Rechtsprechung Flashcards
AETR
SV: Nationales Recht vs. Unionsrecht / Implied-powers-Doktrin –> Adhäsionskompetenz (= Vetragsabschlusskompetenz = implizite Ermächtigung)
- EuGH entwickelte mit implied-powers-Regel eine Parallelität zwischen Innen- und Außenkompetenz der EU: Vertragsabschluss in Außenbeziehungen im gesamten Bereich der Ziele im Vertrag
- Zur Erreichung des Ziels nicht nur nach Innen, sondern auch nach außen (zb TTIP, CETA)
- Kodifiziert im LV: Art 3(2) AEUV
Adoui verb + Cornvaille
SV: Verfahrensrecht / Aufenthaltserlaubnis –> Prostitution von Französischen in Belgien
- öffentliche Ordnung: unionsrechtlicher Begriff mit Beurteilungsspielraum für MS
- -> Generalpräventive Maßnahmen sind immer unzulässig
- -> nur gegen Verhaltensweisen wirkbar, wenn sie auch gegen Inländer effektiv angewandt werden
Alpine Investments
SV: Grundfreiheiten / Dienstleistungsfreiheit
- Dienstleistung liegt auch bei Artwechsel vor
- Dienstleistung ist nicht von einem vorherigen Empfänger abhängig, Angebot reicht aus
Altmark Trans
SV: Beihilfenrecht / Wettbewerbsrecht
- Keine Beihilfen, wenn (Art 106(2) AEUV):
= Ausgleichsleistungen für Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse fallen dann nicht unter den Beihilfentatbestand, wenn
> die dem Unternehmen anvertrauten Verpflichtungen müssen klar definiert sein
> die Parameter zum Ausgleich müssen transparent und objektiv aufgestellt worden sein
> der Ausgleich ist mit dem für die Dienstleistungserbringung erforderlichem Maß zu begrenzen (keine Überkompensation)
> die Höhe des Ausgleichs muss auf Grundlage einer objektiven Kostenanalyse ermittelt worden sein (oder Ausschreibung) - Die Kriterien konkretisieren indirekt auch einen Betrauungsakt iSv Art 106(2) AEUV
Bickel
SV: Art 18 AEUV Allgemeines Diskriminierungsverbot / Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit
- in Bezug auf Strafverfahren eingeräumte Minderheitensprache gelten sowohl für In- als auch für Ausländer
Bosman
SV: Grundfreiheiten / AN-Freizügigkeit
- AN-Freizügigkeit enthält auch Beschränkungsverbot (gilt auch für Private)
- Bestimmung, die einen Staatsangehörigen eines MS daran hindern oder davon abhalten, sein Heimatland zu verlassen um von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch zu machen, stellen Beeinträchtigung dar, auch wenn sie unabhängig von der Staatsangehörigkeit des betroffenen AN Anwendung finden
Brasserie du Pecheur und Factortame
SV: Verfahrensrecht / Staatshaftung
- Staatshaftung bei Verstoß gegen Primärrecht, unabhängig durch welches Organ Schaden zugefügt wurde
- hinreichend qualifiziert (klar und genau, Vorsatz, Ermessensspielraum, Entschuldbarkeit)
- muss effektiven Rechtsschutz gewähren
- Selbstständiger Schadenersatzanspruch neben etwaigen nationalen Anspruchsgrundlagen
Brentjens verb
SV: Wettbewerb
- “Bei der Verhinderung der Erfüllung der Dienstleistungen von allgemeinen wirtschaftlichen Interesse reicht der Nachweis, dass die Aufgabenerfüllung durch die Anwendung der Wettbewerbsregeln gefährdet wäre oder das die Beibehaltung dieser Rechte erforderlich ist, um ihrem Inhaber die Erfüllung der Aufgaben zu wirtschaftlich tragbaren Bedingungen zu ermöglichen”
Cassis de Dijon + Cassis Rechtfertigungsgrund
SV: Grundfreiheiten / Warenverkehrsfreiheit
- sog. beschränktes Herkunftslandprinzip:
“jedes in einem MS rechtmäßig hergestelltes und in den Verkehr gebrachtes Erzeugnis ist grds auf dem Markt der anderen MS zugelassen”
Ungeschriebene Rf –> 4-stufiger Rechtfertigungsstandard
- -> nichtdiskriminierende Anwendung der Beschränkung - -> Rf aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses - -> geeignet, dieses Ziel zu gewährleisten - -> nicht über das hinausgehend, was zur Erreichung des Ziels erforderlich ist (gelindestes Mittel)
= Hemmnisse für den Binnenmarkt müssen hingenommen werden, soweit zwingende Erfordernisse des Allgemeininteresses es verlangen
Centros
SV: Grundfreiheiten / Niederlassungsfreiheit
- Sitz, Hauptverwaltung, Hauptniederlassung muss in einem MS sein
- Wahl eines wirtschaftlich günstigeren Sitzes, an dem keine nennenswerte Geschäftstätigkeit entfaltet wird, stellt keinen Missbrauch/Ausnutzung der NLF dar
CILFIT
SV: Verfahrensrecht / Vorabentscheidungsverfahren –> Wollimporte nach Italien
- Entfall der Vorlagepflicht, wenn
- -> vorgelegte Frage nicht entscheidungserheblich
- -> Frage bereits entschieden worden ist
- -> richtige Auslegung offenkundig ist
- acte clair-Doktrin
- d.h. dass auch ein Nicht-Höchstgericht vorlagepflichtig wird (Art 267 AEUV)
CIOLA
SV: Richtlinien / Anwendungsvorrang des Unionsrechts (Costa/Enel) –> auch gegenüber individuellen Verwaltungsakten
- Vorlagefrage: muss ein gegen die Dienstleistungsfreiheit verstoßendes Verbot, dass vor dem Beitritt eines MS zur EU nicht durch eine generell-abstrakte Rechtsvorschrift, sondern durch individuell-konkrete, bestandskräftig gewordene Verwaltungsentscheidung eingeführt wurde…unangewendet bleiben?
