Einführung Einkommenssteuer Flashcards

1
Q

Systematische Einordnung

A
  • Anteil der Einkommensteuer am gesamten Steueraufkommen etwa 1/3
  • Gemeinschaftsteuer
  • Einkommensteuer ist relevant für andere Steuerarten und Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer)
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2
Q

Rechtliche Grundlagen, Gesetze

A
  • Einkommensteuergesetz – EstG
  • Abgabenordnung – AO
  • Handelsgesetzbuch – HGB
  • Bewertungsgesetz – BewG
  • Außensteuergesetz – AStG
  • Grundgesetz – GG
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3
Q

Rechtliche Grundlagen, Rechtsverordnungen

A
  • Einkommensteuer‐Durchführungsverordnung – EStDV

* Lohnsteuer‐Durchführungsverordnung – LStDV

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4
Q

Rechtliche Grundlagen, Verwaltungsanweisungen

A
  • Einkommensteuer‐Richtlinien – EStR

* Lohnsteuer‐Richtlinien – LStR

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5
Q

Zielgröße der Einkommensteuer

A

Das zu versteuernde Einkommen

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6
Q

4 Positivkriterien aller Gewinneinkunftsarten

A
  • Selbständigkeit
  • Nachhaltigkeit
  • Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
  • Gewinnerzielungsabsicht
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7
Q

Gewinneinkünfte aus Gewerbebetrieb nach §§ 15 ff. EstG

A

• 4 Positivkriterien und Negativabgrenzung:
o Keine Land‐ und Forstwirtschaft
o Kein freier Beruf oder andere selbständige Arbeit
o Keine reine Vermögensverwaltung

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8
Q

Gewinneinkünfte aus selbständiger Arbeit nach § 18 EstG

A
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit
  • Selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit
  • Katalogberufe
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9
Q

Katalogberufe

A

Architekten, Ärzte, beratende Volks‐ und Betriebswirte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte (abschließender Katalog)

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10
Q

Gewinneinkünfte aus Land‐ und Forstwirtschaft nach §§ 13 ff. EstG

A
  • Nur Urproduktion

* Vereinfachung der Besteuerung der Land‐ und Forstwirte

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11
Q

Überschusseinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EstG

A
  • Löhne und Gehälter bei Eingliederung in einen betrieblichen Organismus (Weisungsgebundenheit)
  • Grundsätzlich Einbehalt von Lohnsteuer
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12
Q

Überschusseinkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EstG

A
  • Laufende Kapitalerträge (Dividenden und Zinsen)
  • Veräußerungsgewinne (Erlöse bei Aktienverkauf)

• Regime der Abgeltungsteuer mit Besonderheiten:
o Sondertarif in Höhe von 25 %
o Grundsätzlich Einbehalt von Kapitalertragsteuer (mit Abgeltungswirkung)

• Nachrangig zu anderen Einkunftsarten

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13
Q

Überschusseinkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EstG

A
  • Vermietung und Verpachtung insbesondere von unbeweglichem Vermögen (z.B. Grundstücke, Gebäude)
  • Nachrangig zu anderen Einkunftsarten
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14
Q

Sonstige Einkünfte nach §§ 22 f. EstG

A

o Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (z.B.Renten)
o Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften
o Einkünfte aus Leistungen

• Nachrangig zu anderen Einkunftsarten

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15
Q

Gewinneinkunftsarten

A

(1) Land‐ und Forstwirtschaft
(2) Gewerbebetrieb
(3) Selbständige Arbeit

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16
Q

Gewinnermittlung, Formel

A

Betriebsvermögensvergleich oder Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben = Gewinn

17
Q

Überschusseinkunftsarten

A

(4) Nichtselbständige Arbeit
(5) Kapitalvermögen
(6) Vermietung und Verpachtung
(7) Sonstige Einkünfte

18
Q

Überschussermittlung

A

Einnahmen - Werbungskosten = Überschuss

19
Q

Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit:

A

Berücksichtigung von Aufwendungen und persönlichen Umständen bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens jeder natürlichen Person
(Nettoprinzip als Ausprägung des Gleichheitssatzes)

20
Q

Einkunftsermittlung

A
Gewinn +  Überschuss 
= Summe der Einkünfte
- Altersentlastungsbetrag
- Freibetrag für Alleinerziehende
- Freibetrag für Land‐ und Forstwirte 
= Gesamtbetrag der Einkünfte
21
Q

Einkommensermittlung

A
Gesamtbetrag Einkünfte
- Verlustabzug
- Sonderausgaben
- Außergewöhnliche Belastungen 
= Einkommen
22
Q

Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

A

Einkommen - Kinderfreibeträge = zu versteuerndes Einkommen

23
Q

Progressiver Einkommenssteuertarif 2019 und 2020

A
2019
• Grundfreibetrag bis €9.168
• Eingangssteuersatz ab €9.169: 14%
• Spitzensteuersatzab €55.961: 42%
• Reichensteuersatzab €265.327: 45%
ab 2020
•	Grundfreibetrag bis €9.408
•	Eingangssteuersatzab €9.409: 14%
•	Spitzensteuersatz ab €57.052: 42%
•	Reichensteuersatz ab €270.501: 45%
24
Q

Tarif: Solidaritätszuschlag

A

Zuschlag in Höhe von 5,5% der Einkommensteuer

25
Q

Sondertarif bei Einkünften aus Kapitalvermögen

A

25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (sogenannte Abgeltungsteuer)