Prüfungsschemata Flashcards

1
Q

Prüfungsschema Erfolgsdelikt

A

Tatbestandsmäßigkeit
(1) Objektiver Tatbestand
A.Tathandlung
B.Taterfolg
C.Kausalität
D.Objektiv Zurechenbar
(2)Subjektiver Tatbestand
A.Vorsatz

Rechtswidrigkeit
(1)Rechtfertigungsgründe

Schuld
(1)Schuldfähigkeit

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Prüfungsschema Notwehr

A

§ 32 Notwehr

Objektive Voraussetzungen
(1)Notwehrlage
A.Angriff auf rechtlich geschütztes Interesse
B.Gegenwertigkeit des Angriffs
C.Rechtswidrigkeit des Angriffs
(2)Notwehrhandlung
A.Verteidigung gegenüber Rechtsgüter des Angreifer
B.Erforderlichkeit
-Eignung
-relativ mildestes Mittel
C.Gebotenheit
-Notwehrrecht/ eingeschränktes Notwehrrecht

Subjektive Voraussetzungen
(1)Kenntnis der Notwehrlage
(2)Verteidigungswille

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Prüfungsschema Verhältnismäßigkeit

A

(1)Legitimer Zweck
-Verfassungsmäßig
(2)Geeignetheit
-würd der Zweck zumindest gefördert
(3)Erforderlichkeit
-mildestes Mittel
(4)Angemessenheit
-zu erduldenden Nachteile des Adressaten der Maßnahme und der Zweck dürfen nicht in zu krassem Missverhältnis stehen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Rechtsgrundlage

A

(1)Grundrechtseingriff
-In welche Grundrecht wurde durch die Maßnahem eingegriffen (Nach dem Vorbehalt des Gesetzes aus Art .20 Abs 3 GG bedarf jeder Eingriff in die Grundrechte einer Person einer gesetzlichen Grundlage)

(2)Zielrichtung der Maßnahme
-Strafverfolgung/ Erforschung von Ordnungswidrigkeiten

(3) Ermächtigungsgrundlage
-genaue Norm zur Ermächtigung der Maßnahem

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Dreistufenmodell (gefährliche Waffe)

A

(1) Androhung

(2) nicht lebensgefährdender Einsatz

(3) lebensgefährdender Einsatz

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Dreistufenmodell (eingeschränktes Notwehrrecht)

A

(1) Ausweichen

(2) Schutzwehr

(3) Trutzwehr

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Notstand

A

Objektive Voraussetzungen
Notstandslage
(1) Gegenwärtige Gefahr für ein Notstandsfähige Rechtsgut des Verteidigers oder einem Dritten
(2) Rechtswidrige Gefahr

Notstandshandlung
(1) Eingriff in ein fremdes Rechtsgut
(2) Erforderlichkeit
a) Geeignetheit
b) relativ mildestes Mittel
(3)Verhältnismäßigkeit (geschütztes Rechtsgut > Eingegriffenes Rechtsgut)
(4) Angemessenes Mittel

Subjektive Voraussetzungen
Kenntnis der Notstandslage
Gefahrabwendungswille
§ 34 StGB

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Defensiv Notstand

A

Objektive Voraussetzungen
Notstandslage
(1) Drohende Gefahr für ein Notstandsfähiges Rechtsgut
(2) Gefahr geht unmittelbar von einer Sache aus
Notstandshandlung
(1) Beschädigung oder Zerstörung der Sache, von welcher die Gefahr von ausgeht
(2) Erforderlichkeit
a) Geeignetheit
b) relativ mildestes Mittel
(3) Verhältnismäßigkeit (Geschütztes Rechtsgut darf nicht außer Verhältnis stehen )

Subjektive Voraussetzungen
Kenntnis der Notstandslage
Gefahrabwendungswille

§ 228 GBG

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Aggressivnotstand

A

Objektive Voraussetzungen
Notstandslage
(1) Gegenwärtige Gefahr für Notstandsfähige Rechtsgüter

