Grundrechte Flashcards

1
Q

Welchen Begriff verwendet das B-VG selbst statt “Grundrechte”?

A

“verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte”

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Was sind Grundrechte im objektiven Sinn?

A

Sind subjektive Rechte, die im Verfassungsrang stehen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Was ist die Definition des VfGH für “verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte”? (Mit diesem Ansatz kommt der VfGH zu Rechten, die mit dem normalen Verständnis von Grundrechten iS der Menschenwürde sehr wenig zu tun haben)

A

Ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht liegt vor, wenn ein “hinlänglich individualisiertes Parteiinteresse an der Einhaltung einer objektiven Verfassungsnorm besteht”

Also die Norm dem Einzelnen ein Interesse einräumt, dass diese objektive Norm eingehalten wird

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Grundrechtskonkurrenz: Wenn ein Berechtigter mehrere Grundrechte für einen SV beansprucht. Was gilt im Verhältnis der EMRK zu innerstaatlichen Regeln?

A

Art 53 EMRK “Günstigkeitsprinzip”: Günstigere innerstaatliche Regelungen gehen der EMRK vor

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Österreich hat viele grundrechtliche StV abgeschlossen, die jedoch nicht im Verfassungsrang stehen und nur unter Erfüllungsvorbehalt. Wie wirken diese Verträge trotzdem auf die Grundrechte der österreichischen Bundesverfassung ein?

A

Weil sie nach dem Grundsatz der völkerrechtskonformen Interpretation des innerstaatlichen Rechts im Einklang mit diesen Bestimmungen auszulegen sind.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Welche drei Grundrechtsquellen müssen im Anwendungsbereich des Unionsrechts verbindlich angewandt werden?

A

Art 6 EUV:
Abs 1: GRC
Abs 2: EMRK
Abs 3:Grundrechte, die sich aus den gemeinsamen Verfassungstraditionen der MS ergeben

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Die EU-Grundrechte gelten im Anwendungsbereich des Unionsrechts. Der EuGH deutet dies jedoch sehr weit: inwiefern?

A

Es genügt ein SV mit Zusammenhang, und ein minimaler Konnex zum Unionsrecht. Gesetze, die durch RL-Umsetzung entstanden sind in jedem Fall.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Wie steht der VfGH zur Anwendung der GRC?

A

Die Bestimmungen der GRC sind wie - NICHT als (!) - verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte anzuwenden, sofern sie in ihrer Formulierung und Bestimmtheit solchen Rechen der Bundesverfassung gleichen.
Deshalb bildet die GRC ausnahmsweise auch einen Prüfungsmaßstab im Normenprüfungsverfahren: widersprechendes staatliches Recht wird demnach vom VfGH, anders als sonstiges Unionsrecht verletzendes Recht, FORMELL aufgehoben. Ausgenommen sind GRC-Bestimmungen, die eine ganz andere Formulierung und normative Struktur aufweisen, z.b sozialen Grundrechte der Art 27-38

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Wie hat sich die Rechtsprechung des VfGH in der Geschichte bezüglich Grundrechte geändert grob?

A

Zunächst war er extrem restriktiv. Erst durch den EGMR, der ihn durch seine richterliche Rechtsfortbildung an eine veränderte soziale Wirklichkeit, änderte der VfGH seine Rsp in den 1980ern.
Nun gelten Grundrechte nicht mehr als (negative) Schranken, sondern auch als Werte, die den Gesetzgeber zu einer positiven Umsetzung verpflichten (wie das Recht auf selbst bestimmtes Sterben jüngst)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Was kannst du zu Grundrechten in Landesverfassungen sagen?

A

Strittig aber zu bejahen, wobei der Geltungsbereich auf den selbstständigen Wirkungsbereich des Landes beschränkt ist. Und sie dürfen die Bundesverfassungs-Grundrechte nicht einschränken: Günstigkeitsprinzip.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Nenne mir 3 Grundrechtstheorien, die helfen sollen Grundrechte auszulegen! (Viele davon haben sich historisch entwickelt)

A

A.) Grundrechte als Staats gerichtete Abwehrrechte
- das ist der ursprüngliche Sinn der Grundrechte

B.) Grundrechte als Prinzipien
- Hier ist man davon abgekommen, Grundreche als Regeln zu betrachten (Gebote/Verbote) sondern viel mehr als Ziele, die einen verhältnismäßigen Eingriff erlauben.

C.) Grundrechtliche Gewährleistungspflichten
- Diese Schutzpflicht die angenommen wird trifft Gesetzgeber und Vollziehung. Auch hier geht man von Positiven tun aus und nicht nur Abwehrrechte.

D.) Institutionelle Garantien
- dieser Gedanke überschneidet sich mit der positiven Schutzpflicht. Hier sollen bestimmte Institutionen durch bestimmte Grundrechte garantiert sein.

E.) Soziale und demokratische Grundrechte
- Diese Theorie möchte Grundrechte weniger individuell auslegen. Es geht um demokratische Grundrechte, die eine Zivilgesellschaft garantieren soll und soziale die staatliche Leistungen garantieren sollen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Erkläre kurz die Grundrechtstheorie: “Grundrechte als Prinzipien”

A

Hier ist man davon abgekommen, Grundreche als Regeln zu betrachten (Gebote/Verbote) sondern viel mehr als Ziele, die einen verhältnismäßigen Eingriff erlauben. Genauer strukturiert wird dieses Abwägungsgebot durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Erkläre kurz die Grundrechtstheorie: “Grundrechte als Staats gerichtete Abwehrrechte”
bzw. wann die galt

A

das ist der ursprüngliche Sinn der Grundrechte.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Erkläre kurz die Grundrechtstheorie: “Grundrechtliche Gewährleistungspflichten”!

A

Diese Schutzpflicht die angenommen wird trifft Gesetzgeber und Vollziehung. Auch hier geht man von Positiven tun aus und nicht nur Abwehrrechte.
Der VfGH wendet dies auch unsystematisch an. Zum Beispiel folgt der VfGH dem EGMR zur Versammlungsfreiheit gem Art 11 EMRK: hier beschränkt sich diese nicht auf die Pflicht der Nichteinmischung, sondern verlange auch uU positive Maßnahmen”

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Inwiefern kann man sagen das die EMRK ganz allgemein von der Grundrechtstheorie: “Grundrechtliche Gewährleistungspflichten” ausgeht?

A

Weil Art 1 EMRK die Verpflichtung anspricht, dass ein Vertragsstaat die niedergelegten Rechte und Freiheiten zu gewährleisten hat.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Was ist aus Sicht des VfGH das Problem, wenn man den Schutzpflicht-Charakter von Grundrechten annimmt?

A

Die Durchsetzbarkeit, da der VfGH nur bestehende aufheben kann, aber nicht fehlende Gesetze erzwingen.
(Für den EGMR ist gem seinem Schutzpflichtkonzept auch eine Unterlassung des Gesetzgebers justiziabel)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
17
Q

Was sind klassische Grundrechte nur für Staatsbürger?

A

Aufenthalts- und Liegenschaftsfreiheit, sowie politische Grundrechte

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
18
Q

Was bedeutet der Begriff der “Grundrechtssubjektivität”?

A

Dass Grundrechte zwar prinzipiell jedem Staatsbürger zukommen, aber aufgrund von Beschränkungen der Handlungsfähigkeit (z.B von Kindern) kann dies zu unterschiedlicher Wirkung der Grundrechte führen.
Grds. gelten für alle Gleich, jedoch darf durch Gesetze in die Grundrechte eingegriffen werden (z.b bei Kindern)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
19
Q

Sind juristische Personen fähig zur Tragung von Grundrechten?

A

Laut EGMR und VfGH: ja.
Solange die Grundrechte dem Wesen nach fähig dazu sind: z.b nicht Freiheit der Berufswahl.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
20
Q

Obwohl der VfGH die Grundrechtsfähigkeit von Gebietskörperschaften als zulässig erachtet, sieht das die Lehre als falsch an. Warum?

A

Weil es sinnwidrig ist, den Staat der sich in den Gebietskörperschaften verkörpert, durch Grundrechte gegen Eingriffe staatlicher Organe zu schützen.
Deshalb sollten auch nicht Äußerungen der BReg zu einer Volksabstimmung als “Ausübung von Meinungsfreiheit” gesehen werden.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
21
Q

Was ist ein “Eingriff”, wenn man von Grundrechtseingriff spricht?

A

Jeder staatliche Akt - Gesetz, VO, Verwaltungsakt oder Gerichtsentscheidung. Wenn man von einer Schutzpflicht ausgeht, dann auch das Unterlassen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
22
Q

Ist jeder Eingriff in die Grundrechte eine Verletzung der selbigen?

A

Nein. Es kommt vielmehr drauf an ob die Kriterien der jeweiligen Grundrechtsformel erfüllt sind

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
23
Q

Die Bindungswirkung der Grundrechte des einfachen Gesetzgebers wird abgeschwächt. Nämlich dadurch dass viele Grundrechte unter einem Gesetzesvorbehalt stehen. Was heißt das?

A

Gesetzesvorbehalte sind Ermächtigungen des einfachen Gesetzgebers, Grundrechte näher auszugestalten als auch zu beschränken. (Recht auf Vereinsrecht muss erst die Institution des Vereins geschaffen werden; Recht auf Ehe: das Institut der Ehe)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
24
Q

Die ältere Lehre unterschied zwischen “Eingriffsvorbehalten” und “Ausgestaltungsvorbehalten”. Erkläre beide und warum sie heute als überholt erscheinen.

A

Eingriffsvorbehalt: ermächtigen den Gesetzgeber zur Einschränkung eines Grundrechts, das zuvor rechtlich bereits festgeschrieben wurde.

Ausgestaltungsvorbehalt: wird als Auftrag an den Gesetzgeber verstanden, das Grundrecht überhaupt erst zu gestalten. (als klassisches Beispiel galt Art 12 StGG “Versammlungsrecht wird durch besondere Gesetze geregelt”

Überholt: Diese Typisierung ist relativ. Auch die Ausgestaltung eines Grundrechts impliziert (aufgrund der Auswahlmöglichkeit von vielen Alternativen) eine Einschränkung. Umgekehrt sind Eingriffsvorbehalte mit einer Ausgestaltung zu verbinden

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
25
Q

Was sind die “Schranken-Schranken” im Zusammenhang mit Grundrechtsbindung?

A

Nach hA ist der Gesetzgeber, der Grundrechte beschränken darf, durch dieselben Grundrechte Schranken gesetzt.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
26
Q

Was ist die “Wesengehaltstheorie”?

A

Gesetzliche Beschränkungen eines Grundrechts, dürfen nicht gegen das “Wesen” eines Grundrechts verstoßen, was dann der Fall wäre, wenn sie in ihrer Wirkung der Aufhebung des Grundrechts gleichkämen.
“Schranken-Schranken”: Der Gesetzgeber, der Grundrechte beschränken darf, ist durch dieselben Grundrechte Schranken gesetzt.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
27
Q

Was sind formelle Gesetzesvorbehalte und durch was werden sie eingeschränkt in ihrer Gesetzesvorbehaltsmacht?

A

Manche Grundrechte des StGG stehen unter einem - dem Wortlaut nach - unbeschränkten Gesetzesvorbehalt. Nach der neueren Lehre/Rsp ist dies durch die Wesengehaltstheorie eingeschränkt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
28
Q

In welchem Gesetz stehen Grundrechte unter einem Formellen Gesetzesvorbehalt?

A

StGG

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
29
Q

In welchem Gesetz stehen Grundrechte unter einem materiellen Gesetzesvorbehalt? Und was bedeutet das?

A

EMRK
Diese materiellen Gesetzesvorbehalte gelten nach ihrem Wortlaut schon nicht unbegrenzt (im Unterschied zu formellen siehe StGG) und erlauben einen Eingriff nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Es werden in der EMRK Güter aufgezählt, für deren Erhaltung ein Eingriff gerechtfertigt ist: nationale Sicherheit etc… Aber auch nur dann wenn er verhältnismäßig ist und für eine demokratische Gesellschaft notwendig.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
30
Q

Wie ist der Prüfungsvorgang des EGMR strukturiert anhand er materielle Gesetzesvorbehalte prüft? Also Einschränkungen von Grundrechten

A

Geprüft wird zunächst das Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage (wobei Gesetz nicht formell sein muss, jedoch eine Rechtsgrundlage die für Betroffene zugänglich ist und nicht Willkür zulässt).
Dann werden die Schutzziele geprüft. Und dann wird geprüft ob der Eingriff in eine demokratische Gesellschaft (übliche Maß an individueller Freiheit) notwendig (hier ist Ermessensspielraum gewährt, aber oft wird dringendes gesellschaftliches Bedürfnis genannt) ist.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
31
Q

Der VfGH entwickelte unter den Ansätzen der Gesetzesvorbehalte, Schranken-Schranken etc… den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, der als allgemeine Schranke jeder Grundrechtsbeschränkung dient.

Erkläre die 4 Prüfungsschritte!

A

Es ist zunächst zu fragen, ob das von der Regelung verfolgte Ziel im öffentlichen Interesse liegt, und sodann die Regelung nach den Kriterien der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit zu prüfen:

1.) Liegt das Ziel der Regelung im öffentlichen Interesse? (Hier hat natürlich der einfache Gesetzgeber riesen politischen Spielraum, außer sie sprechen halt ganz klar gegen öffentliche Interessen)

2.) Ist die Regelung zur Erreichung des (im öffentlichen Interesse liegenden) Zieles geeignet?

3.) Ist die Regelung erforderlich in dem Sinn, dass sie ein möglichst schonendes (gelindes) Mittel zur Erreichung dieses Zieles bildet? Ist sie also jenes Mittel, das die Grundrechtsposition so wenig wie möglich einschränkt? (dabei sind auch Alternativen für den Gesetzgeber in Betracht zu ziehen)

4.) Besteht zwischen dem öffentlichen Interesse und der durch den Eingriff verkürzten Grundrechtsposition eine angemessene Relation (Adäquanz)? Insofern ist eine Güterabwägung vorzunehmen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
32
Q

Was für eine Rolle spielt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im EU-Recht?

A

Laut EuGH ist er ein allgemeiner, nicht auf den Schutzbereich von Grundrechten beschränkter Grundsatz des Unionsrechts und genießt damit Über-Verfassungsrang.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
33
Q

Es gibt Grundrechte mit formellen und Grundrechte mit materiellen Gesetzesvorbehalt. Gibt es sonst noch welche?

A

Ja, welche OHNE Gesetzesvorbehalt (wobei das so nicht ganz stimmt, außer Folterverbot und Sklavereiverbot)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
34
Q

Grundrechte ohne Gesetzesvorbehalt: gelten diese dann unbeschränkt?

A

Nein. (außer Folterverbot und Sklavereiverbot)
Die Judikatur nimmt immanente Gewährleistungsschranken an, die den einfachen Gesetzgeber zur Beschränkung des Grundrechts ermächtigen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
35
Q

Grundrechte ohne Gesetzesvorbehalt: Die neuere Rechtsprechung unterscheidet zwischen “intentionalen Beschränkungen” und “allgemeinen Gesetzen” Erkläre beides!

A

“intentionale Beschränkungen”: Regelungen, die direkt und mit Intention (intentional) auf die Beschränkung eines Grundrechts abzielen (z.b Verbot entarteter Kunst) sind durch ein vorbehaltlos gewährleistetes Grundrecht ausnahmslos untersagt.

“Allgemeine Gesetze”: Sind dazu im Gegensatz gülitg, solange sie eben nicht intentional gegen das Grundrecht sind und der Kriterien der Verhältnismäßigkeit entsprechen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
36
Q

Was sind sog “Verfahrensgrundrechte”? Erkläre sie und nenne Beispiele!

A

Sie sind nicht allgemein auf einen Lebensbereich gerichtet wie Kunstfreiheit, sondern direkt auf staatliches Handeln bezogen und dieses auch gleich verfahrensrechtlich regeln. Z.B: Recht auf gesetzlichen Richter, Recht auf persönliche Freiheit, Recht auf Unterlassung ungesetzlicher Hausdurchsuchungen.

