Definitionen (Prüfungsschemata) Flashcards
Kausalität
Jemand handelt kausal, wenn die Handlung nicht hinweggedacht werden kann, ohne das der Erfolg in seine konkreten Gestallt entfiele.
Objektive Zurechenbarkeit
Objektive Zurechenbarkeit besteht, wenn eine rechtlich missbilligte Gefahr für das betroffene Rechtsgut geschaffen wurde, und sich gerade diese Gefahr im Tatbestandlichen Erfolg niedergeschlagen hat
Ermessensfehler
Entschließungsermessen/ Auswahlermessen
-Ermessensnichtgebrauch
-Ermessensüberschreitung
-Ermessensfehlgebrauch
Angemessenheit
Das durch die Maßnahme betroffene Rechtsgut darf nicht in einem krassen Missverhältnis zu dem zu schützendem Rechtsgut stehen.
Verhältnismäßigkeit
Eine Maßnahme ist Verhältnismäßig, wenn der Zweck legitim und die Maßnahme geeignet, erforderlich und Angemessen ist.
Verhältnismäßigkeitsgebot Art.20 Abs.3 GG
Geeignet
Eine Maßnahme ist geeignet, wenn sie den Zweck zumindest fördert.
Erforderlich
Eine Maßnahme ist Erforderlich wenn keine milderen Mittel, zur Zweckerreichung,ersichtlich sind.