Definitionen (Prüfungsschemata) Flashcards

1
Q

Kausalität

A

Jemand handelt kausal, wenn die Handlung nicht hinweggedacht werden kann, ohne das der Erfolg in seine konkreten Gestallt entfiele.

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2
Q

Objektive Zurechenbarkeit

A

Objektive Zurechenbarkeit besteht, wenn eine rechtlich missbilligte Gefahr für das betroffene Rechtsgut geschaffen wurde, und sich gerade diese Gefahr im Tatbestandlichen Erfolg niedergeschlagen hat

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3
Q

Ermessensfehler

A

Entschließungsermessen/ Auswahlermessen

-Ermessensnichtgebrauch
-Ermessensüberschreitung
-Ermessensfehlgebrauch

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4
Q

Angemessenheit

A

Das durch die Maßnahme betroffene Rechtsgut darf nicht in einem krassen Missverhältnis zu dem zu schützendem Rechtsgut stehen.

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5
Q

Verhältnismäßigkeit

A

Eine Maßnahme ist Verhältnismäßig, wenn der Zweck legitim und die Maßnahme geeignet, erforderlich und Angemessen ist.

Verhältnismäßigkeitsgebot Art.20 Abs.3 GG

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6
Q

Geeignet

A

Eine Maßnahme ist geeignet, wenn sie den Zweck zumindest fördert.

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7
Q

Erforderlich

A

Eine Maßnahme ist Erforderlich wenn keine milderen Mittel, zur Zweckerreichung,ersichtlich sind.

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