Durch diese unübliche Genauigkeit hat der Gesetzgeber geringeren Gestaltungsspielraum.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
37
Q

Nenne die jeweiligen Schranken des einfachen Gesetzgebers:
A.) Bei Grundrechten unter formellem Gesetzesvorbehalt!
B.) Bei Grundrechten unter materiellem Gesetzesvorbehalt!
C.) Bei Grundrechten ohne Gesetzesvorbehalt!
D.) Verfahrensgrundrechte!
E.) Sonderstellung des Gleichheitssatzes!

A

A.) Ein Eingriff ist durch jedes denkbare öffentliche Interesse rechtfertigbar: es gilt jedoch das Verhältnismäßigkeitsprinzip.

B.) Hier gilt ebenfalls das Verhältnismäßigkeitsprinzip; jedoch kann ein Eingriff nur mit den im Vorbehalt genannten Zielsetzungen legitimiert werden. Jedoch interpretiert der EGMR dies Zielsetzungen sehr groß, deshalb ist der Unterschied zu formellen Gesetzesvorbehalten sehr gering

C.) Verboten sind intentionale Beschränkungen; darüber hinaus gilt ein Gebot der Güterabwägung (was quasi ein Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist)

D.) Hier beschränkt auf Ausführung ohne großem Spielraum und gleichzeitig zu detaillierten Vollziehungshandeln verpflichtet

E.) Er enthält ein Verbot für die Gesetzgebung unsachlich zu Differenzieren und darüber hinaus ein allgemeines Gebot zur Sachlichkeit.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
38
Q

Bei Grundrechten unter Gesetzesvorbehalt: Welches Gericht im öffentlichen Recht prüft erstinstanzlich Verletzungen solcher Grundrechte? Und warum?

A

Die VwG, weil sie nicht direkt sich auf das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht beziehen, sondern auf das einfache Gesetz, das dieses ausführt. (Weil z.B ein Enteignungsbescheid nicht direkt sich auf Art 5 StGG stützt sondern auf eine spezielle Ermächtigung. Selbst wenn die Enteignung ohne spezielle Ermächtigung erfolgt, wird damit jenes Gesetz verletzt, das zu einer Enteignung ermächtigen müsste und eben jene Enteignung nicht vorsieht.

(deren Entscheidungen unterliegen der Grundrechtsprüfungskompetenz des VfGH gem Art 144 B-VG)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
39
Q

Die Erkenntnisse und Beschlüsse des VwG unterliegen einer geteilten Kontrolle: VwGH für einfachgesetzlich Verletzungen und der VfGH für Verletzungen der Grundrechte. Wie hat diese Kontrolle zeitlich nacheinander abzulaufen?

A

Gem Art 144 Abs 3 hat die Prüfung des VfGHs VOR der des VwGH stattzufinden. Falls der nicht findet dass ein Grundrecht verletzt wurde hat er auf Antrag des Beschwerdeführers dem VwGH abzutreten

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
40
Q

Der VfGH eine Formel entwickelt, die auch für Entscheidungen der VwG gültig ist (wenn diese ergangen sind aufgrund von verfassungswidrigen Gesetzen). Erkläre die Formel, mit der man herausfinden kann, ab wann ein Grundrecht unter Gesetzesvorbehalt verletzt wird! (Die Formel besteht aus drei Elementen, wobei jedes für sich die Grundrechtsverletzung darstellt)

A
  1. Element: Falls der Bescheid (auch EU-) Rechtsgrundlagenlos (gesetzlos) ergangen ist
  2. Element: eine (auch EU-)Rechtsgrundlage (oder Gesetz) denkunmöglich angewendet wurde

3.Element: oder wenn sich der Bescheid auf ein verfassungswidriges Gesetz (gesetzeswidrige VO) stützt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
41
Q

Inwiefern führt eine gravierende Rechtsverletzung durch den VwG zu einer Verdoppelung des Rechtschutzes?

A

Da gem Art 144 der VfGH sich in den meisten Fällen auf eine “Grobprüfung” der E des VwG beschränkt (Dies ist nicht immer so!!! Es gibt auch laut ihm sog. “Feinprüfungsgrundrechte, wo er die Feinprüfung selbst vornimmt). Die Frage, ob diese E den einschlägigen gesetzlichen Regelungen in allen Einzelheiten unterliegt (“Feinprüfung”) verbleibt dem VwGH.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
42
Q

Wie hat früher der Verfassungsgerichtshof dem Einzelnen den Weg zur Normenkontrolle geöffnet?

A

Durch das 3. Element der klassischen Grundrechtsformel: “Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes” durch z.b eine Behörde. Falls man z.B eine Geldstrafe erhielt, konnte man sagen dass die Entscheidung “gesetzlos” ist weil das zugrundeliegende Gesetz verfassungswidrig ist.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
43
Q

Die neuere Judikatur betrachtet was, als neuen Unterfall der “denkunmöglichen Gesetzesanwendung” nach dem 2. Element der Grundrechtsformel? Betreffend einer Entscheidung eines VwG bei Grundrechten Unter Gesetzesvorbehalt?

A

Falls das VwG dem Gesetz fälschlich einen verfassungswidrigen, insbesondere dem berührten Grundrecht widersprechenden Inhalt unterstellt.
MaW: diese Formelvariante verlangt, dass das angewendete Gesetz grundrechtskonform interpretiert wird.

Zum Beispiel: Das Gesetz räumt der Verwaltung einen Spielraum ein, Grundrechtliche Interessen zu beachten. Bei Rückkehrentscheidungen im Fremdenrecht kann dann eine verfassungswidrige Interessenabwägung des VwG passiert sein.

Auch eine Denkunmöglichkeit in diesem Sinne liegt bei GROBEN VERFAHRENSFEHLERN vor (wenn in einem Entscheidungsrelevanten Punkt jede Ermittlungsarbeit unterlassen wird), da dem Gesetz ein das Grundrecht einschränkender verfassungswidriger Inhalt unterstellt wird.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
44
Q

Was ist das besondere an der Prüfung der Verfassungswidrigkeit anhand von Verfahrensgrundrechten?

A

Da hier ein geringer Handlungsspielraum verbleibt, ist die Unterscheidung zwischen einer (einfachen) Gesetzeswidrigkeit und einer qualifizierten Rechtswidrigkeit (im Sinne von “Denkunmöglichkeit”), die allein das Grundrecht selbst verletzen würde, kaum sinnvoll. (Z.B Recht auf den gesetzlichen Richter: der ist dann eben zuständig oder eben nicht)
Deshalb tendiert VfGH zu einer Feinprüfung bei Verfahrensgrundrechten, das zu einer Überschneidung mit der Zuständigkeit des VwGH führt.
Der VwGH kommt dann nur zum Einsatz wenn der VfGH einen bestimmten Bereich aus seiner Zuständigkeit ausklammert, also dass eine bestimmte Rechtswidrigkeit noch nicht als “in die Verfassungssphäre reichend versteht.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
45
Q

Aus was wird der Kontrahierungszwang von Gebietskörperschaften abgeleitet, die Leistungen anbieten und zwar nicht nur lebensnotwenige?

A

Aus dem Gleichheitssatz

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
46
Q

Wieso darf sich eine Behörde nicht auf die in “Selbstbindungsgesetzen” übliche Bestimmung berufen, dass kein Rechtsanspruch auf eine durch Gesetz geregelte staatliche Leistung/Förderung/Auftrag bestehe?

A

Weil dies laut OGH “nicht mehr ist, als das nach hA gebotene “Feigenblatt” um eine Entblößung des jeweiligen Selbstbindungsgesetzes, als Verletzung der Kompetenzartikel des B-VG, zu vermeiden”

Ein Anspruch auf Leistung ergibt sich aus dem Gleichheitsgrundsatz. (weil nicht einem etwas verwehrt werden darf, was anderen unter den gleichen Voraussetzungen gewährt wird

(Ein Anspruch auf gleich Behandlung bei Vergabe öffentlicher Aufträge ebenfalls.)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
47
Q

Zu was führt der Gleichheitsgrundsatz laut OGH bei Vergabe öffentlicher Aufträge?

A

Hier verlangt der Gleichheitsgrundsatz, dass die Bewerber gleich zu behandeln sind. Falls nicht der Bestbieter genommen wird, hat dieser Anspruch auf den entgangenen Gewinn aufgrund culpa in contrehendo.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
48
Q

Welche Bedeutung hat die Unterscheidung von Hoheitsverwaltung und Privatwirtschaftsverwaltung aus der Sicht der EMRK?

A

keine maßgebliche

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
49
Q

Warum kann man dem Trugschluss unterliegen, dass ordentliche Gerichte nicht an die Grundrechte gebunden sind?

A

Weil der VfGH nicht die Kompetenz hat ordentliche Gerichtsentscheidungen darauf zu überprüfen ob Grundrechte verletzen.
Der OGH versteht sich daher als oberste Instanz des Grundrechtsschutzes ggü Akten der ordentlichen Gerichtsbarkeit

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
50
Q

Ist eine Horizontalwirkung der Grundrechte als unmittelbare Drittwirkung möglich?

A

Nein nur wenn dies extra im Verfassungsgesetz erwähnt wird, wie z.B im DSG!

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
51
Q

Inwiefern können oder müssen die Organe der Vollziehung (auch Gerichte) die Grundrechte zwischen Privaten zur Wirkung zu verhelfen?

A

Durch Grundrechtskonforme Auslegung. Hierbei helfen die Generalklauseln des Privatrechts: § 879 Sittenwidrigkeit oder § 16 Würde jedes Menschen

(Aus z.b Art 8 EMRK iVm § 16 ABGB hat OGH ein Persönlichkeitsrecht auf Achtung des Privatbereichs abgeleitet und somit Videokameras auf Nachbargrundstück verboten)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
52
Q

Wie kann ein Verwaltungsrechtlicher Fall vor den VfGH kommen wegen Verletzung der Grundrechte?

A

Zunächst werden erstinstanzliche Bescheide und Befehls- Zwangsgewalt Maßnahmen vor dem zuständigen VwG gem Art 130 bekämpft. Erst die Entscheidung desselbigen kommt dann bei Verletzung eines Grundrechts vor den VfGH gem Art 144

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
53
Q

Recht auf Leben: Nenne alle drei Rechtsgrundlagen dazu!

A

Art 2 EMRK, 13. ZP-EMRK, Art 85 B-VG

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
54
Q

Was umfasst grob alles Art 2 EMRK “Recht auf Leben”?

A

Es umfasst neben dem Verbot nicht aktiv in das Leben einzugreifen, auch die Pflicht das Leben sicherzustellen mit Schutzmaßnahmen wenn Menschen in Gefahr sind.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
55
Q

Nenne mir ein praktisches Beispiele, die der EGMR aus Art 2 EMRK “Recht auf Leben” abgeleitet hat!

A

A.) Staat hat für das Leben von suizidgefährdeten Menschen in Krankenanstalten zu sorgen

B.)Verpflichtet Staat zu Maßnahmen gegen häusliche Gewalt

C.) Positive Schutzpflichten des Staates bei Naturkatastrophen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
56
Q

Enthält Art 2 EMRK: “Recht auf Leben” auch ein Recht auf Sterben?

A

Nein, dies hat der VfGH ua aus dem Gleichheitssatz Art 7 Abs 1 B-VG abgeleitet.

Da laut ihm “Recht auf freie Selbstbestimmung” auch ein “Recht auf ein menschenwürdiges Sterben” umfasst.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
57
Q

Wie hat der VfGH das “Recht auf menschenwürdiges Sterben” woraus abgeleitet?

A

dies hat der VfGH ua aus dem Gleichheitssatz Art 7 Abs 1 B-VG abgeleitet.
Da laut ihm “Recht auf freie Selbstbestimmung” auch ein “Recht auf ein menschenwürdiges Sterben” umfasst.

(Aus mehreren grundrechtlichen Gewährleistungen, insbesondere aus dem Recht auf Privatleben, dem Recht auf Leben und dem Gleichheitsgrundsatz, ist das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht des Einzelnen auf freie Selbstbestimmung ableitbar.)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
58
Q

Welche Handlungen nimmt Art 2 “Recht auf Leben” EMRK von sich aus aus dem Schutzbereich?

A

Notwehr,
Unterdrückung von Aufständen
Verhinderung der Flucht einer festgenommenen Person

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
59
Q

Ist Art 2 Abs 2 EMRK “Recht auf Leben” als Gesetzesvorbehalt ausgestaltet?

A

Nein. Es braucht dafür keine Gesetze. Es ist eine Beschränkung des Schutzbereiches. (Natürlich braucht es doch welche wenn es sich um staatliche Handlungen handelt, aber dies ergibt sich aus Art 18 B-VG)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
60
Q

Ist doch die Todesstrafe erlaubt? In Art 2 EMRK wird dies ja explizit vom Verbot ausgenommen!

A

Nein, weil wir einerseits durch Art 85 B-VG dies verboten haben und 13. ZP-EMRK verbietet dies auch.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
61
Q

Inwiefern kann Art 2 EMRK oder Art 3 die Gerichte verpflichten Beschuldigte nicht dem rechtmäßigen Land auszuliefern?

A

Wenn ihnen dort die Todesstrafe droht oder Folter

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
62
Q

Was ist der Schutzbereich des Art 3 EMRK “Verbot der Folter”?

A

Primär Schutz vor staatlichen Organen, aber auch positive Pflicht an den Staat Misshandlungen durch Private oder Staat zu verhindern

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
63
Q

Darf Folter angedroht werden?

A

Nein, Art 3 EMRK nicht nur Folter verbietet sondern auch unmenschliche Behandlung.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
64
Q

Hängt das Verbot von Folter oder unmenschlichen Behandlungen vom Einzelfall ab?

A

Bei Folter: nein. Immer verboten

Bei unmenschlicher Behandlung: Grds auch nein. Aber in manchen Situationen wird das staatliche Verhalten einfach nicht als “unmenschlich” eingestuft und ist deshalb aus praktischen gründen legal. Wie zum Beispiel: Unnötige Handschellen sind unmenschlich und damit verboten. Falls Handschellen zweckmäßig sind ist es nicht unmenschlich.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
65
Q

Welcher abstrakte Tatbestand wird vor dem VwG landen, wenn es sich um Art 3 EMRK handel?

A

Bei unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen durch unmittelbare behördliche Befehls- und Zwangsgewalt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
66
Q

Wann verletzt ein Erkenntnis des VwG den Art 3 EMRK?

A

A.) Falls es rechtswidriges Vollziehungshandeln einer Behörde nicht wahrnimmt

B.) Oder sich auf Auslegungen eines Gesetzes beruft, die dem Art 3 widersprechen

C.) Wenn VwG grobe Verfahrensfehler unterlaufen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
67
Q

Rechtsquellen für das Verbot von Sklaverei?

A

Art 4 EMRK und Art 7 StGG (wobei diese sich auf Beseitigung der Grundherrschaft bezieht und nur historische Bedeutung hat)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
68
Q

Ergibt sich auch eine positive Pflicht aus Art 4 EMRK?

A

Ja, Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution zu schützen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
69
Q

Nenne die Rechtsgrundlagen des Gleichheitssatzes!

A

Art 7 B-VG, Art 14 EMRK, Art 20 GRC und Art 21 GRC

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
70
Q

Art 7 B-VG: wer ist alles Grundrechtsträger?

A

Alle Staatsbürger/Unionsbürger und juristische Personen (soweit für sie Gleichheit in Betracht kommt)

Das Verbot von Diskriminierung von Behinderten gilt für alle.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
71
Q

Warum ist Art 14 EMRK ein “akzessorisches Diskriminierungsverbot”?

A

Erstmal muss der Sachverhalt in den Schutzbereich der Konvention fallen. Es setzt keine Verletzung der Konvention voraus! Also ist es auch verboten einer Gruppe mehr Rechte einzuräumen als der anderen, obwohl diese zusätzlichen Rechte gar nicht von der EMRK verlangt sind.

