Definitionen (Verkehrsrecht) Flashcards
Öffentlicher Verkehrsraum
Alle Straßen, Wege und Plätze, die ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten oder durch wegerechtliche Widmung tatsächlich für jedermann zur Benutzung zugelassen sind und auch so benutzt werden.
Verkehrsteilnehmer
Jeder, der körperlich oder unmittelbar auf den Ablauf eines Verkehrsvorgangs einwirkt.
Anderer
jede fremde Person, gleichgültig ob selber Verkehrsteilnehmer oder nicht, der nicht Halter des geführten Fahrzeugs ist.
Fahrzeug
im Sinne der StVO jeder Gegenstand, der der Fortbewegung zu Lande dient, unabhängig von seiner Antriebsart.
Kraftfahrzeug
Im Sinne der Straßenverkehrsrecht ist ein
-maschinell angetriebenes
-nicht an Schienen gebunden
-Landfahrzeug
Fahrzeugführer
Jeder, der eigenverantwortlich mit dem Willen und der tatsächlichen Möglichkeit der Fortbewegung auf die Lenkung oder sonstige Antriebsaggregate des Fahrzeugs einwirkt.
Fahrzeughalter
Derjenige, der für eigne Rechnung das Fahrzeug gebraucht und die Verfügungsgewalt darüber besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt.
Gefährdung
Jeder Zustand, der die Sorge begründet, dass ein Schaden wahrscheinlich ist, der jedoch durch Zufall oder Situationsgerechtes Handeln vermieden kann.
Behinderung
Jede (vermeidbare) Beeinträchtigung der zulässigen Verkehrsteilnahme, gleichgültig, ob diese gänzlich vereitelt, erschwert oder nur geringfügig gestört wird
Belästigung
Ist die (vermeidbare) Verursachung von körperlichen oder seelischen Unbehagens. Dabei wird das verkehrsübliche Maß in der Form übersteigen, dass die nach allgemeiner Anschauung konkret als störend empfunden wird.