P1:Funktion&Methodik der Abschlussprüfung Flashcards
Gesetzliche Abschlussprüfung
- Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang)
- Buchführung
- Lagebericht
- bestimmte außerbuchhalterische Informationen
- bei AG: Risikofrüherkennungssystem
Freiwillige Abschlussprüfung
- Wenn Bestätigungsvermerk:
- Umfang wie bei der gesetzliche Abschlussprüfung
- Wenn nur mit “Bescheinigung”:
- Umfang frei vereinbar
Prüfungspflicht
- Alle mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen JA und Lagebericht prüfen lassen
- Konzernabschluss und -lagebericht von Kapitalgesellschaften sind zu prüfen
Größenkriterien
Bsp. Große Kapitalgesellschaften
- Bilanzsumme
- Umsatzerlöse
- Mitarbeiterzahl
- Wertpapiere ?
Große Kapitalgesellschaft:
- 2 der 3 Kriterien für mittelgroße Kapitalgesellschaften in 2 aufeinanderfolgenden Jahren überschritten werden
- Immergroß wenn Wertpapiere an einem organiserten Markt gehandelt werden oder Zulassung zum Markt beantragt
Ziel der Abschlussprüfung
-
Kontrollfunktion:
- gesetzliche vorschriften, Gesellschaftsvertrag und Satzung beachtet worden sind
-
Informationsfunktion:
- Gegeüber den gesetzlichen Vertretern, dem Aufsichtsorgan und den Gesellschaftern
-
Beglaubigungsfunktion:
- Durch Erteilung/Versagung eines Bestätigungsvermerks
Erkennen von unrichtigkeiten & verstößen gegen vorschriften mit wesentlicher Auswirkung auf die Darstellung des tatsächlichen Verhältnisses entsprechendes Bild der VFE-Lage
Problem: Erwartungslücke
Bestätigungsvermerk ist kein Qualitätssiegel für die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft
Bestätigungsvermerk mit folgender Prüfungssausse/Erklärung
- Ob Prüfung zur Einwendung geführt hat
- Ob den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bilder VFE-Lage vermittelt wird
- Ob der Lagebericht im Einklang mit dem JA steht
PS
& (PH, Stellungsnahmen)
- Für Mitglieder der IDW bindend
- gelten als “Grundsätze gewissenhafter Berufsausübung”
- Übereinstimmung mit ISA
Berufspflicht gemäß WPO
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
Der WP hat seinen Beruf
- unabhängig
- gewissenhaft
- verschwiegen
- eigenverantwortlich auszüben
- unparteiisch zu verhalten
Was Umfasst die Prüfung nicht
Die Prüfung umfasst grundsätzlich nicht die Frage:
- Ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens
- oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann
Funktion der Abschlussprüfung
- Kontrollfunktion
- gesetzliche Vorschriften und sie ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages/Satzung beachtet worden sind
- Informationsfunktion:
- Gegenüber den gesetzlichen Vertretern, Aufsichtsorgan und den Gesellschaftern des Unternehmens
- Beglaubigungsfunktion:
- Durch die Erteilung/Versagung eines Bestätigungsvermerks