Z.B: Art 8 gibt kein Recht auf Adoption. Wenn aber verheirateten Paaren dieses Recht gewährt wird, und Unverheirateten nicht, liegt ein Verstoß gegen Art 14 vor.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
72
Q

Ist eine Ungleichbehandlung, die gegen Art 14 grds verstößt, zu rechtfertigen?

A

Ja, wenn sie ein legitimes Ziel verfolgt und Verhältnismäßig ist. Also braucht es eine Verhältnismäßigkeitsprüfung.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
73
Q

Welches Gesetz schützt Fremde vor unsachlicher Unterscheidungen? Und vor Willkür?

A

Das BVG betreffend das Verbot rassischer Diskriminierung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
74
Q

Wo sind die Grenzen des Diskriminierungsverbots der GRC?

A

Bei der “Inländerdiskriminierung”, denn das Diskriminierungsverbot ist auf den Anwendungsbereich des Unionsrechts beschränkt.
Aus unionsrechtlicher Sicht ist es zulässig inlandsbezogene Sachverhalte und Grenzüberschreitende Sachverhalte unterschiedlich zu behandeln.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
75
Q

Ist eine Schlechterstellung von österreichischen Staatsbürgern ggü Unionsbürgern aus europarechtlicher Sich zulässig?

A

Ja, bei innerstaatlichen Sachverhalten schon. ( Jedoch im Regelfall verstößt dies gegen innerstaatlichen Gleichheitssatz)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
76
Q

Welches Grundrecht wird am häufigsten genutzt vom VfGH um Gesetze aufzuheben?

A

Der Gleicheitssatz

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
77
Q

Darf der Gleichheitssatz durch Bundesverfassungsgesetz geändert werden?

A

Laut VfGH nur durch eine Volksabstimmung gem Art 44 Abs 3, weil er so ein wesentlicher Bestandteil des demokratischen Grundprinzips ist

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
78
Q

Was verbietet der Gleichheitssatz?

A

Unsachliche Differenzierung. Heißt es darf schon unterschiedlich behandelt werden, wenn dies auf sachlicher Begründung basiert.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
79
Q

Um welche Frage geht es bei der “Gleichheitsprüfung”?

A

Ist eine rechtliche Differenzierung, die sich auf tatsächliche Unterschiede abstellt, sachlich gerechtfertigt?

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
80
Q

Welcher Zeitpunkt ist bei der Gleichheitsprüfung anzuwenden?

A

NICHT der Zeitpunkt der Erlassung. Sondern Zeitpunkt der Prüfung.
So kann das G im Erlassungszeitpunkt sachlich gerechtfertigt sein.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
81
Q

Erkläre die Struktur der “Gleichheitsprüfung” des VfGH, der prüft ob ein Gesetz gleichheitswidrig ist!

A

Es müssen zwei Sachverhalte mit zwei unterschiedlichen Rechtsfolgen (Normen) angeschaut werden, die miteinander vergleichbar sind. Je “näher” ein Sachverhalt dem zu prüfenden
Fall steht, dh je ähnlicher er ihm ist, desto eher
werden für gewöhnlich Zweifel auftreten, ob eine
Ungleichbehandlung sich sachlich rechtfertigen
läßt. Überwiegen die Gemeinsamkeiten zwischen
zwei Sachverhalten schließlich so sehr, daß die
verbleibenden Unterschiede die rechtliche Ungleichbehandlung nicht ohne weiteres zu rechtfertigen scheinen, so ist durch eine eingehendere Prüfung Klarheit zu schaffen.

Dann muss geschaut werden ob die tatsächlichen Unterschiede überhaupt gesetzliche Differenzierungen zulassen. Diese tatsächlichen Unterschiede müssen “wesentlich” sein laut VfGH. Das Ergebnis ist immer ein Werturteil.

(Der VfGH betont immer dass der Gesetzgeber einen legitimen politischen Gestaltungsspielraum hätte, aber zögert heute nicht bewusst politische Entscheidungen als unsachlich zu qualifizieren)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
82
Q

Was ist den Gleichheitssatz betreffend das “Gebot differenzierender Regelungen” und nenne ein beispiel (Gastgewerbe)!

A

Der Gleichheitssatz verbietet nicht nur, Gleiches ungleich zu behandeln, sondern verbietet es auch Ungleiches unsachlicherweise GLEICH zu behandeln.:

  • z.b: Widerspricht es dem Gleichheitssatz, wenn barbetriebe, die unterschiedlich sind im vergleich mit Gastgewerbebetrieben, trotzdem zur gleichen Zeit zusperren müssen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
83
Q

Aus was ist das “Sachlichkeitsgebot” des VfGH abgeleitet und zu was nutzt er ihn?

A

Auch vom Art 7 B-VG (Gleichheitssatz), dies hat jedoch nichts mehr damit zu tun.
Als unsachlich gelten unverhältnismäßige Regelungen, die damit den Gleichheitssatz verletzen sollen:

  • z.B: Dass Dritte nicht vom zuständigen Richter Akteneinsicht erlangen konnten sondern vom Vorstehe des Gerichts.
  • z.B Regelung, die dem Rechtschutzsuchenden die Anrufung einer Behörde unnötig erschwert
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
84
Q

Gleichheitsgebot: Laut VfGH in welchen Fällen Härtefälle zulässig und was heißt das überhaupt?

A

Falls durch Durchschnittsbetrachtung auf den Regelfall abgestellt wird, kann es natürlich passieren das Härtefälle entstehen, die nicht gleich gleichheitswidrig sein müssen, wenn diese Härtefälle bloß ausnahmsweise auftreten und nicht von vornherein abstrakt leicht feststellbar wäre.

So können aber fehlende Ausnahmemöglichkeiten zur Gleichheitswidrigkeit führen, wenn berücksichtigungswürdige Einzelfälle vorliegen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
85
Q

Wie viel Spielraum hat der Gesetzgeber, bzgl Gleichheitssatz, wenn ein Rechtsinstitut geschaffen wird: Rechtsanwalt und ein anderes Notar? Also inwiefern muss hier gleichartig vorgegangen werden?

A

Es ist jedes Rechtsinstitut FÜR SICH am Gleichheitssatz zu messen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
86
Q

Der Gleichheitssatz gilt ja seit Anbeginn unserer Republik. Wie konnte es unterschiedliche Gesetze zu Mann und Frau überhaupt geben?

A

Da laut der Rsp. gesetzliche Differenzierungen zulässig sind, sofern sie sachlich gerechtfertigt sind.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
87
Q

Wie ist Art 7 Abs 2 B-VG (Gleichstellung Mann und Frau) rechtlich zu beurteilen? Ist es ein subjektives Recht?

A

Nein, es ist eine Staatszielbestimmung. Dadurch kann eine rechtliche Ungleichbehandlung gerechtfertigt sein, wenn sie eine nachgewiesene strukturelle Ungleichheit ausgleichen soll (Quotenregeln z.B)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
88
Q

Nenne zwei Bestimmungen im verfassungsrang, die die Gleichstellung der Frau begünstigen soll?

A

A.) Art 7 Abs 2: Staatszielbestimmung

B.) Art 5 vom 7. ZP-EMRK

C.) Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau

D.) Art 7 Abs 3: Amtsbezeichnungen dürfen auf das Geschlecht hinweisen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
89
Q

Was alles leitet der VfGH aus Art 7 “Gleichheitssatz” ab? Nenne 5 Grundsätze, die er nutzt um Verfassungswidrigkeiten in der Gesetzgebung zu erklären!

A

1.) Verbot unsachlicher Differenzierung (Gleiches muss gleich)

2.) Gebot der differenzierenden Regelung (Ungleiches ungleich)

3.) Sachlichkeitsgebot (unverhältnismäßiges verboten)

4.) Ausnahmen für besondere Einzelfälle uU geboten

5.) Vertrauensschutz

6.) Invalidation durch Zeitablauf

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
90
Q

Art 7 “Gleichheitssatz”: Vertrauensschutz: welche drei Fragebereiche sind darunter zu subsumieren, die alle zur Verfassungswidrigkeit führen können?

A

1.) Rückwirkend belastende Normen: besonders im Steuerrecht. Dies ist nicht grds unzulässig aber abhängig von der Intensität des Eingriffs und die besonderen Umstände

2.) Auch in die Zukunft wirkende Beschränkungen “wohlerworbener Recht” (z.B Pensionen), wenn es sich um schwerwiegende und plötzliche Eingriffe handelt. uU länger laufende Übergangsregeln (“Einschleifregeln”) zulässig

3.) gewissen Vertrauensschutz genießen auch “faktisch getroffene Dispositionen” von Privatpersonen, die diese im Vertrauen auf den Bestand bestimmter Rechtsnormen getroffen haben. Gesetzgeber muss also darauf acht geben und insbes Übergangsregelungen treffen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
91
Q

Art 7 “Gleichheitssatz”: Invalidation durch Zeitablauf: was ist damit gemeint?

A

Dass Gesetze nicht nur im Zeitpunkt der Erlassung, sondern jederzeit sachgerecht sein müssen. Maßstab für Sachbezogenheit kann sich im Lauf der Zeit ändern

(Deshalb darf auch der VfGH das selbe Gesetz auf den Gleichheitssatz hin noch einmal prüfen wenn eine Zeit vergangen ist)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
92
Q

Art 7 Gleichheitssatz und Vollziehung: “Generelle Verwaltungsakte” wann sind diese gleichheitswidrig und was sind diese? (drei grobe Gründe)

A

Eine Verordnung wenn sie
- a.) auf einem gleichheitswidrigen Gesetz beruht oder
- b.) wenn sie Differenzierungen schafft, die sachlich nicht gerechtfertigt sind (wie Covid VO: Baumärkte dürfen öffnen andere Handelsbetriebe nicht)
- c.) oder wenn sie schlicht unsachlich ist

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
93
Q

Art 7 Gleichheitssatz und Vollziehung: “Individuelle Verwaltungsakte” wann sind diese gleichheitswidrig? (zwei grobe Gründe)

A

a.) Wenn sie gegen das Willkürverbot verstoßen

b.) Wenn sie nicht Verhältnismäßig sind

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
94
Q

Art 7 Gleichheitssatz und Vollziehung: “Individuelle Verwaltungsakte”:

Wann liegt laut VfGH Verletzung des Gleichheitssatzes? 3 mögliche Gründe

A

Ein individueller Akt der Vollziehung wenn:

  • a.) sie sich auf ein gleichheitswidriges Gesetz stützt
  • b.) oder die Behörde dem anzuwendenden Gesetz fälschlicherweise einen gleichheitswidrigen Inhalt unterstellt
  • c.) oder wenn sie Willkür geübt hat
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
95
Q

Individuelle Verwaltungsakte: diese können wegen subjektiver Willkür und wegen objektiver Willkür aufgehoben werden. Was ist damit gemeint?

A

A.) Subjektiv: Falls ein absichtliches Zufügen von Unrecht vorliegt

B.) Objektiv: Falls Vollzugsakt durch ein gröbliches Verkennen der Rechtslage mit den Rechtsvorschriften in Widerspruch steht

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
96
Q

Was kann alles Willkür (bei individuellen Akten der Vollziehung) sein?
(Nenne 3 Beispiele)

A

A.) denkunmögliche Gesetzesanwendung

B.) gravierende Verletzung von Verfahrensvorschriften

C.) Verletzung von “Treu und Glauben”: heißt wenn die Behörde eine Eingabe als mangelhaft ablehnt, obwohl sie selbst diese bestimmte Form vorgesehen hat

D.) Falls sie bei zwei gegenläufigen Grundrechten keine Abwägung machte und keinen Ausgleich der Interessen schuf

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
97
Q

Gleichheitssatz-Individuelle Vollzugsakte: Was kann ich tun, falls eine Behörde bei mir streng ist und mein Bauwerk entfernt, aber in vergleichbaren Fällen untätig bleibt?

A

Nichts. Es gibt kein Recht auf ein gleiches behördliches Fehlverhalten

Es gibt keinen Rechtsschutz dafür, dass eine Behörde nur in einzelnen Fällen rechtskonform zu lasten der Betroffenen vorgeht. Das Bauwerk war ja immerhin verboten.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
98
Q

Was hat der VwGH für einen Grundsatz aus dem Gleichheitssatz abgeleitet? Und wer ist dadurch gebunden?

A

Den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Die gesamte Verwaltung ist gebunden: je intensiver ein Verwaltungsakt in die Rechtssphäre eingreift, desto höhere Anforderungen sind an seine sachliche Rechtfertigung zu stellen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
99
Q

Gilt auch der Gleichheitssatz in der Privatwirtschaftsverwaltung?

A

Ja: es nach hA gilt die Fiskalgeltung des Gleichheitssatzes

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
100
Q

Hat der Gleichheitssatz Drittwirkung?

A

Das würde bedeuten, dass er auch zwischen Privaten gilt. Dies ist aufgrund der Privatautonmie nicht der Fall. Jedoch kann durch Gesetz sehr wohl eine Gleichbehandlung/Diskriminierungsverbot angeordnet werden

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
101
Q

Inwiefern spielt der Gleichheitssatz im Bundesstaatlichen Prinzip eine Rolle?

A

Die Gleichheit der Länder beschränkt sich auf ihre Stellung als Träger von Privatrechten Den Ländern steht ein Recht auf Gleichbehandlungen im Finanzausgleich zu.

Gleichheitssatz hindert auch nicht, dass Länder unterschiedliche Regelungen haben (ist ja auch nur normal im Bundesstaat)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
102
Q

Recht auf gleiche Zugänglichkeit öffentlicher Ämter:
1.) wo sind die Rechtsquellen dafür?
2.) Warum ist die praktische Bedeutung so gering?
3.) Was für ein subjektives Recht ergibt sich daraus?

A

1.) Art 3 StGG, (Art 66 Abs 2 StV St. Germain)
2.) Weil daraus kein Anspruch abgeleitet wird auf Verleihung eines bestimmten Postens sondern
3.) nur das Recht sich um einen Posten zu bewerben

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
103
Q

Recht auf gleiche Zugänglichkeit öffentlicher Ämter:
1.) was sind “öffentliche Ämter”?

A

Sind Organe bei Gebietskörperschaften und sonstige Anstalten des öff. Rechts, die durch (a.) öffentlich-rechtlichen Akt bestellt werden und (b.) hoheitliche Aufgaben besorgen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
104
Q

Recht auf gleiche Zugänglichkeit öffentlicher Ämter:
Art 3 StGG beschränkt Zugang zu öffentlichen Ämtern auf Staatsbürger. (Abgesehen von den Universitäten)
Was hat die EU in der Hinsicht gelockert?

A

Nun dürfen Unionsbürger auch öffentlich-rechtlich bestellte Beamte sein, jedoch nicht jene die hoheitliche Aufgaben erledigen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
105
Q

Freizügigkeit und Freiheit des Aufenthaltes, der Einreise und der Auswanderung:
Nenne die Rechtsquellen!

A

Art 4 StGG, Art 6 StGG, Art 2, 3 und 4 des 4. ZP-EMRK, Art 1 des 7. ZP-EMRK und Art 21 AEUV

muss nicht alles perfekt wissen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
106
Q

Freizügigkeit und Freiheit des Aufenthaltes, der Einreise und der Auswanderung:
Erkläre Schutz vor Ausweisung! Gilt das auch für Ausländer?

A

In Art 3 Abs 1 vom 4. ZP_EMRK geregelt. Gilt nur für Inländer, jedoch dürfen Fremde, die sich rechtmäßig in Ö aufhalten nur aufgrund einer rechtmäßig ergangenen Entscheidung ausgewiesen werden.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
107
Q

Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens:
Nenne die Rechtsquellen!

A

Art 8 EMRK

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
108
Q

Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens:
Nenne 2 Beispiele, welche Rechte sich dadurch ergeben?

