Potentielle Prüfungsfragen Flashcards
Dürfen VERWALTUNGSstrafen rückwirkend erlassen werden?
Nein. Fällt auch unter das Verbot von Art 7 EMRK abs 1
Wie wirkt der NR an dem Budgetvollzug mit?
Durch den Art 51 d B-VG eingesetzten Budgetausschuss!
Dieser prüft vor dem Budgetbeschluss den Bericht des Finanzministers.
Und er kontrolliert und überwacht die Verwendung der Mittel
Bedürfen Verordnungen einer ausdrücklichen einfachgesetzlichen
Grundlage im Sinne einer materiengesetzlichen Ermächtigung?
Hier ist das Problem des Legalitätsprinzips angesprochen
Zur Erlassung von DurchführungsVO bedarf es keiner ausdrücklichen einfachgesetzlichen Ermächtigung; sie dürfen unmittelbar auf Grund des Art 18 Abs 2 B-VG erlassen werden (unter Umständen aber eine hinreichende Bestimmtheit, damit nicht formalgesetzlicher Delegation vorliegt)
Weitergehende Ermächtigungen – zur Erlassung gesetzesergänzender, gesetzesvertretender oder gesetzändernder VO – können nur durch bundesverfassungsrechtliche Vorschriften geschaffen werden:
“Selbstständige” Verordnungen, die sich direkt auf das B-VG berufen:
- gesetzesergänzend: Satzung von Selbstverwaltungskörpern
- gesetzesändernd: NotVO
Wann braucht es eine einstweilige Bundesregierung? Und wann nicht?
Art 71 kommt in den Einsatz wenn die vorherige aus dem Amt “geschieden” ist und der Bundespräsident noch keinen BK parat hat.
Üblicherweise passiert dies falls BReg zurücktritt.
Falls der BP aber eh schon alles vorbereitet hat ist Art 71 nicht notwendig.
Es ist üblich, dass die Bundesregierung nach einer Wahl zurücktritt. Wie
ist dies verfassungsrechtlich zu beurteilen?
Diese Vorgangsweise ist nicht vorgesehen.
Verfassungsrechtliche Gewährleistung von Rücktritten: Art 74 Abs 3 B-VG: auf ihren Wunsch hin des Amtes zu entheben
Ist die Bundesregierung demokratisch legitimiert?
Nicht direkt aber indirekt durch demokratisch legitimierten BP, der diese ernennt und demokratisch legitimierten NR, der diese per Misstrauensvotum gem beherrscht.
Ist die LReg demokratisch legitimiert?
Landesregierung wird vom Landtag gewählt, also auch nur indirekt
Ist der Gemeindevorstand demokratisch legitimiert?
Nur indirekt durch die Proporz Wahl des Gemeinderats
Wo gibt es keine feste Geschäftsverteilung?
Beim VfGH: weil hier immer Plenum entscheidet
Wie verhalten sich Bundesverfassungsgesetze zu
Landesverfassungsgesetzen?
Die Bundesverfassung regelt in einem sehr intensiven Maß die Grundzüge der Landesverfassungen. (4. Hauptstück B-VG); somit ist die Landesverfassung von der Bundesverfassung bedingt
Ältere Judikatur besagt, dass die Landesverfassungen eher „Ausführungsgesetz“ zur
Bundesverfassungen darstellen.
Art 99 (1) B-VG – Landesverfassungen dürfen Bundesverfassung nicht berühren
Somit muss sich Landesverfassung im Rahmen der Bundesverfassung befinden (relative Verfassungsautonomie der Länder) und darf keine Bestimmungen treffen, die dieser widersprechen.
Wie ist das Verhältnis zwischen Bürgermeister und Gemeinderat?
Gemeinderat ist oberstes Organ der Gemeinde. eine Ansicht sagt dass er sogar Weisungen in ALLEN Angelegenheiten dem Bürgermeister erteilen darf.
Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeindevorstands (In Städten Stadtrat und in Statutarstädten Stadtsenat- eine Art Gemeinderegierung) Bürgermeister wird entweder durch den GRat (indirekte Wahl) oder nach Maßgabe der LV durch die Gemeindebürger (direkte Wahl) gewählt. Direktwahl des Bürgermeister gibt es
in meisten LV. Nicht in NÖ, Stmk und Wien.
In Wien ist sie bundesverfassungsrechtlich ausgeschlossen, weil der Bürgermeister gleichzeitig LH ist.
