NZG Flashcards
Was ist ein NZG?
Nicht zuzuordnender Gegenstand
Ein Gegenstand bei dem das Besitzverhältnis zwischen dem Gegenstand und einer Person bzw. einem Betrieb nicht festgestellt werden kann und Indizien für eine Gefährlichkeit dieses Gegenstandes liegen vor.
Was ist ein USBV?
Unkonventionelle Spreng- oder Brandvorrichtung
Ein Gegenstand die eine Explosion oder einen Brand auslösen kann, oft als Gegenstand des alltäglichen Lebens getarnt.
Herrenloser Gegenstand
Eine bewegliche Sache, an der kein Eigentum besteht, das Eigentum aufgegeben wurde oder sonst erloschen ist.
Fundsache
Ein beweglicher Gegenstand der verloren ging d.h. aus dem Besitz einer Person ohne deren Willen gelangen ist, aber ohne herrenlos zu sein.
Wie kann eine Feststellung eines NZG erfolgen?
- Durch eigene Streife
- Mitteilung von Reisenden
- Mitteilung von Mittarbeitern DB, Flughafen etc.
Erste Maßnahmen als KSB
- Meldung an DL/DGL
- Absperrung Nahbereich ggf. Räumung Nahbereich
- Möglichkeiten zur Feststellung von Besitzer ausschöpfen
- Berührungsfreie Inaugenscheinnahme
- Befragung Umfeld
- Veranlassung eines Ausrufs
Einstufung des NZG/USBV
Die Einstufung als NZG liegt bei der PF i.d.R ist dies der Dienstgruppenleiter.
Bei Einstufung als USBV ist mindestens die Entscheidung der Inspektionsleitung ggf. des Entscheidungsbeamten der Behörde notwendig um Einsatzmaßnahmen einzuleiten. Diese können sein:
- Festlegung und Räumung des Gefahrenbereichs
- Freihalten der An-/Abmarschwege
- Durchsuchung des Nahbereichs
Verwendung des KSB im NZG Einsatz
- Räumung
- Innere und Äußere Absperrung
- Aufklärung
- Durchsuchung
- Versorgung
Verhalten bei Auffinden eines NZG
- Beim Auffinden jede Berührung und Bewegung unterlassen –> Explosionsgefahr!
- Keinerlei Einwirkung auf Gegenstand.
- Keine Lichtveränderungen durchführen.
- Kein Wasser –> Wassereinsatz kann die Zündung auslösen, lediglich als Löschmittel bereit stellen.
- Kein Funken.
- Nicht Rauchen.