A

1.) Recht auf Sexualverhalten
2.) Recht auf drittes Geschlecht
3.) Pflicht des Staates den guten Ruf eines Menschen zu schützen und ein faires Gleichgewicht herzustellen mit der freien Meinungsäußerung
4.) Recht auf Namen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
109
Q

Wer ist beim Recht auf Familienleben Grundrechtsträger? Eltern oder Kinder?

A

Beide laut VfGH

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
110
Q

Wann ist ein Eingriff in das Rechts auf Privat- und Familienleben zulässig?

A

Gem Art 8 Abs 2 EMRK nur dann wenn dies (a.) gesetzlich vorgesehen UND (b.) in einer demokratischen Gesellschaft zur Erreichung der dort taxativ aufgeführten Zwecke notwendig ist (dies stellt einen materiellen Gesetzesvorbehalt dar)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
111
Q

Kann sich auch eine positive Pflicht aus dem Recht auf Familien- und Privatleben ergeben?

A

Ja, Der EGMR sieht eine Schutzpflicht des Staates zusätzlich zu seiner primären Pflicht der Enthaltung von Eingriffen.
Z.B verpflichtet es den Staat geeignete Vorkehrungen zu treffen medizinische Daten zu geheim zu halten.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
112
Q

Inwiefern spielt Art 8 EMRK Recht auf Familien- und Privatleben eine Rolle bei der Versagung von Aufenthaltsbewilligungen und aufenthaltsbeendenden Maßnahmen?

A

Art 8 EMRK enthält kein Recht von Fremden auf Aufenthalt in einem bestimmten Staat. Aber verpflichtet unter Umständen den Staat einen Aufenthalt zu gestatten. (z.b minderjährige Fremde, oder die Dauer des Aufenthalts)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
113
Q

Rechtfertig der Umstand, dass sich ein Fremder nicht rechtmäßig im Staat aufhält zur Ausweisung?

A

Der Umstand alleine noch nicht. Die Behörde hat näher zu begründen warum Ausweisung dringend geboten ist

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
114
Q

Schutz von Brief- und Fernmeldegeheimnis:
Rechtsquellen?

A

Art 10, 10 a StGG und Art 8 EMRK

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
115
Q

Schutz von Brief- und Fernmeldegeheimnis:
Inwiefern ist die Beschlagnahme von Briefen erlaubt?

A

Art 10 StGG nur im Zuge einer Hausdurchsuchung und Verhaftung, in Kriegszeiten und falls es einen richterlichen Befehl gibt
(Beschlagnahme inkludiert auch die Öffnung)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
116
Q

Schutz von Brief- und Fernmeldegeheimnis:
Inwiefern ist die bloße Öffnung von Briefen erlaubt?

A

Dies stellt keine beschlagnahme iSd Art 10 StGG da, und darf deshalb auch in anderen Fällen gesetzlich vorgesehen werden. Schranken ergeben sich nur aus Art 8 Abs 2 EMRK (Das sagt zum die Judikatur. Ist aber stark kritisiert)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
117
Q

Was fällt klassisch unter das “Fernmeldegeheimnis”?

A

Gem Art 10a StGG: E-Mail und Internet-Telefonie

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
118
Q

Fernmeldegeheimnis: welche Eingriffe sind erlaubt?

A

Nur welche aufgrund eines richterlichen Befehls gem Art 10 a StGG abs 2.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
119
Q

Grundrecht auf Datenschutz:
Rechtsquellen?

A

§ 1 DSG (eine Verfassungsbestimmung in einem einfachen Gesetz)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
120
Q

Was gewährt das Grundrecht auf Datenschutz grob?

A

§ 1 DSG:
a.) Geheimhaltung personenbezogener Daten (Abs1)
b.) auf ihre Auskunft ( Abs 3 Z 1) und
c.) Richtigstellung und Löschung (Abs 3 Z 2)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
121
Q

Enthält die EMRK ein Datenschutzgrundrecht?

A

Nein, aber es ist in Art 8 EMRK inkludiert, jedoch geht das österr Grundrecht auf Datenschutz (§ 1DSG) weiter

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
122
Q

Regelt die DSGVO oder das DSG auch den Datenschutz von juristischen Personen?

A

Die DSGVO nicht.

Das DSG schon, da es nicht auf natürliche Personen beschränkt ist.

123
Q

Begriffe des DSG:
Was sind “Daten”?

A

Nur personenbezogene Daten, wobei darunter auch Wirtschaftsdaten fallen

124
Q

Begriffe des DSG:
Die Rechte auf Auskunft, Richtigstellung und Löschung erstrecken sich nur auf Daten, die in einer Datei aufscheinen. Was ist das?

A

Eine Datei ist eine Datenbank, eine Sammlung von daten, die nach mindestens einem Suchkriterium zugänglich ist. (deshalb fällt ein nicht personenbezogener Akt nicht darunter)

125
Q

Wie kann auf das Grundrecht auf Datenschutz behördlich eingegriffen werden?

A

Es braucht eine gesetzliche Grundlage, die einem in Art 8 Abs 2 EMRK genannten Ziel dienen. (materieller Gesetzesvorbehalt)

126
Q

Wo kann ich eine Verletzung der in § 1 DSG gewährten Rechte geltend machen, unabhängig ob die Verletzung von Privaten oder Behörden passierte?

A

Bei der Datenschutzbehörde

127
Q

Wer ist Grundrechtsverpflichteter nach § 1 DSG? (Grundrecht auf Datenschutz)

A

Jeder! Auch Private und somit gilt eine Drittwirkung

128
Q

Persönliche Freiheit:
Rechtsgrundlagen?

A

Art 5 EMRK und das PersFrG

129
Q

Warum ist eine Ausgangsbeschränkung wegen Covid keine Freiheitsentziehung nach Art 5 EMRK?

A

Weil diese nicht individuell überwacht wird und Ausnahmegründe existieren.

130
Q

Wann liegt ein Eingriff in persönliche Freiheit vor?

A

Wenn Amtsorgane im Zuge ihrer Amtshandlung unter Anwendung physischen zwangs persönliche Ortsveränderungen verhindern (deshalb ist ein Platzverweis kein Eingriff, wenn darüber hinaus Bewegungsfreiheit sicherstellt ist)

131
Q

Wann liegt keine Verhaftung vor, obwohl von außen betrachtet es wie eine Verhaftung aussieht?

A

Wenn jemand freiwillig mit der Polizei mitgeht, denn es braucht Zwang um eine Verhaftung zu sein, wobei Androhung von Zwang ausreicht.

132
Q

Warum ist nach dem VfGH eine Zeugeneinvernahme, eine Dursuchung nach Waffen etc keine Verletzung in die persönliche Freiheit?

A

Weil diese nicht primär auf den Freiheitsentzug abstellt. Es kommt hier auf die Intention hinter dem Eingriff an

(Sehr wohl liegt aber eine Festnahme vor, wenn über die Zwecke der Personendurchsuchung erforderliche Ausmaß hinaus jemand festgehalten wird.)

133
Q

Wie ist das Verhältnis zwischen PersFrG und Art 5 EMRK? Wenn es z.b zu einer Diskrepanz kommt?

A

PersFrG sagt in Art 8 dass die EMRK unberührt bleibt, deshalb gilt im Falle einer Diskrepanz die günstigere Bestimmung für den Betroffenen.

134
Q

Wie präzisiert der VfGH das Recht auf persönliche Freiheit?

Was ist deshalb der Schutzbereich der persönlichen Freiheit?

A

Recht eng. Es bietet nur Schutz gegen rechtswidrige Verhaftung, Anhaltung und Vollzug von Freiheitsstrafen.

Der Schutzbereich ist somit NUR die körperliche Bewegungsfreiheit des Menschen.

135
Q

PersFrG: Wie ist der Gesetzesvorbehalt ausgestaltet?( der strenger ist als gewöhnlich, weil der Freiheitsentzug so schwerwiegend ist.)

A

1.) Jeder Freiheitsentzug hat in gesetzlich vorgeschriebenen Weise zu erfolgen gem Art 1 ABs 2

2.) Darf die Freiheit nur entzogen werden, wenn dies ultima ratio ist, also wenn sie “außer Verhältnis steht” gem Art 1 Abs 3

3.) Art 2 zählt taxativ die Fälle auf in denen Gesetzgeber Freiheitsentzug vorsehen darf

4.) Gesetzgeber ist an richterliche Zuständigkeit gebunden und gewisse verfahrensrechtliche Garantien

136
Q

PersFrG: Bei Verdacht einer Verwaltungsübertretung ist eine Festnahme wannzulässig?

A

Art 2 Abs 1 Z 3 PersFrG: Wenn auf frischer Tat erwischt UND Erforderlichkeit da ist, weil Strafverfolgung nur so gesichert werden kann oder Wiederholungsgefahr besteht

137
Q

PersFrG: Freiheitsentzug zur Sicherung einer Ausweisung/Abschiebung: wann laut VfGH zulässig und wann nicht?

A

PersFrG Art 2 Abs 1 Z 7:
Zulässig: Wenn sie notwendig ist um das Sicherungsziel zu erreichen

Unzulässig: falls kein Verfahren läuft oder Verfahren nicht ordnungsgemäß betrieben wird.

138
Q

PersFrG: Welche Rolle spielen Gerichte?

A

Eine Große.
Sie sind fast ausschließlich ermächtigt zur Verhängung von Haft (außer geringe Haftstrafen durch Behörden);

Jedoch ist JEDER Freiheitsentzug einer nachprüfenden Kontrolle durch ein Gericht oder unabhängigen Behörde zu unterziehen gem Art 6 PersFrG.

139
Q

Können Freiheitsstrafen auch von Verwaltungsorganen verhängt werden?

A

Ja, gem Art 3 Abs 2 PersFrG: darf aber max. 6 Wochen pro Tat sein (und falls von einer weisungsfreien Behörde max. 3 Monate pro Tat).

(In jedem Fall darf gem Art 6 PersFrG ein Gericht nachträglich die Rechtmäßigkeit überprüfen)

140
Q

PersFrG: Bindung der Vollziehung:
Welche Verfahrensgrundsätze müssen eingehalten werden?

A

Art 4 Abs 6 PersFrG: Jeder hat das recht unverzüglich über die Gründe aufgeklärt zu werden warum er festgehalten wird.
Jeder darf verlangen dass ein Rechtsbeistand und ein Angehöriger verständigt werden gem Art 4 Abs 7.

141
Q

PersFrG: Rechtsschutz:
Welche Festnahmen oder Anordnungen unterliegen der Kontrolle des VfGH?

A

KEINE Festnahmen die aufgrund von Anordnungen von ordentlichen Gerichten oder Staatsanwälten passieren.

NUR die Überschreitung dieser Anordnung /”Exzess”) ist der Verwaltungsbehörde, die dies durchführt zuzurechnen und damit Maßnahme verwaltungsbehördlicher Zwangsgewalt vor dem VwG zu bekämpfen unter nachprüfender Kontrolle des VfGH und des VwGH.

142
Q

Schutz des Hausrechts: Rechtsgrundlagen?

A

Art 9 StGG, HausrechtsG (Gesetz zum Schutz des Hausrechts) Art 8 EMRK

143
Q

Schutz des Hausrechts: Welche zwei Rechte ergeben sich aus folgenden Rechtsgrundlagen? Art 9 StGG, HausrechtsG (Gesetz zum Schutz des Hausrechts) Art 8 EMRK

A

A.) Recht auf Gesetzmäßigkeit einer Hausdurchsuchung gemäß dem Gesetz zum Schutz des Hausrechts (HausrechtsG)

B.) Recht auf Schutz der Wohnung vor Hausdurchsuchungen und anderen Eingriffen

144
Q

HausrechtsG: Was ist ganz grob der Schutzbereich und was ganz grob nicht, obwohl man annehmen würde dass dies gedeckt ist?

A

Das HausrechtsG schützt NUR vor “Hausdurchsuchungen”.

Es schützt NICHT gegen jedes Eindringen von Amtsorganen.

145
Q

Was sind “Hausdurchsuchungen”, die vom hausrechtsG umfasst sind? Und was sind z.B keine?

A

Hausdurchsuchungen: “Suche nach einer Person oder einem Gegenstand, von denen man nicht genau weiß wo”.

Keine:
- Das bloße Betreten von Räumlichkeiten, etwa um festzustellen, von wem diese bewohnt wird, ob die Meldevorschriften eingehalten werden oder um einem Verletzten zu helfen gilt nicht als Hausdurchsuchung.
- Auch keine wenn der Betroffene zustimmt

146
Q

Was geht mit einer Hausdurchsuchung einher und wo sind die Grenzen?

A

Es gehört dazu alles zu verhindern was den Zweck der Untersuchung gefährdet: so dürfen Personenuntersuchungen durchgeführt werden.

Falls jedoch z.b mehrere Stunden in einem Zimmer gewartet werden muss stellt das eine Verhaftung dar, die nicht vom richterlichen Hausdurchsuchungsbefehl gedeckt ist.

147
Q

HausrechtsG: Was ist der örtliche Schutzbereich?

A

Wohnungen und sonstige Räumlichkeiten im weitesten Sinne (Keller, Stadl, Wohnwägen) ABER nicht PKWs.

148
Q

Wer sind die Grundrechtsträger des HausrechtsG?

A

Mieter, Eigentümer und auch Inhaber eines Raums

149
Q

Was muss vorliegen damit eine Hausdurchsuchung begangen werden kann?

A

A.) Primär nur wenn ein richterlicher Befehl vorliegt gem § 1, der spätestens 24 Stunden danach zuzustellen ist

B.) Es braucht keinen wenn Gefahr in Verzug vorliegt auf Anordnung einer Sicherheitsbehörde gem § 2 Abs 1

C.)Aus eigener Macht eines Sicherheitsorgan falls z.B auf frischer Tat ertappt gem § 2 Abs 2

150
Q

HausrechtsG: Wann liegt “Gefahr im Verzug” gem § 2 Abs 1 vor? (in dem Fall braucht es keinen Richterlichen Beschluss für die Hausdurchsuchung, es reicht eine Anordnung der Sicherheitsbehörden)

A

Wenn es den Behörden unmöglich war, richterlichen Befehl einzuholen. (Liegt nicht vor wenn ein halber Tag Zeit wäre oder wenn unverzüglich Telefonverbindung hergestellt werden kann mit Richter)

151
Q

Erkläre den formellen Gesetzesvorbehalt des § 3 HausrechtsG! Durch was wird der eingeschränkt und zu was führt dies?

A

Hier gibt es einen Gesetzesvorbehalt, der den einfachen Gesetzgeber ermächtigt Hausdurchsuchungen von Finanzbehörden und anderen öffentlichen Sicherheitsbehörden durchführen zulassen.
Dies wird durch den materiellen Gesetzesvorbehalt des Art 8 Abs 2 EMRK beschränkt (Ermächtigung muss daher in einer demokratischen Gesellschaft zur Erreichung bestimmter Zwecke erforderlich sein)

Laut VfGH braucht es deshalb grds ein richterlichen Befehl. Falls ohne dann gelten eh die normalen Regeln des § 2

152
Q

Wo kann ich Hausdurchsuchungen, die aufgrund von richterlichen/staatsanwaltlichen Anordnungen ergingen, bekämpfen?

A

Nur vor den ordentlichen Gerichten

153
Q

In welchem Fall kann ich bei Hausdurchsuchungen bei einem VwG Rechtschutz suchen, dessen Entscheidungen beim VfGH bekämpfbar sind?

A

Falls die Exekutivorgane die Anordnung des Gerichts/Staatsanwaltschaft überschießen, sodass diese nicht mehr von der Bewilligung gedeckt ist und somit Exzess vorliegt, der einen Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt darstellt. (z.B Räume von Personen, die nicht Adressaten des Befehls waren, oder Gegenstände mitgenommen die offenkundig nicht umfasst waren)

Dasselbe gilt falls die Dursuchung OHNE Anordnung von Gericht/Staatsanwaltschaft passierte.