Art 118 (5) B-VG – BM ist für Erfüllung seiner eigenen in seinem Wirkungsbereich liegenden Aufgaben dem Gemeinderat gegenüber politisch verantwortlich
Darf es innerhalb der Verwaltung einen zweistufigen Instanzenzug geben?
Im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden besteht ein zweistufiger Instanzentzug Art 118 (4) B-VG; (z.B. vom Bürgermeister an den Gemeindevorstand/Gemeinderat = Ausnahme, dass es seit 2014 keinen
administrativen Instanzenzug mehr gibt)
Der einfache Gesetzgeber kann diesen ausschließen
Wann kann ich Revision an den VwGH einreichen?
Die Revision ist zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, vor allem weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des
Verwaltungsgerichtshofs nicht einheitlich beantwortet wird.
Eine Entscheidung eines Verwaltungsgerichts wird verspätet
ausgefertigt, erst Jahre nachdem sie verkündet wurde. Welche Folgen
hat dies?
(Gemäß § 43 (6) VwGG ist den Parteien, denen das Erkenntnis verkündet wurde, eine schriftliche Ausfertigung zuzusenden.)
Gemäß § 26 (1) Z 1 VwGG: beträgt die Frist zur Erhebung einer Revision gegen ein Erkenntnis eines Verwaltungsgerichts sechs Wochen. Diese beginnt prinzipiell mit dem Tag der Zustellung. Eine Ausnahme stellt der fall dar, dass das Erkenntnis mündlich verkündet wurde, dann beginnt die Frist mit dem Tag der Verkündung, somit ist Revision nicht mehr zulässig
Wie löst die Verfassung Kompetenzkonflikte zwischen mehreren
Verwaltungsgerichten?
VwGH (NICHT VfGH)
Ein Kompetenzkonflikt liegt vor, wenn mehrere Verwaltungsgerichte in ein und derselben Sache entschieden. In diesem Fall steht es einem der beteiligten Verwaltungsgerichte zu, einen Antrag zur Entscheidung des Kompetenzkonfliktes an den VwGH zu stellen (Art 133(1) Z 3 B-VG).
Wie löst die Verfassung Kompetenzkonflikte zwischen
Verwaltungsgericht und ordentlichem Gericht?
VfGH gem Art 138 Abs 1 Z 2
Welche Staatsgewalt kontrolliert der VfGH im Verfahren nach Art 144 B-VG?
Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit. Primär ist wird Erkenntnis eines Gerichts kontrolliert, das die Exekutive kontrollieren soll.
Also eigentlich Judikative primär (und Exekutive auch sekundär) dadurch oder?
Wodurch unterscheiden sich Kompetenzentscheidungen (ob Bund oder Land) von anderen Erkenntnissen des VfGH?
Voraussetzung für solche Anträge: der Akt der Gesetzgebung/Vollziehung darf noch nicht ergangen sein (gilt auch für Verordnungen).
Geht es um die Gesetzgebung, so hat der Antrag einen Gesetzesentwurf zu enthalten (§ 54 VfGG; daher kann man von präventiver Normenkontrolle sprechen begrenzt auf die
Kompetenzverteilung)
Was umfasst die Entscheidung des VfGH:
Art 138 B-VG iVm §56 (4) VfGG
Zusammenfassung der Feststellung in einem „Rechtssatz“, der vom Bundeskanzler im BGBl kundzumachen ist (Wirkung wie authentische Interpretation des Bundesverfassungsrechts)
Er hat dadurch Verfassungsrang und kann nurmehr vom Verfassungsgesetzgeber geändert werden. Bindet den VfGH sogar selber!
Ein Verwaltungsgericht begründet die Unanwendbarkeit einer
Strafbestimmung mit deren Verfassungswidrigkeit. Ist das zutreffend?
Nein.
Weil die Regelungen der ordentlichen Gerichte sinngemäß auch auf die Verwaltungsgerichte anzuwenden ist.
Genauer:
(Gemäß Art 89 (2) B-VG haben ordentliche
Gerichte bei Bedenken einer Rechtswidrigkeit/ Verfassungswidrigkeit die Pflicht, einen Antrag auf Anhebung dieser Rechtsvorschrift beim VfGH zu stellen.
Art135 (4) B-VG regelt, dass Art 89 B-VG auf die Verwaltungsgerichte und den Verwaltungsgerichtshof sinngemäß anzuwenden ist.
Somit hat das Verwaltungsgericht einen Antrag auf Kontrolle beim VfGH zu stellen. Das Gesetzesprüfungsverfahren kommt dem VfGH zu. Dabei kommt dem VfGH nach dem Kassationsprinzip die Kompetenz zu, rechtswidrige Akte aufzuheben. Nicht aber sie abzuändern bzw neu zu erlassen.)
