Normen Flashcards
Gefahrenabwehr
§1 Abs.1 S.1 und 2 PolG NRW
Die Polizei hat die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren
Strafverfolgung
§1 Abs.4 PolG NRW i.V.m. §163 Abs1 S.1 StPO
Erforschen von Ordnungswidrigkeiten
§1 Abs. 4 PolG NRW i.V.m. §53 Abs.1 S.1 OwiG
Legalitätsprinzip
Beamten und Staatsanwaltschaft sind Grundsätzlich zu Ermittlungen verpflichtet
§163 Abs.1 StPO
Übermaßverbot
Die zu erleiden Nachteile des Adressaten und der Zweck dürfen nicht in zu krassen Missverhältnis stehen
Leitet sich ab aus
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Rechtsstaatprinzip
Art.20 Abs 3
Vorrang des Gesetzes
Vorbehalt des Gesetzes
Vorrang = kein handeln gegen das Gesetz
Vorbehalt = kein Handeln ohne das Gesetz
Abgeleitet aus Rechtsstaatsprinzip
Art.20 Abs.3
Notstand (Verteidigungs- oder Defensivnotstand)
Verteidigung von einer fremden Sache, welche eine Gefahr auf rechtlich geschützte Güter oder Interessen darstellt
§228 BGB
Notstand (Aggressivnotstand)
Sachbeschädigung , mit dem Zweck eine Gegenwertige Gefahr auf rechtlich geschützte Güter und Interessen
§904 BGB
VwVfG Anhörung
28 VwVFG NRW
VwVfG Bekanntgabe
41 VwVFG NRW
VwVFG Begriff
35 VwVFG NRW
Fortbewegungsfreiheit
Art.2 Abs.2 , s.2