154
Q

Abgesehen von der Hausdurchsuchung gibt es einige Gesetze die Verwaltungsorgane ermächtigen Grundstücke und Räume aller Art zu BETRETEN (AMS/Krankenversicherungen/Betrugsbekämpfung etc.).
Da ein bloßes Betreten keine Hausdurchsuchung ist, ist Art 9 StGG und HausrechtsG nicht anwendbar. Gibt es sonst ein Grundrecht, das hier einschlägig ist?

A

Ja, Art 8 EMRK: Achtung der Wohnung.

155
Q

Abgesehen von der Hausdurchsuchung gibt es einige Gesetze die Verwaltungsorgane ermächtigen Grundstücke und Räume aller Art zu BETRETEN (AMS/Krankenversicherungen/Betrugsbekämpfung etc.).
Ab wann sind diese verfassungskonform?

A

(Da ein bloßes Betreten keine Hausdurchsuchung ist, ist Art 9 StGG und HausrechtsG nicht anwendbar.)

Wenn sie nach den Kriterien des Art 8 Abs 2 EMRK erfolgen, dh in einer demokratischen Gesellschaft zur Sicherung der dort aufgelisteten Zwecke

156
Q

Der Begriff “Wohnung” wird vom EGMR wie ausgelegt betreffend Juristischer Personen iZsmh mit Art 8 Abs 1EMRK?

A

Büro und Geschäftsräume

157
Q

Grundrecht auf Eigentum: Rechtsgrundlagen?

A

Art 5 StGG und Art 1 1. ZP-EMRK

158
Q

Wer ist Rechtsträger des Grundrechts auf Eigentum?

A

Jeder. Fremde und Juristische Personen auch

159
Q

Was umfasst den Eigentumsbegriff im Verfassungsrechtlichen Sinne?

A

Alle Vermögenswerten Privatrechte (Neben Eigentum auch Rechte, wie Miete, Urheberrechte)

Nach neuerer Rechtsprechung soll das Grundrecht auf Eigentum die Privatautonomie schlechthin schützen.

160
Q

Was ist eine “Vermögensgarantie”? Und umfasst StGG Art 5 sowas?

A

Geschützt werden vom grundrecht auf Eigentum nur Vermögenswerte eben NICHT solche Garantien.

Das sind z.B wirtschaftliche Interessen (Chancen, die durch ein Nachtfahrtverbot von LKWs verhindert werden; Wertminderung durch Umwidmung)

161
Q

Fallen öffentlich-rechtliche Ansprüche auch unter den Eigentumsbegriff des StGG?

A

Ja, sofern sie Vermögenswert haben.

162
Q

Wann liegt ein Eingriff in das Eigentum vor? (Eigentumsgrundrecht)

A

Falls das Recht entzogen (Enteignung durch Verwaltungsakt) oder beschränkt wird (durch Widerruf einer Baubewilligung z.B)

163
Q

Das Eigentum ist ja anscheinend umfassend durch Art 5 StGG geschützt. Kann der Staat jetzt gar nicht auf Eigentum einwirken durch Nutzungsregeln (Bestimmten Gebrauch verbieten) z.b?

A

Doch da Art 1 Abs 2 vom 1. ZP-EMRK dies explizit erlaubt.

164
Q

Wann ist eine Enteignung laut VfGH zulässig im Hinblick auf das Grundrecht auf EIgentum?

A

Wenn sie im öffentlichen Interesse liegt, also:
- ein konkreter Bedarf vorliegt, dessen Deckung im öffentlichen Interesse liegt
- das Objekt zur Deckung dieses Bedarfs geeignet ist
- und es unmöglich ist, diesen Bedarf anders als durch Enteignung zu decken

165
Q

Wann sind Einschränkungen der Eigentumsnutzung laut VfGH zulässig?

A

Diese müssen Verhältnismäßig sein, somit braucht es öffentliches Interesse an einer Eigentumsbeschränkung und einen verhältnismäßigen Eingriff

(- Unverhältnismäßig war z.B. Verbot der Schaffung und Vergrößerung von
Freizeitwohnsitzen nach dem Tiroler RaumordnungsG.
- Verhältnismäßig war z.B. das Verbot, Apotheken oder Ärzten beim Verkauf von
Arzneimitteln, Naturalrabatte zu gewähren. )

166
Q

Was kannst du zu dem Problem der Entschädigung bei Enteignungen sagen? VfGH und EGMR!

A

Für den EGMR resultiert eine Entschädigung aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Eine entschädigungslose Enteignung bildet im Regelfall einen unverhältnismäßigen Eingriff (Exzess). Jedoch können außergewöhnliche Umstände eine entschädigungslose Enteignung zulassen.

Dem folgt auch der VfGH.

167
Q

Wie schaut die Bindung der Vollziehung (Akte + E eines VwG) aus, betreffend dem Eigentumsgrundrecht? Also ab wann verletzen sie es?

A

Für die Vollziehung gilt, dass sie das Eigentumsrecht verletzen, wenn ihre Akte (traditionelle
Grundrechtsformel):
* gesetzlos ergehen, oder
* ein Gesetz denkunmöglich anwenden (bzw. sich nur zum Schein darauf stützen)
* oder sich auf ein verfassungswidriges Gesetz stützen.

168
Q

Welches von diesen drei Gründen der Grundrechtsformel ist eine “nicht verfassungskonforme Interpretation” gleichzuhalten?

Für die Vollziehung gilt, dass sie das Eigentumsrecht verletzen, wenn ihre Akte (traditionelle
Grundrechtsformel):
* gesetzlos ergehen, oder
* ein Gesetz denkunmöglich anwenden (bzw. sich nur zum Schein darauf stützen)
* oder sich auf ein verfassungswidriges Gesetz stützen.

A

Der Denkunmöglichen Anwendung

169
Q

Was ist das Problemfeld der “Rückübereignung” bei Enteignungen?

A

Wird eine Sache nicht innerhalb angemessener Frist dem Zweck der Enteignung zugeführt, besteht ein
Anspruch auf Rückübereignung („Zweckverfehlte Übereignung“).

Also wäre z.B verfassungswidrig bestimmte Grundstücke zu reservieren für Zwecke des Gemeinbedarfs

170
Q

Freiheit des Liegenschaftsverkehrs: Rechtsquellen?

A

Art 6 StGG

171
Q

Wie ist der Gesetzesvorbehalt des Grundrechts auf Freiheit des Liegenschaftsverkehrs ausgestaltet?

A

Art 6 StGG: hat keinen bestimmten Gesetzesvorbehalt. Jedoch sagt die neuere Judikatur: Der Gesetzgeber darf beschränken, unterliegt aber trotzdem der Verhältnismäßigkeit.

172
Q

Wie schaut die Bindung der Vollziehung (Akte + E eines VwG) aus, betreffend dem Grundrecht: Freiheit des Liegenschaftsverkehrs? Also ab wann verletzen sie es?

A

Für die Vollziehung gilt, dass sie das Grundrecht verletzen, wenn ihre Akte (traditionelle
Grundrechtsformel):
* gesetzlos ergehen, oder
* ein Gesetz denkunmöglich anwenden (bzw. sich nur zum Schein darauf stützen)
* oder sich auf ein verfassungswidriges Gesetz stützen.

173
Q

Rechtsgrundlage für Freiheit der Erwerbsbetätigung?

A

Art 6 StGG

174
Q

Wer ist Grundrechtsträger von der Freiheit der Erwerbsbetätigung?

A

Geschützt sind alle Staats- und Unionsbürger, natürliche und juristische Personen

175
Q

Was ist der Schutzbereich der Freiheit der Erwerbsbetätigung?

A

Schutzbereich: Antritt und Ausübung jeder Tätigkeit, die auf wirtschaftlichen Erfolg gerichtet ist
(selbständig oder unselbständig).

176
Q

Freiheit der Erwerbsbetätigung:
Schutzbereich: Antritt und Ausübung jeder Tätigkeit, die auf wirtschaftlichen Erfolg gerichtet ist.

Inwiefern schützt der VfGH den Antritt genau?
Wie schaut das im Vergleich zu der Ausübung aus?

A

Antritt

Er unterscheidet zwischen objektiven Beschränkungen (also eine Beschränkung des Zugangs zu einer bestimmten Tätigkeit, auch wenn der Betroffene alle subjektiven Voraussetzungen erfüllt. Also eine Beschränkung die er aus eigener Kraft nicht überwinden kann. - z.B eine Bedarfsprüfung)

Und subjektiven Schranken: (d.h.
selbst überwindbare wie z.B. ein Befähigungsnachweis)

Objektive Schranken des Erwerbsantritts sind dabei deutlich härter zu prüfen als subjektive (d.h.
selbst überwindbare wie z.B. ein Befähigungsnachweis) Schranken. Daher: Er räumt dem Gesetzgeber mehr Spielraum ein für subjektive Schranken.

Ausübung

Bei der Regelung der Erwerbsausübung besteht noch mehr Gestaltungsspielraum für den
Gesetzgeber. (z.B Verkaufsverbote)

177
Q

Wie ist der Gesetzesvorbehalt des Grundrechts auf Freiheit der Erwerbsbetätigung ausgestaltet?

A

Art 6 StGG hat einen formellen Gesetzesvorbehalt “gesetzliche Bedingungen” (Jedoch wie immer sieht der VfGH hier keine unbeschränkte Macht des Gesetzgebers. Es gilt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz)

178
Q

Inwiefern ist der Gesetzgeber an das Grundrecht: Freiheit der Erwerbsbetätigung gebunden? Es liegt doch ein formeller Gesetzesvorbehalt vor?!

Bitte genau antworten: was muss vorliegen, dass eine gesetzliche Beschränkung gerechtfertigt ist?

A

Auch hier gilt trotzdem der Grundsatz des Verhältnismäßigkeitsgrundsatz laut VfGH:

  • durch ein öffentliches Interesse geboten ( es gilt weiter Gestaltungsspielraum; Beispiele:
    Beschränkungen von Glücksspielkonzessionen wegen Sozialschädlichkeit; Ausschluss von
    Kapitalgesellschaften von der Ausübung des Rauchfangkehrergewerbes, weil dazu eine
    besondere Befähigung notwendig ist, die nur physische Personen mitsichbringen …)
  • Mittel muss zur Zielerreichung geeignet sein
  • adäquat (=verhältnismäßig ieS; Interessenabwägung: angemessene Relation zwischen dem
    öffentlichen Interesse und der durch den Eingriff verkürzten Grundrechtsposition)
  • und auch erforderlich sein (= das gelindeste Mittel muss gewählt werden)
179
Q

Wie schaut die Bindung der Vollziehung (Akte + E eines VwG) aus, betreffend dem Grundrecht: Freiheit der Erwerbsbetätigung ? Also ab wann verletzen sie es und ab nicht, obwohl es von Außen arg danach ausschaut?

A

Der Eingriff muss die Erwerbsfreiheit unmittelbar betreffen (dh auf eine Beschränkung der
Erwerbstätigkeit selbst abzielen = intentionaler Eingriff; es darf also nicht nur eine faktische
Nebenwirkung sein, z.b Verweigerung einer Ausnahmebewilligung in einer Kurzparkzone; Abschleppen eines vorschriftswidrigen PKW, auch wenn dadurch berufliche Tätigkeit behindert wird).

Akte, die Antritt/Ausübung einer bestimmten Erwerbsbetätigung untersagen oder beschränken: Es gilt
die traditionelle Grundrechtsformel: Sie verstoßen gegen die Erwerbsfreiheit, wenn
(Verhältnismäßigkeitsprüfung):
➢ sie gesetzlos,
➢ in denkunmöglicher Anwendung eines Gesetzes
➢ oder auf Basis eines verfassungswidrigen/gesetzeswidrigen Gesetzes/VO ergehen.

180
Q

Freiheit der Berufswahl und der Berufsausbildung: Rechtsgrudlagen?

A

Art 18 StGG

181
Q

Art 18 StGG ist ohne Gesetzesvorbehalt ausgestaltet. Wieso ist es dann trotzdem zulässig gesetzliche Vorschriften für Antritt gewisser Berufe zu machen?

A

Weil der VfGH den Art 6 StGG (die Erwerbsfreiheit die einem formellen Gesetzesvorbehalt unterliegt) auf den Art 18 StGG ausdehnt.

182
Q

Der VfGH dehnt den Art 6 StGG (die Erwerbsfreiheit die einem formellen Gesetzesvorbehalt unterliegt) auf den Art 18 StGG (der ohne Gesetzesvorbehalt grds ausgestaltet ist) aus.
Was muss der Gesetzgeber aber trotzdem beachten laut VfGH, wenn er die Berufsausbildung beschränkt,und sagt nur wer in bestimmten Unternehmen Ausbildung macht gilt das als Nachweis?

A

Der Gesetzgeber ist verpflichtet, sachlich gleichwertige
Ausbildungsalternativen zu berücksichtigen. Das heißt es wäre verfassungswidrig taxativ Ausbildungsstätten eines Lebensmittelgutachters aufzuzählen, obwohl eine Vielzahl an gleichwertigen Laboren weggelassen wurden

183
Q

Wie schaut die Bindung der Vollziehung (Akte + E eines VwG) aus, betreffend dem Grundrecht: Freiheit der Berufswahl und Berufsausbildung?

A

Für die Vollziehung gilt, dass sie das Grundrecht verletzen, wenn ihre Akte (traditionelle
Grundrechtsformel):
* gesetzlos ergehen, oder
* ein Gesetz denkunmöglich anwenden (bzw. sich nur zum Schein darauf stützen)
* oder sich auf ein verfassungswidriges Gesetz stützen.

184
Q

Rechtsquellen für das Petitionsrecht

A

Art 11 StGG

185
Q

Was sind Petitionen iSd Petitionsrechts?

A

Anträge an Organe der Gesetzgebung oder Vollziehung, die Erlassung von generellen Regeln begehren.

186
Q

Zu was verpflichtet das Petitionsrecht die Gesetzgebung und Vollziehung?

A

Nur solche Anträge entgegenzunehmen.
Es gibt keine Verpflichtung auch darauf zu reagieren.

187
Q

Rechtsquellen für das Wahlrecht? Musst nicht alle können

A

Art 23a, 26, 60, 95, 117 Abs 2 B-VG
Art 3 vom 1. ZP-EMRK

188
Q

Rechtsquellen für das Vereins- und Versammlungsfreiheitsrecht

A

Art 12 StGG und Art 11 EMRK

189
Q

Wie ist der Gesetzesvorbehalt des Grundrechts auf Versammlungen und Vereine ausgestaltet?

A

In Art 12 StGG als formeller Gesetzesvorbehalt
Jedoch in Art 11 EMRK als materieller und der VfGH stützt sich eigentlich nur noch auf Art 11 EMRK.

190
Q

Wer ist Grundrechtsträger des Vereins- und Versammlungsfreiheitsrecht?

A

Gem Art 12 StGG nur die Staatsbürger

Gem Art 11 EMRK Jedoch JEDERMANN (und der VfGH stützt sich in neuerer Judikatur nur auf EMRK)

191
Q

Vereins- und Versammlungsfreiheitsrecht:

Was ist ein “Verein” iSd StGG und iSd EMRK?

A

Verein = ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, aufgrund von Statuten organisierter Zusammenschluss
von min 2 Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks (darf nach StGG
nicht gewinngerichtet sein)
Art 11 EMRK ist dagegen weiter gefasst und umfasst auch auf Gewinnorientierte

192
Q

Vereins- und Versammlungsfreiheitsrecht:

Was umfasst die Ausübung der “Vereinsfreiheit”?

A

Das Grundrecht umfasst:
Freiheit zur Errichtung und Bestand von Vereinen sowie die Freiheit der Vereinstätigkeit.

Geschützt ist dabei auch das Recht, nicht beizutreten (negative Vereinsfreiheit).

193
Q

Was für Einschränkungen sind bei der Vereinsfreiheit erlaubt? Gar behördliche Auflösung?

