Einführung Flashcards
IPCC= International panel on climate change
- Institution der Vereinten Nationen - Wissenschaftliches Gremium und zwischenstaatlicher Ausschuss (Aktuell 195 Länder)
- aus WissenschaftlerInnen, GutachterInnen, Regierungen, Mitglieder der WMO, BeobachterInnen
- mehr als 150 akkreditierte internationale Organisationen
- Ziel
→ Zusammentragen der aktuellen, naturwissenschaftlichen, sozioökonomischen Literatur zum Klimawandel (Stand der Forschung) für politische Entscheidungsträger
→ Keine eigene Forschung, sondern Darstellung und Bewertung im Fokus (Starker Peer-Review-Prozess)
→ Regelmäßige Sachstandsberichte tragen Informationen zusammen
Treibhauspotential = Global warming potential GWP
Das Treibhauspotential (Global warming potential) oder CO2 -Äquivalent einer chemischen Verbindung ist eine Maßzahl für ihren relativen Beitrag zum Treibhauseffekt, also ihre mittlere Erwärmungswirkung der Erdatmosphäre über einen bestimmten Zeitraum (in der Regel 100 Jahre).
Tabelle Treibhauspotential
Kohlenstoffdioxid (CO2) → 1 GWP
Methan (CH4) → 28 GWP
Distickstoffoxid (N2O) → 265
Tetraflourethan (C2H2F4) → 1300
Flourchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) → 13900
Direkte Folgen der globalen Erwärmung
- Veränderung des Klimas
- Artensterben
- Anstieg des Meeresspiegels
- Zunahme von Dürreperioden
- Zunahme von Wetterextremen
Indirekte Folgender globalen Erwärmung
- Klimaflucht
- Hungersnöte
Globale Klimaschutzziele
- Übersicht nationaler und internationaler Klimaschutzziele
1992: UNFCC (Klimarahmenkonventionen)
1997: COP 3 (Kyoto-Protokoll beschlossen)
2000: EEG (Nationales Klimaschutzprogramm)
2002: EnEv
2005: Kyoto-Protokoll (tritt in Kraft)
2007: 4. UN Klimschutzbericht IPCC
2007-2009: COP 13 (Ball-Roadmap)
2009: EEWärmeG
2010: 2-Grad-Ziel durch UNFCC
2015: COP 21 (Pariser Klimaschutzabkommen)
2016: Klimaschutzplan 2050
2019: Klimaschutzprogramm 2030
2020: Gebäudeenergiegesetz
2021: Urteil BVerfG & Novelle Klimaschutzgesetz
2022: Energiesparverordnung
2023: COP 28 (Bestandsaufnahme Global Stocktake)
2023: EU “Fit für 55”
Kyoto Protokoll
- 1997 in Kyoto beschlossen (auf der 3. Weltklimakonferenz (COP))
- 2005 in Kraft getreten
→ 1. Verpflichtungsperiode (2008 -2012): Reduzierung 5,2% Treibhausgasreduktion (Bezug 1990)
→ 2. Verpflichtungsperiode (2013 -2020): Reduzierung 18%, EU 20% Treibhausgasreduktion (Bezug 1990) - Erster rechtlich bindender internationaler Klimavertrag mit quantifizierten Emissionsreduktionsverpflichtungen
Kyoto Protokoll
- EPBD
= European directive on the energy performance of buildings
Ziel der Einführung einer EU-Gebäuderichtlinie:
- Einführung Energiebedarfsgrenzwert
- Vorgabe Nutzung erneuerbar Energien
- Integrative Bewertungsregeln
Folge:
→ Niedrigstenergie-gebäudestandards (NZEB) für Neubauten ab 2021
Pariser Klimaschutzabkommen 2015
→ In Kraft getreten am 04. November 2016
→ Heute: 197 Vertragsstaaten+EU
→ Nachfolge Abkommen des Kyoto Protokolls
→ Klimaschutzabkommen für alle Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländer
Ziele:
- Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius im Vergleich zu vorindustriellem Zeitalter
- Weltwirtschaft zwischen 2050 und 2100 treibhausgasneutral
Regeln:
- Einführung von nationalen Klimaschutzbeiträgen (NDCs)
- Transparenz und Fünf-Jahres-Kontrolle bzw. Bestandsaufnahme (Global Stocktake)
→ Bedingungen gelten noch heute und setzen den Rahmen für die nationalen Maßnahmen
Klimaschutzplan 2050
- gibt im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris inhaltliche Orientierung für alle Handlungsfelder:
- in der Energieversorgung
- im Gebäude- und Verkehrsbereich
- in Industrie und Wirtschaft sowie in der Land-und Forstwirtschaft
European Green Deal und Europäisches Klimaschutzgesetz
- Zielformulierung: Klimaneutrale EU bis 2025
→ gesetzliche Verankerung im Europäischen Klimaschutzgesetz
→ Verringerung der Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 um 55% (vgl. 1990)
→ CO2-Ausstoß in allen Sektoren verringern
