Prinzipien des energieeffizienten Bauens Teil II Flashcards

1
Q

Gebäudestandard
Primärenergieverbrauch-/erzeugung

A
  • Niedrigstenergiegebäude/ KFW-Effizienzhaus
    → Reduktion des Primär-/ Endenergiebedarfs durch Optimierung des Gebäudes (Hülle, Lüftung, Wärme- und Kälteversorgung)
  • Passivhaus
    → Reduktion des Primär-/ Endenergiebedarfs durch Optimierung des Gebäudes (Hülle, Lüftung, Wärme- und Kälteversorgung)
  • Nullenergiegebäude
    → Im Jahresdurchschnitt Energiebezug und eigener Energieertrag = Null
  • Plusenergiegebäude
    → Energieerzeugung > Energiebedarf
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2
Q

Energetische „Standards“ | KfW Effizienzhäuser

A
  • Energiestandard der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
  • Staatliche Förderung der Effizienzhäuser durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Rahmen von Förderkrediten
  • Bewertungskriterium (Berechnung nach DIN V 18599)
    → Primärenergiebedarf QP
    → Transmissionswärmeverluste H‘_T
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3
Q

Definition Niedrigstenergiegebäude in Deutschland

A

Das Gebäude ist so zu errichten, dass
1. der Gesamtenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung, bei Nichtwohngebäuden auch für
eingebaute Beleuchtung, den jeweiligen Höchstwert nicht überschreitet, der sich nach § 15 oder § 18 ergibt,
2. Energieverluste beim Heizen und Kühlen durch baulichen Wärmeschutz nach Maßgabe von § 16 oder § 19 vermieden werden und
3. der Wärme- und Kälteenergiebedarf zumindest anteilig durch die Nutzung erneuerbarer Energien nach Maßgabe der §§ 34 bis 45 gedeckt wird.

→ Anforderungen an Wohngebäude und nicht Nichtwohngebäude entsprechend §15 GEG und § 18 GEG
→ Basis für diese Definition bot die EPBD 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
→ ungefähr KfW 55 Standard

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4
Q

Definition Nullemissionsgebäude

A

Für ein Nullemisssionsgebäude gelten nach EPBD 2024 folgende Anforderungen:
- eine um mindestens 10 % verbesserte Gesamtenergieeffizienz im Vergleich zum aktuellen Niedrigstenergiegebäude-Niveau
- keine Treibhausgasemissionen aus fossilen Brennstoffen am Standort
- mess- und regelungstechnische Einrichtungen zur Überwachung und Regelung der Raumluftqualität
- eine für Solarenergienutzung optimierte Bauweise
- Netzdienlichkeit: Fähigkeit, auf externe Signale zu reagieren und den Energieverbrauch bzw. die
Energieerzeugung oder -speicherung anzupassen (in neuen Wohngebäuden bereits ab 29. Juni 2026, Artikel 13)
- die kontinuierliche Überwachung der Effizienz gebäudetechnischer Systeme in neuen Wohngebäuden ab 29. Juni 2026 (Artikel 13)

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5
Q

Passivhaus
- Definition

A

Passivhäuser zeichnen sich durch besonders hohe Behaglichkeit bei sehr niedrigem Energieverbrauch aus. Das wird vor allem durch passive Komponenten (z.B. Passivhaus-Fenster, Wärmedämmung, Wärmerückgewinnung) erreicht.

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6
Q

Passivhaus
- Anforderungen

A

− Jahresheizwärmebedarf ≤ 15 kWh/(m²a)
− Kühlbedarf ≤ 15 kWh/(m²a)
− Luftdichtheit n50 ≤ 0,6 1/h
− Primärenergiebedarf und Anteil Erzeugung erneuerbarer Energien abhängig von Passivhausstandard

Maximaler PEB – Bedarf kWh/(m²a):
Classic: 60
Plus: 45
Premium: 30

Minimale Erzeugung erneuerbarer Energien:
Classic: -
Plus: 60
Premium: 120

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7
Q

Passivhaus
- Grundsätze für den Bau

A
  • Wärmedämmung: Opak: Umax < 0,15 W/(m²K)
  • Fenster: Uw < 0,8 W/(m²K); g ≈ 0,5
  • Lüftungswärmerückgewinnung: WRG 75 %
  • Luftdichtheit: n50 < 0,6 h^-1
  • Wärmebrückenfreiheit
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