A

Ja. auch Auflösungen. Alle Beschränkungen müssen aber im Einklang mit Art 11 Abs 2 EMRK stehen und damit mit einer demokratischen Gesellschaft

194
Q

In welchen der Rechtsgrundlagen der Vereins- und Versammlungsfreiheitsrecht ist die “Koalitionsfreiheit” umfasst und was versteht man darunter? Ist damit auch das Streikrecht inkludiert?

A

In Art 11 Abs 1: Gewerkschaften
Streikrecht ist dabei laut EGMR inkludiert

195
Q

Vereins- und Versammlungsfreiheitsrecht:

Was umfasst der Versammlungsbegriff des Art 12 StGG und was des Art 11 EMRK?

A

Art 12 StGG: Versammlung ist eine Zusammenkunft mehrerer Menschen mit der Absicht die
Anwesenden zu einem gemeinsamen Wirken zu bringen (Diskussion, Debatte, …)
➔ Grundstücksbesetzung, um eine Bauführung zu verhindern; Zusammenkunft von Studis in Uni um auf Studienbedingungen aufmerksam zu machen und dabei Parolen rufen ist eben eine Versammlung und keine Besetzung …

Art 11 EMRK ist WEITER und umfasst jede organisierte einmalige Vereinigung mehrerer Menschen zu einem gemeinsamen Ziel an einem gemeinsamen Ort (also z.B. auch Spontanversammlungen).

196
Q

Vereins- und Versammlungsfreiheitsrecht:

Was umfasst das Versammlungsrecht grob?

A

sich zu versammeln und auch versammelt zu bleiben.

197
Q

Sind verpflichtende schriftliche Voranmeldungen von Versammlungen zulässig?

A

Ja, ABER es sind auch Spontanversammlungen zulässig, wenn sie gar nicht angemeldet werden hätten können.
AUSSERDEM ist ein bloßer Verstoß gegen Anzeigepflicht kein Auflösungsgrund.

198
Q

Wann darf eine Versammlung aufgelöst werden?

A

Generell erst als ultima ratio, es ist immer im Sinne des Verhältnismäßigkeit Grundsatzes abzuwägen.

Zu Untersagen ist eine Versammlung wenn sie Strafgesetzen zuwiderläuft oder die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet (dies wird durch Art 11 Abs 2 EMRK) präzisiert.

199
Q

Ist eine Befürchtung, dass es zu Ausschreitungen kommt bei einer Versammlung, als Versagungsgrund ausreichend?

A

Nein

200
Q

Welche positive Pflicht des Staates leitet sich aus der Versammlungsfreiheit ab?

A

Der Staat ist verpflichtet die Versammlung vor Störungen durch Dritte zu schützen

201
Q

Rechtsquellen für Kommunikationsfreiheiten?

A

Art 13 StGG, Art 10 EMRK

202
Q

Kommunikationsfreiheiten umfassen mehrere Freiheiten: nenne sie!

A

1.) (individuelle) Meinungsfreiheit: Meinung zu äußern und zu bilden

2.) Informationsfreiheit: Nachrichten und Ideen zu empfangen

3.) Medienfreiheit: Presse- und Filmfreiheit

203
Q

Erkläre den Schutzbereich der Meinungsfreiheit grob!

Was gilt speziell für Whistleblowing und Werbung?

A

Tatsachen- und Werturteiläußerungen (= Meinungskundgaben) und den
Empfang/die Weitergabe von Nachrichten oder Ideen durch jegliche Ausdrucksmittel (Töne,
Schrift, Theater, …)

Whistleblowing und Werbung: Auch diese fallen darunter (natürlich wie alles nicht absolut geschützt)

204
Q

Ist Betteln grundrechtlich geschützt?

A

Ja grds durch die Meinungsfreiheit, jedoch nur wenn es nicht aufdringlich ist.

(Jedoch sind natürlich auch Betttelverbote uU zulässig)

205
Q

Welches Bettelverbot ist zulässig und welches nicht?

A

Bettelverbot: ein absolutes ist verfassungswidrig;
eines, das nur bestimmte Formen des Bettelns
verbietet (z.B. aggressives/gewerbsmäßiges) oder zu bestimmten Zeiten/Orten ist aber verfassungskonform.

206
Q

Wann lag früher ein Eingriff in die Meinungsfreiheit vor und wie sieht das heutige Judikatur?

A

Der Eingriffsbegriff umfasst nun nicht mehr nur intentionale Eingriffe (ältere Jud), sondern es wird von
einem weiten Eingriffsbegriff ausgegangen (umfasst sind daher auch Eingriffe, bei denen der Eingriff in
die Meinungsfreiheit nur eine Begleiterscheinung ist)

207
Q

Wer sind die Grundrechtsträger der Meinungsfreiheit? Und welche Stellung neben hierbei Medien ein?

A

JEDERMANN auch juristische Personen.

Medien kommt dabei keine besondere Stellung zu, deren Rechte stehen allen zu. Jedoch dürfen Medien besonders geschützt werden, wobei dadurch nicht anderen Menschen Rechte komplett entzogen werden dürfen: wie z.B NUR auf Medienvertreter beschränkte Räume

208
Q

Art 13 StGG (Meinungsfreiheit) enthält einen formellen Gesetzesvorbehalt: was ist dem Gesetzgeber jedoch sogar nach dem StGG absolut verboten?

A

Gem Art 13 Abs 2 StGG: Konzessionssysteme und Vorzensur der Presse (= also präventive Maßnahmen; nach dem VfGH gilt dies
nicht nur für die Presse sondern allgemein auch Theater etc.)

209
Q

Welche Form der Zensur darf der Gesetzgeber regeln betreffend der Meinungsfreiheit?

A

Eine sog “Nachzensur”. Dies erlaubt sogar die EMRK wenn eben die Voraussetzungen des Art 10 Abs 2 erfüllt sind

210
Q

Wie schaut die Bindung der Vollziehung (Akte + E eines VwG) aus, betreffend dem Grundrecht: Meinungsfreiheit?

A

Für die Vollziehung gilt, dass sie das Grundrecht verletzen, wenn ihre Akte (traditionelle
Grundrechtsformel):
* gesetzlos ergehen, oder
* ein Gesetz denkunmöglich anwenden (bzw. sich nur zum Schein darauf stützen)
* oder sich auf ein verfassungswidriges Gesetz stützen.

211
Q

Art 10 Abs 2 EMRK verlangt außerdem, dass der Eingriff in die freie Meinungsfreiheit notwendig
in einer demokratischen Gesellschaft ist (nach dem EGMR nur ein sehr geringer Ermessensspielraum für Gerichte).

Warum ist hier die Unterscheidung zwischen Werturteilen und Tatsachenbehauptungen so wichtig?

A
  • Tatsachenbehauptungen (auf ihre Richtigkeit überprüfbar, ist die Behauptung unwahr
    greift die Meinungsfreiheit nicht, weil an der Verbreitung von Unwahrheiten in einer
    demokratischen Gesellschaft kein Interesse besteht)
  • und Werturteilen (keinem Wahrheitsbeweis zugänglich; einen solchen zu verlangen verletzt
    daher die Meinungsfreiheit).
212
Q

Bezüglich Schutz der Ehre: bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung eines Eingriffs in die Meinungsäußerungsfreiheit folgende Kriterien zu beachten:

A

▪ Beitrag zu einer Debatte von allgemeinem Interesse
▪ Bekanntheit der Person und ihr früheres Verhalten
▪ Quelle der Information und Wahrheitsgehalt
▪ Schwere der verhängten Sanktion

213
Q

Medienfreiheit: zu was wird hier der Staat grob verpflichtet?

A

Stellt eine Schutzpflicht dar

Weiters resultiert ein Schutz der journalistischen
Quellen: Pressefreiheit (sog Redaktionsgeheimnis)

214
Q

Medienfreiheit: was schützt hier das StGG im besonderen?

A

Die verfassungsgesetzlich gewährleistete Pressefreiheit im Besonderen umfasst (Art 13 Abs 2 StGG):

 Verbot des Konzessionssystems (= Unternehmen, deren Gegenstand die Herausgabe von
Zeitungen und Zeitschriften ist, dürfen ohne Bewilligung betrieben werden)

 Verbot der Vorzensur

215
Q

Medienfreiheit: was schützt hier die EMRK im besonderen?

A

Art 10 EMRK erstreckt sich auch auf die Freiheit zum Empfang/Mitteilung von Nachrichten und
Ideen durch Rundfunkanlagen (Radio, Fernsehen)

216
Q

Freiheit der Wissenschaft: Rechtsgrundlagen?

A

Art 17 StGG

217
Q

Wer ist Grundrechtsträger der Freiheit der Wissenschaft, betreffend Uni? Wie war das früher und wie heute?

A

Grundrechtsträger ist dabei jede Person, nicht nur jene mit venia docendi (Lehrbefugnis an einer Uni), so wie dies früher gesehen wurde.

218
Q

Wie ist der Gesetzesvorbehalt der Freiheit der Wissenschaft ausgestaltet?

A

Gar nicht. Er ist ohne Gesetzesvorbehalt und deshalb ist dem Gesetzgeber jeder intentionale Eingriff verwehrt.

219
Q

Wann liegt eine Verletzung der Freiheit der Wissenschaft durch die Vollziehung (auch VwG) vor?

A

Wenn die Behörde
- fälschlicherweise dem Gesetz einen intentionalen Eingriff unterstellt

  • oder nicht die erforderliche Abwägung zwischen der Freiheit der Wissenschaft und jenem
    Rechtsgut, zu dessen Schutz der Eingriff erfolgte, vornimmt.
220
Q

Unterrichtsfreiheit und Recht auf Bildung! Nenne die Rechtsgrundlagen!

A

Art 17 StGG, Art 2 vom 1. ZP-EMRK und Art 14 Abs 7 B-VG

221
Q

Was für Rechte liefert das StGG in Bezug auf die Unterrichtsfreiheit?

A

Nach Art 17 Abs 2 StGG besteht für Staatsbürger die Freiheit, Unterrichts-/Erziehungsanstalten zu gründen und darin zu unterrichten, wenn sie die Befähigung dazu besitzen.
Somit ist dieses Recht eingeschränkt an gesetzliche Zulässigkeitsvoraussetzungen, die der Staat vorgeben darf da er gem Abs 5 Die Aufsicht und Leitung des Unterrichts- und Erziehungswesens inne hat (Grundsatz der staatlichen Unterrichtshoheit).

222
Q

Wie lange ist die Schulpflicht?

A

9 Jahre

223
Q

Welche Rechte bietet die EMRK auf dem Bereich der Bildung?

(2 Rechte)

A

Gem Art 2 des 1. ZPEMRK besteht ein Recht auf Zugang zu allen Schuleinrichtungen (unabhängig von Religion) und Anerkennung aller
Studien nach den staatlichen Gesetzen

sowie das Recht der Eltern die Erziehung und den Unterricht ihrer Weltanschauung und Religion nach zu betreiben.

224
Q

Freiheit der Kunst: Rechtsgrundlagen! (Dieses Recht wurde früher unter Meinungsäußerung subsumiert und ist seit 1982 extra normiert)

A

Art 17 a StGG

225
Q

Wer ist durch Art 17a StGG (Kunstfreiheit) geschützt?

A

Natürliche Personen - dafür auch Ausländer

226
Q

Wirklich schwierig ist bei der Kunstfreiheit der Kunstbegriff: Wie wird das gelöst?

A

Es gibt keinen einheitlichen Kunstbegriff. Der Kunstbegriff wird als bewegliches System verstanden
(typologischer Kunstbegriff; bewegliche Merkmale wie das „ehrliche künstlerische Streben“, gesellschaftliche
Anschauungen, … sind ausschlaggebend).

227
Q

Warum ist das alleinige Üben von Piano in einer Wohnung von der Kunstfreiheit umfasst?

A

Weil Art 17 a StGG auch die Lehre schützt und damit auch den “Wirkbereich” und damit auch das Üben

228
Q

Wie schaut die Beschränkung des Gesetzgebers bei der Kunstfreiheit aus und warum schaut die so aus?

A

Dem Gesetzgeber ist jedenfalls JEDE INTENTIONALE Beschränkung der Kunstfreiheit untersagt, weil Art 17 a StGG keinem Gesetzesvorbehalt unterliegt.

Auch allgemeine Gesetze sind dann verfassungswidrig, wenn sie sich auf die Kunstfreiheit beschränkend auswirken und der Gesetzgeber keine ausreichend
Interessensabwägung vorgenommen hat (Es gilt die Verhältnismäßigkeitsprüfung!)

229
Q

Wann liegt eine Verletzung der Kunstfreiheit durch die Vollziehung (auch VwG) vor?

A

Ein Vollziehungsakt verletzt das Grundrecht wenn:

  • er dem Gesetz fälschlicherweise einen intentionalen Eingriff unterstellt
  • oder die Behörde das Abwägungsgebot außer Acht lässt.
230
Q

Glaubens- und Gewissensfreiheit: Rechtsquellen

A

Art 14 StGG, Art 9 EMRK

231
Q

Wer ist Grundrechtsträger der Glaubens- und Gewissensfreiheit?

A

jede natürliche Person mit Urteilsfähigkeit. (Deshalb können Eltern für ein Kind Konfession vorsehen)

232
Q

Glaubens- und Gewissensfreiheit: Was ist der negative Aspekt dieses Rechts?

A

Niemand darf gezwungen werden seinen Glauben offenzulegen

233
Q

Glaubens- und Gewissensfreiheit: Inwiefern ist die Ausübung der Religion eingeschränkt?

A

Art 9 Abs 2 EMRK: darf nicht
der öffentlichen Ordnung oder den guten Sitten widersprechen

234
Q

Welche positiven Pflichten ergeben sich dem Staat ggü aufgrund der EMRK?

A

Art 9 EMRK: Den Staat trifft auch eine Schutzpflicht gegen Störungen durch Dritte (EMRK; z.B. Auflösung von Versammlungen).
(Die EMRK deckt anders als das StGG auch sonstige Weltanschauungen.)

235
Q

Rechtsstellung der Kirchen und Religionsgemeinschaften: Nenne die Rechtsquellen!

A

Art 15 StGG und Art 9 EMRK

236
Q

Art 16 StGG verbietet nicht anerkannten Religionsbekenntnissen die öffentliche Religionsausübung. Warum passiert sowas trotzdem?

A

Weil Art 9 EMRK öffentliche Ausübung für alle Religionsgemeinschaften gebietet. (Soweit damit natürlich nicht Abs 2 erfüllt ist: öffentliche Ordnung gestört)

237
Q

Rechtsstellung der Kirchen und Religionsgemeinschaften: Was gilt besonderes für die anerkannten Religionsgemeinschaften?

A

Art 15 StGG gewährt ihnen die selbstständige Ordnung und Verwaltung. Also sind sie Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Haben dann das Recht:
- Vornahme religiöser Feierlichkeiten
- Bestellung von Organen etc.

238
Q

Haben Religionsgemeinschaften Anspruch auf Erlangung von Rechtspersönlichkeit?

A

Ja, gem Art 9 EMRK. Aber nicht darauf, einen spezifischen rechtlichen Status zu erlangen.

239
Q

Was können nicht anerkannte religiöse Gemeinschaften tun um Rechtspersönlichkeit zu erlangen?

A

Gesetzlich nicht anerkannte Religionsgemeinschaften können sich als staatlich eingetragene
religiöse Bekenntnisgemeinschaften konstituieren. (BekenntnisgemeinschaftenG)

240
Q

Recht auf Wehrdienstverweigerung: Nenne die Rechtsquellen!

A

Art 9a Abs 4 B-VG und Art 9 EMRK

241
Q

Wie wird das Recht auf Wehrdienstverweigerung verletzt? (2 Gründe genannt)

A

Dieses Recht wird verletzt wenn

a.) die Voraussetzungen zum Entstehen der
Zivildienstpflicht nicht richtig beurteilt wurden (Feinprüfung!)

b.) oder aufgrund grober Verfahrensfehler, die dazu führen dass Behörde die Erklärung nicht Wehrdienst machen zu wollen als “nicht rechtswirksam” qualifiziert.

