Prüfungsschemata Flashcards
Prüfungsschema Erfolgsdelikt
Tatbestandsmäßigkeit
(1) Objektiver Tatbestand
A.Tathandlung
B.Taterfolg
C.Kausalität
D.Objektiv Zurechenbar
(2)Subjektiver Tatbestand
A.Vorsatz
Rechtswidrigkeit
(1)Rechtfertigungsgründe
Schuld
(1)Schuldfähigkeit
Prüfungsschema Notwehr
§ 32 Notwehr
Objektive Voraussetzungen
(1)Notwehrlage
A.Angriff auf rechtlich geschütztes Interesse
B.Gegenwertigkeit des Angriffs
C.Rechtswidrigkeit des Angriffs
(2)Notwehrhandlung
A.Verteidigung gegenüber Rechtsgüter des Angreifer
B.Erforderlichkeit
-Eignung
-relativ mildestes Mittel
C.Gebotenheit
-Notwehrrecht/ eingeschränktes Notwehrrecht
Subjektive Voraussetzungen
(1)Kenntnis der Notwehrlage
(2)Verteidigungswille
Prüfungsschema Verhältnismäßigkeit
(1)Legitimer Zweck
-Verfassungsmäßig
(2)Geeignetheit
-würd der Zweck zumindest gefördert
(3)Erforderlichkeit
-mildestes Mittel
(4)Angemessenheit
-zu erduldenden Nachteile des Adressaten der Maßnahme und der Zweck dürfen nicht in zu krassem Missverhältnis stehen
Rechtsgrundlage
(1)Grundrechtseingriff
-In welche Grundrecht wurde durch die Maßnahem eingegriffen (Nach dem Vorbehalt des Gesetzes aus Art .20 Abs 3 GG bedarf jeder Eingriff in die Grundrechte einer Person einer gesetzlichen Grundlage)
(2)Zielrichtung der Maßnahme
-Strafverfolgung/ Erforschung von Ordnungswidrigkeiten
(3) Ermächtigungsgrundlage
-genaue Norm zur Ermächtigung der Maßnahem
Dreistufenmodell (gefährliche Waffe)
(1) Androhung
(2) nicht lebensgefährdender Einsatz
(3) lebensgefährdender Einsatz
Dreistufenmodell (eingeschränktes Notwehrrecht)
(1) Ausweichen
(2) Schutzwehr
(3) Trutzwehr
Rechtfertigende Notstand
Objektive Voraussetzungen
Notstandslage
(1) Gegenwärtige Gefahr für ein Notstandsfähige Rechtsgut des Verteidigers oder einem Dritten
(2) Rechtswidrige Gefahr
Notstandshandlung
(1) Eingriff in ein fremdes Rechtsgut
(2) Erforderlichkeit
a) Geeignetheit
b) relativ mildestes Mittel
(3)Verhältnismäßigkeit (geschütztes Rechtsgut > Eingegriffenes Rechtsgut)
(4) Angemessenes Mittel
Subjektive Voraussetzungen
Kenntnis der Notstandslage
Gefahrabwendungswille
§ 34 StGB
Defensiv Notstand
Objektive Voraussetzungen
Notstandslage
(1) Drohende Gefahr für ein Notstandsfähiges Rechtsgut
(2) Gefahr geht unmittelbar von einer Sache aus
Notstandshandlung
(1) Beschädigung oder Zerstörung der Sache, von welcher die Gefahr von ausgeht
(2) Erforderlichkeit
a) Geeignetheit
b) relativ mildestes Mittel
(3) Verhältnismäßigkeit (Geschütztes Rechtsgut darf nicht außer Verhältnis stehen )
Subjektive Voraussetzungen
Kenntnis der Notstandslage
Gefahrabwendungswille
§ 228 BGB
Aggressivnotstand
Objektive Voraussetzungen
Notstandslage
(1) Gegenwärtige Gefahr
(2) Notstandsfähige Rechtsgüter
Notstandshandlung
(1) Einwirkung auf irgend eine fremden Sache, von welcher die Gefahr nicht ausgeht
(2) Erforderlichkeit
a) Geeignetheit
b) relativ mildestes Mittel
(3) Verhältnismäßigkeit ( geschütztes Rechtsgut muss erheblich mehr wert sein)
Subjektive Voraussetzungen
Kenntnis der Notstandslage
Gefahrabwendungswille
§ 904 BGB
Formelle Rechtsmäßigkeit
Zuständigkeit
(1) Sachliche Zuständigkeit
(2) Örtliche Zuständigkeit
Verfahren und Form Vorschriften
(1) Verfahren ( Prüfung Verwaltungsakt)
(§§ 9/ 28/ 37/ 39/ 41)
(2) Form
Materielle Rechtmäßigkeit
(1) Tatbestandliche Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage
(2) Besondere Verfahrens und Formvorschriften
(3) Adressat
(§§ 4-6 PolG NRW)
(4) Bestimmtheit
(5) Rechtsfolge
(Notwendig = Verhältnismäßig)
(6) Ermessen
a) Entschließungsermessen
b) Auswahlermessen
(7) Verhältnismäßigkeit
Prüfungsschema Versuchsdelikte
1) Vorprüfung
- Objektiver Tatbestand negativ
-Strafbarkeit der Versuchs (Verbrechen(§12 StGB)/ zusätzliche Strafbarkeit(§ Delikt))
2) Tatbestand
-Tatentschluss (Vorsatz Objektiver Tatbestand)
-Unmittelbares Ansetzen
3) Rechtswiedrigkeit
4) Schuld
5) Rücktritt (§ 24 StGB)
Grundrechtsprüfung Freiheitsrechte
1) Betroffenes Grundrecht
-durch welchen Eingriff wurde welches Grundrecht beeinträchtigt
2) Schutzbereich
-Persönlicher Schutzbereich
( Wer(Menschenrechte(Natürliche-/Juristische) Personen/ Deutschenrechte))
-Sachlicher Schutzbereich
(Welches Rechtsgut wird vom GG geschützt)
3) Eingriffsbegriff
-Definition
(Klassischer/ weiterer Eingriffsbegriff)
4) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
-Schranke
( Beschränkungsmöglichkeit)
-Schranke-Schranke
(a. Richtervorbehalt b. Verfassungsmäßigkeit( Verhältnismäßigkeit)
5) Gesamtergebnis
Strafausschließender Rücktritt
Wenn Strafbarer Versuch gegeben
VI. Strafausschließender Rücktritt
1) Versuch muss nicht fehlgeschlagen sein.
