Kostenmanagement und NK COPY Flashcards
Kostenbeeinflussbarkeit
Angebotsmanagement Meilensteine
- Projekteingang/-verfolgung
- Bearbeitungsentscheidung
- Angebotsstartgespräch
- Ausschreibungsbedingungen
- Baugelände
- Risikoberücksichtigung
- Sondervorschläge
- Angebotsschlussgespräch
Kernkriterien zur Anfragenselektion
-Kosten der Angebotsbearbeitung
- mögliche Wettbewerber
- Grad der Kapazitätsauslastung
- Bonität/Zahlungsmoral des Auftraggebers
- Qualität der Ausschreibung, Leistungsverzeichnisse, Pläne
- Erfüllung von Mindestauftragswerten
- strategisch wichtiger Kunde/Anschlussaufträge
- Eignung für die Niederlassung
Meilensteine Auftragsmanagement
- Verhandlungsvorbereitung
- Verhandlung
- Verhandlungsdokumentation
- Vertragsentscheidung
Meilensteine Arbeitsvorbereitung
- Übergabegespräch
- Projektstartgespräch
- Projektplanung
- Nachunternehmervergabe
- Baustellenstartgespräch
Meilensteine Bauleitung
- Anlaufphase
- Bauphase
- Fertigstellungsphase
Bauleitung, Kostensteuerung: Ausgangspunkt Bausoll (!)
- Bauablaufsoll, Bauverfahrenssoll und Beschaffenheitssoll
- nach dem Vertrag geschuldete und funktionstaugliche Leistung (ggf. ergänzende Auslegung):
Vertragsformular, Kernvertrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Besondere Vertragsbedingungen, Technische Vertragsbedingungen etc.
Leistungsbeschreibung, Planunterlagen
Muster
Verhandlungsprotokolle
Schriftverkehr - auch: Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik
anerkannte Regeln der Technik
- Regeln für den Entwurf und die Ausführung baulicher Anlagen
- in der technischen Wissenschaft als theoretisch richtig anerkannt und feststehend
- aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung als technisch geeignet, angemessen und notwendig
anerkannt
Stand der Technik
- beschreibt die technischen Möglichkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt basierend auf gesicherten
Erkenntnissen von Wissenschaft und Technik - zeigt einen aktuellen Entwicklungsstand, aber nicht hinreichend und langjährig erprobt
Stand der Wissenschaft
- beschreibt den aktuellen Forschungsstand in einem Fachgebiet
- verschiebt den Stand der Technik zum wissenschaftlich Denkbaren
Kostensteuerung: weitere Ausgangspunkte
Kostensteuerung: Controllingkreislauf
Anordnungsrecht des Auftraggebers
§650b Abs. 1 und 2 BGB
Besteller begehrt:
- Änderung des vereinbarten Werkerfolgs
- Änderung, die zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs notwendig ist
Vertragsparteien streben Einvernehmen über die Änderung und die infolge der Änderung zu leistende Mehr- oder Mindervergütung an
Unternehmer ist verpflichtet ein Angebot über die Mehr- oder Mindervergütung zu erstellen, aber nur wenn ihm die Ausführung der Änderung zumutbar ist. Im Falle einer Unzumutbarkeit -> Beweislast des Unternehmers
Erzielen die Parteien binnen 30 Tagen nach Zugang des Änderungsbegehrens beim Unternehmer keine Einigung -> Besteller kann die Änderung in Textform anordnen
Anordnungsrecht des Auftraggebers
§1 Abs. 3 und 4 VOB/B
Änderungen des Bauentwurfs anzuordnen, bleibt dem Auftraggeber vorbehalten
Nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist.
Achtung: Neuveröffentlichung VOB/B steht an