Bahn Flashcards

1
Q

Betriebsbezogene Gefahren

A

Eine Gefahr, die außerhalb des Bahnbetriebs stammt, sich jedoch auf die Sicherheit oder Störungsfreiheit bezieht.

Zuständigkeit ausschließlich bei BPOL.

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2
Q

Betriebsbedingte Gefahren

A

Eine Gefahr, deren Ursprung innerhalb des Bahnbetriebs liegt, sich jedoch auf die Sicherheit oder Störungsfreiheit bezieht.

Zuständigkeit Eisenbahnbundesamt (EBA), BPOL bei Gefahr im Verzug eilzuständig.

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3
Q

Benachbarte Kräfte

A

National

  1. EBA
  2. Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU)
  3. Länderpolizeien

International

  1. RAILPOL (Europäisches Bahnpolizeinetzwerk)
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4
Q

Arbeit mit DB AG

A
  1. konzeptionelle Zusammenarbeit
  2. Gegenseitiger Informationsaustausch
  3. Abstimmung von Einsatzmaßnahmen
  4. Gegenseitige Unterstützung bei Fortbildung
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5
Q

3-S-Zentralen

A
  1. Videoüberwachung ausgewählter Bahnhöfe / Haltepunkte
  2. Überwachung der Funktion technischer Einrichtungen
  3. Nachforschung verlorener Gegenstände
  4. Führung Hausrechtsdatei
  5. Betrieb Informations- / Notrufeinrichtungen an Bahnhöfen
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6
Q

DB Sicherheit

A
  1. Sicherheits und Ordnungsdienst
  2. Einsatzteam Hausrecht
  3. Brandwache
  4. Reisendenlenkung
  5. Mobile Unterstützungsgruppe
  6. Schließdienst
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7
Q

Notfallmanagement DB AG

A

Organisation der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr.

Es gibt 7 Notfallleitstellen (NFL), die Meldungen über gefährliche Ereignisse entgegen nehmen und weiterleiten.

Notfallmanager hat Kenntnisse im Bahnbetrieb und kann Schutzmaßnahmen für die vor Ort tätigen Einsatzkräfte veranlassen.

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8
Q

Bahnpolizeiliche Gliederung / Kräfte

A
  1. BPOLI
    -> operative Dienststellen in denen die Aufgabenwahrnehmung (intergativ / ausschließlich) erfolgt.
  2. BPOLR
    -> ansässig auf mittelgroßen Personenbahnhöfen oder Streckenknotenpunkten um Präsenz im gesamten Inspektionsbereich zu gewährleisten.
  3. DVR (Dienstverrichtungsraum)
    -> Dauerhaft oder zeitweise eingerihtet, stellen logistischen Stützpunkt für Aufgabenerfüllung dar.
  4. Mobile Wache (Kfz)
    -> werden an Orten eingesetzt, an denen temporär eine Präsenz erforderlich ist.
  5. Präventionsbeauftragte
    -> Ansprechspartner für Mitarbeiter von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), stellen den besonders bedeutsamen Informationsfluss zur Bundespolizei her.
  6. Szenekundige Beamte (SKB)
    -> Gewährleisten Information über Fahngruppen, zur Erstellung von Prognosen über deren Verhalten und Absichten um notwendige polizeiliche Entscheidungen zu ermöglichen / erleichtern.
  7. ERMD
    -> bearbeitet Strafverfahren aus dem Bereich der KSB sowie von anderen Stellen (LAPO, Zoll) überwiesene Verfahren.
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9
Q

Dienst auf Wache

A
  1. Erteilung von Auskünften
  2. Anzeigeaufnahme
  3. Videoüberwachung / -aufzeichnung
  4. Durchführung Fahndungsmaßnahmen
  5. Hilfeleistung unterschiedlicher Art
  6. Vorgangsbearbeitung KSB
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10
Q

Streifendienst Bahnanlagen

A
  1. Präventionsaufgaben
  2. Erhöhung des Sicherheitsgefühls für Benutzer
  3. Ansprechfunktion für Reisende
  4. Abwehr vpn Betriebsgefahren
  5. Verhinderung von Straftaten
  6. Maßnahmen bei NZG
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11
Q

