Sachliche Einkommenssteuerpflicht Flashcards

1
Q

Einkünfte aus Gewerbebetrieb, §§15 ff. EstG

A

1) Gewerbebetrieb kraft
a) (originärer) gewerblicher Tätigkeit § 15 I, II EstG: Beurteilung nach § 15 II 1 EstG

b) Fiktion § 15 III EstG: Infektion bzw. Prägung (obwohl geringe/keine originäre gewerbliche Tätigkeit)

2) Veräußerung des Betriebs § 16 EstG
3) Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften § 17 EstG im Privatvermögen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Gewerbliche Tätigkeit, Beurteilung nach § 15 II 1 EstG

A

„Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land‐ und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.“

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

4 Positivkriterien des § 15 II EStG

A
  • Selbständigkeit
  • Nachhaltigkeit
  • Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
  • Gewinnerzielungsabsicht
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Selbständigkeit

A

o Tätigkeit nach Gesamtbild der Verhältnisse auf eigene Rechnung und Verantwortung
o Abgrenzung zur nichtselbständigen Tätigkeit über Kriterium der Weisungsgebundenheit (vgl. §1 II LStDV)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Nachhaltigkeit

A
o Einmalige Tätigkeit mit Wiederholungsabsicht ausreichend (nicht nur gelegentlich)
o Mehrere (zeitnahe und gleichartige) Tätigkeiten erfordern keine Wiederholungsabsicht
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

A

Nach außen erkennbare wirtschaftliche Betätigung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Gewinnerzielungsabsicht

A

o Beurteilung anhand objektiver Kriterien
o Gewinnerzielungsabsicht als Nebenzweck ausreichend, §15 II 3 EstG
o Absicht für Einnahmen nur zur Kostendeckung nicht ausreichend
o Abgrenzung zur Liebhaberei, bei der kein Totalgewinn zu erwarten ist

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

3 Negativkriterien des §15 II EstG

= Verdrängung gewerblicher Einkünfte

A
  • Keine Land‐ und Forstwirtschaft
  • Kein freier Beruf oder andere selbständige Arbeit
  • Keine reine Vermögensverwaltung
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Keine Land‐ und Forstwirtschaft, Bedeutung

A
o Privilegierung (nur) für die land‐ und forstwirtschaftliche Urproduktion
o Gewerbebetrieb, wenn dauernd und nachhaltig fremde Produkte zugekauft werden
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Kein freier Beruf oder andere selbständige Arbeit

A

Abgrenzung zu Einkünften aus selbständiger Arbeit gemäß § 18 EstG

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Keine reine Vermögensverwaltung

A

o Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal zur Negativabgrenzung
o Vermögensverwaltung (§ 14 Satz 3 AO), wenn Vermögen genutzt, zum Beispiel Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet wird
o Bloße Fruchtziehung (Schwelle zur Gewerblichkeit nicht überschritten)
o Abgrenzung insbesondere zum gewerblichen Grundstückshandel

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Gewerbliche Einkünfte gemäß § 15 I, II EstG

A

• § 15 I 1 Nr. 1EstG
o Einkünfte als gewerblicher (Einzel‐)Unternehmer
• § 15 I 1 Nr. 2EstG
o Gewinnanteile der Gesellschafter gewerblicher Personengesellschaften (Mitunternehmerschaft)
o Sondervergütungen der Gesellschafter
o Vergütungen, die ein Mitunternehmer von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezieht (Umqualifizierung in gewerbliche Einkünfte zur Gleichstellung mit gewerblichem Einzelunternehmer)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Mitunternehmerstellung Forderungen

A

1) Mitunternehmerinitiative = Teilhabe an unternehmerischen Entscheidungen (mindestens die Rechte eines Kommanditisten)
2) Mitunternehmerrisiko = Teilhabe am Erfolg und Misserfolg (Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Konsequenzen aus der Zuordnung zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb

A

• §§ 15 ff. EStG sind vorrangig gegenüber anderen Einkunftsarten: Nachrangig § 20 VIII 1 EstG Kapitalvermögen und § 21 III EstG Vermietung und Verpachtung

  • Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich, §4 I EstG
  • Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuer, 2 I GewStG, nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig nach §4 Vb EStG

Aber: Pauschalierte Ermäßigung der Einkommensteuer um die Gewerbesteuer nach § 35 EStG (dadurch Vermeidung der Doppelbelastung mit Einkommensteuer und Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 400,9 %)

• Umsatzsteuer: Soll‐Besteuerung gemäß § 16 UStG bei Vorjahresgesamtumsatz über € 500.000, vgl. § 20 UstG

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Einkünfte aus Land‐ und Forstwirtschaft, §§ 13 ff. EStG

A

Land‐ und Forstwirtschaft umfasst lediglich die Urproduktion
• Planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung und Verwertung von lebenden Pflanzen und Tieren
• Tierzucht/Tierhaltung (beschränkt auf Vieheinheiten pro Fläche)
• Jagd
• land‐ und forstwirtschaftlichen Nebenbetrieben (Molkereien, Käsereien, Brauereien, Steinbrüchen,…)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Keine Urproduktion bei…

A

dauerndem und nachhaltigem Zukauf fremder Produkte

17
Q

Rechtsfolgen bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

A
  • Besteuerung nach Durchschnittsätzen, §13a EstG
  • Auch bei Umsatzsteuer möglich, §24 UstG
  • Keine Gewerbesteuer
  • Freibetrag (€ 900) gemäß §13 III EStG, wenn Einkünfte ≤ € 30.700
18
Q

Einkünfte aus selbständiger Arbeit, § 18 EstG

A
  • Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit § 18 I Nr. 1 EStG - Einkünfte der Einnehmer einer staatlichen Lotterie § 18 I Nr. 2 EStG
  • Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit § 18 I Nr. 3 EstG
  • Testamentsvollstrecker
  • Vermögensverwalter
  • Aufsichtsratsmitglieder
  • Einkünfte aus der Vergütung von Private Equity Fonds (Carried Interest) § 18 I Nr. 4 EStG
  • Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen, das der selbständigen Arbeit dient § 18 III EStG
19
Q

Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit § 18 I Nr. 1 EStG

A

• Wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten (§ 18 I Nr. 1 Satz 2 EStG) im Einzelfall schwer abgrenzbar

• Katalogberufe, § 18 I Nr. 1 Satz 2 EstG
o Etwa die selbständige Berufstätigkeit der beratenden Volks‐ und Betriebswirte

• Ähnliche Berufe, § 18 I Nr. 1 Satz 2 EStG (am Ende)
o Einem oder mehreren Katalogberufen jeweils in den typischen, wichtigen oder wesentlichen Merkmalen entsprechend (Gruppenähnlichkeit aber nicht ausreichend)
o Sofern keine bestimmte Ausbildung vorgeschrieben, ist allein die Tätigkeit maßgeblich; ansonsten muss die Ausbildung dem Katalogberuf vergleichbar sein
o Sofern für den Katalogberuf eine staatliche Prüfung erforderlich ist oder eine staatliche Zulassungsbeschränkung besteht, scheidet ein ähnlicher Beruf aus

20
Q

4 Positivkriterien für Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit

A
  • Maßgeblich ist Know How (besondere Fachkenntnis)
  • Kapitaleinsatz dagegen eher nachrangig
  • Abgrenzung zu Einkünften aus Gewerbebetrieb im Einzelfall schwierig
  • Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, § 18 I Nr. 1 EstG