Leitfaden 371 Flashcards
Personenkontrollen
Nr. 3.1
Das Äußere Erscheinungsbild und bisherige verhalten der zu kontrollierenden kann trügen und lässt nicht auf ihr weiteres verhalten, während der Kontrolle schließen.
Anhalten von Fahrzeugen
Nr. 3.2
Die Wahl des Anhaltortes und der Anhaltemethode sowie die Verwendung geeigneter FEM haben erheblichen Einfluss auf ihr Sicherheit.
Anhalteorde sollten übersichtlich und nachts beleuchtet sein, um Fluchtmöglichkeiten und Deckungsmöglichkeiten für Flüchtende Personen zu verhindern.
Fahrzeugkontrolle
Nr. 3.3
Die Fahrzeugkontrolle erfordert besondere Aufmerksamkeit. Schlechter Einblick in das Fahrzeug, die Unberechenbarkeit von Fahrzeuginsassen, die Vielgestaltigkeit von Kontrollmöglichkeiten, sowie das Nutzen des Fahrzeugs als Waffe, beinhaltet besondere Gefahrenmomente
Maßnahmen gegen die Freiheit der Person
Nr. 3.5
Maßnahmen gegen die Freiheit der Person sind für die Polizeibeamten eine alltägliche Routine, stellt für die Betroffene Person meist einen Ausnahmezustand da, in welchen sie Ansehendverlust, Ausgeliefert sein und Angst erleben können.
Durchsuchung von Personen
Nr. 3.7
Durchsuchungen dienen auch dem Auffinden von gefährlichen Gegenständen, welche für einen Angriff genutz werden können. Je intensiver die Durchsuchung, desto geringer ist das Risiko einer Verletzung.
Durchsuchung von Sachen, Objekten und Fahrzeugen
Nr. 3.8
Die Vielgestaltigkeit, Unübersichtlichkeit und Fremdheit der Sache, Objekts oder Fahrzeugs mit ihren vielfältigen Versteckmöglichkeiten beinhalteten erhöhte Gefahren. Nur eine konsequente und systematische Durchsuchung bietet Sicherheit.
Gefangenen Tranzport
Nr. 3.10
Bei einem Gefangenem Transport ist mit Befeiungshandlungen, der Flucht oder einem Angriff zu rechnen (auch von Dritten). Der Gefangenen Transport stellt für die Betroffenen eine Ausnahmesituation dar, was sie Unberechenbar macht
Vernehmung
Nr. 3.12
Auf Grund der räumlich Nähe bei der Vernehmung und der Stresssituation der Betroffenen Person besteht ein hohes Risiko.
Sicherstellung/ Beschlagnahme
Nr. 3.13
Von Sicherzustellenden und beschlagnahmten Gegenständen können Gefahren selbst ausgehen, oder sie werden in den Händen andere gefährlich. Dies gilt auch für Fundsachen . Eine Harmlose Erscheinung kann täusche.
Betreten von Räumen/ Eindringen in Räumen
Nr. 3.14
Beim Eindringen von Räumen ist mit Angriffen zu rechnen. Auch beim betreten von Räumen können gefährliche Situationen entstehen.
Alkoholisierte und drogenbeeinflusste Personen
Nr. 4.1
Bei alkoholisierten und unter drogenstehenden Personen ist mit ungewöhnlichem und unberechenbarem Verhalten zu rechnen.
Psychisch Krank und Suiziedgefährdet
Nr. 4.2
Das Verhalten von Psychisch Kranken so wie Suiziedgefährdeten bringt auf Grund der Unberechenbarkeit besondere Gefahren mit sich
Träger von Infektionskrankheiten
Nr. 4.3
Träger von Infektionskrankheiten sind in der Regel als solche nicht erkennbar. Das Ansteckungsrisiko wird deshalb erhöht. Bei Umgang mit infizierten ist besondere Vorsicht geboten.
Ertrinkende, im Eis eingebrochene Personen
Nr. 4.4
Das Retten einer ertrinkenden oder im Eis eingebrochenen Person beinhaltet ein hohes Risiko für die Helfer.