Streckenstreife

A
  1. Überwachung Bahnstrecken
  2. Präventionsaufgaben
  3. Erkenntnisgewinnung begangene Straftaten
  4. Ansprechpartner Reisende
  5. Aufklärung baulicher oder betrieblicher Verändnerungen und der örtlichen Gegebenheiten
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12
Q

Streifen besonderen Anlass

A
  1. Erpressung / Androhung Anschläge
  2. Reisen gefährdeter Personen
  3. Beförderung gefährlicher Güter
  4. Suizidkündigungen
  5. Militärtransporte
  6. Vermehrtes Aufkommen von Straftaten auf bestimmten Streckenabschnitten
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13
Q

Zugstreife

A
  1. Anlassunabhängig
    -> Präventionsstreifen
    -> Zugüberwachung durch Mitfahrt
    -> Lagebildabhängige Befragung
  2. aus besonderem Anlass
    -> Erhöhtes Reiseaufkommen wegen Veranstaltung
    -> Verhinderung Reisegepäck- / Taschendiebstahl
    -> Reisen gefährdeter Personen
    -> Fahndungsmaßnahmen
    -> Augrund Lageerkenntnissen
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14
Q

Lagefelder

A
  1. Diebstahlsdelikt (Buntmetall, Hangepäck etc.)
  2. Sachbeschädigungen (Graffiti etc.)
  3. Gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr
  4. Gleisbesetzungen
  5. Körtperverletzungen
  6. Personenunfälle (Suizid)
  7. Urkundenfälschung
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15
Q

Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

A
  1. Die Eisenbahn ist spurengebunden (kann nicht ausweichen)
  2. Gefahrene Geschwindigkeit bedeutet; kurze Annäherungszeiten, lange Bremswege. gefährliche Sogwirkung bei Vorbeifahrt.
  3. Eisenbahn fährt nicht auf Sicht, sondern Raumabstand.
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16
Q

Verhalten im Gleisbereich

A
  1. Gleise nur betreten wenn zur Erfüllung polizeilicher Maßnahme erforderlich.
  2. Gleise möglichst nur an dafür vorgesehenen Stellen überqueren.
  3. Gleise rechtswiniklich überqueren; über Schienenkopf hinweg.
17
Q

Gefahren durch Strom

A
  1. Immer davon ausgehen dass elektrische Leitungen unter Strom stehen (Oberleitung: 15.000 Volt!)
  2. Mindestabstand von 1.5m zur intakten Oberleitung
  3. Erst wenn zweifelsfrei feststeht, dass Leitung stromlos und bahngeerdet sind, besteht keine Gefahr mehr.
  4. Hängende / abgerissene Fahrleitungsteile am Boden; SICHERHEITSABSTAND von mind. 10m.
  5. Keine Wagendächer oder Tritte, Bühnen von Autotransportern / Kesselwagen betreten, die höher als 2m sind.
18
Q

Sicherheitsbestimmungen Mitfahrt auf Schienenfahrzeugen

A
  1. Nie während der Fahrt auf- oder abspringen, Türen öffnen oder schließen.
  2. Nur auf geeigneten Mitfahrteinrichtungen mitfahren.
  3. Beim Aussteigen auf der freien Strecke, möglichst auf der “gleisfreien” Seite aussteigen.
19
Q

Gefahren bei polizeilichen Maßnahmen im Bahnbereich

A
  1. Gleissperrungen kann bei entsprechenden Umständen von PVB veranlasst werden, Sperrmaßnahmen werden durch Notfallleitstelle umgesetzt.
  2. Über die Aufhebung entscheidet der zuständige PVB mit dem Notfallmanager der DB AG bzw. Notfallleitstelle.
20
Q

Gefährliche Güter

A
  1. Weitere Informationen über Gefahrgut ist aus der Wagenliste zu ersehen bzw. kann über Notfallleitstelle zur Verfügung gestellt werden.
  2. Das rechtzeitige Feststellen des Gefahrenstoffes ist wichtig für alle weiteren Maßnahmen und sollte vor Erreichen des Ereignisortes feststehen.