Einführung Einkommenssteuer Flashcards
Systematische Einordnung
- Anteil der Einkommensteuer am gesamten Steueraufkommen etwa 1/3
- Gemeinschaftsteuer
- Einkommensteuer ist relevant für andere Steuerarten und Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer)
Rechtliche Grundlagen, Gesetze
- Einkommensteuergesetz – EstG
- Abgabenordnung – AO
- Handelsgesetzbuch – HGB
- Bewertungsgesetz – BewG
- Außensteuergesetz – AStG
- Grundgesetz – GG
Rechtliche Grundlagen, Rechtsverordnungen
- Einkommensteuer‐Durchführungsverordnung – EStDV
* Lohnsteuer‐Durchführungsverordnung – LStDV
Rechtliche Grundlagen, Verwaltungsanweisungen
- Einkommensteuer‐Richtlinien – EStR
* Lohnsteuer‐Richtlinien – LStR
Zielgröße der Einkommensteuer
Das zu versteuernde Einkommen
4 Positivkriterien aller Gewinneinkunftsarten
- Selbständigkeit
- Nachhaltigkeit
- Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
- Gewinnerzielungsabsicht
Gewinneinkünfte aus Gewerbebetrieb nach §§ 15 ff. EstG
• 4 Positivkriterien und Negativabgrenzung:
o Keine Land‐ und Forstwirtschaft
o Kein freier Beruf oder andere selbständige Arbeit
o Keine reine Vermögensverwaltung
Gewinneinkünfte aus selbständiger Arbeit nach § 18 EstG
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit
- Selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit
- Katalogberufe
Katalogberufe
Architekten, Ärzte, beratende Volks‐ und Betriebswirte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte (abschließender Katalog)
Gewinneinkünfte aus Land‐ und Forstwirtschaft nach §§ 13 ff. EstG
- Nur Urproduktion
* Vereinfachung der Besteuerung der Land‐ und Forstwirte
Überschusseinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EstG
- Löhne und Gehälter bei Eingliederung in einen betrieblichen Organismus (Weisungsgebundenheit)
- Grundsätzlich Einbehalt von Lohnsteuer
Überschusseinkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EstG
- Laufende Kapitalerträge (Dividenden und Zinsen)
- Veräußerungsgewinne (Erlöse bei Aktienverkauf)
• Regime der Abgeltungsteuer mit Besonderheiten:
o Sondertarif in Höhe von 25 %
o Grundsätzlich Einbehalt von Kapitalertragsteuer (mit Abgeltungswirkung)
• Nachrangig zu anderen Einkunftsarten
Überschusseinkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EstG
- Vermietung und Verpachtung insbesondere von unbeweglichem Vermögen (z.B. Grundstücke, Gebäude)
- Nachrangig zu anderen Einkunftsarten
Sonstige Einkünfte nach §§ 22 f. EstG
o Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (z.B.Renten)
o Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften
o Einkünfte aus Leistungen
• Nachrangig zu anderen Einkunftsarten
Gewinneinkunftsarten
(1) Land‐ und Forstwirtschaft
(2) Gewerbebetrieb
(3) Selbständige Arbeit
Gewinnermittlung, Formel
Betriebsvermögensvergleich oder Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben = Gewinn
Überschusseinkunftsarten
(4) Nichtselbständige Arbeit
(5) Kapitalvermögen
(6) Vermietung und Verpachtung
(7) Sonstige Einkünfte
Überschussermittlung
Einnahmen - Werbungskosten = Überschuss
Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit:
Berücksichtigung von Aufwendungen und persönlichen Umständen bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens jeder natürlichen Person
(Nettoprinzip als Ausprägung des Gleichheitssatzes)
Einkunftsermittlung
Gewinn + Überschuss = Summe der Einkünfte - Altersentlastungsbetrag - Freibetrag für Alleinerziehende - Freibetrag für Land‐ und Forstwirte = Gesamtbetrag der Einkünfte
Einkommensermittlung
Gesamtbetrag Einkünfte - Verlustabzug - Sonderausgaben - Außergewöhnliche Belastungen = Einkommen
Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
Einkommen - Kinderfreibeträge = zu versteuerndes Einkommen
Progressiver Einkommenssteuertarif 2019 und 2020
2019 • Grundfreibetrag bis €9.168 • Eingangssteuersatz ab €9.169: 14% • Spitzensteuersatzab €55.961: 42% • Reichensteuersatzab €265.327: 45%
ab 2020 • Grundfreibetrag bis €9.408 • Eingangssteuersatzab €9.409: 14% • Spitzensteuersatz ab €57.052: 42% • Reichensteuersatz ab €270.501: 45%
Tarif: Solidaritätszuschlag
Zuschlag in Höhe von 5,5% der Einkommensteuer
Sondertarif bei Einkünften aus Kapitalvermögen
25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (sogenannte Abgeltungsteuer)