Gibt es Amtshaftung für Akte der Gerichte? Erkläre rechtlich
Ja, aber nicht für die Höchstgerichte (außer es wird Unionsrecht verletzt, dann kann man dies vor dem VfGH einklagen gem Art 137 B-VG)
Art 23 Abs 1 B-VG: Bund, Länder, Gemeinden und sonstige Körperschaften haften für den Schaden, den die als ihre Organe handelnden Personen in Vollziehung der Gesetze durch ein
rechtswidriges Verhalten wem immer, schuldhaft zugefügt haben
Gerichte gehören zur Vollziehung.
Schützt Art 8 EMRK auch juristische Personen?
Nein. Art. 8 schütz das Recht auf Achtung des Privat und Familienlebens und eine juristische Person kann kein Privat und Familienleben haben.
Jedoch wurde einmal beim EGMR anerkannt dass auch Geschäftsräumlichkeiten von juristischen Personen geschützt sind weil es “Wohnungen” seien.
Muzak lehnt das aber glaube ich ab
Was ist damit gemeint, wenn davon gesprochen wird, es gäbe keine
Gleichheit im Unrecht?
Im Vollzugsprozess können Unterschiede in der Anwendung des Gesetzes auftreten, aber niemand hat das Recht, aufgrund dieser Ungleichbehandlung eine gleiche Ungleichbehandlung zu verlangen. Der Gleichheitssatz bedeutet nicht, dass das Fehlverhalten einer Behörde in einem Fall das Recht auf das gleiche Fehlverhalten in anderen Fällen begründet, da dies dazu führen würde, dass die Behörde neue Regeln schafft und das Gesetz umgeht.
In welchem Bereich sind Rechtssätze des VfGH von Bedeutung?
Die “Erkenntnis” ist die endgültige Entscheidung des VfGH in einem Fall, während der “Rechtssatz” ein Teil dieser Entscheidung ist, der die rechtliche Begründung und Interpretation enthält.
Der Rechtssatz ist eine Zusammenfassung der rechtlichen Argumente und Schlussfolgerungen des Gerichts in Bezug auf den jeweiligen Fall. Er dient dazu, die rechtliche Position des VfGH in einem konkreten Fall zu verdeutlichen und kann als Grundlage für zukünftige Rechtsinterpretationen dienen.
Rechtssätze des VfGH sind Akte der Gerichtsbarkeit, sie könnten daher keinesfalls vom VfGH überprüft werden, da das B-VG keine Kompetenz zur Prüfung von Akten der Gerichtsbarkeit vorsieht.
1.) Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entscheidet gem Art 138 Abs 2, ob Gesetze oder Verwaltungsakte in die Zuständigkeit des Bundes oder der Länder fallen. Die Bundesregierung oder Landesregierung können den VfGH anrufen, um dies zu klären. Diese Entscheidung ist eine präventive Kontrolle und betrifft nur die Kompetenzverteilung. Der VfGH fasst seine Entscheidung in einem Rechtssatz zusammen, der im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. Dieser Rechtssatz hat Verfassungsrang und kann nur durch Änderung des Bundesverfassungsgesetzes geändert werden, und er bindet den VfGH selbst.
Woher weiß man, dass etwas in mittelbarer Bundesverwaltung vollzogen wird?
Aufgaben die gemäß Art 10 B-VG dem Bund zur Vollziehung übertragen sind, werden von Organen (Behörden) der Länder besorgt. Diese Landesbehörden sind dabei funktionell als Bundesbehörden tätig.
Die mittelbare Bundesverwaltung ist die Regel; die unmittelbare Bundesverwaltung die Ausnahme (sie ist ohne Zustimmung der Länder gem Art 102 Abs 4 B-VG nur in den im Art 102 Abs 2 B-VG genannten
Angelegenheiten zulässig.
Träger und zentrales Organ der mittelbaren Bundesverwaltung = LH.
Die mittelbare Bundesverwaltung ist grds NUR für hoheitliche Tätigkeiten vorgesehen. Jedoch ermöglicht Artikel 104 Absatz 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) den Bundesministern, Privatwirtschaftsverwaltungsaufgaben per Verordnung an Landeshauptleute und deren Landesorgane zu übertragen. Dies wird als “Auftragsverwaltung” bezeichnet, und die Landeshauptleute sind in diesem Fall weisungsgebunden.