- Fehlgeschlagen wenn der Täter die Tatbestandlichenvoraussetzung mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln nicht oder nicht ohne zeitlich relevante Zäsur erreichen kann.
2) Unbeendet oder Beendet
A Unbeendet
- Aus Sicht (subjektiv) des Täters nach der letzten Ausführungshandlung noch nicht alles Erforderliche zur Erfolgsherbeiführung getan hat, aber im unmittelbaren Fortgang für möglich hält.
aa) Strafausschluss nach blossem ablassen der Handlung
B Beendet
- Aus Sicht (subjektiv) des Täters nach der letzten Ausführungshandlung alles erforderliche getan hat , um den Tatbestandlichen Erfolg herbeigeführt zu haben. Das fürmöglich halten reicht ebenfalls aus (Dolus eventuales)
aa) Strafausschluss durch kausales verhindern der Tatbestandsmerkmale des ursprünglichen Delikts (freiwillig)
bb) Strafausschluss wenn der Täter alles in seiner Macht stehende versuchte um den Taterfolg zu verhindern (freiwillig)
Opferschutz (Goldene Brückentheorie)
§24 StGB
Beihilfe/ Anstiftung
Tatbestand
1.Objektiver Tatbestand
A) vorsätzliche und rechtswidrige Haupttat eines anderen
B) Teilnahmebeitrag (Bestimmen/ Hilfeleisten)
2.Subjektiver Tatbestand
A) Vorsatz bezüglich der Rechtswidrigen Haupttat
B) Vorsatz bezüglich der Teilnahmehandlung
3.Tatbestandsverschiebung nach § 28 StGB
Mittäter
Tatbestand
1. Nicht alle Tatbestandsmerkmale selbst verwirklicht 2. Zurechnung der Tathandlungen gem § 25 StGB A. Gemeinsamer Tatplan - objektive Willsensübereinstimmung - Vorsatz bezüglich bzgl. der gemeinsamen Ausführung B. Gemeinsame Tatbegehung - benötigt einen Objektiven Mitverursachungsbeitrag (3.Abgrenzung Täterschaft und Teilnahem (Tatherrschaft)
Wegnahme
1) Bruch fremden Gewahrsams
2) Begründung neuen Gewahrsams( Besitz Enklave)
3) Gegen den Willen des vorigen Gewahrsmasinhaber
Diebstahl
Tatbestandsmäßigkeit
1. Objektiver Tatbestand
A) Tatobjekt:
-Fremde
-bewegliche Sache
B) Tathandlung:
-Wegnahme (Fremder Gewahrsam, Bruch des fremden Gewahrsams, Begründung neuen, nicht notwendig tätereigenen Gewahrsams)
- Subjektiver Tatbestand
A) Vorsatz Wegnahme fremder beweglicher SacheB) Zueignungsabsicht
-Aneignungsabsicht
-Enteignungsabsicht mit zumindest Eventualvorsatz (auch gegeben wenn der Täter ohne Enteignungsabsicht handelt und die Rückgabe mit Wertminderung stattfindet)
-Objektive Rechtswiedrigkeit
-Vorsatz bzgl. Der Rechtswiedrigkeit
Unterschlagung
Objektiver Tatbestand
1. Fremde bewegliche Sache
2. Eigen- oder Drittzueignung (Manifestation der Zueignung)
3. Rechtswidrigkeit der Zueignung
Subjektiver Tatbestand
1. Vorsatz bezüglich des Tatobjekts
2. Zueignungsabsicht
Werkzeugspuren
Formspur an mehr oder weniger festen Spurenträgern, verursacht durch Einwirkung von Werkzeugen oder aus Werkzeugen oder aus Werkzeug benutzt Gegenstand.
Sonderrechte (Prüfungsschema)
1.Polizei, Bundeswehr , Feuerwehr ……
2.Erfüllung hoheitlicher Aufgaben
3.Dringend geboten
—> gerechtfertigt
(4. Berücksichtigung der öffentliche Sicherheit und) Ordnung (öSuO) (Abs.8)
Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
1.höchste Eile
2.Annahmen, das ein Schaden für
-Menschenleben
-schwere gesundheitliche Schäden
-bedeutende Sachwerte
-Personen an Flucht hindern
Gefahr für ÖSuO………besteht