Prinzipien des energieeffizienten Bauens Teil II Flashcards
Gebäudestandard
Primärenergieverbrauch-/erzeugung
- Niedrigstenergiegebäude/ KFW-Effizienzhaus
→ Reduktion des Primär-/ Endenergiebedarfs durch Optimierung des Gebäudes (Hülle, Lüftung, Wärme- und Kälteversorgung) - Passivhaus
→ Reduktion des Primär-/ Endenergiebedarfs durch Optimierung des Gebäudes (Hülle, Lüftung, Wärme- und Kälteversorgung) - Nullenergiegebäude
→ Im Jahresdurchschnitt Energiebezug und eigener Energieertrag = Null - Plusenergiegebäude
→ Energieerzeugung > Energiebedarf
Energetische „Standards“ | KfW Effizienzhäuser
- Energiestandard der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Staatliche Förderung der Effizienzhäuser durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Rahmen von Förderkrediten
- Bewertungskriterium (Berechnung nach DIN V 18599)
→ Primärenergiebedarf QP
→ Transmissionswärmeverluste H‘_T
Definition Niedrigstenergiegebäude in Deutschland
Das Gebäude ist so zu errichten, dass
1. der Gesamtenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung, bei Nichtwohngebäuden auch für
eingebaute Beleuchtung, den jeweiligen Höchstwert nicht überschreitet, der sich nach § 15 oder § 18 ergibt,
2. Energieverluste beim Heizen und Kühlen durch baulichen Wärmeschutz nach Maßgabe von § 16 oder § 19 vermieden werden und
3. der Wärme- und Kälteenergiebedarf zumindest anteilig durch die Nutzung erneuerbarer Energien nach Maßgabe der §§ 34 bis 45 gedeckt wird.
→ Anforderungen an Wohngebäude und nicht Nichtwohngebäude entsprechend §15 GEG und § 18 GEG
→ Basis für diese Definition bot die EPBD 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
→ ungefähr KfW 55 Standard
Definition Nullemissionsgebäude
Für ein Nullemisssionsgebäude gelten nach EPBD 2024 folgende Anforderungen:
- eine um mindestens 10 % verbesserte Gesamtenergieeffizienz im Vergleich zum aktuellen Niedrigstenergiegebäude-Niveau
- keine Treibhausgasemissionen aus fossilen Brennstoffen am Standort
- mess- und regelungstechnische Einrichtungen zur Überwachung und Regelung der Raumluftqualität
- eine für Solarenergienutzung optimierte Bauweise
- Netzdienlichkeit: Fähigkeit, auf externe Signale zu reagieren und den Energieverbrauch bzw. die
Energieerzeugung oder -speicherung anzupassen (in neuen Wohngebäuden bereits ab 29. Juni 2026, Artikel 13)
- die kontinuierliche Überwachung der Effizienz gebäudetechnischer Systeme in neuen Wohngebäuden ab 29. Juni 2026 (Artikel 13)
Passivhaus
- Definition
Passivhäuser zeichnen sich durch besonders hohe Behaglichkeit bei sehr niedrigem Energieverbrauch aus. Das wird vor allem durch passive Komponenten (z.B. Passivhaus-Fenster, Wärmedämmung, Wärmerückgewinnung) erreicht.
Passivhaus
- Anforderungen
− Jahresheizwärmebedarf ≤ 15 kWh/(m²a)
− Kühlbedarf ≤ 15 kWh/(m²a)
− Luftdichtheit n50 ≤ 0,6 1/h
− Primärenergiebedarf und Anteil Erzeugung erneuerbarer Energien abhängig von Passivhausstandard
Maximaler PEB – Bedarf kWh/(m²a):
Classic: 60
Plus: 45
Premium: 30
Minimale Erzeugung erneuerbarer Energien:
Classic: -
Plus: 60
Premium: 120
Passivhaus
- Grundsätze für den Bau
- Wärmedämmung: Opak: Umax < 0,15 W/(m²K)
- Fenster: Uw < 0,8 W/(m²K); g ≈ 0,5
- Lüftungswärmerückgewinnung: WRG 75 %
- Luftdichtheit: n50 < 0,6 h^-1
- Wärmebrückenfreiheit