Ausreisestempelabdrucke.
  6. Überprüfung Abfahrts- / Zielorte.
  7. Überprüfung ob ausreichende Mittel für den Lebensunterhalt vorhanden sind.
  8. Überprüfen ob Person eine Gefahr darstellen mittel SIS, INPOL etc. Abfrage.
  9. Verifizierung der ID des Inahbers des Schengenvisas und Echtheit des Schengenvisums überprüfen.
18
Q

Rahmenkonzeption Stufe 2

A

Einsatz bei größeren polizeilichen Anlässen mit:

  • Unterstützung der Verbände / MKÜ.
  • Maß wie in Stufe 1 aber mit erhöhtem Kräfteeinsatz.
19
Q

Rahmenkonzeption Stufe 3

A

Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs (zeitlich befristet, aus besonderen Anlässen):

  • Einrichtung von Kontrollstellen an Grenze, im 30km-Bereich.
  • Überwachung der Grenze zwischen Kontrollstellen mittels Postierung.
  • Kräfteansatz wie in Stufe 2, jedoch wird hier eine BAO (Besondere Aufbauorganisation) gebildet.
20
Q

Aufgabenwahrnehmung an den Schengen-Binnengrenzen

A

Hier wird die Rahmenkonzeption für den Einsatz der BPol an Binnengrenzen angwendet.

Stufen 1-3.

Ziele:

  • Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität
  • Gewährleisten eines permanenten und lageorientierten Kontroll- und Überwachungsdrucks
  • Gewinnung von Informationen zur Umsetzung weiterer Einsatzmapnahmen.
21
Q

Kontrolle Reisenden

A

Merkmale

  • Verhalten
  • Auffälligkeiten
  • Aussehen / Alter
  • Status der Person
  • Herkunft
  • Angaben zu Reiseverlauf

Fahndungsmittel

  • INPOL
  • SIS
  • AZR
22
Q

Kontrolle Reisedokumente

A

Merkmale

  • Auffälligkeiten
  • Echtheit / Verfälschung
  • Gültigkeit
  • Stempeleintragungen
  • Reisebewegungen

Fahndungsmittel

  • INPOL
  • SIS
23
Q

Kontrolle Fahrzeuge

A

Merkmale

  • Auffälligkeiten
  • Fahndungsmerkmale
  • Zustand
  • Verkehrs / Betriebssicher
  • Ladung / Verstecke

Fahndungsmittel

  • INPOL
  • SIS
  • ZEVIS
24
Q

Kontrolle Reisegepäck

A

Merkmale

  • Auffälligkeiten / Spuren
  • Auffällige Gegenstände
  • Gefährliche Gegenstände
  • Illegale Gegenstände
  • Plausibilität

Fahndungsmittel

  • INPOL
  • SIS