242
Q

Recht auf gesetzlichen Richter: Rechtsquellen?

A

Art 83 Abs 2 B-VG

243
Q

Wer ist Grundrechtsträger beim Recht auf den gesetzlichen Richter?

A

Jeder. Auch Juristische Personen

244
Q

Was versteht der VfGH unter “gesetzlichen Richter”?

A

Richer = jede staatliche Behörde mit hoheitlicher Befugnis verstanden (also auch Verwaltungsbehörden). Erfasst ist die Bildung, Zusammensetzung und Zuständigkeit staatlicher Behörden.

245
Q

Wie bindet das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter die Gesetzgebung?

A

sie hat die Behördenzuständigkeit und das
Verfahrensrecht präzise zu regeln (z.B. verletzte eine Regelung, die in Angelegenheiten des eigenen
Wirkungsbereichs der Gemeinde je nach Einwohnerzahl verschiedene Berufungsbehörden vorsah, weil
die Zuständigkeit aus dem Gesetz selbst so nicht festgestellt werden kann).

246
Q

Wann verletzt ein Erkenntnis des VwG das Recht auf den gesetzlichen Richter? Grob.

A

Ein Erkenntnis des VwG verletzt das Recht auf den gesetzlichen Richter, wenn

o die Behörde eine ihr nicht zustehende Zuständigkeit in Anspruch nimmt

o oder gesetzwidrig ihre bestehende Zuständigkeit ablehnt und daher eine Sachentscheidung
verweigert.

247
Q

Liegt eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter vor?

a.) In erster Instanz entscheidet eine sachlich unzuständige, aber in weiterer Folge eine sachlich zuständige wie das VwG?

b.) In erster Instanz entscheidet eine örtlich unzuständige, aber in weiterer Folge eine örtlich zuständige wie das VwG?

c.) Legt ein Gericht dem EuGH eine Frage der Auslegung des
Unionsrechts nicht vor, obwohl es dazu verpflichtet ist?

A

a.) Hier liegt eine Verletzung vor

b.) Hier nicht

c.)Ja natürlich auch eine Verletzung des gesetzlichen Richters (und auch Art 6 faires Verfahren EMRK)

248
Q

Nulla poena sine lege: Rechtsgrundlagen?

A

Art 7 EMRK

249
Q

Ist damit jede Strafe nach dem Strafrecht und Verwaltung Strafrecht umfasst?

A

Nein, aber komplett enge Ausnahme: Art 7 Abs 2: falls die Taten nach Völkergewohnheitsrecht strafbar wären.

250
Q

Nulla poena sine lege: was für eine positive Pflicht wird hier mitumfasst?

A

Ein Klarheitsgebot: Gesetzgeber hat unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen wo er strafen will

251
Q

Wo ist geregelt, dass strafrechtliche Verantwortlichkeit nur an eigenes Verhalten geknüpft sein darf?

A

Nirgends. Es wird unausgesprochen vorausgesetzt. Deshalb wurde auch schon mal ein Gesetz aufgehoben, dass bei illegalen Ausländerbeschäftigungen nicht nur der Beschäftiger direkt strafbar ist sondern auch pauschal Auftraggeber.

252
Q

Da es das Klarheitsgebot gibt bei dem Grundrecht :Nulla poena sine lege: warum ist eine Blankettstrafnorm, trotzdem nicht automatisch unzulässig und was ist es?

A

Eine Blankettstrafnorm ist eine Art von Gesetzesbestimmung, die sehr vage formuliert ist und es den Behörden ermöglicht, sie auf eine Vielzahl von Handlungen anzuwenden, ohne genaue und spezifische Kriterien festzulegen.

Sie sind dann zulässig wenn dem Normadressaten zweifelsfrei als unerlaubt erkannt werden konnte.

253
Q

Recht auf faires Verfahren: Nenne die Rechtsgrundlagen!

A

Art 6 EMRK

254
Q

Wer ist vom Recht auf ein faires Verfahren geschützt?

A

Jedermann auch juristische Personen

255
Q

Was schützt das recht auf faires Verfahren gem Art 6 EMRK allgemein?

A

Geschützt ist jede natürliche und juristische Person: Jedermann hat einen Anspruch darauf, dass ein
Gericht (Tribunal) in billiger Weise über seine Rechtsstreitigkeiten abhandelt (dies inkludiert auch das
Recht auf den Zugang zu einem Gericht; Art 6 EMRK).

(Kern: Rechtliches Gehör der Parteien und Effektivität des Rechtsschutzes)

256
Q

Was ist der Kern des rechts auf faires Verfahren gem Art 6 EMRK?

A

Kern: Rechtliches Gehör der Parteien und Effektivität des Rechtsschutzes

(Allgemein: Geschützt ist jede natürliche und juristische Person: Jedermann hat einen Anspruch darauf, dass ein Gericht (Tribunal) in billiger Weise über seine Rechtsstreitigkeiten abhandelt (dies inkludiert auch das
Recht auf den Zugang zu einem Gericht; Art 6 EMRK).)

257
Q

Auf welche Verfahren bezieht sich Art 6 EMRK Recht auf faires Verfahren?

A

Auf alle “zivilrechtlichen und strafrechtlichen Ansprüche/Verpflichtungen”, jedoch legt dies der EGMR viel weiter aus als wir unter Zivilrecht verstehen. Deshalb gelten auch Verfahren vor dem VwG darunter gefasst.

258
Q

Wann endet der Grundrechtsschutz bei natürlichen Personen?

A

Mit dem Tod. Eine Fortwirkung wird nach hL abgelehnt.

259
Q

Art 6 EMRK: Jedermann hat Recht vor einem “unparteilichen” Gericht…. Was ist in dem Sinn “Unparteilich”?

A

Unparteilichkeit muss subjektiv (persönliche Überzeugung des Richters) und objektiv (tatsächliches Verhalten) gegeben sein.

260
Q

Art 6 EMRK: Es gilt der Grundsatz der Waffengleichheit: Was heißt das und welche Art von Verfahren setzt dies voraus?

A

gleiche prozessuale Rechte für alle Beteiligten: wie z.b Einsichtsrechte von Beweisen,
(dies setzt auch ein kontradiktorisches Verfahren voraus).

261
Q

Verletzt eine lange Verfahrensdauer Art 6 EMRK?

A

Nein, nicht die lange Verfahrensdauer schlechthin sondern eine Verzögerung, die auf Versäumnisse staatlicher Organe zurückzuführen ist

262
Q

Was für eine positive Pflicht wird von Art 6 Abs 2 EMRK abgeleitet für den Gesetzgeber betreffend der Unschuldsvermutung?

A

Der Gesetzgeber ist außerdem verpflichtet, durch positive Maßnahmen Medien bei der Berichterstattung zur Sachlichkeit zu bewegen.

263
Q

Recht auf Parteistellung im Strafverfahren: nenne die Rechtsgrundlagen!

A

Art 90 Abs 2 B-VG (Im Strafverfahren gilt der Anklageprozess.) Daraus leitet der VfGH ein Recht auf Parteistellung des Beschuldigten ab.

264
Q

Was für ein zentrales Recht, wird aus dem Recht auf Parteistellung abgeleitet, welches richtigerweise auch ein zentrales Element eines fairen Verfahrens iSd Art 6 EMRK ist?

A

Das Recht zu schweigen.

265
Q

Wie wird das Recht zu schweigen zum Schutz des Angeklagten erweitert ausgelegt?

A

Es ist auch verboten, Druck auf die Angeklagte
auszuüben oder Umgehungsmaßnahmen (z.B. Polizeispitzel in der Zelle)

266
Q

Verstößt nicht die Pflicht zur Blutabnahme bei Alkoverdacht, in weiterer Hinsicht “Das Recht zu Schweigen” oder andere Verfassungsrechte?

A

Die Diskussion stellt sich nicht, da diese Pflicht als Verfassungsbestimmung in der StVO ausgestaltet wurde.

267
Q

Recht auf wirksame Beschwerde: Nenne die Rechtsgrundlagen!

A

Art 13 EMRK

268
Q

Was für ein Recht bietet Art 13 EMRK: Recht auf wirksame Beschwerde?

Und was bedeutet Wirksamkeit in dem Zusammenhang?

A

Recht auf die Möglichkeit einer wirksamen Beschwerde bei einer nationalen Instanz aufgrund der
Behauptung einer Verletzung der eigenen Rechte aufgrund der EMRK (Akzessorietät).

Wirksamkeit bedeutet Rechtsanspruch auf Zugang und Entscheidung. Und die Entscheidung muss so gestaltet sein, dass sie eine adäquate
Abhilfemöglichkeiten bei einer Rechtsverletzung bietet (z.B. Aufhebung, Entschädigung).

269
Q

Nenne mir drei weitere Verfahrensgrundrechte aus den Zusatzprotokollen der EMRK!

A

Alle finden sich im 7. ZP-EMRK

1.) Art 2 7. ZP-EMRK: Recht auf eine Rechtsmittelinstanz bei strafrechtlicher Verurteilung (mit Ausnahme von
Bagatellsachen oder wenn das Höchstgericht 1.Instanz ist)

2.) Art 3 7. ZP-EMRK: Recht auf Entschädigung für Fehlurteile (wenn nach einer Verurteilung in einem
Wiederaufnahmeverfahren die Unschuld des Verurteilten zutage tritt)

3.) Art 4 7. ZP-EMRK: Ne bis in idem (Doppelbestrafungsverbot: gegen denselben Beschuldigten darf wegen derselben
Tat nur einmal ein Strafverfahren eingeleitet werden).

270
Q

Art 4 7. ZP-EMRK: Ne bis in idem (Doppelbestrafungsverbot: gegen denselben Beschuldigten darf wegen derselben
Tat nur einmal ein Strafverfahren eingeleitet werden)

Was ist aber wenn neue Beweise auftauchen?

A

Art 4 7. ZP-EMRK Abs 2: Eine Wiederaufnahme uU ist zulässig.

271
Q

nenn mir paar Rechtsgrundlagen für die Rechte der Volksgruppen!

A

Art 19 StGG, Art 66-68 St. Germain, Art 8 B-VG, VolksgruppenG (nicht alles davon), Art 7 StV von Wien

272
Q

Welche Volksgruppen haben das Recht auf Volksschulunterricht in ihrer Sprache?

A

Kroaten und Slowenen wegen Art 7 StV von Wien

273
Q

In einer Verfassungsbestimmung bekennt sich Österreich zur Luftreinheit!

Was liegt hier vor? Grundrecht? Was für Rechtsfolgen löst diese Bestimmung aus?

A

Es handelt sich um kein subjektives Recht, da es kein hinlänglich individualisiertes Parteiinteresse darstellt. Es handelt sich um eine Staatszielbestimmung, die sich an Staatsorgane richtet.
Diese spielen beim VfGH als “Auslegungsmaßstab” eine Rolle.

274
Q

Was hat es zur Folge, wenn Grundrechte nur einfachgesetzlich eingeräumt werden? Geht das?

A

Ja geht. Ist für Prozess wichtig, da nur verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte von VfGH herangezogen werden. VwGH ist für einfachgesetzliches zuständig

275
Q

Ein Krankenhaus möchte die Gesundheitsdaten eines Verstorbenen nutzen kann ihn aber nicht mehr um Zustimmung fragen. Zur Absicherung will das Krankenhaus die Zustimmung der Erben einholen.

Geht das aus grundrechtlicher Sicht?

A

Der Grundrechtsschutz geht grds mit Tod unter und NICHT auf die Erben weiter. Deshalb brauch es nicht ihre Zustimmung.
Jedoch gibt es trotzdem zwei Einschränkungen für die Datenverwendung eines Verstorbenen:

1.) Jedoch kann aus den Daten des Verstorbenen Informationen über Dritte ableiten (Erbkrankheiten etc.), deshalb unterliegen diese Daten dem Grundrecht auf Datenschutz der betroffenen DRITTEN. Also nicht eines Grundrechts des Verstorbenen.

2.) Einschränkungen ergeben sich auch aus dem abgeleiteten § 16 ABGB postmortalen Persönlichkeitsschutz

276
Q

Gibt es Fälle wo Angehörige Grundrechte im Namen von Verstorbenen geltend machen können?

A

Eigentlich geht das nicht, da der Grundrechtsschutz mit Tod endet.
Jedoch gibt es eine Ausnahme laut VfGH/EGMR: falls Person durch einen Grundrechtseingriff stirbt.

(Dann ist dies aber auch keine Erstreckung sondern eine nachträgliche Geltendmachung)

277
Q

Woran erkennt man, dass die EMRK Rechte für Jedermann gelten, nicht nur für Staasbürger?

A

In Art 1 EMRK: “für ALLEN ihrer Jurisdiktion unterliegenden Personen”

278
Q

Infolge eines Terroranschlags möchte Frankreich auch in der Nacht ohne richterlichen Befehl Hausdurchsuchungen etc. machen, kann Frankreich die EMRK suspendieren?

A

Ja Frankreich kann. In Österreich schaut das anders aus.

Gem Art 15 EMRK, kann im Notstand ein Land den Generalsekretär des Europarates informieren über die Rechte die es aussetzen möchte.
Dies ist somit möglich außer die in Art 15 Abs 2 genannten Rechte: Folter, Leben und Keine Strafe ohne Gesetz

279
Q

Wäre in Österreich eine Aussetzung der Grundrechte zulässig im Falle des Art 15 EMRK? (Krieg/Notstand)

A

Nein. Zumindest nicht so einfach wie das informieren des Generalsekretärs des EGMR.
Es bräuchte ein Verfassungsgesetz, da das StGG keine Notstandsklausel mehr hat. Auch der BP kann Grundrechte nicht aussetzen, da er keine Verfassungsänderung durchführen kann.

280
Q

Beziehen sich Grundrechte auch auf die Rechtsbeziehungen von Privatpersonen untereinander? (=
Horizontalwirkung).

Also unmittelbare Drittwirkung wird ja ausgeschlossen (außer falls extra im Verfassungsgesetz bestimmt wird), wie schaut das aber für die mittelbare Drittwirkung aus?

A

Zum Teil wird mittelbare angenommen, da diese mit der staatlichen Gewährleistungspflicht in Zusammenhang steht.

Im Rahmen der Vollziehung (vor allem Gerichte), fließen Grundrechte oder ihre Werte zumindest im Rahmen einer Verfassungskonformen Interpretation ein. Besondere Bedeutung haben hier: Generalklauseln des Privatrechts (§ 879 gute Sitten und § 16 ABGB Persönlichkeitsrechte)

Deshalb meint der OGH dass durch Interpretation die Grundrechte in das Privatrecht einfließen.

281
Q

Im AMS bewirbt sich AUSi, jedoch wird ein viel schlechter qualifizierter Mausi genommen. Kann Ausi dagegen vorgehen und SE fordern aufgrund des Gleichheitssatzes?

A

Grundrechtsverpflichteter ist der Staat, aber auch alle Körperschaften des öffentlichen Rechts wie das AMS, wenn sie hoheitlich handeln. Dies gilt jedoch nicht für die Privatwirtschaftsverwaltung, die hier vorliegt.

Nach Lehre und Rsp wird Fiskalgeltung der Grundrechte zumindest teilweise anerkannt. In jedem Fall aber der Gleichheitssatz.
Deshalb hat das AMS das Sachlichkeitsgebot zu beachten.

282
Q

Können Körperschaften des öffentlichen Rechts Grundrechtsberechtigte sein?

A

Ja, solange es juristischen Personen zusteht (Also nicht Eheschließung) und es sich in der Privatwirtschaftsverwaltung abspielt

283
Q

Polizisten sperren Drogensüchtigen ein und warten bis er Drogenpäckchen auskackt, jedoch überwachen sie ihn nicht genau und er stirbt an einer aufgeplatzten Dosis.
Der Vater möchte jetzt behördliches Fehlverhalten geltend machen. Geht das?