Notstandshandlung
(1) Einwirkung auf irgend eine fremden Sache, von welcher die Gefahr nicht ausgeht
(2) Erforderlichkeit
a) Geeignetheit
b) relativ mildestes Mittel
(3) Verhältnismäßigkeit ( geschütztes Rechtsgut muss erheblich mehr wert sein)

Subjektive Voraussetzungen
Kenntnis der Notstandslage
Gefahrabwendungswille

§ 904 GBG

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Formelle Rechtsmäßigkeit

A

Zuständigkeit
(1) Sachliche Zuständigkeit
(2) Örtliche Zuständigkeit

Verfahren und Form Vorschriften
(1) Verfahren ( Prüfung Verwaltungsakt)
(§§ 9/ 28/ 37/ 39/ 41)
(2) Form

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Materielle Rechtmäßigkeit

A

(1) Tatbestandliche Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage
(2) Besondere Verfahrens und Formvorschriften
(3) Adressat
(§§ 4-6 PolG NRW)
(4) Bestimmtheit
(5) Rechtsfolge
(Notwendig = Verhältnismäßig)
(6) Ermessen
a) Entschließungsermessen
b) Auswahlermessen
(7) Verhältnismäßigkeit

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Lagefelder

A

1) Auftrag
a. Aufgabenzuweisungen/ Zuständigkeiten
aa) Strafverfolgung
Die Beamten sind gem §1 Abs.4 PolG NRW i.v.m. §163 Abs.1 StPO i.v.m §§10,11 Abs.1 Nr.2 POG NRW zur Strafverfolgung verpflichtet.
bb) Erforschung von Ordnungswidrigkeit
Die Beamten sind gem §1 Abs.4 PolG NRW i.v.m. § 53 Abs.1 i.v.m §§ 10,11 Abs. 1 Nr.2 POG NRW zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständig
cc) Gefahrenabwehr
Verhütung von Straftaten
Die Beamten sind gem § 1 Abs. 1 s1,2 PolG NRW

Gefahrenabwehr für andere originär zuständige Behörden
§1 Abs.1 s.1 und 3 POlG NRW

Schutz der Privaten Rechte
§1 Abs.1 s.1 PolG NRW

Gefahrenabwehrgeneralklausel
§1 Abs.1 s.1 POLG NRW

b. Taktische Bedeutung
Im Bereich der Gefahrenabwehr besitzt die Polizei einen Ermessensspielraum (dies wird bei Gefahren führ Leib und Leben oder der Freiheit stark eingeschränkt)
Im Bereich der Strafverfolgung besitzt die Polizei keinen Ermessensspielraum ( Legalitätsprinzip)
Im Bereich der Erforschung von Ordnungswidrigkeiten besitzt die Polizei einen Ermessensspielraum

c. Dienstliche Weisung
Der Funkspruch der Leitstelle, zur Neusser Straße Ecke LOretto Straße, stellt für die Beamten eine Weisung eines Führungsorgans der AAO ( PDV 100 Ziff 1.5.) dar. Danach haben die Beamten gem. §35 Abs 1 BeamtStG i.v.m § 2 Abs. 5 LBG NRW alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

2) Taktische Bindungen
a. Dienstliche Weisung(2)
b. Einsatzgrundsätze
aa) AlgemeinE
Gem PDV 100 Nr. 1.6.1 haben die Beamten folgende allgemeine Einsatzgrundsätze zu beachten:
-Es sind stets anlassbezogen regelmäßig Lagemeldungen an die LST und an- soweit angefordert- den D 13/36 abzugeben
-Der LF 371 ist für die Beamten verpflichtend zu beachten
-Für den Fall der Anforderung des D13/36 ist durch den 13/34 ein klares Befehls und

bb) Besondere (ab HS 1)

ii) LF 371
Die Beamten haben gem. LF 371 u.a folgende Eigensicherungsempfehlungen zu beachten:
-Gem Nr. 3.1 darf bei der Kontrolle der vier Personen nicht von deren Äußeren auf deren Verhalten geschlossen werden.
-Gem Nr. 4.1 muss wegen der hier offensichtlich erheblichen Alkoholisierung und dem bisherigen Verhalten (Anpöbeln) mit Streitigkeiten Inder Kontrolle gerechnet werden.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Analyse und Bewertung

A
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly