Normen Flashcards

1
Q

Gefahrenabwehr

A

§1 Abs.1 S.1 und 2 PolG NRW
Die Polizei hat die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren

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2
Q

Strafverfolgung

A

§1 Abs.4 PolG NRW i.V.m. §163 Abs1 S.1 StPO

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3
Q

Erforschen von Ordnungswidrigkeiten

A

§1 Abs. 4 PolG NRW i.V.m. §53 Abs.1 S.1 OwiG

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4
Q

Legalitätsprinzip

A

Die Polizei ist verpflichtet, bei Verdacht einer Straftat die notwendigen Ermittlungen durchzuführen und diese unverzüglich der Staatsanwaltschaft zu melden.

§163 StPO

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5
Q

Übermaßverbot

A

Die zu erleiden Nachteile des Adressaten und der Zweck dürfen nicht in zu krassen Missverhältnis stehen

Leitet sich ab aus
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Rechtsstaatprinzip

Art.20 Abs 3

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6
Q

Vorrang des Gesetzes

Vorbehalt des Gesetzes

A

Vorrang = kein handeln gegen das Gesetz

Vorbehalt = kein Handeln ohne das Gesetz

Abgeleitet aus Rechtsstaatsprinzip
Art.20 Abs.3

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7
Q

Notstand (Verteidigungs- oder Defensivnotstand)

A

Verteidigung von einer fremden Sache, welche eine Gefahr auf rechtlich geschützte Güter oder Interessen darstellt

§228 BGB

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8
Q

Notstand (Aggressivnotstand)

A

Sachbeschädigung , mit dem Zweck eine Gegenwertige Gefahr auf rechtlich geschützte Güter und Interessen
§904 BGB

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9
Q

VwVfG Anhörung

A

28 VwVFG NRW

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10
Q

VwVfG Bekanntgabe

A

41 VwVFG NRW

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11
Q

VwVFG Begriff

A

35 VwVFG NRW

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12
Q

Fortbewegungsfreiheit

A

Art.2 Abs.2 , s.2

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13
Q

Rücktritt

A

§24

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14
Q

Freiheitsbeschränkung

A
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15
Q

Freiheitsentziehung

A
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16
Q

Befragung

A
17
Q

Besondere Fortbewegungsmittel

A

§24 StVO

18
Q

Zeugnisverweigerungsrecht

A

Der Zeuge besitzt das recht seine Aussage zu verweigern, wenn er eine persönliche Verbindung mit dem Beschuldigten besitzt (Familie und Lebenspartner) § 52 StPO.

Der Berufsträger besitzt das recht seine Aussage zu verweigern, wenn berufliche Gründe vorliegen (Arzt, Seelsorger) § 53 StPO

19
Q

Auskunftsverweigerungsrecht

A

Zeuge besitzt das recht seine Aussage zu verweigern wenn die Gefahr besteht das er durch seine Aussage sich oder einen Angehörigen in einer Strafsache belastet. § 55 StPO

20
Q

Opportunitätsprinzip (Ordnungswidrigkeiten)

A

Die Polizeibeamten besitzen beim Verfolgen von OWIs Ermessensspielraum.
§ 47 Abs.1 OWIG

21
Q

Vortäuschen einer Straftat

A

Wer bewusst eine unwahre Straftat anzeigt oder bei den Ermittlungsbehörden angibt macht sich nach
§ 145d StPO

22
Q

Strafvereitelung

A

Gegeben wenn jemand die Bestrafung oder eine Maßnahme der Strafverfolgung vereitelt
§ 258 StGB