A

Ja, zunächst muss geprüft werden ob er überhaupt für seinen Sohn klagen kann:
Eigentlich geht das nicht, da der Grundrechtsschutz mit Tod endet.
Jedoch gibt es eine Ausnahme laut VfGH/EGMR: falls Person durch einen Grundrechtseingriff stirbt.
(Dann ist dies aber auch keine Erstreckung sondern eine nachträgliche Geltendmachung)

Hier wird Art 2 EMRK verletzt: Recht auf Leben. Deshalb weil Art 2 auch eine Schutzpflicht anordnet, besonders wenn man in Gewahrsam des Staates ist.

Das VwG wäre zuständig für Maßnahmenbeschwerde infolge von Ausübung Behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, jedoch liegt diese grds nicht bei Untätigkeit vor: AUSSER nach VfGH: es liegt “qualifizierte Untätigkeit” vor: wie hier, weil besonders blöd

284
Q

Kann man durch Einwilligung in eine staatliche Maßnahme auf seine Grundrechte verzichten? (Z.b Zustimmung zur Hausdurchsuchung?)

A

Es gibt hier keine Einigkeit.

In jedem Fall braucht es strenge Maßstäbe an denen die “Freiwilligkeit” gemessen wird: bloßes Schweigen wird wohl nicht reichen.

Und manche Grundrechte sollen überhaupt nicht verzichtbar sein wie das Recht geheim zu wählen oder Zwangsarbeit, da hier primär öffentliche Interessen geschützt werden.

285
Q

Führt jeder Eingriff in ein Grundrecht zu dessen Verletzung?

A

Nein. Erst ein nicht gerechtfertigter Eingriff

286
Q

Grundrechtsprüfung: Wie ist zu prüfen ob ein Grundrecht verletzt wird?

A

1.) Schritt: Zunächst muss geschaut werden ob ein Eingriff in den Schutzbereich vorliegt. Ein Eingriff ist jeder staatliche Akt, der einen Grundrechtsträger in seiner Grundrechtssphäre berührt. (jeder Eingriff wird unterschiedlich eng (z.b kommts da auf die Intentionalität der Maßnahme an) oder weit(jede Beschränkung bereits ein Eingriff) ausgelegt)

2.) Jetzt stellt sich die Frage der Rechtfertigung (wobei es manche Grundrechtseingriffe gibt, die nicht rechtfertigbar sind wie das Folterverbot)
Es gibt gesetzliche Eingriffe: da kommts dann auf jeweiligen Gesetzesvorbehalt an
Bei Vollziehungsakten nach der Grundrechtsformel zu prüfen.
Falls Voraussetzungen für den Eingriff nicht gegeben waren liegt eine Verletzung vor

287
Q

A.) Josef möchte gegen ein Erkenntnis eines VwG vorgehen? Woher weiß er grds ob er dies beim VwGH oder beim VfGH tun soll?

B.) Warum ist das aber oft nicht so einfach zu beantworten?

A

Bei behaupteten Verletzungen des einfachen Gesetzes ist der VwGH zuständig bei verfassungsrechtlich gewährleisteten der VfGH.

B.) Weil oft aufgrund von Verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechten einfache Gesetze erlassen werden. Deshalb bestimmt sich die Kompetenz nach der, zu jedem Grundrecht extra einschlägigen Spruchformel des VfGH: Also ob es sich um ein “Grobprüfungsgrundrecht” oder ein “Feinprüfungsgrundrecht” handelt.

288
Q

A.) Was ist ein Grobprüfungsgrundrecht, was den Regelfall darstellt?

B.) Was ist ein Feinprüfungsgrundrecht?

A

A.) jene, bei denen der VfGH nur gewisse besonders gravierende (z.B. Gesetzeslosigkeit, Denkunmöglichkeit, Willkür) oder unmittelbar das Grundrecht betreffende
Rechtsverletzungen als Grundrechtsverletzungen qualifiziert, und sich damit zuständig fühlt

Die Feinprüfung nimmt dann der VwGH vor; somit ist nur im Grobprüfungsgrundrecht eine Parallelbeschwerde an VfGH und VwGH zulässig

B.) jene, bei denen eine strengere Prüfung der Einhaltung einfachgesetzlicher Regelungen vorgenommen wird (Jud des VfGH; z.B. Vereinsfreiheit,
Versammlungsfreiheit, persönliche Freiheit) und sich der VfGH dadurch weitere Kompetenzen bezüglich Verletzungen dieses Grundrechts sichert

289
Q

Stellt eine Verletzung einen Eingriff in das Art 2 EMRK Recht auf leben?

A

Grds nicht.
Jedoch laut VfGH dann schon, wenn die Verletzung so stark war, dass sie das Leben ernstlich gefährdet hat

(Weiters kann der Eingriff nach Art 2 Abs 2 EMRK gerechtfertigt sein)

290
Q

Kann wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, die ein Grundrecht verletzt, unmittelbar der österreichische VfGH angerufen werden?

A

Nein. Zunächst muss gem Art 130 B-VG ein VwG darüber entscheiden. Erst danach kann mittels Art 144 B-VG beim VfGH eine Erkenntnisbeschwerde eingereicht werden, in der dargelegt wird in einem verfassungsrechtlich gewährleisteten Recht durch den VwG verletzt worden zu sein:

hier vorliegend: weil das VwG ein Gesetz falsch ausgelegt hat, im Hinblick auf das Grundrecht

291
Q

Wie kann eine Entscheidung eines VwG verfassunsgesetzlich gewährleistete Rechte verletzen, was eine Erkenntnisbeschwerde an den VfGH zulässig macht?

A
  1. Verletzung der Grundrechte: Wenn eine Entscheidung des VwG die verfassungsmäßig geschützten Grundrechte einer Person oder einer juristischen Person verletzt, kann dies eine Grundlage für die Erhebung einer Erkenntnisbeschwerde beim VfGH sein. Dies kann dadurch passieren, dass ein Gesetz im Widerspruch mit einem Grundrecht ausgelegt wurde und dadurch das Grundrecht verletzt.
  2. Verfassungswidrigkeit von Gesetzen: Wenn das VwG eine Rechtsvorschrift anwendet, die nach Ansicht des Beschwerdeführers verfassungswidrig ist, weil sie grundrechtswidrig ist, könnte dies auch eine Grundlage für eine Erkenntnisbeschwerde sein. Der VfGH ist zuständig, die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zu überprüfen.
  3. Verfahrensfehler: Wenn das Verfahren vor dem VwG in einer Weise geführt wird, die die verfassungsmäßigen Verfahrensrechte der Partei verletzt, kann dies ebenfalls eine Grundlage für eine Erkenntnisbeschwerde sein. Dies könnte beispielsweise unfaire Verfahrenspraktiken, mangelnde Anhörung oder eine unzureichende Begründung der Entscheidung einschließen.
292
Q

Kann man jemanden ausweisen, der in dessen Heimatland von einer privaten Gruppe mit Gewalt bedroht wird?

A

Grds schon (da Art 3 EMRK nur ausreichend ist wenn der Staat selbst Gewalt ausübt, oder aber wenn er eine Private Gewaltausübung nicht ausreichend verhindert), aber dann nicht wenn Art 3 EMRK verletzt wird, das ist hier der Fall.

293
Q

Aufgrund öffentlicher Überwachung eines Hauptplatzes werden die Daten 4 Monate gespeichert. In welche Grundrechte könnte hier eingegriffen worden sein?

A

Art 8 EMRK Achtung des Privatlebens: Die Überwachung gilt insbesondere als Eingriff wenn diese gespeichert werden, da so systematisch überwacht und identifiziert wird, die Gewohnheiten etc.
Man hat ein recht auf Privatsphäre. Natürlich im öffentlichen Raum eingeschränkt, weil jeder einen sehen kann. Aber durch das speichern kann das Privatleben enorm eingeschränkt werden

§ 1 DSG: gewährt Anspruch auf Geheimhaltung der personenbezogenen Daten, insbesondere Achtung des Privatlebens. Es schützt nicht nur vor Wiedergabe der Daten sondern auch vor Erhebung, sofern ein Schutzwürdiges Interesse besteht wie Privatleben und wie es hier der Fall ist.

294
Q

Die Großeltern wollen ihre Enkelin sehen, die adoptiert wurde und jetzt haben sie aufgrund von § 197 Abs 2 ABGB keinen Anspruch mehr auf Kontakt wegen der Adoption. Verletzt diese Norm ein Grundrecht? (Also stellt nicht nur einen Eingriff dar)
Prüfe!

A

Zu prüfen ist erstmal ob es einen Eingriff in das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens Art 8 EMRK darstellt. Dies liegt klar vor, da die Kontaktbeschränkung absolut wirkt und nicht nur ein bisschen.

Eingriffe in Art 8 EMRK sind nur gerechtfertigt wenn sie den in Abs 2 aufgezählten Zielen notwendigerweise entsprechen. Deshalb ist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen. Laut VfGH ist Abs 2 gerechtfertigt wenn dies das Familienleben der Wahleltern schützt, wobei hier dem Gesetzgeber ein gestaltungsspielraum eingeräumt wird. Deshalb ist der Eingriff hier gerechtfertigt und stellt keine Verletzung dar.

295
Q

Ausi und Spatzi dürfen nicht im Park heiraten, wenn sie Hetero wären aber schon. Welches Grundrecht könnte hier verletzt sein? Nicht eingegriffen?

A

Hier Art 14 EMRK, welches ein akzessorisches Diskriminierungsverbot bestimmt und auf viele Merkmale abstellt, nicht jedoch Sexualität aber eben auf “Geschlecht” und der EGMR meint, dass Sexuelle Orientierung diesem gleichzuhalten ist.

Außerdem schützt Art 8 EMRK das Recht auf Familienleben.

Hier wird also klar eingegriffen. Fraglich ob es eine sachliche Rechtfertigung gibt? Nein. Deshalb liegt eine Diskriminierung vor und eine Verletzung nach Art 8 und 14 EMRK.

(Ob Art 12 Recht auf Eheschließung betroffen ist fraglich, da EGMR nicht eindeutig klärt ob es auch für homosexuelle Paare gilt)

296
Q

Die Unternehmerin Uschi M. will auch am Sonntag öffnen. In welchen Grundrechten ist sie beschränkt durch das ÖffnungszeitenG?

A

Zu prüfen ist ob der Sachverhalt in den Schutzbereich der A.) Art 6 StGG (Erwerbsfreiheit) und B.) Art 5 StGG (Eigentumsfreiheit) fällt. Danach ob ein Eingriff vorliegt.

A.) Der Art 6 StGG steht nur Staatsbürgern zu, so ist persönlicher Schutzbereich erfüllt. Der sachliche umfasst jede selbstständige und unselbstständige Tätigkeit: ebenfalls erfüllt.

Eingriffe in die Erwerbsfreiheit lassen sich in drei Kategorien teilen: objektive Zugangsbeschränkungen, die aus eigener Kraft nicht überwunden werden können, sowie subjektive. Und Ausübungsschranke, die die Ausübung beschränken. Hier liegt eine solche vor, deshalb ist Uschi in Erwerbsfreiheit beschränkt und es liegt ein Eingriff vor.

B.) Art 5 StGG Jedermannsrecht somit persönlicher Schutzbereich erfüllt. Sachlicher Schutzbereich: hier alle Vermögenswerte gemeint. Es werden zwei Eingriffsarten unterschieden: Enteignung und Eigentumsbeschränkungen. Hier liegt ein Eingriff vor, da eine Eigentumsbeschränkung auf das Geschäft der Uschi vorliegt

297
Q

In einem ordentlichen Gerichts Hauptverfahren argumentiert der Anwalt, dass die angewandte Strafbestimmung gegen die Verfassung verstoße
Was ratest du dem Anhalt, der dies auf Verfassungskonformität prüfen möchte?

A

Zunächst solle er das Gericht davon überzeugen, einen Gesetzesprüfungsantrag beim VfGH zu stellen- Die Antragslegitimation ergibt sich au Art 140 Abs 1 Z 1 lit a iVm Art 89 Abs 2 B-VG: dafür muss das Gericht Bedenken gegen ein Gesetz haben, das es (wie hier) anzuwenden hat (Präjudizialität).

Auch ein Parteienantrag gem Art 140 Abs 1 Z 1lit d B-VG möglich, aber erst nach der Hauptverhandlung wenn das Urteil vorliegt. Dann kann in der Rechtsmittelfrist parallel mit einem Rechtsmittel ein Parteienantrag gestellt werden. (Es liegt auch keine Ausnahme nach § 62a VfGG vor)

298
Q

Infolge einer Erkenntnisbeschwerde wird eine Entscheidung eines VwG aufgehoben. Nun möchte der Bf seine gezahlte Strafe zurückverlangen und das VwG zahlt einfach nicht. Welche Möglichkeit hat der Bf?

A

Art 137 B-VG

299
Q

Der Anlassfall einer Erkenntnisbeschwerde wird aufgehoben, da die aufgehobene Norm auf jeden Fall nicht auf den Anlassfall angewandt wird.
Was gilt aber für Quasi-Anlassfälle und was sind diese?

A

Quasi-Anlassfälle sind Fälle, wo der VfGH die Anlasswirkung ausdehnt.
Nämlich Fälle, die aufgrund des selben Gesetes den VfGH angerufen haben und zwar VOR Beginn der Verhandlung des VfGHs über dieses Gesetz.

AUSNAHME: Falls das Verwaltungsverfahren des Quasi-Anlassfalls, aufgrund dessen er sich mit Erkenntnisbeschwerde wehren möchte, erst NACH Veröffentlichung des Prüfungsbeschluss des VfGH eingeleitet wird, gilt die Ausdehnung der Anlasswirkung auch nicht.

300
Q

Was ist der grobe Unterschied zwischen “Parteiantrag auf Normenkontrolle” und “Individualantrag” ?

A

Unter Umständen kann der Individualantrag ohne jegliches Verfahren, wie es der Parteiantrag verlangt, beim VfGH beantragt werden. Hier muss Antragssteller nachweisen, dass er:

1.) unmittelbar in seiner Rechtsposition betroffen ist, und

2.) muss es ihm unzumutbar sein, ein gerichtliches Urteil oder einen Verwaltungsbescheid abzuwarten.

301
Q

Der Tierhändlerin Mathilde wurden Tiere hoheitlich weggenommen vom BM. Diese Wegnahme ist jetzt rechtswidrig.
Wie kann sie A.) die Tiere zurück klagen und B.) Schadenersatz wegen Umsatzverlust geltend machen?

A

Zunächst muss geschaut werden ob es irgendwelche Gesetze gibt, die ihr helfen, da Art 137 B-VG nur subsidiär gilt.
Den Schadenersatz kann sie mal sicher über § 1 JN auf ordentlichem Rechtsweg erlangen.

Für die beschlagnahmten Tiere gibt es keine Norm, deshalb ist subsidiär der VfGH gem Art 137 zuständig, da es sich um vermögensrechtliche Ansprüche handelt.

302
Q

Ein VwG und ein ordentliches G halten sich beide für Zuständig.
Wem kommt ein Antragsrecht zu, beim VfGH diese Kompetenzstreitigkeit zu lösen? Den Parteien?

A

Hier liegt ein positiver Kompetenzkonflikt vor, der gem Art 138 Abs 1 Z 2 vom VfGH entschieden wird. Die Antragsberechtigung richtet sich nach §§ 43 ff VfGG: also primär kann der VfGH von Amts wegen entscheidet wenn er irgendwie davon selbst erfährt; wobei anzumerken ist das Behörden zur Anzeige verpflichtet sind gem Abs 4.

Den Parteien selbst kommt erst subsidiär ein Antragsrecht zu, falls sie es zunächst mit Überzeugen des Gerichtes probiert haben. gem § 48 VfGG

303
Q

Wie lange kann ein Kompetenzkonflikt vor dem VfGH gelöst werden?

A

Bis die Entscheidung rechtskräftig wird.