Definitionen (Verkehrsrecht) Flashcards
Öffentlicher Verkehrsraum
alle Wege, Straßen, Plätze und Flächen, die für jedermann
aufgrund einer wegerechtlichen Widmung oder ohne
Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse mit Zustimmung oder
unter stillschweigender Duldung zur Nutzung tatsächlich offen
stehen.
Alle Straßen, Wege und Plätze, die ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten oder durch wegerechtliche Widmung tatsächlich für jedermann zur Benutzung zugelassen sind und auch so benutzt werden.
Verkehrsteilnehmer
Jeder, der körperlich oder unmittelbar auf den Ablauf eines Verkehrsvorgangs einwirkt.
Anderer
jede fremde Person, gleichgültig ob selber Verkehrsteilnehmer oder nicht, der nicht Halter des geführten Fahrzeugs ist.
Fahrzeug
im Sinne der StVO jeder Gegenstand, der der Fortbewegung zu Lande dient, unabhängig von seiner Antriebsart.
Kraftfahrzeug
Im Sinne der Straßenverkehrsrecht ist ein
-maschinell angetriebenes
-nicht an Schienen gebunden
-Landfahrzeug
Fahrzeugführer
Jeder, der eigenverantwortlich mit dem Willen und der tatsächlichen Möglichkeit der Fortbewegung auf die Lenkung oder sonstige Antriebsaggregate des Fahrzeugs einwirkt.
Fahrzeughalter
Derjenige, der für eigne Rechnung das Fahrzeug gebraucht und die Verfügungsgewalt darüber besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt.
Gefährdung
Jeder Zustand, der die Sorge begründet, dass ein Schaden wahrscheinlich ist, der jedoch durch Zufall oder Situationsgerechtes Handeln vermieden werden kann.
Behinderung
Jede (vermeidbare) Beeinträchtigung der zulässigen Verkehrsteilnahme, gleichgültig, ob diese gänzlich vereitelt, erschwert oder nur gestört wird
Belästigung
Ist die (vermeidbare) Verursachung von körperlichen oder seelischen Unbehagens. Dabei wird das verkehrsübliche Maß in der Form übersteigen, dass die nach allgemeiner Anschauung konkret als störend empfunden wird.
Schädigung
Die Zufügung eines Wirtschaftlichen (Vermögensrechtlichmessbaren) Nachteils in Form eines (fremden) Körper oder Sachschadens
Nässe
Gegeben ,wenn sich auf der Fahrbahnoberfläche eine (wenn auch nur Dünne) Wasserschichten gebildet hat. Durch diese müssen beim Befahren sichtbar Spuren erkennbar sein.
Parken
Zielgerichtetes Anhalten von mehr als 3 min Dauer oder mit verlassen des Fahrzeugs
Halten
Halten ist jede gewollte, nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlasste Fahrtunterbrechung
Vorbeifahren
ein Passieren, also ein „Vorbeikommen ohne anzuhalten“ an einen haltenden, parkenden, liegen gebliebenen oder an einem fahrplanmäßig haltenden öffentlichen Verkehrsmittel. (Dieser welcher passiert wird darf nicht Verkehrsbeding stehen bleiben)
Warten
Verkehrsbedingtes anhalten
Überholen
Jedes vorbeifahren (nicht notwendig und wissendlich) an einem Fahrzeug, welches sich auf der gleichen Fahrbahn befindet und in die selbe Richtung bewegt, oder verkehrsbeding stehen bleibt. (Parkende oder freiwillig stehen geblieben können nicht überholt werden)
Danach ist Überholen ein rein tatsächlicher Vorgang, der vorliegt, wenn ein Verkehrsteilnehmer von hinten an einem anderen vorbeifährt, der sich auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung bewegt oder nur mit Rücksicht auf die Verkehrslage anhält.
Straße
Die Straße umfasst alle für den fließenden und ruhenden Verkehr bestimmten Flächen und Plätze
Fahrbahn
Die Fahrbahn ist der Teil der Straße, der durch die Art seiner Befestigung für den Fahrzeugverkehr geeignet und für diesen freigegeben ist.
Fahrstreifen
Der Fahrstreifen ist der Teil der Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt
Seitenstreifen
Der Seitenstreifen ist der unmittelbar neben der Fahrbahn liegende befestigte Teil der Straße, er ist kein Bestandteil der Fahrbahn. Beim Verlassen des Seitenstreifens fährt man auf die Fahrbahn ein
Vorfahrt
Liegt immer dann vor wenn an einer Straßenkreuzung oder Einmündung, die Fahrlinien mindestens zwei Fahrzeuge aus rechtlich unterschiedlichen Straßen kommen, schneiden, berühren oder gefährlich Nahe kommen
Abbiegen
Abbiegen ist jede Richtungsänderung, bei der die bisher benutzte Fahrbahn verlassen und aus dem gleichgerichteten Verkehr heraus gefahren wird