- Entscheidung: SV fällt in Anwendungsbereich des freien Dienstleistungsverkehrs und verstößt gegen das Diskriminierungsverbot (“Beschränkungen…sind verboten”)
Costa/ENEL
SV: Nationales Recht vs. Unionsrecht / Anwendungsvorrang des Unionsrechts bei Kollisionsfall
- baut auf Van Gend en Loos-Entscheidung auf
- Vorabentscheidung: “EWG-Vertrag hat eine eigene RO geschaffen, die in die RO der MS aufgenommen wurde und daher von den Behörden und Gerichten anzuwenden sei”
- EuGH: “absoluter Vorrang des Gemeinschaftsrechts gegenüber den nationalen RO”
= Begründung des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts
Dassonville
SV: Grundfreiheiten / Warenverkehrsfreiheit –> Belgien-England-Frankreich –> Herkunftszertifikat-erfordernis
- “Handelsregelungen der MS, die geeignet sind, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern, ist als Maßnahme gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung anzusehen”
Deutsche Milchkontor/Deutschland
SV: Effektivitätsprinzip
- Effizienzgebot: “Das nationale Verwaltungsverfahrensrecht darf die Verwirklichung der Regelung der Union nicht praktisch unmöglich machen oder diese übermäßig erschweren”
EWR I - Gutachten
SV: Verfahrensrecht / Völkerrechtliche Verträge
- EuGH für Vorentscheidungen und Vertragsverletzung von MS zuständig
- EG mit den Ländern der Europ. Freihandelsassoziation über Schaffung des europäischen Wirtschaftsraums
ERT
SV: Beihilfenrecht / Grundrechte
- Monopol, aus im öffentlichen Interesse liegenden Gründen ok, muss aber gerechtfertigt sein
- MS-Bindung an die Grundrechte besteht sobald der Anwendungsbereich des Unionsrechts eröffnet ist
- 2 Konstellationen:
1) Schranke-Schranke MS Rechtfertigungsgründe
2) Rechtfertigungsgrund als Schranke-Schranke für GRF
Faccini Dori
SV: Richtlinien / Ablehnung der horizontalen direkten Drittwirkung von RL
- keine unmittelbare Wirkung einer RL zwischen Bürgern
Factortame
SV: Grundfreiheiten / Niederlassungsfreiheit
- Definition Niederlassung: feste Einrichtung auf unbestimmte Zeit sowie selbstständige Tätigkeit
Familiapress
SV: Grundfreiheiten / Warenverkehrsfreiheit –> Verbot Verkauf Zeitschrift Gewinnspiel –> Regelung behindert Marktzugang
- Aufrechterhaltung der Medienfreiheit
- Verkaufsverbote bezüglich des Inhalts eines Produkts stellt keine Verkaufsmodalität dar, sondern eine Maßnahme gleicher Wirkung (Grundrechte als Schranken-Schranke der Grundfreiheiten)
Foto-Frost (-Formel)
- SV: aufgrund einer KOM-Entscheidung sollte von der Fa. Foto Frost Zollgebühren nacherhoben werden. Es erging ein Zolländerungsbescheid, der von Fa. Foto-Frost vor dem Fin.Gr. HH bekämpft wurde. Das Fin.Gr. erachtete die Handlung der KOM für rechtswidrig und legte an den EuGH vor (Vorabentscheidungsverfahren)
- Gerichte können die Gültigkeit einer Gemeinschaftshandlung prüfen, aber lediglich deren Gültigkeit feststellen (und somit vorgebrachte Klagen, die die Richtigkeit von Unionsrecht bestreiten, zurückweisen)
- Die Gerichte sind nicht befugt, Handlungen der Gemeinschaftsorgane für ungültig zu erklären
- Außer bei Vorliegen eines “Nichtaktes”, d.h. bei so offenkundigem Vorliegen eines derart schweren Fehlers, dass die Unionsordnung ihm nicht einmal vorläufig tolerieren kann
Francovich
SV: Richtlinien / Pflicht zur Loyalität und Vertragstreue; Staatshaftung –> bei Zahlungsunfähigkeit des AG Mindestschutz aus Fonds
- Staatshaftung, wen Schäden durch Verstöße gegen Unionsrecht entstehen und MS zuzurechnen sind (allgemeiner Rechtsgrundsatz)
- MS müssen Folgen der Schäden durch nationales Haftungsrecht beheben
- EuGH entwickelte Entschädigungsanspruch wegen Unionsrechtverstoß:
- -> RL fehlerhaft oder nicht umgesetzt
- -> verletzte Rechtsnorm bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen
- -> Verstoß ist hinreichend qualifiziert
- -> Nichtumsetzung muss kausal für den Schaden sein
- -> Verstoß und Schaden
- Begründung: Prinzip der Gemeinschaftstreue gem. Art 4(3) EUV