Nachtragskalkulation Flashcards
Nachtragskalkulation
- für Bauleistungen, die im Hauptvertrag nicht vorgesehen sind, müssen im Rahmen der Nachtragskalkulation Preise festgelegt werden
- Ermittlung der Kosten, die die Grundlage des Nachtragsangebotes bilden
Bau-Soll (Inhalte und Umstände) ungleich Bau-Ist (Inhalte und Umstände)
Fragestellungen bei nachträglichen Änderungen
- Inwieweit hat der Auftragnehmer die geänderte Leistung auszuführen?
- Wie sind die beim Auftragnehmer anfallenden Mehr- oder Minderkosten
(als Grundlage für die Nachtragsvergütung) zu kalkulieren?
Anordnungsrecht des Auftraggebers – BGB
§650b Abs. 1 und 2 BGB
ZUSAMMENFASSEN
Vorgehensweise bei Leistungsänderungen
Anordnungsrecht des Auftraggebers – VOB/B
§1 Abs. 3 und 4 VOB/B
ZUSAMMENFASSEN
Achtung: Neuveröffentlichung der VOB/B steht an!
Nachtragserstellungsprozess
Wie sind Nachtragskosten zu kalkulieren? - BGB
§650 c BGB
ZUSAMMENFASSEN
Wahlrecht des Auftragnehmers zwischen Ermittlung tatsächlich erforderlicher Kosten und Fortschreibung der Urkalkulation
Alternative 1: Tatsächlich erforderliche Kosten
Tatsächliche Kosten: Ist-Kosten bzw.
Ist-Aufwand
- Einzelkosten der Teilleistungen und Baustellengemeinkosten
- Erfassung des Aufwandes über Dokumentation
- Erfassung der Kosten über Buchhaltung (Löhne, Gehälter, Materialkosten, etc.)
Erforderlichkeit: Korrektiv (übliche
Verhältnisse)
- Abgleich mit Kosten- und Preisdatenbanken
- Abgleich mit örtlichen Verhältnissen in der Region
- Abgleich mit örtlichen Verhältnissen auf der Baustelle
angemessene Zuschläge für
Allgemeine Geschäftskosten und
Wagnis und Gewinn
- übliche Verhältnisse und konkreter Sachverhalt
- kein Rückgriff auf Kalkulation
Alternative 1: Tatsächlich erforderliche Kosten (denkbare Schwierigkeiten)
- Nachweis tatsächlicher Kosten für Auftragnehmer aufwendig (insbesondere eigene Lohnkosten und Gerätekosten) und für Auftraggeber schwer nachprüfbar (insbesondere
Nachunternehmer- und Lieferantenangebote) - Bewertungsspielräume bei:
Beurteilung der Erforderlichkeit
Angemessenheit der Zuschläge
Alternative 2: Fortschreibung der Urkalkulation (Voraussetzungen)
- Kalkulation offenbart oder vereinbarungsgemäß hinterlegt (nachträgliche Erstellung
ausgeschlossen) - Kalkulation hinreichend aufgeschlüsselt und nachvollziehbar
- Übereinstimmung mit tatsächlich erforderlichen Kosten
Fortschreibung der Urkalkulation: Feststellung der Vertragspreisniveaus
Seite 26
Fortschreibung der Urkalkulation: Ermittlung des Preises der modifzierten Leistung
Seite 27
Alternative 2: Fortschreibung der Urkalkulation (denkbare Schwierigkeiten)
- Auftragskalkulation nicht nachvollziehbar oder nicht aussagekräftig
- unbegrenzte Gewinn- oder Verlustfortschreibung
- Anreize zur Spekulation
- fehlende Kenntnis tatsächlicher Kosten (in Preis- bzw. Kostendateien nicht enthalten)
- Bezugsleistung nicht sinnvoll bestimmbar
Hinweise zur Fortschreibung der Urkalkulation
- idealtypische Voraussetzungen in Praxis eher selten – jeder Fall ist anders
- Bezugspositionen und Ermittlungssysteme sind immer individuell festzulegen – Sachverstand
und Kreativität ist gefragt - Methodik ist immer gleich – es geht um Verhältnismäßigkeit
- Vertragspreisniveau in jeder erdenklichen Ausgangslage feststellbar, viele Beispielfälle vorhanden in Literatur
- Kostenermittlung soll grundsätzlich alle Kosten erfassen, die kausal auf die
Leistungsmodifikation zurückführbar sind.
Nachtragskalkulation - Festlegung neuer Preis
§2 VOB/B
Zusammenfassen
Frühere Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, IBR 2014, 67
Zusammenfassen
bisherige VOB/B-Methodik: Fortschreibung der Urkalkulation (s. BGB; Alternative 2)