Gewinn- und Überschusseinkunftsarten und Ermittlung Flashcards
Gewinneinkunftsarten, § 2 II 1 Nr. 1 EStG
(1) Land‐ und Forstwirtschaft, §§ 2 I 1 Nr. 1, 13 ff. EstG
(2) Gewerbebetrieb, §§ 2 I 1 Nr. 2, 15 ff. EstG
(3) Selbständige Arbeit, §§ 2 I 1 Nr. 3, 18 EstG
Gewinnermittlung, § 2 II 1 Nr. 1, §4 I oder III EstG Betriebsvermögensvergleich oder Betriebseinnahmen
- Betriebsausgaben
= Gewinn
Überschusseinkunftsarten, § 2 II 1 Nr. 2 EStG
(1) Nichtselbständige Arbeit, §§ 2 I 1 Nr. 4, 19 EstG
(2) Kapitalvermögen, §§2 I 1 Nr. 5, 20 EstG
(3) Vermietung und Verpachtung, §§ 2 I 1 Nr. 6, 21 EstG
(4) Sonstige Einkünfte, §§2 I 1 Nr. 7, 22 f. EstG
Überschussermittlung § 2 II 1 Nr. 2, §§ 8 und 9 EstG
Einnahmen - Werbungskosten
= Überschuss
Differenzierung der Einkunftsarten
Gewinn‐ und Überschusseinkunftsarten, § 2 II 1 EstG
• Ursprünglich Differenzierung zur Abgrenzung der betrieblichen Sphäre von der privaten Sphäre
o Nur in der betrieblichen Sphäre sollte bei einer späteren Veräußerung eine Besteuerung der Wertzuwächse erfolgen
• Inzwischen aber Aufweichung des ursprünglichen Ansatzes…
o Haltefrist für Veräußerung eines vermieteten Grundstücks im Privatvermögen
o Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Aktien (unabhängig von Haltedauer)
Zuordnung zu den einzelnen Einkunftsarten, 2 I 2 EStG
o Abgrenzung der steuerbaren Einkünfte über §§ 13 ‐24 EStG
o Relevant für Besteuerung von Wertzuwächsen, Art der Einkünfteermittlung, Berücksichtigung von Verlusten und Erhebungsform
o Zudem Auswirkung auf andere Steuerarten (insbesondere Gewerbesteuer)
Gewinnermittlung bei Gewinneinkunftsarten
• Betriebsvermögensvergleich durch Bilanz, § 4 I EstG
oder
• Einnahme‐Überschuss‐Rechnung (auch § 4 III‐Rechnung), § 4 III EstG
Betriebsvermögensvergleich durch Bilanz, § 4 I EstG
o Zwingend bei Buchführungspflicht
o Unterschiedsbetrag zwischen Betriebsvermögen vom Wirschaftsjahr 1 im Vergleich zu Jahr 2 zuzüglich Entnahmen und abzüglich Einlagen
o Maßgeblich ist Verursachungsprinzip (Zu‐ und Abfluss unbeachtlich)
Einnahme‐Überschuss‐Rechnung (auch § 4 III‐Rechnung), § 4 III EstG
o Betriebseinnahmen ./. Betriebsausgaben
o Anwendbar nur, sofern keine Buchführungspflicht
o Betriebsausgaben (§4 IV EStG) sind betrieblich veranlasste Aufwendungen
o Betriebseinnahmen sind betriebliche Zugänge von Wirtschaftsgütern
o Maßgeblich ist Zu‐ und Abflussprinzip, §11 EstG