Rechnungswesen Flashcards
Wichtige Begrifflichkeiten
Einzahlungen / Einnahmen / Ertrag
Aufwand und Ertrag
Aufwand kann weiter unterschieden werden in:
- ordentlicher Aufwand (z.B. Löhne, Mieten, Material, NU)
- außerordentlicher Aufwand (z.B. Forderungsausfall)
- betriebsfremder Aufwand (z.B. Spenden)
Ertrag kann weiter unterschieden werden in:
- ordentlicher Ertrag (z.B. für Bauleistungen, Dienstleistungen)
- außerordentlicher Ertrag (z.B. Verkaufserlöse über dem Buchwert)
- betriebsfremder Ertrag (z.B. Kursgewinne)
Bilanz
- Stichtagsrechnung
- Gegenüberstellung des Vermögens und des Kapitals eines Unternehmens
- kontinuierliche Fortschreibung
Bilanz Funktionen
- Dokumentationsfunktion: verbindliche Auskunft über das vorhandene Vermögen eines Unternehmens
- Gewinnermittlungsfunktion: Vergleich des Eigenkapitals zu Beginn und Ende des Geschäftsjahres unter Berücksichtigung der Einlagen und Entnahmen
- Informationsfunktion:
… als Selbstinformation, d.h. als unternehmensinternes Steuerungsinstrument
… als Drittinformation gegenüber Gläubigern, Marktpartnern, Arbeitnehmern, dem Staat o.ä.
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
- Zeitraumrechnung
- Gegenüberstellung des Aufwands und Ertrags eines Unternehmens (Ergebnis: Jahresüberschüsse (Gewinn) oder -fehlbeträge (Verlust))
- zu Beginn eines Geschäftsjahres neu begonnen
- kann in Konten- und Staffelform aufgebaut sein (für Kapitalgesellschaften Staffelform nach HGB zwingend vorgeschrieben
Erfolgsneutrale Vorgänge
Aktivtausch
Aktivtausch (bspw. Kauf eines Gerätes mit liquiden Mitteln)
- Erhöhung Anlagevermögen („Sachanlagen“)
- Verminderung Umlaufvermögen („Kasse“)
- Änderung der Vermögensstruktur
-> keine Änderung der Bilanzsumme
Erfolgsneutrale Vorgänge
Passivtausch
Passivtausch (bspw. Begleichung von Lieferantenkrediten durch Kreditaufnahmen)
- Erhöhung kurzfristiger Verbindlichkeiten
- Verminderung langfristiger Verbindlichkeiten
- Änderung der Finanzierungsstruktur (innerhalb der Verbindlichkeiten; Eigenkapital unverändert!)
-> keine Änderung der Bilanzsumme
Erfolgsneutrale Vorgänge
Bilanzverkürzung
- Bilanzverkürzung (bspw. Tilgung eines Kredits aus liquiden Mitteln)
-> Verminderung Umlaufvermögen („Kasse“)
-> Verminderung Fremdkapital („Verbindlichkeiten“)
-> Verkürzung der Bilanzsumme
Erfolgsneutrale Vorgänge
Bilanzverlängerung
- Bilanzverlängerung (bspw. Aufnahme eines Kredits zur Gerätebeschaffung)
-> Erhöhung Fremdkapital („Verbindlichkeiten“)
-> Erhöhung Anlagevermögen („Sachanlagen“)
-> Verlängerung Bilanzsumme
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
Rahmengrundsätze
- Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit
- Grundsatz der Klarheit
- Grundsatz der Vollständigkeit
Ergänzende Grundsätze
- Grundsatz der Stetigkeit / Kontinuität
- Grundsatz der Vorsicht
Abgrenzungsgrundsätze
- Realisationsprinzip
- Grundsatz der sachlichen Abgrenzung
- Grundsatz der zeitlichen Abgrenzung
- Imparitätsprinzip
Realisationsprinzip
- Gewinne werden erst dann erfolgswirksam, wenn die zugrunde liegenden Leistungen erbracht wurden.
- Bei Bauunternehmen: nach Abnahme! (Gefahrenübergang)
Imparitätsprinzip
- Abweichung von anderen Abgrenzungsgrundsätzen!
- Verluste, die nicht realisiert werden, wohl aber mit ausreichender Sicherheit bekannt sind, müssen so früh wie möglich erfolgswirksam erfasst werden. Hier gilt das Realisationsprinzip also nicht!
- Für Verluste aus schwebenden Geschäften (d.h. noch nicht vollständig erbrachte Leistungen) sind Rückstellungen zu bilden.