→ EU “Fit für 55” Paket mit Richtlinien, um EU-Klimagesetz umzusetzen
European Green Deal und Europäisches Klimaschutzgesetz
- EPBD Neufassung 2024
Ziele
- Verbesserung Energieeffizienz
- Emissionsfreier Gebäudebestand
Maßnahmen
- Nationale Renovierungspläne
- Einführung des Nullemissionsgebäude als Gebäudestandard
- Verpflichtende Berechnung des Treibhausgaspotentials im Energieausweis für Neubauten ab 2028/30
- Verbesserung der Gebäudetechnik durch optimierte Gebäudeautomation, Steuerung und Inspektionsintervalle
- Nutzung von Solarenergie
- Stärkung Energieausweise (Datenbanken, Länderweite Energieklassen, …)
- Verpflichtendes Berichtswesen alle fünf Jahre ab 2026
Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens
- Erste Bestandsaufnahme (Globale Stocktake) 2023
- Global Stocktake = „Ambition mechanism“: Maßnahme, damit das Pariser Klimaabkommen tatsächlich eingehalten wird
- Prüfung und Bewertung, ob gemeinsam festgelegte Ziele des Pariser Klimaabkommens erreicht werden
COP 28 in Dubai (2023)
- Prüfung der Global Stocktakes
- Fazit:
→ 1,5°C - Ziel wird durch die aktuellen Maßnahmen verfehlt werden - Maßnahmen:
→ Formulierung von Leitlinien für Länder, um das 1,5°C - Ziel noch erreichen zu können
→ Nationale Klimaschutzziele (NDCs) müssen bis 2025 zur COP 29 in Baku überarbeitet werden
Klimaschutzprogramm 2030
- Anforderungen an den Gebäudesektor
- Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (z.B. Anhebung der Fördersätze)
- Förderung der seriellen Sanierung im Gebäudebereich (Förderung von industrieller Vorfertigung und standardisierter Installation von Anlagentechnik)
- Erneuerung von Heizanlagen (z.B. „Austauschprämie“ für alte Ölheizungen)
- Aufstockung energetische Stadtsanierung
- Energieberatung und Öffentlichkeitsarbeit
- Vorbildfunktion Bundesgebäude
- Weiterentwicklung des energetischen Standards
Einführung des ersten Klimaschutzgesetz (KSG)
- 18.12.2019 in Kraft getreten
- Einführung von CO2- Bepreisung
- Fördermaßnahmen für Innovation und Investition
Ziel des KSG:
→ Reduzierung Treibhausgase um 55 Prozent (vgl. 1990)
→ Reduzierung Treibhausgasemissionen auf 72
Mio.Tonnen CO2/a in 2030 im Gebäudesektor
- Novelle Klimaschutzgesetz
- in Kraft treten: 24. Juni 2021
- Grund für Novelle:
→ Klimaklagen aus verschiedenen Bereichen, Urteil vor dem Bundesverfassungsgericht
→ Reduzierung Treibhausgasemissionen auf 67
Mio.Tonnen CO2/a in 2030 im Gebäudesektor
- Novelle Klimaschutzgesetz
- In Kraft treten: 17.Juli 2024
- Grund für Novelle:
→ Verfassungsklagen u.a. von Deutscher Umwelthilfe - Ziel der Änderung:
→ Gesamtverantwortung und flexibles Erreichen der Ziele
→ Volle Transparenz aller Bereiche
→ Stärkung des Expertenrats
→ Einführung Klimaschutzprogramm 2023
Klimaschutzprogramm 2023
- Verabschiedung am 08. Oktober 2023
- Hintergrund: 2. Novelle KSG
- Ziel des Programms:
→ Maßnahmenpaket um die Ziele nach KSG zu erreichen
Primärenergie
Primärenergie ist die direkt in den Energiequellen vorhandene Energie (zum Beispiel Brennwert von Kohle). Primärenergieträger sind zum Beispiel Steinkohle, Braunkohle, Erdöl, Wasserkraft, Wind, Kernbrennstoffe, Solarstrahlung etc.
Endenergie oder Sekundärenergie
Sekundärenergie ist die Energie, die aus der Primärenergie durch Umwandlung gewonnen wird. Dabei wird die Primärenergie in eine Form umgewandelt, die der Verbraucher nutzen kann wie z.B. Strom, Erdgas, Fernwärme.
Nutzenergie
Unter Nutzenergie versteht man denjenigen Anteil der Endenergie, welcher dem Verbraucher tatsächlich zur Verfügung steht. Abgezogen sind dabei Verluste, die zum Beispiel beim Transport von Strom in Leitungen entstehen. Beispiele für Nutzenergie sind: Lichtenergie, Wärmeenergie.
Klimaschutzziele Deutschland
- Treibhausgasreduktion
- Anteil erneuerbare Energien
- Primärenergieverbrauchsreduktion
2020: 2030: 2045:
- 40% - 65% - 100%
- 18% - 30% - 60%
- 20% - - 50%
Klimaschutzziele EU
- Treibhausgasreduktion
- Anteil erneuerbare Energien
- Primärenergieverbrauchsreduktion
2020: 2030: 2045:
- 20% - 55% - 100%
- 20% - 32% - 80%
- 20% - 32,5% -